Sitzung Sportausschuss am 11.09.2017

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover 22.11.2017

PROTOKOLL

7. Sitzung des Sportausschusses am Montag, 11. September 2017,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.05 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Klebe-Politze (SPD)
Ratsherr Klapproth (CDU)
Ratsherr Alter (SPD)
Ratsherr Bindert (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Borstelmann (CDU) 15.18 - 17.05 Uhr
Ratsherr Braune (AfD)
Ratsfrau Keller (SPD)
Ratsfrau Dr. Matz (CDU)
Ratsfrau Steinhoff (Bündnis 90/Die Grünen) 15.00 - 15.45 Uhr
Ratsherr Zingler (LINKE & PIRATEN)

Beratende Mitglieder:
Herr Bankole 15.06 - 17.05 Uhr
Frau Girschikofsky
Herr Jägersberg
Herr König 16.00 - 17.05 Uhr
Herr Kohlstedt
Herr Kröner
Frau Wiede

Grundmandat:
Ratsherr Förste (Die FRAKTION)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER)

Verwaltung:
Stadträtin Beckedorf
Frau Rudolph (OE 52)
Herr Schaefer (OE 52.2)
Frau Wilde (OE 52.2-0)
Herr Helldobler (OE 52.22)
Herr Springer (OE 52.22)
Herr Körber (Dez. III)
Herr Möller (OE 15.31)

Tagesordnung:



1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

3. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Kunstrasenplatzprogramm
Eingeladen sind: Herr Dirk Reil, Stadt Dortmund, Herr Alexander Frey, Göttinger Sport und Freizeit GmbH& Co.KG, Herr Jens Batschkus, Stadt Erfurt, Herr Markus Illgas, Landschaftsarchitekt, Herr Sebastian Knust, Leibniz Universität Hannover, Frau Rita Girschikofsky, Stadtsportbund


4. Erhöhung der Eintrittspreise inkl. der Preise für Schwimmunterricht für die städtischen Schwimmbäder, Umsetzung HSK IX
(Drucks. Nr. 1992/2017 mit 3 Anlagen)

5. Bericht der Dezernentin






























TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Klebe-Politze eröffnete die 7. Sitzung des Sportausschusses, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Ratsherr Alter kündigte an, dass die SPD-Fraktion die Drucksache zu TOP 4. in die Fraktionen ziehen werde. Ratsherr Alter bat darum, dass die Informationsdrucksache Nr. 2129/2017 in der nächsten Sportausschusssitzung im November zur Aussprache auf die Tagesordnung gesetzt wird.

Ratsfrau Klebe-Politze erkundigte sich, ob es zu TOP 4. noch Beratungsbedarf gibt. Dies wurde auf die nächste Ausschusssitzung vertagt.


TOP 2.
Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.


TOP 3.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA: Kunstrasenplatzprogramm
Eingeladen sind: Herr Dirk Reil, Stadt Dortmund, Herr Alexander Frey, Göttinger Sport und Freizeit GmbH& Co.KG, Herr Jens Batschkus, Stadt Erfurt, Herr Markus Illgas, Landschaftsarchitekt, Herr Sebastian Knust, Leibniz Universität Hannover, Frau Rita Girschikofsky, Stadtsportbund

Ratsfrau Klebe-Politze begrüßte die eingeladenen Redner.

Herr Reil berichtete über die Ausgangslage in Dortmund. Die Stadt Dortmund hat ca. 75 Sportplätze, davon sind 10 Naturrasenplätze, der Rest Tennenplätze. Im Jahr 2008 wurde begonnen, die Tennenplätze in Kunstrasenplätze umzubauen. Zunächst wurden laut Ratsbeschluss 13 Plätze umgebaut mit einem Gesamtvolumen von ca. 8 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgte teils auf dem Kapitalmarkt und der Rest aus den Investitionsmitteln der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund. Die Stadt Dortmund ist in 12 politische Bezirke aufgeteilt. In jedem Bezirk wurde ein Kunstrasenplatz gebaut. Im Jahr 2012 wurde das zweite Kunstrasenprogramm in ähnlicher Weise aufgelegt.

In Kürze wird die 54. und 55. Kunstrasenanlage in Dortmund eröffnet. Damit ist das erste und zweite Kunstrasenprogramm der Stadt Dortmund abgeschlossen. Um die Vereine mehr in die Verantwortung zu nehmen, wurde das sogenannte 100.000er-Programm aufgelegt. Das beinhaltet, dass aus den konsumtiven Mitteln der Sport- und Freizeitbetriebe den Vereinen 20 Jahre lang 20.000 € für den Kapitaldienst zur Verfügung gestellt werden. Die Vereine bekommen die Anlagen mit dem Abschluss eines Pachtvertrages übertragen. Die Vereine bewirtschaften die Anlagen mit einem Betriebskostenzuschuss. Dieser beinhaltet 85 % der Kosten der letzten 5 Jahre. Dieses Modell hat sich bewährt, es wurden 21 Vereinen Anlagen übertragen, damit sind durchweg gute Erfahrungen damit gemacht worden. Mit der Übertragung der Anlagen wurde das Bewusstsein bei den Vereinen gestärkt. Die Anlagen befinden sich alle in einem sehr guten Zustand. Es hat sich gezeigt, dass die Vereine wesentlich schneller bauen können als die Stadt Dortmund.

Die Vereine mit Kunstrasenplätzen hatten einen enormen Zulauf, bis hin zum Aufnahmestopp von neuen Mitgliedern, da die Kapazitäten der Anlagen nicht mehr ausreichend waren. Mittlerweile hat sich das Sportlerverhalten reguliert, und es kann wieder eine normale Auslastung auf den Anlagen festgestellt werden.

Um das Kunstrasenprogramm fortzuschreiben, wurden Vereine beraten, als Zweitnutzer auf eine Kunstrasenanlage zu gehen, sodass Tennenplätze in guter Lage aufgegeben und veräußert werden konnten. Mit diesen Mitteln wurden weitere Plätze gebaut, sodass man in diesem Jahr nun 55 Kunstrasenplätze zur Verfügung hat. Die Plätze, die noch in der Unterhaltung der Sport- und Freizeitbetriebe liegen, werden von dem Bereich Stadtgrün bewirtschaftet.

Ratsherr Klapproth erkundigte sich, auf wie viele Haushaltsjahre das Gesamtvolumen von ca. 8 Millionen Euro verteilt ist und wieviel die Gesamtkosten, inklusive der jährlichen Zuwendungen an die Vereine, für die Stadt Dortmund betragen. Weiterhin fragte Ratsherr Klapproth nach, welchen Anteil die Vereine zur Pflege der Kunstrasenplätze beitragen müssen.

Herr Reil antwortete, dass die 20.000 € für 20 Jahre aus den konsumtiven Mitteln der Sport- und Freizeitbetriebe an die Vereine gezahlt werden. Für den Kapitaldienst sind die Vereine selber verantwortlich, den die Vereine mithilfe von Spenden und erhöhten Mitgliedsbeiträgen gut bewältigen können. Von den 8 Millionen Euro aus dem ersten Kunstrasenprogramm wurden 4 Millionen Euro auf dem Kapitalmarkt beschafft, und 4 Millionen Euro aus den Investitionsmitteln der Sport- und Freizeitbetriebe finanziert. Für die Jahre 2015 – 2019 bekommt die Stadt Dortmund jeweils 2 Millionen Investitionszuschuss, um die Bezirkssportanlagen in Kunstrasenausführung zu modernisieren. Die Bezirkssportanlagen haben Leichtathletikanlagen und eine Rundlaufbahn, die in Tartanausführung gebaut werden mit einem innenliegenden Kunstrasenspielfeld. Diese Anlagen sind doppelt so teuer wie ein einfacher Kunstrasenplatz. Der Bau der Bezirkssportanlagen wird den Vereinen nicht übertragen, da die Vereine nach Berechnung der Stadt Dortmund dies nicht finanzieren könnten.

Ratsherr Bingemer bat um Erläuterung, ob die Vereine die Kunstrasenplätze in Eigenregie bauen bzw. einen Architekten selber aussuchen dürfen.

Herr Reil erläuterte, dass in jedem Jahr eine Auftaktveranstaltung nach dem Ratsbeschluss durchgeführt wird. Anhand einer Kriterienliste werden die Vereine ausgesucht. Die Liste beinhaltet u.a. die Spielklasse, Mitglieder, gemeldete Mannschaften und Zustand des Tennenplatzes der entsprechenden Vereine. Danach wird eine Prioritätenliste erstellt, die ersten 6 - 7 Mannschaften werden eingeladen. Die Anforderungen an die Vereine sind u.a. ein Sperrkonto, Finanzierungsplan, Bau nach DIN-Vorschrift und Einholung von drei Angeboten. Die Prüfung der eingereichten Angebote und der Vergabevorschlag erfolgen durch einen externen Architekten, woran sich der Verein halten muss. Die Stadt begleitet den gesamten Bauprozess.

Ratsfrau Keller bat um Auskunft, ob die Stadt Dortmund bei der Vielzahl der Kunstrasenplätze einen Generalanbieter beauftragt, um die Kosten zu minimieren oder ob es mehrere Anbieter gibt.

Herr Reil erklärte, dass sich bei den Ausschreibungen immer 5 – 6 gleiche Anbieter mit gleichen Standards beteiligen. Auf Nachfrage von Ratsfrau Keller zu der Höhe der jährlichen Betriebskosten sagte Herr Reil, dass für jede Anlage der Durchschnitt der letzten fünf Jahre der Anlage in Tennenausführung herangezogen wird. Vom Durchschnittswert bekommen die Vereine 85 %, um die Anlage in Eigenregie zu bewirtschaften. Die Vereine müssen die Verwendung der Mittel nachweisen und ggfs. die Überschüsse auf ein Sperrkonto einzahlen. Das Sperrkonto wird genutzt, um ggfs. Ausbesserungs- bzw. Reparaturmaßnahmen durchzuführen.

Auf Anfrage des Ratsherrn Bindert bzgl. der Finanzierung der Pflegemaschinen antwortete Herr Reil, dass keine guten Erfahrungen gemacht wurden, wenn sich mehrere Vereine zusammen eine Reinigungsmaschine angeschafft haben. Die Vereine finanzieren beim Bau des Kunstrasenplatzes die Pflegemaschinen mit und sind für deren Unterhaltung zuständig. Bei den Plätzen, die von der Stadt Dortmund bewirtschaftet werden, wird die Pflege durch die Abteilung Stadtgrün wahrgenommen.

Herr Wruck fragte, ob die vorher erwähnten 85 % Betriebskostenzuschuss in der Höhe gedeckelt sind und welchen Anteil die Stadt bei den Baukosten von 400.000 € pro Platz trägt.

Herr Reil antwortete, dass die Betriebskosten auf den Tennenplätzen von der Stadt Dortmund getragen wurden und reine IST-Kosten darstellen. Eine Manipulation durch die Vereine ist daher nicht möglich. Die Stadt Dortmund zahlt den Vereinen 20 Jahre jeweils 20.000 €. Den daraus resultierenden Kapitaldienst trägt der Verein.

Frau Girschikofsky erkundigte sich, warum die Kosten bei den Bezirkssportanlagen für einen Kunstrasenplatz höher sind als bei den normalen Kunstrasenplätzen, da die Wurfdisziplinen der Leichtathletik ohnehin nicht auf einem Kunstrasenplatz durchgeführt werden können.

Herr Reil erläuterte, dass der Bau der Bezirkssportanlagen mit den leichtathletischen Anlagen wie Rundlaufbahn, Sprunggrube etc. jeweils ca. 1.000.000 € kostet.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Braune, ob die Stadt Dortmund in Zukunft auch Naturrasenplätze plane, antwortete Herr Reil, dass die Stadt Dortmund zehn bestehende Naturrasenplätze hat und keine weiteren plant. Momentan wird ein Leichtathletikstadion mit Tribünenanlage zusätzlich zum Stadion Rote Erde geplant, um eine Sportstätte für die Disziplinen zu haben, die nicht auf Kunstrasenspielfeldern durchführt werden können.

Herr Frey von der Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG war aufgrund von terminlichen Problemen kurzfristig verhindert. Die für die Sitzung vorbereitete Präsentation ist als Anlage 1 beigefügt.

Herr Illgas stellte die Umwelt- und Gesundheitsaspekte bei Kunststoffrasen anhand der beiliegenden Präsentation (Anlage 2) vor.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Bindert antwortete Herr Illgas, dass in älteren Belägen höhere Werte von dem krebserregendem Chrom VI zu finden sind. Mittlerweile ist durch die REACH-Verordnung die Chrom VI Menge in den Belägen reglementiert. Die Alternative dazu ist der sandverfüllte oder unverfüllte Kunststoffrasen.

Auf Rückfrage des Ratsherrn Wruck sagte Herr Illgas, dass die Überschwemmung eines Kunststoffrasens problematisch ist, da der Kunststoffrasen schwimmend verlegt wird und nicht befestigt ist. Im Falle eines Hochwassers kann es passieren, dass der Belag wegschwimmt. Die gängigen Einfassungen aus Betonsteinen, Rohrbarrieren und Gittermatten sind sehr robust und halten der normalen Nutzung stand. Herr Illgas führte weiter aus, dass in Europa bzgl. der Umweltverträglichkeit der Materialien das Bewusstsein fehlt. Die Hersteller erproben ihr Produkt selber, daher gibt es kaum oder nicht genug Erkenntnisse über die Umweltverträglichkeit der Materialien.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Förste teilte Herr Illgas mit, dass über die Gesundheitsverträglichkeit der verschiedenen Füllmaterialien noch keine Erkenntnisse vorliegen. Das Granulat EPDM, das vom Hersteller angepriesen wurde, verklebte nach einiger Zeit und eine Kaugummikonsistenz entwickelte sich. Das Neugummigranulat TPE wurde mittlerweile ohne Angabe von Gründen vom Markt genommen . Mittlerweile hat man die Hoffnung, dass das Granulat EPDM ausreichend erforscht ist. Eventuell ist Kork das Mittel zur Wahl. Bis man genügend Erkenntnisse über die richtigen Füllmaterialien hat, sollte man besonders im kommunalen Bereich auf sandverfüllte oder unverfüllte Kunstrasenspielfelder zurückgreifen.

Herr Batschkus stellte das Kunstrasenprogramm der Stadt Erfurt anhand der beiliegenden Präsentation (Anlage 3) vor.

Auf Rückfrage des Ratsherrn Wruck antwortete Herr Batschkus, dass sich die Stadt Erfurt beim Unterbau an die DIN-Vorschrift angelehnt hat. Die Matte aus recyceltem Kunststoff kann man in unterschiedlichen Zusammensetzungen produzieren, dass diese einen definierten Kraftabbau hat. Ein Teil des Kraftabbaus könnte auch über das Gummigranulat erfolgen. Da die meisten Plätze sandverfüllt gebaut wurden, wurde in der Ausschreibung sichergestellt, dass der definierte und geforderte Kraftabbau in den Unterbau eingebracht wird.

Herr Knust stellte das Kunstrasenprogramm des Zentrums für Hochschulsport der Leibniz Universität Hannover anhand der beiliegenden Präsentation (Anlage 4) vor.

Frau Girschikofsky fasste zusammen, dass der Bedarf in Hannover vorhanden ist. Nach dem Beschluss des Kunstrasenprojekts durch den Rat der Stadt Hannover ist es wichtig, dass eine gerechte Verteilung nach ausschließlich sachlichen Gründen erfolgen muss. Wichtig zu beachten ist die Pflege der Kunstrasenplätze, da diese sehr intensiv ist. Bei der Entscheidung ist zu beachten, dass die Vereine, auf deren Anlage ein Kunstrasenplatz gebaut werden soll, die Folgekosten tragen können und müssen. Hierzu zählen u.a. die Anschaffung der entsprechenden Pflegegeräte und die Bildung von Rücklagen, um die Sanierung eines Kunstrasenplatzes nach einer Nutzung von 10 – 12 Jahren zu realisieren. Aus Sicht des Stadtsportbundes müssen sich die Vereine an den Kosten beim Bau eines Kunstrasenplatzes beteiligen. In welcher Höhe und Form ist zu klären. Hierbei könnte man eventuell auf die Erfahrungen von anderen Kommunen zurückgreifen. Durch das Kunstrasenprojekt darf keine Sportart benachteiligt werden. Die Kunstrasenplätze müssen nach einer bestimmten Nutzungsdauer saniert werden, hierbei ist darauf zu achten, dass die Mittel für die Sanierung zusätzlich bereitgestellt werden müssen und nicht aus den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert werden. Weiterhin ist zu beachten, dass die vorhandenen Sportanlagen nicht unter dem Kunstrasenprojekt leiden. Wichtig ist auch die Festlegung, wer über den Standort und den Bau der Kunstrasenplätze entscheidet.

Auf Nachfrage von Ratsfrau Keller informierte Herr Reil, dass der älteste Kunstrasenplatz in Dortmund mit ca. 10 Jahren zwar Verschleißerscheinungen hat, aber noch nicht erneuert werden muss. Momentan wird davon ausgegangen, dass bei der Erneuerung des Kunstrasenspielfeldes die Stadt Dortmund ca. 200.000 € beitragen muss, da die Sanierung den Vereinen allein nicht zuzumuten ist. Die Lebensdauer der Kunstrasenplätze der ersten Generation wird auf 10 – 12 Jahre festgelegt, die zweite Generation hat eine Lebensdauer bis zu 15 Jahren und bei der dritten Generation geht man nach Herstellerinformationen von einer Lebensdauer von 15 plus x Jahren aus.



Auf Rückfrage von Ratsherrn Alter sagte Herr Baschkus, dass die Stadt Erfurt einen Vertrag über 20 Jahre mit einem Pflegeunternehmen abgeschlossen hat. Dieses übernimmt die Pflege und somit auch die Garantie für die Kunstrasenplätze. Das Gesamtprojektvolumen der 20 Jahre beträgt 5,6 Millionen Euro, davon sind ca. 2,6 Millionen investive Mittel und 3 Millionen Euro für Pflege, Reinigung und Rücklagen zur Sanierung der Kunstrasenplätze.

Herr Illgas ergänzte zum Garantiefall, dass die Hersteller mit den kommunalen Auftraggebern in den meisten Fällen einen Bauvertrag schließen. Da dabei die VOB anzuwenden ist, belaufen sich die Verjährungsfristen für Mängelansprüche auf 4 Jahre. Im Schadensfall ist es schwierig, die Ursache festzumachen, da der Hersteller meistens auf Pflege- oder Nutzungsfehler plädiert. Es ist also davon auszugehen, dass man in den meisten Fällen nicht den 100 %-igen Schaden ersetzt bekommt.

Ratsherr Bingemer befürwortete das Kunstrasenprogramm der Stadt Dortmund und die Eigenverantwortlichkeit der Vereine. Auf Nachfrage des Ratsherrn Bingemer antwortete Herr Reil, dass es vor Aufstellung des Kunstrasenprogramms keinen Kontakt zur Stadt Düsseldorf bzgl. der Erfahrungen zu Kunstrasen gab.

Auf Nachfrage des Ratsherrn Braune teilte Herr Reil mit, dass ein großer Themenbereich bei dem Kunstrasenprogramm die Verfüllung war. Die Stadt Dortmund hat sich schließlich für das Neugummigranulat und aus Kostengründen für das recycelte Granulat entschieden. Das Granulat wurde auf sechs Kunstrasenplätzen durch das Büro Lehmacher & Schneider untersucht. Dabei wurden unterschiedliche Werte festgestellt, wobei eine Gesundheitsgefährdung durch das Umweltamt der Stadt Dortmund ausgeschlossen wurde. Seit 2016 wird daher die Maßgabe vorgegeben, dass beim Neubau von Kunstrasenplätzen nur noch Neugummigranulat oder Kork zu verwenden ist. Mit Kork wurden, trotz Starkregenereignissen, bisher durchweg nur gute Erfahrungen gemacht.

Auf Rückfrage von Frau Girschikofsky sagte Herr Reil, dass die größte Gefahr für die Verlagerung des Granulats das Schneeschieben ist. Dies ist bei der Stadt Dortmund untersagt, sollte es dennoch vorkommen, dann wird das Granulat gesammelt, gesiebt und wieder auf den Kunstrasenplatz eingebracht. Dunkle Verfärbungen u.a. an Händen kommt durch das recycelte Granulat, bei Kork würde dies nicht vorkommen.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Bindert erläuterte Herr Knust, dass die unverfüllten Kunstrasenplätze ebenfalls eine Nutzungsdauer von 10 – 15 Jahren haben.

Auf Rückfrage von Ratsherrn Wruck antwortete Herr Illgas, dass die Verwendung von Kork nicht zu empfehlen ist. Sollten sich in Zukunft alle Bauherren für eine Korkverfüllung der Kunstrasenplätze entscheiden, könnte es durchaus Probleme bei der Beschaffung des Materials geben. Wie groß die Nachfrage in der Gegenwart ist, kann momentan nicht beziffert werden. Die Qualität des Korks kann nur schwer überprüft werden, daher sind die Herstelleraussagen zum Kork schwer bis gar nicht zu kontrollieren. Kork ist momentan noch in keiner Norm geregelt.


TOP 4.
Erhöhung der Eintrittspreise inkl. der Preise für Schwimmunterricht für die städtischen Schwimmbäder, Umsetzung HSK IX
(Drucks. Nr. 1992/2017 mit 3 Anlagen)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktion gezogen.


TOP 5.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Beckedorf berichtete, dass es drei Vereinssportanlagen gibt, die aus unterschiedlichsten Gründen neu zur Nutzung zu vergeben sind. Für die Vereinssportanlagen des ASV Siegfried e. V. in Sahlkamp-Vahrenheide, der TSG Hannover e. V. und der ehemaligen Sportanlage von Damla Genc in Herrenhausen-Stöcken laufen Interessenbekundungsverfahren.
Für die Vereinssportanlage des ASV Siegfried e. V. ist das Interessenbekundungsverfahren bereits abgeschlossen. Ein Mietvertrag mit dem neuen Nutzer wird derzeit erstellt. Für die beiden anderen Sportanlagen läuft das Interessenbekundungsverfahren noch, sobald es Neuigkeiten zur Vergabe der Anlagen gibt, wird der Ausschuss darüber informiert.

Anschließend machte sie darauf aufmerksam, dass am 10.11.2017 von 09:00 – 16:00 Uhr der jährliche Thementag Sport „Raum für Bewegung – Plätze für Familien“ stattfindet. Der Veranstaltungsort wird der SportCAMPUS der Leibniz Universität Hannover sein. Eine persönliche Einladung wird noch erfolgen. Es sollen neue Ideen für eine bewegungs- und familienfreundliche Sportstadt entwickelt werden. Die Tagesveranstaltung wird mit zwei Impulsreferaten beginnen. Danach wird in einer anschließenden Werkstattphase zu sechs Themenschwerpunkten weitergearbeitet.

Stadträtin Beckedorf erinnerte an die Frage von Ratsherrn Bindert aus der vergangenen Ausschusssitzung, in deren Rahmen er sich um den Sachstand zur Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover als Austragungsort für die Europameisterschaft 2024 im Fußball erkundigte. Vorweg informierte Stadträtin Beckdorf, dass die Entscheidung, mit welchen Städten sich der DFB bei der UEFA um das Turnier bewerben wird, am 15. September 2017 erfolgt. Die UEFA entscheidet dann im September 2018 darüber, ob Deutschland oder die Türkei das Turnier ausrichten. Neben Hannover haben sich noch die Städte Berlin, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, Mönchengladbach, München, Nürnberg und Stuttgart beworben. Die Bewerbung bedurfte eines sehr ausführlichen Verfahrens. Ein wichtiges Kriterium ist u.a. die Kapazität des Stadions, das die HDI-Arena in Hannover erfüllt. Daneben sind zu den Themenfeldern „Vision und Konzept“, „politische, soziale und ethische Aspekte“, „rechtliche Aspekte“, „Service und Sicherheit“, „Stadion“, „Mobilität“, „Unterbringung und Trainingsmöglichkeiten“, „Event-Promotion“, „kommerzielle Aspekte“ und „Organisation und Finanzen“ ausführliche Bewerbungsunterlagen einzureichen. Zu diesen Themenfeldern hat sich die Verwaltung fachbereichsübergreifend in einem umfassenden Fragenkatalog geäußert. Die Federführung für die Bewerbung liegt bei OE 15.5. Über die Inhalte und Details zur Bewerbung wurde von den Städten und dem DFB Stillschweigen vereinbart.

Auf Nachfrage von Ratsherrn Alter antwortete Stadträtin Beckedorf, dass sich bisher 33 interessierte Vereine zur Bedarfsabfrage Kunstrasen gemeldet haben.

Auf Rückfrage von Ratsherrn Klapproth teilte Stadträtin Beckedorf mit, das die Terminfindung zur Klausurtagung des Ausschusses noch läuft, diese sich aber schwierig gestaltet.

Herr Kohlstedt bedauerte, dass am Thementag, dem 10.11.2017, die mehrtägige Veranstaltung „Sport und Kultur aus historischer Sicht“ stattfindet. Weiterhin informierte Herr Kohlstedt, dass der Stadtsportbund regelmäßig alle 14 Tage einen Newsletter herausbringt. Bei Interesse kann man sich gerne beim Stadtsportbund, Frau Ina Anochin, melden.

Ratsfrau Klebe-Politze schloss die Sitzung um 17:05 Uhr.





Konstanze Beckedorf Christopher Springer
Stadträtin Protokollant