Sitzung Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 15.03.2018

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.11 - Datum 24.01.2019

PROTOKOLL

zur 12. Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
am Donnerstag, 15. März 2018, 18:30 Uhr,
Bürgergemeinschaftshaus Ahlem,
Wunstorfer Landstraße 59, 30453 Hannover

Beginn: 18:45 Uhr
Ende: 21:40 Uhr
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Anwesend: (verhindert)
Bezirksbürgermeister Göbel (SPD)
Bezirksratsfrau Nolte-Vogt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Alfermann (SPD)
Bezirksratsherr Ates (SPD)
Bezirksratsherr Breitkreuz (CDU) [bis 21:35 Uhr]
Bezirksratsherr Bretthauer (FDP)
(Bezirksratsfrau Dudda) (CDU)
Bezirksratsfrau Eggers (SPD) [bis 21:35 Uhr]
Bezirksratsherr Egyptien (PIRATEN)
Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)
Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek (SPD)
Bezirksratsherr Hirche (AFD)
Bezirksratsherr Höhne (CDU)
Bezirksratsfrau Klebe-Politze (SPD) [bis 21:35 Uhr]
Bezirksratsfrau Loß (CDU)
(Bezirksratsherr Rosenzweig) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Sorge) (SPD)
Bezirksratsherr Stamer (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Falke) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Seidel) (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)

Verwaltung:
Herr Bode (Fachbereich Tiefbau)
Herr Graen (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Gronemann (Fachbereich Gebäudemanagement)
Herr Heesch (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Herr Krebs (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Roick (Fachbereich Tiefbau)
Frau Sufin (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Visse (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Gäste:
Herr Habermann (Büro plan zwei)
Herr Vey (infra)

Presse:
Herr Behrens (Stadtanzeiger)

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. P R O T O K O L L E

2.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.11.2017

2.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.12.2017

2.3. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.02.2018

3. Feststellung über den SITZVERLUST

3.1. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Lukanowski
(Drucks. Nr. 15-0598/2018)

4. EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE

5. B E R I C H T E

5.1. Bericht der Verwaltung zu verkehrlichen und straßenbaulichen Maßnahmen im Wohngebiet Badenstedt-West

5.2. Sachstandsbericht der infra zu Hochbahnsteigen in Badenstedt

5.2.1. Stadtbahnstrecke A-West
- Ausbau der Empelder Straße
- Neubau des P+R-Platzes Auf dem Empelder Rahe
(Drucks. Nr. 0622/2018 mit 11 Anlagen)

5.3. Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB - Davenstedter Markt / Quartier Geveker Kamp -

5.4. Ökologisches Sonderprogramm 2017/2018; Projektvorstellung der Verwaltung "Umgestaltung des Bolz- und Spielplatzes Geveker Kamp'"

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E

6.1. Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 11, Ahlem, Badenstedt, Davenstedt
(Drucks. Nr. 0176/2018 N1 mit 2 Anlagen)

6.1.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0176/2018 N1
(Drucks. Nr. 15-0661/2018 mit 1 Anlage)

6.2. Unterkünfte für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0492/2018)

6.3. Kita Ahlem, Errichtung einer temporären Vier-Gruppen-Kindertagesstätte als Containeranlage
(Drucks. Nr. 0617/2018 mit 3 Anlagen)

7. I N T E G R A T I O N S B E I R A T

7.1. Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0585/2018)

8. A N F R A G E N

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Zustand der Brücken des Westschnellweges (B 6)
(Drucks. Nr. 15-0464/2018)

8.2. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

8.2.1. Sozialwohnungen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt, Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0591/2018)

9. A N T R Ä G E

9.1. von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

9.1.1. Planung des Straßenausbaus der Straßen Wachtelstieg, Kolpingstraße, Geveker Kamp und Richard-Partzsch-Weg aussetzen
(Drucks. Nr. 15-0217/2018)

9.1.2. Steuerminderung über die im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung auf Anlieger abgewälzte Kostenanteile
(Drucks. Nr. 15-0218/2018)

9.1.3. § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung erweitern
(Drucks. Nr. 15-0219/2018)

9.1.4. Verzicht auf die Verzinsung bei Ratenzahlungen im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0220/2018)

9.1.5. Streichen der Baumaßnahme zur Runderneuerung Kolpingstraße und Wachtelstieg
(Drucks. Nr. 15-0221/2018)

9.1.6. Pflastersteine in den Anliegerstraßen Wachtestieg, Kolpingstraße und Geveker Kamp verlegen
(Drucks. Nr. 15-0223/2018)

9.2. von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

9.2.1. Neuverhandlung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0348/2018)

9.2.2. Einrichtung eines Bürgeramtes in den Räumen der Davenstedter Sparkassenfiliale
(Drucks. Nr. 15-0601/2018)

10. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

10.1. Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0615/2018)

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

11. V E R W A L T U N G S V O R L A G E

11.1. Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023
(Drucks. Nr. 0337/2018 mit 14 Anlagen)

12. Genehmigung des Protokolls über den nichtöffentlichen Teil der 9. Sitzung am 02.11.2017


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie Beschlussfähigkeit fest. Er begrüßt die Mitglieder des Stadtbezirksrates sowie die anwesenden Mitarbeiter*innen der Verwaltung.

Die Tagesordnung wird ohne Änderungen festgestellt.

TOP 2.
P R O T O K O L L E

TOP 2.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 02.11.2017

Das Protokoll wird unter Berücksichtigung eines Änderungswunsches mit

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

in Gänze genehmigt. TOP 12. entfällt dadurch.

TOP 2.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.12.2017

Wird abgesetzt.

TOP 2.3.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08.02.2018

Wird abgesetzt.

TOP 3.
Feststellung über den Sitzverlust

TOP 3.1.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Lukanowski
(Drucks. Nr. 15-0598/2018)

Bezirksbürgermeister Göbel erläutert auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Stamer, dass Bezirksratsherr Lukanowski verzogen ist und dadurch nicht mehr Mitglied des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt ist. Er verweist auf die vorliegende Verwaltungsvorlage.

Antrag,

gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherrn Vitali Lukanowski die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Diese werden nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Bezirksratsherr Lukanowski hat mit Schreiben vom 05.02.2018 mitgeteilt, dass er sein Mandat zum 15.02.2018 niederlegt. Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE
Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde wird für einige Minuten jeweils nach den Tagesordnungspunkten 5.2. und 5.3. durchgeführt und an diesen Stellen inhaltlich protokolliert.

TOP 5.
B E R I C H T E

TOP 5.1.
Bericht der Verwaltung zu verkehrlichen und straßenbaulichen Maßnahmen im Wohngebiet Badenstedt-West

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt hierzu Frau Roick, Mitarbeiterin des Fachbereichs Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover. Frau Roick stellt sich kurz vor und berichtet mit Hilfe einer Liegenschaftskarte, dass als erstes nach Aussage einiger Bürger*innen mit dem Ausbau des Friedrich-Rasche-Winkels rund um den Spielplatz nun keinerlei bzw. sehr wenige Parkmöglichkeiten vorhanden seien. Dies wurde von ihr im Rahmen einer Begehung vor Ort überprüft. Hierbei konnte sie feststellen, dass im verkehrsberuhigten Bereich baulich hergestellte Parkplätze vorhanden sind. Diese 26 Parkplätze erscheinen als ziemlich ausgebucht. Das Wohngebiet hat jedoch weitere Kapazitäten, die auf der Liegenschaftskarte eingezeichnet wurden.

Zum zweiten Punkt, dem fehlenden Gehweg zwischen Katrin-Sello-Weg und Lenther Chaussee ist zu sagen, dass dieser Punkt als ein Bestandteil der straßenbaulichen Maßnahmen aufgenommen wird.

Zur Problematik des zu schnellen Durchfahrens des Gustav-Schenk-Weges teilt Frau Roick mit, dass einige Verkehrsteilnehmer*innen diesen Straßenabschnitt tatsächlich dafür nutzen, um zu versuchen, den im Bereich der Lenther Chaussee haltenden Bus zu umfahren. Hierbei wurden Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Die vom Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt beantragte Aufstellung von Pollern wird nun auf Höhe der Hausnummer 51 und 53 umgesetzt, um das Durchfahren zu verhindern.

Die in der Liegenschaftskarte olivfarben hinterlegten Bestandsplätze werden aufgrund diverser Beschwerden von Anlieger*innen bzgl. fehlerhafter Müllentsorgungen baulich etwas verändert und dadurch bereinigt.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Alfermann erläutert Frau Roick, dass zu den bestehenden 26 Stellplätzen weitere 30 Stellplätze geschaffen werden. Dies ist aus Sicht von Bezirksratsherrn Alfermann für ein so riesiges Neubaugebiet reichlich wenig. Frau Roick verweist auf die Art und Dichte der Bebauung. Zufahrten dürfen nicht zugeparkt werden. Alle vorhandenen Möglichkeiten wurden von ihr ausgeschöpft.

Bezirksratsherr Höhne fragt nach, wie viele Stellplätze pro Haus bzw. Wohnung nachgewiesen werden müssen. Frau Roick und Herr Bode teilen mit, dass der Bebauungsplan aus den 80er- bzw. 90-er Jahren stammt und dass nach der Niedersächsischen Bauordnung pro Wohneinheit ein Stellplatz vorzuhalten ist. Zur Nachfrage von Bezirksratsfrau Grammel erläutert Herr Bode, dass das Abstellen von gewerblichen Fahrzeugen auf Privatflächen wie auf dem Penny-Parkplatz nur mit Zustimmung des Penny-Marktes gestattet ist und die Verkehrssicherungspflicht dem Penny-Markt obliegt.

TOP 5.2.
Sachstandsbericht der infra zu Hochbahnsteigen in Badenstedt

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt Herrn Vey, Prokurist der infra. Herr Vey stellt sich kurz vor und veranschaulicht mit Hilfe einerPräsentation, an welchen Stellen die Hochbahnsteige im Stadtteil Badenstedt vorgesehen sind und welcher zeitliche Ablauf vorgesehen ist. Es geht um eine Strecke in Länge von insgesamt 1,1 Kilometern, die von der infra umgebaut werden muss. Hierzu erinnert er an die durchgeführte Bürger*innenbeteiligung. Aus dem Votum der Bürger*innenbeteiligung war zu entnehmen, dass die Haltestelle „Am Soltekampe“ in der Südlage gebaut werden sollte. Der laufende Bau wird hoffentlich bis August 2018 abgeschlossen sein.

Der Hochbahnsteig in Badenstedt am Denkmal wird in Westlage um die Kurve herum gebaut. Die Haltestelle „Safariweg“ wird ähnlich wie „Am Soltekampe" in Südlage errichtet.

Im Bereich der Haltestelle „Hermann-Ehlers-Allee“ wird ein zusätzlicher P+R-Parkplatz mit circa 70 Stellplätzen eingerichtet, welcher über die anliegende Anwohnerstraße erschlossen wird. Die Haltestelle selbst wird südlich der Bundesstraße 65 errichtet. Baubeginn dieser Haltestelle wird nach Beendigung des zweigeteilten Planfeststellungsverfahrens Ende 2019 sein.

Stadteinwärts sollen Rasengleise eingerichtet werden. Die großen Vorteile von Rasengleisen gegenüber straßenbündigen Gleisen sind nach Aussage von Herrn Vey, dass sie ökologischer und insgesamt leiser sind. Die detaillierte Planung der infra sieht Mittelbahnsteige vor. Die in der Präsentation schraffiert hinterlegten Stellen sind Bereiche, von denen die infra Privatgrund von Dritten aufkaufen muss. Hierzu werden die betroffenen Personen rechtzeitig angeschrieben und entsprechend informiert, um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten.

Die Haltestellen werden gemäß der barrierefreien Richtlinien errichtet. An den Fahrbahnseiten wird es Radfahrschutzstreifen geben (mindestens zwei Meter breit). Zum Abschluss verweist Herr Vey auf zwei weitere Informationsveranstaltungen, welche an die betroffenen Bürger*innen gerichtet ist und bedankt sich für die Aufmerksamkeit.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt erkundigt sich über die vorgesehenen Schutzstreifen für Radfahrer*innen und verweist auf den Umstand, dass auf dem Straßenabschnitt beidseitig Radwege vorhanden sind. Sie findet, dass attraktive Möglichkeiten für Radfahrer*innen geboten werden müssen. Sie hält fest, dass viele Radfahrer*innen solche Schutzstreifen aufgrund von Wendemanövern durch Kraftfahrzeuge und wegen der Enge als nicht sicher empfinden in einer Tempo-50-Straße die Einrichtung von Radwegen angebrachter wäre. Herr Vey sagt, dass diese Variante mit den Stadtplaner*innen der Landeshauptstadt Hannover überlegt und abgewogen wurde. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die vorhandene Fläche sehr schmal ist und für hochliegende Radwege mehr Platz benötigt wird.

Bezirksratsherr Höhne findet die Planung beeindruckend und möchte wissen, welche Kosten für die Errichtung der vier Hochbahnsteige anfallen. Außerdem fragt er nach, ob die Ampelschaltungen vor und nach einem Hochbahnsteig Bedarfsampeln sind. Herr Vey erklärt, dass mit Ausnahme der Ampeln, welche direkt an den Knotenpunkten angebracht wurden, sogenannte Bedarfsampeln sind. Die Kostenschätzung liegt bei 15,7 Mio. Euro.

Bezirksratsherr Bretthauer ordnet die Buseinfahrt der Firma Schörnig Reisen als ganz großes Problem ein und schildert die Funktion und Wartezeit (an) einer Bedarfsampel am Beispiel in der Kleefelder Straße. Herr Vey entgegnet, dass diese Ein- und Ausfahrtsituation berücksichtigt wurde. Herr Bode ergänzt, dass das mobilitätseingeschränkte Menschen ansonsten nie von einem Mittelhochbahnsteig herunterkommen würden und die einhergehenden Wartezeiten für Kraftfahrzeugfahrer*innen aus Verkehrssicherheits- und Barrierefreiheitsgründen in Kauf genommen werden müssen. Gleichwohl arbeitet die Landeshauptstadt Hannover an einer Optimierung. Bezirksratsfrau Guáqueta-Korzonnek möchte wissen, ob der Fahrradweg zwischen Riechersstraße und Safariweg in Richtung Empelde erneuert oder abgeschafft wird. Herr Vey teilt mit, dass von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze alles erneuert wird und künftig Fahrradschutzstreifen vorgesehen sind. Bezirksratsherr Egyptien fragt nach, ob eventuell das Legen einer zweiten Leitung zu den Haltestellen für die Schaffung eines WLAN-Angebots geplant ist. Herr Vey erklärt, dass die Standardausstattung für die Haltestellen vorgesehen ist (Betonschutzdächer, dynamische Zielanzeigen, Lautsprecher, Notrufeinrichtungen und Fahrkartenautomat). Über das Thema WLAN wurde zu diesen Haltestellen nicht gesprochen.

TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE – Teil 1

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet den ersten Teil der Einwohner*innenfragestunde zum Sachstandsbericht der infra.

Der 1. Sprecher bittet um Information, ob die Abgabe von privaten Grundstücken im Bereich der Riechersstraße bereits zu 100 % beschlossene Sache ist oder noch vage sei und was passiert, wenn sich die Eigentümer*innen verweigern. Herr Vey teilt mit, dass die Planungen der infra nicht vage sind, sondern realisiert werden soll. Er bezieht sich auf das Planfeststellungsverfahren und sagt, dass man sich im Normalfall mit den Anwohner*innen einvernehmlich einigen kann. Im schlimmsten Fall gibt das Gesetzt die Möglichkeit, private Grundstücksflächen unter Abwägung zwischen Einzelinteressen und öffentlichem Interesse eine Enteignung als Ausnahme denkbar ist.

Der 2. Sprecher möchte wissen, ob Drei-Wagen-Züge auf der Linie 9 eingesetzt werden können und ob alle Fahrzeugarten genutzt werden können. Außerdem möchte er wissen, ob auf den Grüngleisen Rasengittersteine verwendet werden.

Herr Vey bestätigt, dass Drei-Wagen-Züge aller in Benutzung befindlicher Fahrzeugarten verwendet werden können und ergänzt, dass die Haltestellen Empelde Endpunkt, Körtingsdorfer Weg und Bauweg verlängert werden müssen. Rasengittersteine werden in diesem Bereich nicht verwendet.

Bezirksbürgermeister Göbel sagt, dass vernünftige Lösungen für die Bürger*innen und die Geschäftsleute in der Badenstedter Straße gefunden werden müssen. Er bittet Herrn Vey, hierzu mit ihm in Kontakt zu bleiben. Herr Vey sichert dies zu. Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Hirche schildert Herr Vey, dass Drei-Wagen-Züge den Bereich „Schwarzer Bär“ passieren können.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt den ersten Teil der Einwohner*innenfragestunde.

TOP 5.2.1.
Stadtbahnstrecke A-West
- Ausbau der Empelder Straße
- Neubau des P+R-Platzes Auf dem Empelder Rahe

(Drucks. Nr. 0622/2018 mit 11 Anlagen)

Antrag,

dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) auf Grundlage der als Anlagen 1 bis 11 beigefügten Planunterlagen, die planrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Stadtbahnstrecke in der Empelder Straße einschließlich des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen Eichenfeldstraße, Safariweg und Hermann-Ehlers-Allee sowie für den Neubau des P+R-Platzes Auf dem Empelder Rahe schafft.



- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH

- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG i.V. mit der Hauptsatzung der LHH.

Die Drucksache wird auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Beratungszwecken in die Fraktionen gezogen.

TOP 5.3.
Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß
§ 141 BauGB - Davenstedter Markt / Quartier Geveker Kamp -

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt Herrn Habermann vom Büro plan zwei und Herrn Visse, Mitarbeiter im Sachgebiet Stadterneuerung des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Hannover.

Herr Habermann stellt anhand einer Präsentation das Untersuchungsgebiet dar, welches ein Wohngebiet der 60er und 70er Jahre einzuordnen ist. Es hat nach seiner Ansicht - mit all seinen Charakteristika - sehr schöne Seiten. Als Beispiele hierfür werden der Grünzug entlang der Fösseaue oder das Terrassenhochhaus genannt. Das Wohngebiet hat sehr vielfältige Wohnformen mit teilweise sehr kleinteiligen Strukturen. Zudem wird das Zentrum „Davenstedter Markt“ als prägend benannt.

In dem beschriebenen Untersuchungsgebiet mit 1.500 Wohneinheiten leben ungefähr 3.000 Einwohner*innen. 600 der 1.500 Wohneinheiten sind öffentlich geförderter Wohnraum mit Preis- und Belegungsbindung, welche zum großen Teil vom Reichsbund (jetzt: meravis) gebaut wurden. Der Migrationsanteil im Untersuchungsgebiet ist sehr hoch (insbesondere Osteuropa, Türkei, vorderer Orient). Im breit gemischten Untersuchungsgebiet funktioniert das Zusammenleben gut. Hierzu wurden viele Interviews geführt.

Der Impuls für die Untersuchung ist die Sozialraumsituation mit 60 % Anteil im Untersuchungsgebiet zum Vergleich mit 33 % Anteil im gesamten Stadtgebiet. Gemeinsam der Nachbarschaftsinitiative Geveker Kamp wurde bereits in den 90er Jahren darauf hingewirkt, dass die Unterkunftsgebiete zu Normalwohnungen umgewandelt werden. Die GBH hat hier in Teilen den normalen Wohnungsstandard eingerichtet, es ist aber noch einiges zu tun.

Herr Habermann schildert zudem die anstehenden und eingetretenen Änderungen zur Marktsituation (Weggang der Sparkassenfiliale, aber auch Investitionen in den NP-Markt). Strategische und städtebauliche Schritte sind hier notwendig. Es wird als Chance gesehen, dass der Davenstedter Markt als kulturelles Ereignis verstanden werden könnte. Man verfolgt das Ziel, diesem Quartier mit einem neuzeitlichen städtebaulichen Konzept sowie zugleich einem Integrationskonzept zu begegnen, indem Bildungseinrichtungen ins Quartier hereingeholt werden. Einwohner*innen dieses Quartiers müssen zurzeit woanders hingehen, wenn sie sich bilden wollen. Er hält fest, dass empfohlen wird ein Sanierungsgebiet im Umgriff der Untersuchung zu beantragen. Hierbei sollte in der Programmkomponente der Begriff „Soziale Stadt“ aufgenommen werden.

Bezirksbürgermeister Göbel bedankt sich für die Vorstellung und unterstreicht, dass hier eine besondere Entwicklung von Nöten ist. Ihm fehlt allerdings der Bezug zu den öffentlichen Stadtteilspaziergängen und wünscht sich mehr Kontinuität. Herr Habermann ergänzt, dass Ergebnisse des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes „Mein Quartier 2030“ natürlich hier mit eingeflossen sind.

Bezirksratsherr Hirche entgegnet, dass die Wirklichkeit etwas anders aussieht. Er hätte sich mehr Lösungsansätze gewünscht. Herr Visse entgegnet, dass es sich hierbei um eine Voruntersuchung bzw. Bestandsaufnahme handelt, um eine Beurteilungsgrundlage als Basis zu erreichen und dann ggf. an das Land Niedersachsen mit der Bitte um Unterstützung heranzutreten. Hierzu wurde die Steuerungsgruppe „Soziale Stadt“ auf Dezernent*innenebene eingerichtet. Herr Heesch, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Tiefbau, ergänzt, dass die Beobachtung von Bezirksratsherrn Hirche richtig ist. Gleichzeitig betont er, dass dieses Problem kein Markenzeichen des Stadtteils Davenstedt ist, sondern dass solche Entwicklungen an vielen Stellen im Stadtgebiet festgestellt wurden. Im Moment sind fünf Stadtgebiete auf ähnliche Weise in Bearbeitung – wie zum Beispiel die Stadtteile Sahlkamp, Mühlenberg und Stöcken. Es handelt sich um einen ersten, wichtigen Schritt, um das nachgelagerte, notwendige Procedere durchlaufen zu können.

Er bittet darum zu bedenken, dass es hierbei auch um die Modernisierung von Wohnungen geht, die der Landeshauptstadt Hannover nicht gehören und somit Privateigentum sind. Die Benutzung privater Wohnungen ist eine rein private Angelegenheit. Fragen der Verantwortlichkeit für bauliche Situationen sind daher auch so herum zu sehen. Die Möglichkeiten zum Einwirken durch die Landeshauptstadt Hannover sind an diesem Punkt begrenzt.

Bezirksratsherr Stamer bedankt sich ebenfalls für die Vorstellung der Studie und den damit verbundenen Ausführungen. Er merkt an, dass das Verfahren wohl dauern wird und dieser Umstand nicht zufriedenstellend ist. Er verweist auf die bekannten Probleme im Bereich Davenstedter Marktplatz und bittet um kleinere sowie Maßnahmen wie Blumenfelder oder andere Bänke, um den Platz kurzfristig aufzuwerten. Der Platz sollte nicht sich selbst überlassen werden.

Bezirksbürgermeister Göbel möchte wissen, ob es eine Timeline gibt. Herr Visse stellt dar, das als nächster Schritt die Steuerungsgruppe „Soziale Stadt“ entscheiden wird, ob das Gebiet aufgenommen wird. Der zweite Schritt ist abhängig von der ersten Entscheidung und wird nach entsprechender Entscheidung in 2019/2020 gegangen. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung, die andere Personen treffen werden. Herr Habermann hält fest, dass die lokale Mitwirkungsbereitschaft sehr hoch ist und eine hohe Identifikation gegeben ist. Erfolgreiche Kooperationen mit Wohnungsbaugesellschaften sind hier wahrscheinlich. Bezirksratsfrau Grammel kritisiert, dass die Menschen zu sehr außer Acht gelassen werden. Herr Habermann antwortet, dass der Zugang zur Bildung und Arbeit erhöht werden muss und dies von ihm auch so eingangs dargestellt wurde. Herr Visse führt aus, dass mit der geballten Verwaltungskraft versucht wird, das ausgegebene Ziel so gut es geht zu erreichen.

TOP 4.
EINWOHNERINNEN- und EINWOHNERFRAGESTUNDE – Teil 2

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet den zweiten Teil der Einwohner*innenfragestunde zum Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen.

Der 3. Sprecher regt an, dass die zwei Blechcontainer im Fössegrünstreifenbereich abgebaut werden, da sie unsachgemäß benutzt werden. Auf Nachfrage der 4. Sprecherin beantwortet Herr Habermann, dass die Einwohner*innenzahl vom Stichtag 31.12.2016 herangezogen wurden. Der 2. Sprecher möchte unter Bezugnahme auf den aktuellen Nahverkehrsplan wissen, ob der für etwaigen Straßenbahnlinienausbau freizuhaltende Bereich im Fössegrünzug mit berücksichtigt wurde und diese Fläche über diesen Weg aus dem Nahverkehrsplan als Potenzialfläche möglicherweise herausgenommen werden kann. Herr Habermann teilt mit, dass dies nicht Gegenstand der Untersuchung war.

Bezirksbürgermeister Göbel schließt den zweiten Teil der Einwohner*innenfragestunde.

TOP 5.4.
Ökologisches Sonderprogramm 2017/2018; Projektvorstellung der Verwaltung "Umgestaltung des Bolz- und Spielplatzes Geveker Kamp'"

Frau Sufin stellt anhand einer Präsentation das Vorhaben des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün dar. Im Vorfeld hat es eine Befragung gegeben, an der sechs Kindern teilgenommen haben.

Bezirksratsherr Höhne unterstreicht, dass - unabhängig von einer möglichen städtebaulichen Förderung - an der Beschaffung des dann aufgewerteten Spielplatzes festgehalten werden soll.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E

TOP 6.1.
Sonderprogramm für Straßenerneuerung – Grunderneuerung im Bestand
Erneuerung von Straßen im Stadtbezirk 11, Ahlem, Badenstedt, Davenstedt

(Drucks. Nr. 0176/2018 N1 mit 2 Anlagen)

Antrag,

1. der Erneuerung der in Anlage 1 lfd. Nr. 1- 2 aufgeführten Straßen und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen ab 2019 zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
i.V. mit § 9 (1) Nr. 2d der Hauptsatzung

2. der Erneuerung der gem. Anlage 1 lfd. Nr. 3 und 4 aufgeführten Nebenanlagen des Geveker Kampes sowie dem Baubeginn ab 2019 zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 NKomVG i.V. mit § 10 (1) Nr. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 (2) NKomVG.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Im Rahmen der Planung, Bauvorbereitung und -abwicklung werden genderspezifische Belange beachtet, Frauen und Männer sind gleichermaßen betroffen.





Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind bereits in der Beschlussdrucksache 0077/2014 dargestellt, mit der der Grundsatzbeschluss zum Programm „Grunderneuerung im Bestand“ gefasst wurde.

Begründung des Antrages

Die Neufassung der Drucksache erfolgt, da in Anlage 2 Blatt 2 der Ursprungsdrucksache bei der beitragsrechtlichen Einstufung der Straße Wachtelstieg versehentlich statt "Anliegerstraße" "Innerortsstraße" angegeben ist. Auch wenn die Anlage 2 nicht mit beschlossen wird und in der Präsentation der Maßnahmen am 07.12.2017 im Rahmen der Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt unter Beteiligung der Anlieger*innen die richtige Einstufung vorgestellt und anschließend veröffentlicht wurde, erscheint eine Klarstellung geboten, um Missverständnissen vorzubeugen. Die Änderungen in Anlage 2 ist in fett/kursiv dargestellt.

Zur Substanzerhaltung der Straßen in Hannover hat die Fachverwaltung ein Konzept erarbeitet, mit dem in vereinfachter Form ohne vorherige Neugestaltung des Straßenraums Grunderneuerungen von Straßen bei deutlich reduzierten Realisierungszeiten durchgeführt werden sollen. Wesentliche Randbedingung bei der Auswahl der vorgeschlagenen Straßen ist deshalb, dass die vorhandene Querschnittsaufteilung (Gehweg, Radweg, Parken, Fahrbahn) den heutigen Anforderungen entspricht. Die Straßen werden nach der Erneuerung das gleiche Aussehen haben wie vorher, nur in einem technisch neuwertigen Zustand.

Das Programm mit der ersten Maßnahmenliste ist mit der Beschlussdrucksache 0077/2014 grundsätzlich beschlossen worden. Weitere Maßnahmen wurden durch die Stadtbezirksräte im Jahr 2015 auf den Weg gebracht. Für den Stadtbezirk Ahlem, Badenstedt, Davenstedt wurden nach 3 Maßnahmen in 2014 in 2015 keine Maßnahmen vorgeschlagen. Mit dieser Beschlussdrucksache werden für den Stadtbezirk Ahlem, Badenstedt, Davenstedt 4 weitere Straßen bzw. Straßenteile für das Programm zur Erneuerung vorgeschlagen (s. Anlage 1).
Im Vorfeld dieser Drucksache hat es im Rahmen der Bezirksratssitzung am 07.12.2017 bereits eine umfangreiche Information der betroffenen Anlieger/ Eigentümer und des Bezirksrates über die Notwendigkeit der Erneuerung der in Anlage 1 aufgeführten Straßen gegeben.

Im Rahmen dieser Stadtbezirksratssitzung wurden die ausgewählten Straßen und das Verfahren durch die Verwaltung vorgestellt und anschließend ausführlich diskutiert. Die Mitglieder des Bezirksrates, die Anlieger und die Öffentlichkeit hatten so Zeit, sich bis zur Vorlage dieser Drucksache eine Meinung zu bilden. Im Rahmen der Diskussion der Maßnahmen in der Bürgerfragestunde wurde von den Anliegern der Kolpingstraße die Notwendigkeit der Erneuerung der Kolpingstraße angezweifelt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Seitenstraßen Wolkerhof und Sonnenscheinhof sich in einem ähnlichen Zustand befinden würden und aus Sicht der Verwaltung nicht erneuerungsbedürftig seien. Insbesondere seien schwere Fahrzeuge wie Müllfahrzeuge, Fahrzeuge der Leitungsträger sowie städtische Fahrzeuge der Straßen- und Grünflächenunterhaltung für den Zustand der Straße verantwortlich. Hierzu liegt zwischenzeitlich ein Schreiben der IG Kolpingstraße mit einer Unterschriftenliste, das auch an den Bezirksrat gegangen ist, vor. Darin werden die o.g. Argumente noch einmal aufgegriffen und die Erneuerung der Straße abgelehnt.
Des Weiteren wurde die Erneuerung des Wachtelstieges diskutiert. Hier waren die zentralen Themen die Höhe der aufgrund der Einstufung als Anliegerstraße zu erwartenden Straßenausbaubeiträge, die als unsozial empfunden werden, wie aufgrund der Enge der Straße zukünftig geparkt werden soll und der Umgang mit noch nicht endgültig wiederhergestellten Aufbrüchen. Zu den beiden Radwegeerneuerungen am Geveker Kamp gab es keine Diskussion. Die Verwaltung hält auch nach der Diskussion die vorgeschlagenen Straßen/Straßenabschnitte für erneuerungsbedürftig und schlägt diese wie vorgestellt zur Erneuerung vor.

Die Fahrbahn der Kolpingstraße und Wachtelstieg sollen mit einer bituminösen Befestigung hergestellt werden, wobei in der Kolpingstraße die Parkstreifen einen Klinkerbelag erhalten werden. Die Nebenanlagen Geveker Kamp von Davenstedter Straße bis Richard-Partzsch-Weg und von Richard-Partzsch-Weg bis Davenstedter Straße werden mit grauen Betonplatten (Gehwege) und anthrazitfarbenem Rechteckpflaster (ohne Fase) mit Klinkereinfassung im Radwegebereich hergestellt.

Die Beschreibung der Straßen mit Zustand, Schäden, Straßenaufbau, grob geschätzten Kosten für den Straßenbau und Einstufung nach der SABS erfolgt tabellarisch in Anlage 2. Die Zusammenstellung der Daten entspricht den bereits vorgestellten Daten. Die Zustandserfassung der Straßen erfolgte auf der Grundlage des Arbeitspapier Nr. 9 der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen (FGSV). Die Schadensbilder der vorgeschlagenen Straßen machen eine Erneuerung erforderlich.

UVP

Das Programm sieht vor, dass die Straßen nach der Erneuerung genauso aussehen wie vorher. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden und negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes sowie eine Verschlechterung der Umweltverhältnisse nicht zu erwarten sind.

Umsetzung des Programms

Mit der Umsetzung des Programms wurde 2014 begonnen, 107 Straßen sind in der ersten und zweiten Stufe zur Erneuerung beschlossen. Sobald Beschlüsse zur Erneuerung weiterer Straßen im Sonderprogramm für Straßenerneuerung vorliegen, werden diese zur Umsetzung vorbereitet. Die mit dieser Drucksache vorgeschlagenen Straßen sollen ab 2019 erneuert werden.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verliest hierzu eine Stellungnahme der SPD-Fraktion:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die SPD-Fraktion hat diese Drucksache zur abschließenden Beratung in der letzten Sitzung in die Fraktionen gezogen. Wir wollten uns inhaltlich tiefer informieren und insbesondere noch einmal mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass dieses Sanierungsprogramm der Landeshauptstadt Hannover positiv zu bewerten ist. Es ist richtig, die Straßen in Hannover baulich zu erneuern und damit aufzuwerten. Letztendlich wird damit auch das Wohnumfeld gestärkt und attraktiver gestaltet und führt damit auch zu einer Wertsteigerung für jeden Einzelnen. Die Intention des Programms war insbesondere, dass Straßen, die vor dem völligen Verfall und kurz vor Sicherheitsproblemen stehen, in den Blick genommen werden sollten. Hierfür gab es zahlreiche Kriterien und Begutachtungen, die uns vorgestellt wurden. Zu dem Vorhaben ist eine sehr emotionale Debatte geführt worden. Im Fokus eines solchen Beschlusses sollten immer die Betroffenen und damit die Anwohnerinnen und Anwohner stehen. Wir hatten abzuwägen zwischen der Vorlage der Verwaltung und den in den Sitzungen gegeben Auskünften sowie den Auskünften bei den Ortsbegehungen auf der einen Seite und den aus unserer Sicht tendenziösen Gutachten von Herrn Prof. Dr. Hothan. Das interessengeleitete Gutachten hat uns überhaupt nicht überzeugt. Aber auch nicht die Verwaltungsvorlage und die Auskünfte dazu. Viele wichtige Fragen konnten nicht bzw. nicht ausreichend beantwortet werden. Insbesondere die Frage der Höhe der Kosten für jeden Einzelnen ist in einer Grauzone geblieben. Auch ist nicht deutlich geworden, ob die Straße Wachtelstieg und Kolpingstraße überhaupt in gesamter Länge erneuert werden muss. Insbesondere bei der Kolpingstraße stellt sich die Frage, ob eigentlich nicht nur die ersten 80 Meter erneuert werden müssen und warum die abgehenden und im gleichen Zustand befindlichen Straßen Wolkerhof und Sonnenscheinhof nicht saniert werden müssen. Und auch die Frage, ob mit einer späteren Sanierung der beiden Straßen nicht erhebliche Schäden durch die Baumaßnahme entstehen ist nicht geklärt. All diese Punkte führen dazu, dass wir die Grunderneuerung im Bestand für die Kolpingstraße und den Wachtelstieg ablehnen werden, um den Anwohnerinnen und Anwohnern unnötige und nicht nachvollziehbare Kosten zu ersparen.

Insoweit beantragen wir Einzelabstimmung zu den laufenden Nummern 1 bis 4 der Anlage 1 zur Drucksache Nr. 0176/2018. Der Sanierung der beiden Radwege stimmen wir zu. Vielen Dank.

Bezirksratsherr Wiechert nimmt für die CDU-Fraktion Stellung und führt Folgendes wörtlich aus:

Die CDU-Fraktion lehnt die Straßenausbaubeitragssatzung ab, weil sie ständig zu Ärgernissen führt und die Erträge, die aus dieser Straßenausbaubeitragssatzung fließen - gemessen an dem erheblichen Verwaltungsaufwand der damit betrieben wird - sehr geringfügig sind. Außerdem wird die Straße neben den Anliegern von vielen Personen benutzt wird. Insofern erachtet die CDU-Fraktion es als ungerecht, dass nur die Anlieger mit den Geldern belastet werden. Die CDU-Ratsfraktion hat daher einen Antrag formuliert der sich damit beschäftigt, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen. Dieser Antrag wurde den anderen Fraktionen zugeleitet, weil die CDU-Ratsfraktion der Auffassung ist, dass sich wahrscheinlich eine Mehrheit im Rat der Landeshauptstadt Hannover finden lässt, um dieses ständige Ärgernis Straßenausbaubeitragssatzung zu kippen. Es wird nun insbesondere an der FDP-Ratsfraktion liegen, die sich im Vorfeld, also vor der Kommunalwahl sich ebenfalls für die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung stark gemacht hat. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. Es bleibt mit Spannung abzuwarten.

Nun konkret noch einmal zum Fall, den wir hier zu beurteilen haben - insbesondere zur Kolpingstraße. Wir haben bereits bei bloßer Besichtigung der Kolpingstraße nicht so richtig nachvollziehen können, warum diese Straße komplett sanierungs- und erneuerungsbedürftig sein soll. Die Verwaltung meint, das muss so sein. Haus und Grundeigentum Hannover, vertreten durch Herrn Beckmann, der ja hier im Ortsteil sehr verwurzelt ist, hat sich wiederum einmal stark gemacht für die Anlieger und den namhaften Herrn Prof. Dr. Hothan - Lehrstuhlinhaber, der viele Bauingenieure hier in Hannover ausgebildet hat - mit der Begutachtung beauftragt.

Das für die CDU-Fraktion gar nicht so sehr verwunderliche Ergebnis des Gutachtens ist gewesen: Anstelle einer grundhaften Erneuerung kann mit geringfügigem Aufwand zur Abstellung der aufgezeigten Mängel der Straße für eine längere Nutzungsdauer ertüchtigt werden. Eine angedachte Grunderneuerung ist aus den vorgenannten Gründen nicht sachgerecht. Sie konnten das alle nachlesen in der HAZ, in der NP und auch in der Bildzeitung. Wir von der CDU-Fraktion können also diesem Antrag auf Grunderneuerung nicht zustimmen. Einmal aus grundsätzlichen Erwägungen und einmal auch aufgrund der Tatsache, dass es hier also völlig unklar ist, ob eine Grunderneuerung überhaupt erforderlich ist. Und wir werden daher diesen Antrag ablehnen. Vielen Dank.

Bezirksratsherr Bretthauer sagt, dass die FDP ebenfalls grundsätzlich gegen die Straßenausbaubeitragssatzung ist. In diesem Fall ist zu sagen, dass die Ausbesserung mit roten Steinen schnell gemacht ist. Bezirksratsherr Hirche freut sich, dass die SPD hier die Kurve gekriegt hat und den Antrag ablehnen wird. Er ist gegen weitere Belastungen für die Anlieger und findet, dass genug Steuern gezahlt werden. Er wird sich im Rat weiter dafür einsetzen, dass die Straßenausbaubeitragssatzung fällt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Einzelabstimmung unter Beachtung und Berücksichtigung der beschlossenen Änderung aus dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucks. Nr. 15-0661/2018.

Lfd. Nr. 1:
0 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Lfd. Nr. 2:
0 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Lfd. Nr. 3:
0 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Lfd. Nr. 4:
0 Stimmen dafür, 13 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

TOP 6.1.1.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 0176/2018 N1
(Drucks. Nr. 15-0661/2018 mit 1 Anlage)

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt verweist auf die Zuständigkeit und Kompetenz des Rates der Landeshauptstadt Hannover und hält fest, dass es hier heute nicht um die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung geht. Die Betroffenheit der Straßenausbaubeitragssatzung ist sehr unterschiedlich. Sie findet es bedauerlich, dass in der Presse immer wieder gesagt wird, dass die Kolpingstraße eine Anliegerstraße mit 75 % Beteiligung wäre. Das wurde hier bereits mehrmals richtig gestellt. Sie stellt den Änderungsantrag vor und begründet ihn.

Der Bezirksrat möge beschließen,

1. Punkt 1 des Antrages abzulehnen,

2. Punkt 2 wie folgt zu ändern: Die beiden Radwege am Geveker Kamp werden jeweils mit Asphalt hergestellt.

3. Zusätzlich den Radweg am Geveker Kamp zwischen der Einfahrt zum Parkplatz des TuS Davenstedt und dem Kieselgrund zu erneuern und ebenfalls wie bisher mit einer Asphaltdecke auszustatten.



Begründung:

Zu 1.: Die derzeitige Hochkonjunktur im Baubereich führt zu Kapazitätsengpässen bei Baufirmen und städtischer Bauaufsicht mit dem Ergebnis, dass Grunderneuerungen deutlich länger als geplant dauern (Beispiel Springer Straße) und nicht das gewünschte nachhaltige Ergebnis zeigen (Beispiel Kötnerholzweg, Einmündungen der Velberstraße und Noltestraße). Solche Ergebnisse und fehlende Transparenz bei der Auswahl der zu erneuernden Straßen belasten neben den Straßenausbaubeiträgen die Akzeptanz von Grunderneuerungen.

Zu 2.: Gepflasterte Radwege ermöglichen kein gleichmäßiges Rollen und weisen -mitunter schon bald nach der Fertigstellung - Unebenheiten auf. Dies zeigen zum Beispiel die Radwege in der Straße Am Soltekampe, in der Woermannstraße oder auch in der Heisterbergallee. Die Rollqualität ist für die verstärkte Nutzung des Fahrrades ein wesentlicher Faktor. Zudem steigt der Radweg auf der Ostseite des Geveker Kamps von der Fösse bis zur Bergkammstraße durchgängig an.

Zu 3.: Der genannte Radwegabschnitt ist in einem wesentlich schlechteren Zustand als die in der Drucksache vorgeschlagenen Bereiche.

Bezirksratsherr Höhne beantragt Einzelabstimmung und möchte zu Unterpunkt 2 und 3 wissen, wer bei einer Zustimmung der Kostenträger wäre. Herr Bode antwortet, dass selbstverständlich auch bei Hauptverkehrsstraßen die Straßenausbaubeitragssatzung zur Anwendung kommt und die Anlieger durch die Erneuerung der Radwege belastet bzw. beteiligt werden. Hier gilt allerdings ein niedriger Beitragsanteil als zum Beispiel bei Anliegerstraßen. Bezirksratsherr Bretthauer ist der Meinung, dass Vermieter die Kosten, die sich aus der Grundsanierung ergeben, über fünf Jahre auf Nettokaltmieten aufschlagen können. Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Loß beantwortet Herr Bode, dass Straßenausbaubeiträge nicht umlagefähig sind.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Einzelabstimmung.

Unterpunkt 1:
Einstimmig

Unterpunkt 2:
1 Stimme dafür, 13 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

Unterpunkt 3:
7 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.2.
Unterkünfte für Obdachlose
(Drucks. Nr. 0492/2018)

Bezirksbürgermeister Göbel übergibt das Wort an Herrn Heesch. Herr Heesch nimmt Bezug auf seinen Bericht, welchen er in der letzten Bezirksratssitzung gegeben hat. Er stellt den Inhalt der Drucksache in Kürze dar und kündigt an, für Nachfragen zur Verfügung zu stehen.





Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, das in der Begründung geschilderte Unterbringungskonzept für Obdachlose umzusetzen und in diesem Rahmen

1) das Gebäude Podbielskistraße 115 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.

2) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Annateich 3 mit Obdachlosen zu belegen.

3) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Bahndamm 67 mit Obdachlosen zu belegen.

4) das Gebäude Langensalzastraße 17 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.

5) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Lammstraße 3 mit Obdachlosen zu belegen.

6) das derzeitige Flüchtlingswohnheim Am Seelberg 45 mit Obdachlosen zu belegen.

7) das Gebäude Augustenstraße 10 für die Unterbringung von Obdachlosen zu nutzen.
8) auf dem Grundstück Karl-Imhoff-Weg Schlichtwohnungen für obdachlose Familien zu errichten.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Unterkunft Langensalzastraße handelt es sich um ein Wohnheim, das ausschließlich für alleinerziehende und alleinstehende obdachlose Frauen vorgehalten werden soll. Die Unterkünfte Lammstraße 3 und Am Seelberg 45 sind für alleinstehende obdachlose Männer vorgesehen. Die Unterkünfte Podbielskistraße, Am Annateich, Am Bahndamm und Karl-Imhoff-Weg sind für obdachlose Familien angedacht.
Im Rahmen der später auszuschreibenden Betreiberverträge soll auf die besonderen Wohn-, Lebens- und Schutzbedürfnisse der unterschiedlichen Personengruppen eingegangen werden.

In der neu zu errichtenden Unterkunft Karl-Imhoff-Weg soll ein Teil der Wohnungen barrierefrei und rollstuhlgerecht gebaut werden. In den Unterkünften Am Annateich und Am Bahndamm sind jeweils 10 Plätze barrierefrei und für die Unterbringung von Rollstuhlfahrerinnen/ Rollstuhlfahrer geeignet. In der Unterkunft Podbielskistraße sind keine barrierefreien Einheiten vorhanden, da jede Einheit über einen eigenen Stufenaufgang verfügt.

Kostentabelle

Finanzielle Auswirkungen
Vorbemerkungen: Durch die geplanten Nutzungsänderungen entstehen in der Summe keine zusätzlichen Investitionskosten, da die nachstehenden Objekte bereits im Finanzhaushalt unter der Investitionsmaßnahme I31505001 geplant bzw. enthalten sind.
Im Ergebnishaushalt sind aufgrund der sinkenden Flüchtlingszahlen weniger Erträge im Flüchtlingsbereich zu erwarten als ursprünglich veranschlagt. Da jedoch durch die zusätzliche Unterbringung von Obdachlosen in den unten genannten Objekten Gebühren erhoben werden, fallen zusätzliche Erträge an, die im Haushaltsplan 2017/2018 nicht veranschlagt sind. Mindererträge im Flüchtlingsbereich werden somit kompensiert bzw. voraussichtlich überkompensiert.

Podbielskistraße 115
Die Kosten für die Errichtung des Gebäudes Podbielskistraße 115 sind bereits im Finanzhaushalt unter dem PSP-Element I31505001 veranschlagt.

Langensalzastraße 17
Die Kosten für den Umbau bzw. die Sanierung des Gebäudes Langensalzastraße 17 sind bereits im Finanzhaushalt unter dem PSP-Element I31505 veranschlagt.

Am Annateich 3, Am Bahndamm 67, Lammstraße 3 und Am Seelberg 45
Für die Umnutzung der Gebäude fallen keine Investitionskosten an.

Für den Betrieb der Gebäude als Obdachlosenunterkunft fallen zusätzliche Kosten an, die zum Teil bei den Betriebskosten für die Flüchtlingsunterkünfte eingespart werden. Ob sich diese Beträge gegenseitig vollständig aufheben, kann noch nicht abgeschätzt werden; dies wird das Ergebnis von Ausschreibungen bzw. Verhandlungen sein.

Augustenstraße 10
Die Kosten für die Errichtung einer neuen Obdachlosenunterkunft sind im Finanzhaushalt bereits unter dem PSP-Element I31505 veranschlagt. Das Gebäude befindet sich im städtischen Eigentum und muss zur Nutzung als Obdachlosenunterkunft umgebaut werden.

Karl-Imhoff-Weg
Die Kosten für die Errichtung neuer Obdachlosenunterkünfte im Rahmen des Investitionsmemorandums sind im Finanzhaushalt unter dem PSP-Element I31505500 veranschlagt mit einer Höhe von jeweils 2,5 Mio. € in den Jahren 2017 und 2018.

Für den Betrieb der Unterkünfte Podbielskistraße 115, Langensalzastraße 17, Augustenstraße 10 und Karl-Imhoff-Weg fallen zusätzliche Kosten an, die nicht Gegenstand dieser Drucksache sind.

Begründung des Antrages

Der Rat hat mit Beschluss über den Haushalt 2017 / 2018 und den damit im Zusammenhang stehenden Haushaltsbegleitantrag H-0184/2017 die Verwaltung beauftragt, in einem transparenten Verfahren zwei Standortvorschläge für zwei neue Obdachlosenunterkünfte zu erarbeiten. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung mit dieser Drucksache nach. Sie enthält aber auch darüber hinausgehende Vorschläge im Sinne eines Gesamtkonzeptes für dringend erforderliche zusätzliche Kapazitäten zur Unterbringung von Obdachlosen.

Der notwendige zusätzliche Bedarf an Unterbringungskapazitäten für Obdachlose beträgt 350 Plätze. Dazu kommen 200 weitere Plätze, die als Ersatz für bestehende Unterkünfte notwendig sind. Damit werden insgesamt 550 neue Plätze für die Unterbringung von Obdachlosen benötigt. Der Gesamtbedarf (siehe Nr. 3) an neuen Unterbringungskapazitäten gliedert sich in

a) zusätzliche Plätze – als neuer Bedarf (350 Plätze) und in

b) Ersatzplätze – als Ersatz für wegfallende Plätze an anderer Stelle (200 Plätze).
Im Einzelnen wie folgt:



- ca. 380 Bettplätze für Familien in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen
- davon ca. 210 Plätze als zusätzlicher Bedarf (a)
- davon ca. 50 Plätze als Ersatz für die Unterkunft Alte Peiner Heerstraße 2 (b)
- davon ca. 120 Plätze als Ersatz für die Unterkunft Burgweg 5 (b)

zzgl.
- ca. 100 Bettplätze für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende
- davon ca. 50 Plätze für Frauen und Frauen mit Kindern als zusätzlicher Bedarf (a)
- davon ca. 50 Plätze für Männer als zusätzlicher Bedarf (a)

zzgl.
- ca. 70 Plätze für eine Nutzung als Sleep-In
- davon ca. 10 Plätze als Sleep-In für Frauen als zusätzlicher Bedarf (a)
- davon ca. 30 Plätze als Sleep-In für Männer als zusätzlicher Bedarf (a)
- davon ca. 30 Plätze als Sleep-In für Männer als Ersatz für die Notunterkunft
Alter Flughafen (b)

1.) Entwicklung Unterbringungszahlen

Die Zahl der untergebrachten Obdachlosen ist von 520 Personen am 31.12.2011 auf 1.133 Personen zum 31.12.2016 gestiegen und hat sich damit in fünf Jahren verdoppelt. Insgesamt muss davon ausgegangen werden, dass die Zahl der unterzubringenden Obdachlosen in den nächsten Jahren weiter um rund 10% jährlich steigen wird.
Die Ursachen für diesen Anstieg sind vielfältig. In den Jahren 2012, 2013 und 2014 betrug der Anstieg jährlich rund 20% und war vor allem auf Zuwanderungen aus Rumänien zurückzuführen. Seitdem bleibt diese Personengruppe nahezu konstant. In den Jahren 2015 und 2016 betrug der Anstieg jeweils ca. 12%. In 2015 war vor allem ein Anstieg der untergebrachten Obdachlosen mit deutscher Nationalität zu beobachten. Der Anstieg im Jahr 2016 ist überwiegend auf Flüchtlinge zurückzuführen, die eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben und aus anderen Kommunen zugewandert sind.

Asylbewerber, die hier in Hannover eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und keine Wohnung finden, verbleiben in der Regel in den Flüchtlingsunterkünften. Auch Ausländer, die außerhalb des Asylverfahrens als Familiennachzug mit einem Visum nach Hannover gekommen sind, werden in Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Obwohl es sich bei beiden Personengruppen im rechtlichen Sinne um Obdachlose handelt, werden sie, aufgrund der Unterbringung in Flüchtlingswohnheimen, nicht bei den oben genannten Zahlen berücksichtigt.

Nicht in den oben genannten Zahlen enthalten sind auch die Personen, die nur für wenige Nächte in einer sogenannten Sleep-In-Einrichtung übernachten. Das Männerwohnheim in der Wörthstraße verfügt über ein Sleep-In, in dem 36 Personen ohne Zuweisung übernachten können und am nächsten Morgen die Unterkunft wieder verlassen müssen. Bereits seit dem Winter 2012/2013 mussten in den Wintermonaten zusätzlich Betten in die Zimmer gestellt werden, um Platz für 50 Übernachtungen zu bieten. Seitdem sind diese 50 Plätze in den Wintermonaten häufig voll ausgelastet. Aufgrund des großen Bedarfs hat die Verwaltung im Dezember 2016 die ehemalige Notunterkunft für Flüchtlinge „Alter Flughafen“, ebenfalls für solche Übernachtungen zur Verfügung gestellt. Obwohl diese Unterkunft erst geöffnet wird, wenn alle Plätze in der Wörthstraße belegt sind, übernachten dort in den kalten Monaten bisweilen zwischen 20 und 40 Personen.

Der Wohnungsmarkt in Hannover ist im Segment der preiswerten Wohnungen und hier insbesondere bei Wohnungen für Einzelpersonen und großen Familien angespannt.
Bei der kommunalen Wohnungsvermittlung sinkt die Vermittlungsquote jährlich, weil immer mehr Antragsteller immer weniger freigemeldeten Wohnungen gegenüberstehen. Wer aufgrund von Mietschulden in Hannover seine Wohnung verliert, bekommt von den größeren Wohnungsgesellschaften in der Regel keinen Mietvertrag mehr. Verschärft wird diese Situation dadurch, dass die Region Hannover als zuständige Behörde für die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten seit einigen Jahren den Schwerpunkt auf ambulante Hilfen setzt und stationäre Plätze in der Wohnungslosenhilfe zumindest nicht weiter aufstockt.

2.) Entwicklung der Kapazitäten

2011 verfügte die LHH über 142 Schlichtwohnungen, in denen 290 Personen lebten. Dazu kommen die beiden Männerwohnheime Schulenburger Landstraße 335 und Wörthstraße 10, die Unterkunft für obdachlose Frauen im Vinnhorster Weg 73 A sowie eine Gemeinschaftsunterkunft für Paare / Familien im Burgweg 13. Vor dem Hintergrund der Zuwanderungen aus Rumänien wurde die ehemalige Flüchtlingsunterkunft „Alte Peiner Heerstraße 2“ wieder reaktiviert, die Modulanlage im Burgweg 13 um einen zweiten Teil vergrößert und die ehemalige Paul-Dormann-Schule im Burgweg 5 für die Unterbringung hergerichtet.

Aufgrund der weiter steigenden Zahlen wurde das Dachgeschoss in der Unterkunft Wörthstraße 10 ausgebaut und eine zusätzliche Unterkunft für Frauen in der Winkelriede 14 eingerichtet. Darüber hinaus wurden in den letzten 3 Jahren 68 Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt für Unterbringungszwecke angemietet.

Insgesamt verfügt die LHH damit derzeit (31.03.2017) über 210 Wohnungen, in denen 601 Personen untergebracht sind. Dazu kommen 211 Unterkunftsplätze für Männer, 61 Plätze für Frauen und 190 Plätze für Paare / Familien in Gemeinschaftsunterkünften. Die insgesamt 461 Plätze in Gemeinschaftsunterkünfte sind mit 517 Personen belegt.
Damit sind die vorhandenen Kapazitäten nicht nur restlos ausgeschöpft sondern mit 56 Personen überbelegt. In jüngster Vergangenheit mussten bereits einige Obdachlose mangels freier Plätze über einen längeren Zeitraum im Sleep-In übernachten oder vereinzelt in Flüchtlingswohnheimen untergebracht werden.

3.) Bedarf

Der oben geschilderte Gesamtbedarf von 550 Plätzen teilt sich auf in 350 zusätzliche Plätze -a) und 200 Plätze, die als Ersatz für bestehende Unterkünfte notwendig sind –b).
Ersetzt werden muss die Unterkunft Alte Peiner Heerstraße. Die Unterkunft ist abgängig und baulich nicht mehr instand zu setzen. Der Abbau verbunden mit einem Ersatzneubau in der unmittelbaren Nachbarschaft war bereits Gegenstand der Drucksache „Abschluss eines Mietvertrages und Austausch eines Standortes einer Flüchtlingsunterkunft“ (DS 0240/2016).
Ersatz ist auch für die Unterkunft Burgweg 5 notwendig. Hierbei handelt es sich um die ehemalige Paul-Dormann-Schule, die mangels Alternative 2014 kurzfristig für Unterbringungszwecke hergerichtet wurde. Die Gebäudesubstanz ist in einem schlechten Zustand, die Ver- und Entsorgungsleitungen werden der Nutzung nicht gerecht. Mit Blick auf den Denkmalschutz betragen die Kosten für die dringendsten Instandsetzungsmaßnahmen mindestens 2 Mio. €. Da aber selbst nach einer solchen Sanierung das Gebäude immer noch eine ehemalige Schule ist, in der die Bewohner mit bis zu 8 Personen in einem Klassenzimmer leben müssen, soll das Gebäude aufgegeben werden.

Auch die im letzten Winter eingerichteten Sleep-In Plätze im Alten Flughafen müssen ersetzt werden. Beim Alten Flughafen handelt es sich um eine Notunterkunft für Flüchtlinge. Sie wird auch weiterhin als Reserveunterkunft benötigt. Für eine dauerhafte Unterbringung von Obdachlosen ist sie nicht geeignet. Auch eine Nutzung als Sleep-In wie im vergangenen Winter ist aufgrund der Größe der Unterkunft auf Dauer nicht wirtschaftlich. Ein Ersatz dieser drei Unterkünfte ist noch in diesem Jahr notwendig.

Von den 350 zusätzlich notwendigen Plätzen sind 230 Plätze ebenfalls möglichst noch in diesem Jahr zu schaffen. Allein 56 Plätze sind kurzfristig notwendig, um die Überbelegung abzubauen. Die übrigen 174 Plätze decken knapp den gestiegenen Bedarf der Jahre 2017 und 2018. Die weiteren 120 Plätze werden erst im Jahr 2019 benötigt.

4.) Unterkünfte

Aus den Erfahrungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen muss davon ausgegangen werden, dass für die Errichtung einer neuen Unterkunft von einem Standortvorschlag bis zur Inbetriebnahme der neuen Unterkunft in der Regel mehr als 24 Monate benötigt werden. Die zusätzlichen Plätze für Obdachlose werden allerdings überwiegend schneller benötigt. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den Platzbedarf in derzeit als Flüchtlingswohnheim genutzten Unterkünften abzudecken.
Im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung arbeitet die Verwaltung derzeit an der Umsetzung der Drucksache „Aktualisierung von Beschlüssen zur Unterbringung von Flüchtlingen angesichts rückläufiger Zuweisungen“ (DS 2087/2016). Es werden mehrere Unterkünfte abgebaut (Notunterkünfte, auslaufende Mietverträge u. ä.) und dafür neue Unterkünfte in Betrieb genommen.

Während die meisten neuen Unterkünfte voraussichtlich in den nächsten 7 Monaten in Betrieb gehen, müssen einige Notunterkünfte erst Mitte / Ende 2018 (das Gebäude auf dem Siloah-Gelände erst 2019) geschlossen werden. Es wird deshalb zunächst Kapazitätsüberhänge geben. Für den Zeitraum bis etwa Mitte 2018 wird die Kapazität für Flüchtlinge deutlich über der Zielzahl von 5.000 Plätzen liegen.

Mit den vorgeschlagenen Umnutzungen für Obdachlose fallen rund 350 Plätze für die Unterbringung von Flüchtlingen weg. Für die Dauer der Kapazitätsüberhänge ist der Wegfall dieser Plätze unproblematisch. Ob die Stadt dauerhaft auf diese Plätze verzichten kann oder doch durch weitere neue Unterkünfte einen Ausgleich schaffen muss, ist in Zusammenhang mit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen gesondert zu betrachten. Dabei sind auch mögliche Reservegebäude und -flächen wie in der DS 2087/2016 geschildert mit einzubeziehen. Hierfür wird die Verwaltung zu gegebener Zeit eine gesonderte Drucksache vorlegen.

Bei der Auswahl der zu nutzenden Flüchtlingsunterkünfte wurden in erster Linie die folgenden Kriterien berücksichtigt:

Bei der Unterbringung von Obdachlosen handelt es sich um eine dauerhafte Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Hannover. Im Vergleich zu der Unterbringung von Flüchtlingen ist die Zahl der untergebrachten Personen nicht solchen Schwankungen unterlegen. Sie hängt deutlich stärker vom kommunalen Wohnungsmarkt als vom weltpolitischen Geschehen ab. Dieses spricht dafür, Obdachlose in erster Linie in dauerhaften Gebäuden und nicht in Gebäuden mit befristeten Standzeiten unterzubringen.

Viele der im letzten Jahr errichteten und derzeit noch im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkünfte können aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt werden. Sie konnten in der Regel nur durch Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch, die aufgrund des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes geschaffen wurden, errichtet werden.
Für die Unterbringung von Familien werden Wohnheime mit Wohnungen oder abgeschlossenen Wohneinheiten mit eigener Küche und eigenem Sanitärbereich benötigt.

Für die Unterbringung von alleinstehenden Männern und Frauen werden Ein- und Zweibettzimmer in klassischen Wohnheimgrundrissen benötigt.

Bei Unterkünften die derzeit als Flüchtlingswohnheim betrieben werden , sollen die derzeitigen Bewohner auf die übrigen Unterkünfte verteilt bzw. in den derzeit noch im Bau befindlichen neuen Unterkünften untergebracht werden. Bei der Umsetzung von Flüchtlingsfamilien wird versucht, diese in räumlicher Nähe zur bisherigen Unterkunft unterzubringen um einen evtl. Schulwechsel zu vermeiden. Dies hängt allerdings von den dann freien Plätzen in den Unterkünften ab.

Alte Peiner Heerstraße

Rund 80 Plätze für Familien werden in einer neuen Modulanlage an der Alten Peiner Heerstraße entstehen. Das Vorhaben wurde bereits mit der DS 0240/2016 beschlossen, wird aber hier zur Vollständigkeit mit aufgeführt.

Podbielskistraße

Die Unterkunft Podbielskistraße 115 bietet rund 120 Plätze für obdachlose Familien.
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt. Dort wird gegenwärtig ein Flüchtlingswohnheim in Modulbauweise errichtet. Die Unterkunft besteht aus vier Gebäudeteilen. Ein Gebäude wird als sog. Gemeinschaftshaus errichtet. Dort befinden sich der Gemeinschaftsraum der Unterkunft, Besprechungs-/ Schulungsräume und vier Büroräume mit fünf Arbeitsplätzen für die Sozialarbeit. Die restlichen drei Gebäude dienen ausschließlich der Unterbringung. Diese verfügen über insgesamt 39 Wohneinheiten für 3 bis 5 Personen. Jede Wohneinheit verfügt über ein eignes Bad und eine Küche.
Bauplanungsrechtlich ist hier grundsätzlich eine dauerhafte Nutzung zu sozialen Zwecken, beispielsweise als Obdachlosenwohnheim, zulässig. Dies unterscheidet die Unterkunft von allen anderen derzeit noch im Bau befindlichen Modulanlagen, weil diese in der Regel nur durch Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch möglich sind, die aufgrund des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes geschaffen wurden.
Nicht zuletzt aufgrund der planungsrechtlichen Festsetzungen ist an diesem Standort eine Anlage in Modulbauweise errichtet worden, deren Standzeit nicht dauerhaft, sondern temporär geplant ist. Die beabsichtigte Nutzungsänderung (Obdach statt Flüchtlinge) ändert an dieser grundsätzlichen Absicht nichts. Sobald die Anlage für diesen Zweck nicht mehr benötigt wird, wird sie zurückgebaut und das Grundstück wieder dem ursprünglichen Nutzungszweck zugeführt.

Am Annateich

Die Unterkunft Am Annateich bietet rund 45 Plätze für obdachlose Familien.
Das Gebäude wurde 2014 als Flüchtlingswohnheim in fester Bauweise errichtet. Es ist bis zum 20.02.2023 von der GBH angemietet und geht anschließend in das Eigentum der Stadt über. Die Unterkunft gliedert sich in 11 Wohneinheiten. Hiervon wird eine Wohneinheit als Verwaltungseinheit genutzt. Diese verfügt über drei Büroräume für die Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter, eine Pforte für den Wachdienst, Lager- und Technikraum, ein ca. 29 m² großer Gemeinschaftsraum und ein gemeinschaftlich zu nutzender Wäscheraum mit Waschmaschinen und Trocknern. Die übrigen 10 Wohneinheiten dienen ausschließlich der Unterbringung von 4 bis 5 Personen. Jede Wohneinheit verfügt über Einzelzimmer, ein eignes Bad und eine Küche. Zwei Wohneinheiten sind barrierefrei. Der derzeitige Betreibervertrag soll im Verhandlungsverfahren für die neue Personengruppe geändert werden.

Am Bahndamm

Die Unterkunft Am Bahndamm bietet rund 45 Plätze für obdachlose Familien.
Das Gebäude wurde 2016 als Flüchtlingswohnheim in fester Bauweise errichtet. Es ist bis zum 18.09.2029 von der GBH angemietet. Nach einer Verlängerungszeit von zwei Jahren oder einer Entschädigungszahlung geht das Gebäude in das Eigentum der Stadt über.
Die Unterkunft gliedert sich in 11 Wohneinheiten. Hiervon wird eine Wohneinheit als Verwaltungseinheit genutzt. Diese verfügt über zwei Büros für die Sozialarbeit sowie über einen Pförtnerraum für den Hausmeister bzw. den Wachdienst, wo sich auch der Haupteingang des Wohnheimes befindet. Zudem sind ein Personalraum, zwei Personaltoiletten, ein knapp 58 m² großer Gemeinschaftsraum sowie ein gemeinschaftlich zu nutzender Wäscheraum vorhanden. Die übrigen 10 Wohneinheiten dienen ausschließlich der Unterbringung von 4 bis 5 Personen. Jede Wohneinheit verfügt über ein eignes Bad und eine Küche. Zwei Wohneinheiten sind barrierefrei. Der derzeitige Betreibervertrag soll im Verhandlungsverfahren für die neue Personengruppe geändert werden.

Langensalzastraße

Der Bedarf von 50 Plätzen für Frauen bzw. Frauen mit Kindern soll in der Langensalzastraße abgedeckt werden. Darüber hinaus sollen auch 10 Bewohnerinnen der Frauenunterkunft Vinnhorster Weg in die Langensalzastraße umziehen, damit diese 10 Plätze im Vinnhorster Weg dann als zusätzliche Sleep-In-Plätze zur Verfügung stehen. Insgesamt hat die Langensalzastraße eine Kapazität von 60 Plätzen.
Das Gebäude ist im Eigentum der Stadt und wurde bis 2014 als Verwaltungsgebäude für den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün genutzt. Das Gebäude wurde von Grund auf saniert und zu Unterbringungszwecken umgebaut. Es ist seit August 2017 fertiggestellt.
Während das 2. und 3. OG ausschließlich aus Einzelzimmern sowie mehreren gemeinschaftlichen Sanitärräumen und Küchen besteht, gibt es im Erdgeschoss und im 1. OG auch mehrere abgeschlossene Bereich mit eigener Küche und eigenen Sanitärbereichen, die sich sowohl für eine Nutzung als Wohngemeinschaft als auch für eine Familie (Frau mit Kindern) eignet. Zudem gibt es auf allen vier Etagen einen Gemeinschaftsraum, so dass bei Bedarf auch Platz für eine niedrigschwellige Kinderbetreuung eingerichtet werden könnte.

Lammstraße

In der Unterkunft Lammstraße können rund 40 obdachlose Männer untergebracht werden.
Das derzeit als Flüchtlingswohnheim genutzte Gebäude befindet sich im städtischen Eigentum und liegt im Stadtbezirk Mitte. Der derzeitige Betreibervertrag ist ausgelaufen und wird bis zur Entscheidung über diese Drucksache verlängert und anschließend für Obdachlose ausgeschrieben. Das ehemalige Hotel Flamme besteht aus 23 Bewohnerzimmern. Es stehen 15 Doppelzimmer und 8 Einzelzimmer zur Verfügung, welche sich auf zwei Etagen verteilen. Im Empfangsbereich des Hochparterres befinden sich eine Pforte für den Wach- und Hausdienst sowie nebenan ein Büro für die Sozialarbeit.

Das erste Kellergeschoss setzt sich aus einem gemeinschaftlich zu nutzenden Aufenthaltsraum, einer Küche und Sanitäranlagen für die Sozialarbeit, einem Raum für den Hausdienst sowie einem Lagerraum zusammen. Im zweiten Kellergeschoss sind eine Gemeinschaftsküche und ein Waschraum mit sechs Waschmaschinen und drei Trocknern. Bis auf zwei Einzelzimmer besitzen alle Bewohnerzimmer ein eigenes Bad. Den beiden Einzelzimmern ist jeweils ein eigenes Bad auf dem Flur zugeordnet. Die Raumaufteilung in dieser Unterkunft eignet sich deshalb besonders gut für die Unterbringung von alleinstehenden obdachlosen Männern.

Am Seelberg

Die Unterkunft Am Seelberg bietet rund 40 Plätze für obdachlose Männer. Im Rahmen des Gesamtkonzeptes sollen rund 30 Bewohner der Unterkunft Wörthstraße in die Unterkunft Am Seelberg ziehen. Die dadurch in der Wörthstraße frei werdenden Plätze sollen als zusätzliche Sleep-In-Plätze genutzt werden. Auf diesem Wege kann der Bedarf an Sleep-In-Plätzen in einer Unterkunft in zentraler Lage konzentriert werden.

Das derzeit als Flüchtlingswohnheim genutzte Gebäude Am Seelberg ist noch bis zum 31.12.2021 von der Stadt angemietet. Die Unterkunft verfügt über zwei Geschosse. Im Erdgeschoss befinden sich neben Bewohnerzimmern, die Büroräume für die Sozialarbeit und den Wachdienst. Die Gemeinschaftsküche befindet sich ebenfalls im Erdgeschoss sowie die Waschmaschinen und Trockner. Im Erdgeschoss sind neun Bewohnerzimmer für zwei Personen, im ersten Obergeschoss elf Bewohnerzimmer für zwei Personen und ein Einzelzimmer vorhanden. Jedes Bewohnerzimmer verfügt über eine eigene ebenerdige Dusche und über eine Toilette.

Die Raumaufteilung in dieser Unterkunft eignet sich deshalb besonders gut für die Unterbringung von alleinstehenden obdachlosen Männern.
Der derzeitige Betreibervertrag soll im Verhandlungsverfahren für die neue Personengruppe geändert werden.

Augustenstraße

In dem Gebäude Augustenstraße können im Rahmen eines Umbaus 30 Übernachtungsplätze (Sleep-In) für obdachlose Männer geschaffen werden. Das ehemals als Betriebsstätte von aha genutzte Gebäude Augustenstraße ist im Eigentum der Stadt und wurde bisher als Interimsgebäude für den Fixpunkt genutzt, der mittlerweile auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks neu errichtet wurde. Das Gebäude soll umgebaut werden, um dort in zentraler Lage zusätzliche Sleep-In-Plätze zu schaffen. Soweit es die Nachfrage erlaubt, ist geplant diese Unterkunft nur in den Wintermonaten zu betreiben und in den Sommermonaten zu schließen. Damit kann auf die deutlich höhere Nachfrage nach Sleep-In-Plätzen im Winterhalbjahr reagiert werden.

Karl-Imhoff-Weg

Rund 90 Plätze für obdachlose Familien sollen als neue Schlichtwohnungen im Karl-Imhoff-Weg entstehen. Das Grundstück Karl-Imhoff-Weg ist für eine Wohnbebauung vorgesehen und eignet sich aufgrund des Zuschnitts für eine Bebauung mit Wohnungen. Dort sollen Schlichtwohnungen in unterschiedlicher Größe in Zeilenbauweise entstehen. Schlichtwohnungen verfügen über verhältnismäßig kleine Grundrisse und eine einfache Ausstattung. Die Fertigstellung wird voraussichtlich im Jahr 2019/2020 erfolgen können.

Wie auch in anderen Schlichtwohngebieten wird es dort keine feste soziale Betreuung geben. Die Wohnungen werden durch die Stadt verwaltet. Für die Unterkünfte Podbielskistraße, Langensalzastraße und Lammstraße werden nach der Beschlussfassung dieser Drucksache die entsprechenden Betreiberverträge öffentlich ausgeschrieben und erst nach Beschlussfassung durch die politischen Gremien abgeschlossen. Die Verwaltung prüft eine vorzeitige Inbetriebnahme mittels Übergangsverträgen. Die im Rahmen des Haushaltsbegleitantrages H-0184/2017 vorgesehene Bewertung der Ausschreibung mit 65 Prozent für ein soziales Konzept wird für diese Ausschreibungen noch nicht möglich sein. Deshalb sollen die Verträge zunächst nur mit einer Laufzeit von ca. 18 Monaten abgeschlossen werden. Diesen Zeitraum will die Verwaltung nutzen, um die Vergabepraxis entsprechend des Haushaltsbegleitantrages umzustellen und neue Ausschreibungen durchzuführen.

Bezirksratsherr Hirche möchte wissen, wo die dort zurzeit untergebrachten Menschen mit Migrationshintergrund künftig untergebracht werden und ob mit den Obdachlosen ggf. auch Kinder untergebracht werden. Herr Heesch antwortet, dass bei Menschen mit Beziehungen in den Stadtbezirk der Versuch unternommen wird, diese Menschen bei entsprechend vorhandenen Angeboten auch künftig im Stadtbezirk unterzubringen. In der Drucksache wird dargelegt, dass insgesamt im Stadtgebiet Einrichtungen für verschiedene Gruppen von Obdachlosen vorgehalten werden. Die den Stadtbezirk betreffende Unterkunft ist für die Unterbringung von obdachlosen Familien geeignet und wurde schon als Flüchtlingsunterkunft so konzipiert, dass im Prinzip eine Wohnsituation gegeben ist.

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt fragt nach, zu wann die Umnutzung vorgesehen ist und ob in Anbetracht möglicher Schulwechsel von Kindern eine schrittweise Umnutzung möglich ist. Zudem möchte sie wissen, wie viel Sozialarbeit in dieser Unterkunft geplant ist. Herr Heesch teilt eingangs mit, dass in einer Unterkunft keine Mischbelegung (Obdachlose und Geflüchtete) stattfinden soll und dies die große Ausnahme ist und bleibt. Zur Fragestellung verweist er auf den ausstehenden Ratsbeschluss, welcher abzuwarten ist. Im Laufe des Sommers werden die notwendigen Schritte zu den Gebäuden, welche bereits in Benutzung sind, entsprechend unternommen. Zu den sozialarbeiterischen Angeboten kann zurzeit keine konkrete Aussage gemacht werden.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze signalisiert Zustimmung der SPD-Fraktion. Sie unterstreicht die Notwendigkeit zur Hilfestellung für Obdachlose.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 6.3.
Kita Ahlem, Errichtung einer temporären Vier-Gruppen-Kindertagesstätte als
Containeranlage
(Drucks. Nr. 0617/2018 mit 3 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Göbel begrüßt Herrn Gronemann, Fachbereichsleiter des Fachbereichs Gebäudemanagement, und übergibt ihm das Wort.

Herr Gronemann verweist auf seinen Wortbeitrag aus der letzten Bezirksratssitzung und bezieht sich auf den Inhalt der vorliegenden Drucksache. Es wird eine Containeranlage für vier Gruppen als Standardanlage geplant. Die Anlieferung und Müllabfuhr wird nicht durch das Wohngebiet erfolgen, sondern über das Gelände der Landwirtschaftskammer. Die Fußwegverbindung verläuft über den Berta-Makowski-Anger.

Antrag,

1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 GemHKVO zur Errichtung einer temporären Containeranlage durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit)

und

2. der Mittelfreigabe in Höhe von 1,48 Mio. € und jährlichen Mietkosten in Höhe von 288.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten (finanzielle Zuständigkeit) zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Für die erforderliche Infrastruktur sowie für die Aufstellung und den Rückbau der Anlage werden einmalig 1,48 Mio. €, für die Anmietung 288.000 € pro Jahr notwendig.

Anmerkung:

Die jährlich zusätzlich anfallenden Aufwendungen in Höhe von 288.000 € sowie die einmalig anfallenden Aufwendungen für die Aufstellung und den Rückbau der Anlage von 1,48 Mio. € führen durch die interne Leistungsverrechnung/Nutzungsentgelte zu erhöhten Aufwendungen im Produkt 36501 Kindertagesbetreuung. Eine Kaufvariante wurde geprüft, ist aber aufgrund der prognostizierten Standzeit nicht wirtschaftlich.

Finanzierung:

Die Mittel werden im Teilergebnishaushalt des Fachbereichs Gebäudemanagement im Produkt 11118 in den Jahren 2018 und 2019 zur Verfügung gestellt, ggf. erfolgt die Finanzierung aus einer Rückstellung zulasten des Jahres 2017.
Die Maßnahme war aufgrund der kurzfristigen Bedarfsanerkennung nicht in der Finanzplanung für das Jahr 2018 vorgesehen. Falls daraus ein überplanmäßiger Mehrbedarf in 2018 entstehen sollte, wird dieser dann dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Die Miete der Modulbauten in Höhe von jährlich 288.000 € erfolgt aus dem Ansatz für Mieten und Pachten.

Begründung des Antrages

Durch geänderte Elternnachfragen gibt es im Stadtteil Ahlem Bedarf an zusätzlichen Kindergartenplätzen, der durch einen überproportionalen und raschen Bevölkerungsanstieg in einigen Quartieren des Stadtteils hervorgerufen wurde. Bis zur Fertigstellung der zurzeit in Projektierung befindlichen zusätzlichen Kindertagesstätte auf dem Grundstück „In der Steinbreite“ (Drucksachennummer 0080/2018) sollen in einer temporären Anlage an der Wunstorfer Straße kurzfristig Räume für vier Gruppen in einem Modulbau errichtet werden. Durch die Inbetriebnahme dieser vier neuen Kindergartengruppen mit je 25 Kindern, werden dem Stadtteil kurzfristig insgesamt 100 neue Kindergartenplätze zur Verfügung gestellt.

Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Vorlaufeinrichtung für den 5-Gruppen-Neubau In der Steinbreite. Nach Fertigstellung wird die temporäre Einrichtung in den Neubau wechseln.
Eine Interessenbekundung für die Suche nach einem Träger ist bereits veröffentlicht worden. Ein Kriterium ist die Bereitschaft einer bedarfsgerechten Anpassung der Gruppenstruktur auf Nachfrage nach Krippen- und Kindergartenplätzen.

Die Maßnahmen tragen dazu bei, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Kindergarten zu erfüllen. Für die Möblierung und den Betrieb der Einrichtung wird den politischen Gremien eine separate Beschlussvorlage durch den Fachbereich Jugend und Familie vorgelegt.

Baubeschreibung:

Einzelheiten der beabsichtigten Baumaßnahme können der als Anlage 1 beigefügten Baubeschreibung und den als Anlage 3 beigefügten Plänen entnommen werden.

Barrierefreiheit:

Die Anlage wird barrierefrei errichtet. Alle Aufenthaltsräume im Erdgeschoss erhalten direkte Ausgänge ins Freie. Für den barrierefreien Anschluss aller notwendigen Ausgänge wird die Aufständerung der Containeranlage auf das technisch notwendige Minimum reduziert und die Außenflächen vor den Türen barrierefrei angepflastert. Die Planung wurde mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Hannover abgestimmt.

Terminplanung:

Der Betriebsbeginn soll schnellstmöglich erfolgen. Aufgrund gesetzlich vorgegebener Verfahrensabläufe für Ausschreibung und baurechtliche Genehmigung, sowie die bauliche Umsetzung der Anlage kann der Betriebsbeginn im Herbst, spätestens zum 01.12.2018 erfolgen.

Bezüglich der Zuwegung möchte Bezirksratsfrau Nolte-Vogt wissen, ob es insbesondere für Kinder von weiter her eine andere Möglichkeit gibt, die Kindertagesstätte zu erreichen. Außerdem möchte sie unter Verweis auf die Drucksache wissen, ob eine vierzügige Kindertagesstätte oder eine dreizügige Kindertagesstätte sowie einer zusätzlichen Krippengruppe geplant ist.

Herr Gronemann erläutert, dass die fußläufige Erreichbarkeit tatsächlich nur über den Berta-Makowski-Anger geplant ist. Zur Gruppenstruktur ist festzuhalten, dass eine altersübergreifende Gruppe vorgesehen ist. Herr Graen ergänzt, dass die Zufahrt tatsächlich nicht einfach ist und verwaltungsseitig mit allen Mitteln verhindert werden soll, dass die Eltern mit ihren Fahrzeugen im Berta-Makowski-Anger parken, um ihre Kinder abzusetzen. Er betont, dass es sich um eine temporäre Einrichtung handelt und die Erreichbarkeit mit Kraftfahrzeugen über die Tegtmeyerallee vorgesehen ist.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

TOP 7.
I N T E G R A T I O N S B E I R A T

TOP 7.1.
Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0585/2018)

Bezirksbürgermeister Göbel trägt die Verwaltungsvorlage vor und begründet sie.





Antrag,

die nachfolgenden Zuwendungen auf Vorschlag des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2018-01-IB11
Eigene Initiative Integrationsbeirat
Verwendungszweck: Projekt „Ausstellung: Philosophie zwischen schwarz und weiß“
Zuwendungsbetrag: 1000,00 €

2. Antrag Nr. 2018-02-IB11
Empfänger/in: Kulturtreff Plantage
Verwendungszweck:
„Kulturpaket – kulturverbunden“ West / Integration durch kulturelle Bildung"
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €

3. Antrag Nr. 2018-03-IB11
Empfänger/in: Fair Facillity Management GmbH/Flüchtlingswohnprojekt Hermann-Ehlers-Allee
Verwendungszweck: „Persönlicher Dokumentenordner für Geflüchtete“
Zuwendungsbetrag: 250,00 €

4. Antrag Nr. 2018-04-IB11
Eigene Initiative Integrationsbeirat
Verwendungszweck: „Integrationspreis 2018“
Zuwendungsbetrag: max. 600,00 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Aktivitäten des Integrationsbeirates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind darauf ausgerichtet, das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund im Stadtbezirk zu fördern. Diese Zielsetzung differenziert grundsätzlich nicht nach geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten; es entspricht dem Integrationsgedanken, dass sich einzelne geförderte Projekte an unterschiedliche Zielgruppen richtet.

Begründung des Antrages

Zu 1.:
Mit dem Projekt soll die Ausstellung Philosophie zwischen Schwarz und Weiß im Stadtbezirk mit einem Begleitprogramm gezeigt werden.

Zu 2.:
Durch dieses Projekt soll die Partizipation von Migrant*innen im Bereich Stadtteil Kulturarbeit verbessert und gefördert werden.

Zu 3.:
Es soll für die Bewohner*innen der Unterkunft ein Dokumentenordner für Behördengänge und Bewerbungen erstellt werden

Zu 4.:
Der Integrationsbeirat lobt im Jahr 2018 den zweiten Integrationspreis aus.



Zu 1. bis 4.:
Auf Grundlage des jeweiligen Zuwendungsantrages hat sich der Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 28.02.2018 mehrheitlich für die Vergabe der oben genannten Zuwendungen ausgesprochen.

Diese Projekte erfüllen die vergaberelevanten Kriterien nach Maßgabe der Informationsdrucksache 2545/2008. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

Die Beschlussfassung über die vom Integrationsbeirat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vorgeschlagenen Förderprojekte obliegt dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 8.
A N F R A G E N

TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Zustand der Brücken des Westschnellweges (B 6)
(Drucks. Nr. 15-0464/2018)

Bezirksratsfrau Nolte-Vogt trägt die Anfrage vor.

In den letzten Jahren sind die Brücken des Südschnellweges teilweise nur noch einspurig befahrbar. Mehrfach wurden sie wegen Instandhaltungsmaßnahmen aber auch ganz gesperrt. Ursache ist die aufgrund des Alters und der gestiegenen Belastung notwendige Totalerneuerung. Das führte durch den Umleitungsverkehr zu ganz erheblichen Verkehrsbelastungen und Staubildungen im Stadtgebiet. Die Brücken des Westschnellweges wurden in einem vergleichbaren Zeitraum gebaut.

Deren auch nur teilweise Sperrung hätte aufgrund der besonderen Topografie und der wesentlich geringeren Ausweichmöglichkeiten für die angrenzenden Stadtteile Linden-Limmer und Ahlem-Badenstedt-Davenstedt verkehrsinfarktähnliche Zustände zur Folge. Der Stadtbaurat hatte bereits bei der öffentlichen Bürgerbeteiligung für die Wasserstadt Limmer im Herbst 2014 auf den Erneuerungsbedarf der Leinebrücke in Linden-Nord ab etwa 2021 verwiesen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. In welchem Zeitraum sind die Brücken des Westschnellweges – auch im Vergleich zum Südschnellweg – gebaut worden?

2. Wie wird von den zuständigen Behörden der Zustand dieser Brücken, insbesondere der der Leinebrücke, eingeschätzt und ab wann ist mit Nutzungseinschränkungen zu rechnen?
3. Ist der Ersatz dieser Brücken im Bundesverkehrswegeplan im direkten zeitlichen Zusammenhang mit evtl. erforderlichen Nutzungseinschränkungen eingeplant und sind von der Landesstraßenbaubehörde die Planungsprozesse mit dem notwendigen zeitlichen Vorlauf zu erwarten, so dass vorläufige Ertüchtigungen und Nutzungseinschränkungen nicht erforderlich sind?

Herr Krebs trägt die Antworten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vor.

Zu 1.:

Bauzeit der Brücken

Die Brücken im betreffenden Abschnitt des Westschnellweges wurden in den Jahren 1957 bis 1964 errichtet. Ihr Alter entspricht damit in etwa dem Alter der Brücken im westlichen Abschnitt des Südschnellweges (Landwehrkreisel bis Hildesheimer Straße, dort: Baujahr 1954 bis 1960).

Zu 2.:

Zustand der Brücken

Die Brücken befinden sich, unter Berücksichtigung des wachsenden Verkehrsaufkommens in den letzten Jahrzehnten auf dem Westschnellweg, in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand. Der Zustand wird im Rahmen der regelmäßigen Brückenprüfungen gemäß DIN 1076 fortlaufend überwacht. Nutzungseinschränkungen sind zurzeit nicht vorgesehen. Sie sind jedoch abhängig von der Entwicklung des Brückenzustands (zum Beispiel Schäden oder Risse) und können daher für die Zukunft nicht generell ausgeschlossen werden.

Zu 3.:

Bundesverkehrswegeplan

Der Ersatz der Brücken ist nicht Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes. Vorläufige Ertüchtigungen und Nutzungseinschränkungen sind zurzeit nicht vorgesehen, hängen jedoch von der Zustandsentwicklung ab - siehe Antwort zu Frage 2. Die Zunahme des Schwerverkehrs hat in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Erhaltungs- und Erneuerungsprogramm auf deutschen Bundesfernstraßen ausgelöst. Hiervon sind aktuell und in den nächsten Jahren im Besondern auch die Schnellwege in Hannover betroffen. Die Tragreserven vieler Brücken sind weitgehend aufgebraucht und entsprechen nicht mehr den zukünftigen Anforderungen.

Mehrere Bauwerke im Zuge des Westschnellweges zwischen der Stöckener Straße und dem Deisterkreisel werden derzeit im Rahmen eines Nachrechnungsprogramms bzgl. ihrer Tragfähigkeit und daraus resultierenden Restnutzungsdauer überprüft. In Abhängigkeit des Ergebnisses sind die Bauwerke mittel- bis langfristig zu ersetzen. Hierbei erfolgt durch die NLStBV eine netzmaschenweise Betrachtung. Als eine Netzmasche wird ein zusammenhängender verkehrswirksamer Streckenabschnitt bezeichnet; zum Beispiel die Verbindung zwischen zwei Anschlussstellen auf einer Bundesfernstraße. Für den jeweiligen Abschnitt (hier den Westschnellweg) werden damit nicht nur die sich in der Nachrechnung befindlichen Bauwerke in der Planung berücksichtigt, sondern alle Bauwerke des Abschnitts. Die NLStBV beabsichtigt daher einen Um- und Ausbau mit einem Austausch sämtlicher Bauwerke in diesem Abschnitt.

Die Planungen für einen Austausch der Bauwerke im Zuge des Westschnellwegs sind seitens der NLStBV eingeleitet. Hierbei wird der Bereich um die Leinebrücke und dem Unterführungsbauwerk Limmer Straße prioritär betrachtet, da die Leinebrücke eine vorläufige reduzierte Restnutzungsdauer aufweist und beide Bauwerke planerisch in unmittelbarer Relation zueinander stehen. Mittelfristig sind daher baubedingte verkehrliche Einschränkungen nicht auszuschließen.

Bezirksratsherr Egyptien möchte wissen, was unter „mittelfristig“ zu verstehen ist. Herr Krebs sichert die Antwort über das Protokoll zu.

Protokollantwort des NLStBV:

Der Begriff „mittelfristig“ bezieht sich auf Anfang bis Mitte der 2020er Jahre, in denen die Bauarbeiten im Bereich der Schwanenburgkreuzung begonnen werden und verkehrlichen Einschränkungen nicht auszuschließen sind.

TOP 8.2.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

TOP 8.2.1.
Sozialwohnungen im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt, Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0591/2018)

Bezirksratsherr Hirche trägt die Anfrage vor.

Die Wohnungspreise in unserer Stadt explodieren. Bei Mietwohnungen haben sich die jährlichen Steigerungsquoten von 2015 bis heute vervierfacht https://www.presseportal.de/pm/24964/3871761 . Besonders bei kleineren Wohnungen mit einer Fläche von weniger als 60 m² ist der durchschnittliche Preis pro Quadratmeter innerhalb Hannovers seit 2014 um 18,65% angestiegen https://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-Hannover/4567.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viel Sozialwohnungen/geförderten Wohnraum hat die Stadt Hannover im Bezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt in welchen Baualtersklassen in ihrer Verantwortung?

2. Wie viel dieser Wohnungen/Wohnraums werden je Baualtersklasse in reinen Zahlen und prozentual von „Zugewanderten“ (Asylsuchende, Flüchtlinge, Asylanten, etc.) bewohnt?

Frau Sufin beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1.: Über eine Förderung (Sozialwohnungen) und/oder aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen oder Verträgen hat die Landeshauptstadt Hannover bei einigen Wohnungen in Hannover das Recht, bei Freiwerden der Wohnungen einen neuen Mieter benennen zu können (Belegrecht).

Im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt sind dies derzeit 1.427 Wohnungen.

Diese Belegrechtswohnungen verteilen sich auf die Baujahre wie folgt:

Vor 1950 12 Wohnungen
1950 bis 1959 21 Wohnungen
1960 bis 1969 669 Wohnungen
1970 bis 1979 61 Wohnungen
1980 bis 1989 213 Wohnungen
1990 bis 2000 352 Wohnungen
2001/2002 82 Wohnungen

2018/2019
im Bau/Bezug 17 Wohnungen

Zu 2.: Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da hierzu keine Daten erfasst werden. Für den Bezug einer Sozialwohnung ist grundsätzlich ein Wohnberechtigungsschein (sogenannter „B-Schein“) erforderlich. Diesen erhalten nur Wohnungssuchende mit niedrigem Einkommen, die sich nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten und die rechtlich und tatsächlich in der Lage sind, auf längere Dauer einen Wohnsitz als Lebensmittelpunkt zu begründen. Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren erfüllen diese Voraussetzungen nicht.

Im Rahmen der Wohnungsüberwachung wird überprüft, ob der Haushalt, an den eine geförderte Wohnung vermietet wurde, über einen entsprechenden Wohnberechtigungsschein verfügt. Angaben über die Nationalität des Antragstellers und der Haushaltsangehörigen enthält der Wohnberechtigungsschein nicht.

Auch die Vermittlung in Wohnungen, bei denen die Stadt ein Belegrecht ausüben kann, erfolgt grundsätzlich nach Dringlichkeit und Angemessenheit der Wohnung - ungeachtet der Herkunft der Wohnungssuchenden.

TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
von Bezirksratsherrn Hirche (AfD)

Die Anträge des Bezirksratsherrn Hirche (TOP´e 9.1.1. bis 9.1.6.) werden auf seinen Wunsch zurückgezogen.

TOP 9.2.
von Bezirksratsfrau Grammel (DIE LINKE.)

TOP 9.2.1.
Neuverhandlung der Straßenausbaubeitragssatzung
(Drucks. Nr. 15-0348/2018)

Bezirksratsfrau Grammel trägt den Antrag vor und begründet ihn.

Die Verwaltung wird aufgefordert,

1. die Straßenausbaubeitragssatzung aus aktuellem Anlass zu überprüfen und dem Rat der Landeshauptstadt Hannover zügig (innerhalb von maximal drei Monaten) einen Vorschlag zur Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von anliegenden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, mindestens aber zu einer angemessenen Senkung der Kostenanteile für dieselben, zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

Hierbei sind insbesondere auch die Möglichkeiten der Erhebung wiederkehrender kleinerer Beiträge oder der Finanzierung des Straßenausbaus über die (ggf. anzupassende) Grundsteuer zu prüfen.

2. alle Entscheidungen zur Sanierung von Straßen, für die Kostenbeteiligungen nach der Straßenausbaubeitragssatzung fällig wären, bis zur Entscheidung über die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung, deren Abschaffung, bzw. Ersetzung durch andere Regelungen zu vertagen.

Begründung:

Im Stadtbezirk Ahlem, Badenstedt und Davenstedt sind Straßenerneuerungen vorgesehen. Die betroffenen Gründstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer des Wachtelstiegs, der Kolpingstraße und des Bereichs des Geveker Kampes von der Davenstedter Straße bis zum Richard-Partzsch-Weg wurden angeschrieben und hatten die Gelegenheit, sich über die Maßnahmen und die durch diese anfallenden Kosten in der Bezirksratssitzung vom 07.12.2017 zu informieren.

Die Straßenausbaubeitragssatzung sieht eine prozentuale Übernahme der Straßenerneuerungskosten durch die Anwohnerinnen und Anwohner vor. Die prozentualen Anteile richten sich nach Art der Straße. So werden für eine Anlieger-Straße 75 % der Baukosten den Eigentümerinnen und Eigentümern in Rechnung gestellt. Während der Bezirksratssitzung vom 07.12.2017 offenbarte sich der Unmut der Anwesenden über die zu erwartenden Kosten der Straßenerneuerung. Viele verfügen nicht über die wirtschaftlichen Mittel, um die geplante Maßnahme zu bezahlen.

Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz schlägt die jeweilig zu tragenden Kostenanteile vor, sowohl für die Kommunen als auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Dabei handelt es sich um eine Kann-Vorschrift. Der Rat könnte auch beschließen, zukünftig keine Straßenausbaubeiträge von den Anwohnerinnen und Anwohnern zu erheben. Auch bestünde die Möglichkeit, wiederkehrende kleinere Beiträge zu erheben oder den Straßenausbau über die (ggf. anzupassende) Grundsteuer zu finanzieren.

Bekannt ist, dass den Kommunen trotz Sparpolitik Gelder für notwendige Investitionen fehlen. Dies liegt insbesondere an einer sozial ungerechten und auch für die Kommunen verfehlten Steuerpolitik des Bundes und muss letztlich auch dort geändert werden. Das darf aber kein Grund sein, sich hauptsächlich bei den betroffenen Hauseigentümerinnen und -eigentümern zu bedienen, indem die Kosten für Straßenerneuerungsmaßnahmen größtenteils ihnen aufgebürdet werden. Zur Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand gehören auch Straßen und Wege, die in ordentlichem Zustand zu halten sind.

Die zahlreichen Anträge und Anfragen zu diesem Thema zeigen, dass es mit Flickwerk in dieser Sache nicht getan sein kann. Es wird daher Zeit für eine grundlegende und sozial gerechte Neuregelung der Straßenausbaufinanzierung.

Die Verwaltung wird daher aufgefordert, dem Rat einen Vorschlag zur Abschaffung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen von anliegenden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, mindestens aber zu einer angemessenen Senkung der prozentualen Kostenanteile für dieselben, zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei soll auch eine Entlastung der Betroffenen und gerechtere Verteilung der Kosten über die Erhebung wiederkehrender kleinerer Beiträge oder die Finanzierung des Straßenausbaus über die (ggf. anzupassende) Grundsteuer geprüft werden.

Die aktuellen prozentualen Anteile sind in jedem Fall zu hoch. Eine Beteiligung von bis zu 75 % der Straßenerneuerungskosten ist für Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer nicht hinnehmbar.

Bezirksratsfrau Klebe-Politze verweist auf die Zuständigkeit des Rates der Landeshauptstadt Hannover und signalisiert Ablehnung für die SPD-Fraktion. Bezirksratsherr Egyptien signalisiert Zustimmung. Bezirksratsfrau Nolte-Vogt hält fest, dass diese Frage im Rahmen der Haushaltsplanberatungen diskutiert werden muss und signalisiert Enthaltung. Bezirksratsherr Hirche und Bezirksratsherr Stamer verweisen ebenfalls auf die Zuständigkeit des Rates und signalisieren Ablehnung.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

2 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 9.2.2.
Einrichtung eines Bürgeramtes in den Räumen der Davenstedter Sparkassenfiliale
(Drucks. Nr. 15-0601/2018)

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, ob in den Räumen der Sparkassenfiliale in Davenstedt die Einrichtung eines Bürgeramtes möglich ist, nachdem die Filiale aufgegeben sein wird.

Begründung:

Die Sparkassenfiliale am Davenstedter Marktplatz wird schließen. Sie ist im Eigentum der jetzigen Nutzerin. Im Hinblick auf die drohende weitere Verwaisung des Marktplatzes erscheint es sinnvoll, für das Gebäude ein Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Die Verwaltung der LHH wird daher beauftragt, zu prüfen, ob nach Aufgabe der Filiale dort die Einrichtung eines Bürgeramtes möglich ist. Die bestehenden Bürgerämter Hannovers sind zum Teil überlastet. Um lange Wartezeiten zu umgehen, müssen Einwohnerinnen und Einwohner vorab umständlich telefonisch oder per Mail einen Termin erbitten. Ein zusätzliches Bürgerbüro in Davenstedt würde zur Entlastung beitragen und Bürgerinnen und Bürger schneller und direkt vor Ort bedienen.

Die Einrichtung eines Bürgeramtes in der Sparkassenfiliale schafft auch die Voraussetzung, den Davenstedter Marktplatz als Anziehungspunkt zu erhalten und den mehr als 30.000 Menschen, die in den Stadtteilen Ahlem, Badenstedt und Davenstedt leben, einen bürgerfreundlichen Service anzubieten. Auch trägt der Prüfantrag dem Konzept "Mein Quartier 2030" Rechnung. In der ersten Phase der Planung konnten die teilnehmenden Einwohnerinnen und Einwohner Anregungen und Ideen einbringen. Der Wunsch nach einem Wohnumfeld, das Dienstleistungen wie Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten und Behördenangelegenheiten vor Ort bietet, war groß.

Bezirksratsherr Alfermann signalisiert Zustimmung für die SPD-Fraktion. Er findet den Antrag gut und bezweifelt gleichzeitig, dass die Umsetzung realistisch ist.

Der Antrag wird auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen.

TOP 10.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 10.1.
Interfraktionelle Anträge - Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
(Drucks. Nr. 15-0615/2018)

Bezirksbürgermeister Göbel trägt die Anträge vor und begründet sie.

Der Bezirksrat möge beschließen, aus seinen Haushaltsmitteln nachfolgende Zuwendungen zu bewilligen:

1. Antrag Nr. 2018-12-STBR11
Empfänger/in: Badenstedter Sport-Club e.V.
Verwendungszweck: Tischtennisturnier 2018 - Sachpreise und Pokale
Zuwendungsbetrag: 300,00 €

2. Antrag Nr. 2018-13-STBR11
Empfänger/in: Evangelische Jugend Kirchenregion West
Verwendungszweck: Projekt: "Vom Schnupperkurs zur Zirkus-Show"
Zuwendungsbetrag: 500,00 €

3. Antrag Nr. 2018-14-STBR11
Empfänger/in: KikoBa e.V.
Verwendungszweck: Musical "OLIVER"
Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €

4. Antrag Nr. 2018-15-STBR11
Empfänger/in: Kulturtreff Plantage
Verwendungszweck: Projekt "Vielfältig und farbenfroh - Gestaltung von Sitzhockern für den Stadtbezirk"
Zuwendungsbetrag: 2.000,00 €

Begründung:

Die Mittel stehen dem Stadtbezirksrat im Haushalt 2018 bei Teilergebnishaushalt 18 bzw. Teilfinanzhaushalt 18 - Bezirk 11 - zur freien Verfügung. Der Verwendungszweck steht im Einklang mit den Förderzielen des Stadtbezirksrates.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Einzelabstimmung.

Abstimmungsergebnis über den interfraktionellen Zuwendungsantrag Nr. 2018-12-STBR11: Einstimmig

Abstimmungsergebnis über den interfraktionellen Zuwendungsantrag Nr. 2018-13-STBR11:
14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis über den interfraktionellen Zuwendungsantrag Nr. 2018-14-STBR11: Einstimmig

Abstimmungsergebnis über den interfraktionellen Zuwendungsantrag Nr. 2018-15-STBR11: Einstimmig

Bezirksbürgermeister Göbel beendet den öffentlichen Teil der Sitzung um 21:30 Uhr
- Sitzungsunterbrechung -








II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Bezirksbürgermeister Göbel eröffnet den nichtöffentlichen Teil der Sitzung um 21:35 Uhr

TOP 11.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E

TOP 11.1.
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023
(Drucks. Nr. 0337/2018 mit 14 Anlagen)

Bezirksbürgermeister Göbel verweist auf die vorliegende Drucksache.

Antrag,

der Vorschlagsliste zuzustimmen, die der Fachbereich Öffentliche Ordnung zur Wahl der Schöffen für die Jahre 2019 bis 2023 aufgestellt hat.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden berücksichtigt, es konnten sich Frauen und Männer bewerben. Es haben sich 445 Frauen und 576 Männer beworben.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz haben die Gemeinden in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich.

Mit Schreiben vom 23.11.17 hat das Amtsgericht Hannover darauf hingewiesen, dass die Vorschlagsliste bis zum 01.06.18 aufzustellen ist. Sie hat anschließend 7 Tage zu jedermanns Einsicht auszuliegen und muss bis zum 01.07.18 mit etwaigen Einsprüchen dem Gericht übersandt werden. In Anbetracht dieses vorgegebenen zeitlichen Ablaufs ist es erforderlich, dass der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Liste in seiner Sitzung am 26.04.18 beschließt.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Die Voraussetzung für das Amt eines Schöffen bestimmt das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).


Nach den Vorschriften dieses Gesetzes sind unfähig für das Amt eines Schöffen

1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind.

2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

Für das Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden;

3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;

5. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.


Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden

1. der Bundespräsident;

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;

3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;

4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;

5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;

6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;

7. hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeitende des Staatssicherheitsdienstes der DDR (§ 44a DRiG)


Personen, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz die Berufung zum Schöffen ablehnen dürfen sind:

1. Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments, eines Landtages oder einer zweiten Kammer;
2. Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, sofern die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.
3. Personen, die in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an vierzig Tagen erfüllt haben, sowie Personen, die bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind;
4. Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen;
5. Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen;
6. Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert;
7. Personen, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden;
8. Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

Die Anzahl der Personen, die in die Vorschlagsliste aufzunehmen ist, muss mindestens doppelt so hoch wie die vom Amtsgericht benötigten Haupt- und Hilfsschöffen sein (§§ 36 Abs. 4 und 43 GVG). Dies sind nach Mitteilung des Amtsgerichtes mindestens 1198 Personen. Die Verwaltung hat eine Schöffenvorschlagsliste erstellt, in der 1.021 Personen enthalten sind, die sich für die Übernahme des Schöffenamtes zur Verfügung gestellt haben. Trotz mehrfacher Aufrufe in der Presse wurde die erforderliche Anzahl bisher also nicht erreicht. Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den Medien gehen zzt. wieder verstärkt Bewerbungen ein, so dass die Verwaltung davon ausgeht, dass die erforderliche Anzahl bis zum Aufstellen der Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung erreicht werden kann. Auch liegen noch nicht alle Vorschläge von Trägern öffentlicher Belange – wie Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und berufsständischen Organisationen – vor. Sollten bis dahin noch immer nicht genügend Bewerbungen vorliegen, würden weitere Personen aus dem Melderegister ausgewählt, um die vorgegebene Bewerberzahl zu erreichen. Dieses Verfahren entspricht dem anderer Kommunen und ist mit dem Amtsgericht abgesprochen. Die weiteren Bewerbungen und Vorschläge werden dann mit einer Ergänzungsdrucksache vorgelegt werden.

Die in der Schöffenvorschlagsliste enthaltenen Vorschläge sind alphabetisch geordnet. Um die Verteilung auf die Stadtbezirksräte zu verdeutlichen, sind der Schöffenvorschlagsliste für das gesamte Stadtgebiet 13 nach den Stadtbezirksräten sortierte Einzellisten beigefügt.

Bezirksbürgermeister Göbel erkundigt sich über Nachfragen. Bezirksratsfrau Grammel möchte wissen, ob die Liste aufgrund von Eigeninitiative der Bewerber*innen zustande gekommen ist und ob die Beweber*innen überprüft werden. Bezirksratsherr Alfermann schildert dazu, dass man sich selbst bewerben kann und auch Vorschläge eingereicht werden können. Die Landeshauptstadt Hannover überprüft, ob die Bewerber*innen nicht vorbestraft sind und ob alle weiteren Voraussetzungen erfüllt werden.

Bezirksbürgermeister Göbel bittet um Abstimmung.

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung -
ohne Bezirksratsherrn Breitkreuz, Bezirksratsfrau Eggers und Bezirksratsfrau Klebe-Politze







Bezirksbürgermeister Göbel schließt die Sitzung um 21:40 Uhr


Für das Protokoll:




Rainer Göbel Adem Öktem
Bezirksbürgermeister Bezirksratsbetreuer