Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 16.12.2015

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - Dez. VI-DC - Datum 12.01.2016

PROTOKOLL

73. Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am Mittwoch, 16. Dezember 2015,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 17.00 Uhr
Ende 18.25 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

(Ratsherr Küßner) (CDU)
Ratsherr Dette (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Blaschzyk (CDU)
Ratsfrau Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.) 17.00 - 18.10 Uhr
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Jeschke (CDU)
Ratsherr Kelich (SPD) 17.00 - 17.55 Uhr
Ratsherr Kluck (Bündnis 90/Die Grünen) 17.00 - 18.15 Uhr
Ratsherr Mineur (SPD)
Ratsherr Nagel (SPD)
Ratsfrau Pluskota (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Herr Dickneite)
Herr Fahr
(Frau Hochhut)
Herr Dipl.-Ing. Kleine 17.00 - 17.35 Uhr
(Frau Prof. Dr. Ing. Masuch)
(Herr Sprenz)
(Herr Dr. Stölting)
Herr Weske 17.00 - 18.20 Uhr

Grundmandat:
Ratsherr Engelke (FDP)
Ratsherr Hillbrecht
(Ratsherr Leineweber)
Ratsherr Wruck (DIE HANNOVERANER) 17.00 - 18.20 Uhr

Verwaltung:
Stadtbaurat Bodemann Dezernat VI
Herr Kaminski PR
Frau Gruber Dezernat VI
Herr Clausnitzer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Hoff Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Dr. Kaiser Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Linkersdörfer Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Malkus-Wittenberg Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Frau Neumann Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Dr. Schlesier Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Wydmuch Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Herr Bode Fachbereich Tiefbau
Herr Demos Büro des Oberbürgermeisters

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Genehmigung von Protokollen

1.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung ABau/AAUG am 18.11.2015

1.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.11.2015

2. Anträge

2.1. Antrag der CDU-Fraktion zu einem Stadtplatz- und Freiraumkonzept
(Drucks. Nr. 2591/2015)

2.2. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur getrennten Unterbringung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 2620/2015)

3. Bebauungspläne

3.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1294, 1. Änderung, Carlo-Schmid-Allee / südlich Fösse
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1479/2015 mit 4 Anlagen)

3.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 741, 2. Änderung – Am Forstkamp / Buchholzer Straße -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2352/2015 mit 4 Anlagen)

3.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2419/2015 mit 3 Anlagen)

3.3.1. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2419/2015 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West - Auslegungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2805/2015)

3.3.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2419/2015 E1 mit 1 Anlage)

3.4. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1024, 2. Änd. - Lathusenstraße West -
(Drucks. Nr. 2425/2015 mit 1 Anlage)

3.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 – Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2597/2015 mit 5 Anlagen)

3.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1814 – Aronstabweg -
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2649/2015 mit 3 Anlagen)

3.7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen)

3.8. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2674/2015 mit 3 Anlagen)

3.9. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1806 - Wohnquartier Annastift -
(Drucks. Nr. 2675/2015 mit 1 Anlage)

3.10. Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1708 Forschungszentrum Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 2702/2015 mit 1 Anlage)

4. Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee
(Drucks. Nr. 1915/2015 mit 1 Anlage)

4.1. Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee
(Drucks. Nr. 1915/2015 E1 mit 2 Anlagen)

4.2. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. 1915/2015 (Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee)
(Drucks. Nr. 2835/2015)

5. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
(Drucks. Nr. 2556/2015 mit 1 Anlage)

6. Quartalsbericht des Baudezernats für das III. Quartal 2015
(Informationsdrucks. Nr. 2725/2015 mit 3 Anlagen)

7. Bericht der Verwaltung

8. Anfragen und Mitteilungen

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

9. Bericht der Verwaltung

10. Anfragen und Mitteilungen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


Ratsherr Dette eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

Die Tagesordnung wurde daraufhin mit folgenden Änderungen einstimmig genehmigt:

TOP 3.1.: abgesetzt
TOP 3.5.: abgesetzt
TOP 3.7.: abgesetzt
TOP 3.10.: abgesetzt


1. Genehmigung von Protokollen

1.1. Genehmigung des Protokolls über die gemeinsame Sitzung ABau/AAUG am 18.11.2015

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.

1.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 18.11.2015

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Genehmigung des Protokolls einstimmig zu.


2. Anträge

2.1. Antrag der CDU-Fraktion zu einem Stadtplatz- und Freiraumkonzept
(Drucks. Nr. 2591/2015)

Ratsherr Blaschzyk begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Nagel sagte, dass man dem Antrag nicht zustimmen werde. Seine Fraktion sei nicht der Meinung, dass man populistische Forderungen stellen sollte. Beim Marstall, dem Köbelinger Markt und dem Steintorplatz bebaue man keine pulsierenden Lebensräume. Wie sich die Stadt Hannover weiterentwickeln solle, sei mit diversen Konzepten bereits beschlossen worden. Die Verwaltung arbeite an der Umsetzung. Das Erscheinen der Broschüre liege zeitlich parallel. Es sei deutlich beschrieben, was die Stadt wolle und was sie mit den öffentlichen Plätzen und Räumen machen werde. Noch einmal gleiche Dinge zu fordern, die bereits in mehreren Konzepten festgelegt worden seien, halte er für nicht notwendig und würde die Verwaltung von wichtigen Aufgaben abhalten.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 2591/2015 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

2.2. Antrag der Fraktion Die Hannoveraner zur getrennten Unterbringung von Flüchtlingen
(Drucks. Nr. 2620/2015)

Ratsherr Wruck meinte, dass er zu dem Antrag wenig sagen könne, weil er von seinem Fraktionskollegen gestellt worden sei.

Ratsherr Engelke sagte, dass der Antrag ganz klar für die Einstellung des Fraktionsvorsitzenden der Hannoveraner stehen würde. Der Antrag sei schlicht und ergreifend schändlich.

Ratsherr Wruck legte gegen diese Beurteilung Einspruch ein. Es gehe dem Fraktionsvorsitzenden darum, dass Leute insbesondere Frauen, die körperlich attackiert werden, das zukünftig nicht mehr erleiden müssen. Diese Position einzunehmen, sei nicht schändlich.

Ratsherr Kelich konnte dem nicht zustimmen. Betrachte man für sich gestellt den ersten Satz der Begründung, stelle man fest, dass es sich um eine rassistische Äußerung handele. Aus seiner Sicht widerspreche es dem sittlichen Empfinden dieses Gremiums.

Ratsherr Nagel merkte an, dass er sich zurückhalten müsse, um nicht drastischere Worte zu benutzen als seine Vorredner. Er fand es unerträglich, wenn in der Begründung mit Behauptungen populistischer, übelster und nicht nachgewiesener Art und Weise, Stimmung und Hetze gegen Leute, die zu uns kommen und Hilfe brauchen, erzeugt werde. Er stellte in Frage, dass die Fraktionsmitglieder der HANNOVERANER, wenn sie nach einer langwierigen und schwierigen Flucht in die angespannte Atmosphäre eines Auffanglagers kämen, in der Lage wären, alle Konflikte teetrinkend, durch Händchenhalten und Gespräche zu lösen. Konflikte werden immer entstehen. Es sei widerlich und unbegründet zu behaupten, dass die Moslems Christen schikanieren würden.

Ratsfrau Clausen-Muradian wertete es als positives Zeichen, dass Ratsherr Wruck zu dem Antrag nicht wirklich etwas sagen konnte. Sie bat darum, dem Fraktionskollegen die Reaktionen auszurichten. Sie hatte erhebliche Zweifel, dass der Inhalt der Antragsbegründung von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit noch gedeckt sei. Sie hatte die Befürchtung, dass man sich hier schon in Richtung der Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch bewege.

Ratsherr Förste hielt die Antragsbegründung ebenfalls für schändlich. Im letzten Satz würde stehen, dass die Maßnahme der getrennten Unterbringung einer Kapitulation vor aggressiven, pöbelnden und schikanierenden Bewohnern gleichkomme. Es handele sich dabei eindeutig um eine pauschale Vorverurteilung, für die es keinerlei Bestätigung gäbe und vom Rat nicht unterstützt werden könne. Im Übrigen würden sich Moslems und Christen durchaus gut verstehen und außerdem an denselben Gott glauben.


Ratsherr Hillbrecht mache deutlich, dass in der Begründung des Antrags Behauptungen geäußert werden, die nicht belegt und auch nicht belegbar seien. Es handele sich schlicht und ergreifend um Falschaussagen. Es sei falsch zu behaupten, dass sich Attacken von Flüchtlingen des einen Glaubens auf Flüchtlinge des anderen Glaubens mehren. Es möge Einzelfälle von Menschen geben, die miteinander Probleme haben. Einen allgemeinen Trend zu postulieren, sei jedoch falsch. Auf diese Art und Weise werde versucht, Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen. Er fand es bemerkenswert, dass in der ersten Einlassung des Ratsherrn Wruck eine vorsichtige Distanzierung zu dem Antrag heraushörbar gewesen sei. Er hielt das für den richtigen Umgang damit. Es zeige erschreckend, wie Polemik und Demagogie, die von einigen Kreisen seit einiger Zeit in die Gesellschaft getragen werde, versucht werde zu spiegeln.

Ratsherr Wruck meinte, dass man das niedriger aufhängen sollte. Er habe mit seinem Fraktionskollegen über den Antrag diskutiert. Er selbst sei nicht für den Antrag gewesen. Andererseits sei die Intention seines Fraktionskollegen keine böswillige gewesen. Er habe so argumentiert, wie Thüringens Ministerpräsident Ramelow aus gegebenem Anlass vor einigen Wochen auch argumentiert habe. Herr Ramelow habe einen größeren Überblick über die Situation in manchen Heimen, als die Mitglieder des Stadtrats. Er war der Meinung, dass die Ausschussmitglieder etwas zurückhaltender in der Beurteilung mancher Dinge sein sollten. Das was eben von einigen gesagt worden sei, sei ehrenrührig und insofern nicht akzeptabel. Er verwehrte sich dagegen, dass die Schilderung des Verhältnisses zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften unter dem Stichwort Rassismus subsummiert werde. Religionen seien keine Rassen, die von den meisten sowieso geleugnet werden. Er sei der Ansicht, dass es Rassen gäbe und dass das auch nicht schlimm sei. Er sah in der einen Rasse nichts Schlechteres als in der anderen Rasse. Lehne man das Vorhandensein von Rassen ab, gäbe es auch keinen Rassismus. Er betonte, dass es zwischen Religionen keine Rassenunterschiede geben könne. Es könne allenfalls Religionsunterschiede geben.

Ratsherr Förste verwies auf einen Vorfall in Thüringen zwischen verschiedenen Religionen. Spannungen gäbe es aber auch innerhalb derselben Religion. Es sei durchaus so, dass sich Christen und Moslems unterstützen. Im Rathaus habe es den Runden Tisch der Religionen gegeben. Bundesweit habe eine gute Diskussion zwischen Moslems und Christen stattgefunden. Herr Ramelow habe nach Abflauen der ersten Aufregung erkannt, dass eine getrennte Unterbringung der Flüchtlinge nicht die richtige Regelung sei. Sie sei in Thüringen auch nicht umgesetzt worden.

Ratsherr Blaschzyk merkte an, dass der Antrag seine Fraktion entsetzt und betroffen gemacht habe. Die geistige Haltung der HANNOVERANER gegenüber Ausländern sei bekannt. Die dumpfe Art und Weise, wie die Haltung rübergebracht werde, sei bemerkenswert. Auch auf der Homepage könne man feststellen, dass versucht werde, Angst gegenüber Muslimen zu schüren. Selbst wenn es vereinzelt zu Übergriffen komme, könne Selektion nicht die Antwort sein. Ganz im Gegenteil müsse mehr für die Integration getan werden. Bei Übergriffen sei die Polizei gefordert.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 2620/2015 mit 3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.


3. Bebauungspläne

3.1. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1294, 1. Änderung, Carlo-Schmid-Allee / südlich Fösse
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1479/2015 mit 4 Anlagen)

-abgesetzt-

3.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 741, 2. Änderung – Am Forstkamp / Buchholzer Straße -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2352/2015 mit 4 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2352/2015 einstimmig zu.

3.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2419/2015 mit 3 Anlagen)

3.3.1. Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Drucks. Nr. 2419/2015 (Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West - Auslegungsbeschluss)
(Drucks. Nr. 2805/2015)

3.3.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1024, 2. Änderung - Lathusenstraße West - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2419/2015 E1 mit 1 Anlage)

Ratsherr Förste begründete den Antrag seiner Fraktion.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 2805/2015 mit 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2419/2015 E1 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2419/2015 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

3.4. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1024, 2. Änd. - Lathusenstraße West -
(Drucks. Nr. 2425/2015 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2425/2015 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

3.5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1823 – Jöhrenshof -
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2597/2015 mit 5 Anlagen)

-abgesetzt-





3.6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1814 – Aronstabweg - Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2649/2015 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2649/2015 einstimmig zu.

3.7. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1791, REWE Heisterbergallee,
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2673/2015 mit 3 Anlagen)

-abgesetzt-

3.8. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1806, Wohnquartier Annastift
Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses, Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2674/2015 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2674/2015 einstimmig zu.

3.9. Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1806 - Wohnquartier Annastift -
(Drucks. Nr. 2675/2015 mit 1 Anlage)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 2675/2015 einstimmig zu.

3.10. Änderungsvertrag zum Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 1708 Forschungszentrum Bemeroder Straße
(Drucks. Nr. 2702/2015 mit 1 Anlage)


-abgesetzt-

4. Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee
(Drucks. Nr. 1915/2015 mit 1 Anlage)

4.1. Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee
(Drucks. Nr. 1915/2015 E1 mit 2 Anlagen)

4.2. Änderungsantrag von Ratsherrn Hillbrecht zu Drucks. 1915/2015 (Ausbau der Lavesstraße zwischen Schiffgraben und Berliner Allee)
(Drucks. Nr. 2835/2015)

Ratsherr Hillbrecht begründete den Antrag seiner Fraktion.

Ratsherr Mineur sagte, dass Radfahrer mittlerweile Bestandteil des normalen Straßenverkehrs seien. Man sei von einer früher präferierten von der Straße separierten Führung des Rad- und Fußgängerverkehrs abgegangen. Die Konflikte zwischen Auto- und Radverkehr haben zu anderen Zeiten auf dem Hochboard stattgefunden. Radverkehr sei mit den Jahren schneller geworden und habe jetzt eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 20 bis 25 km/h. Er sei somit eher Bestandteil des Verkehrs auf der Autostraße. Das führe dazu, dass man gegenseitige Rücksichtnahme lernen müsse. Ein Autofahrer, der einen Radfahrer vor sich habe, müsse diesen mit dem gebotenen Sicherheitsabstand überholen. Sei das nicht möglich, müsse sich der Autofahrer der Geschwindigkeit des Radfahrers anpassen. Autofahrer und Radfahrer seien lernfähig, so dass das auch inzwischen sehr gut funktioniere. Das Beharren auf eine separierte Radführung hielt er nicht für sinnvoll. Er meinte, dass dafür schlichtweg auch kein Platz vorhanden sei. Man müsse mit den gegebenen Breiten, die aus der Historie vorgegeben seien, umgehen. Die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h sei auf einer Hauptverkehrsstraße nur mit wichtigem Grund möglich. Die Rücksichtnahme auf Radfahrer sein kein wichtiger Grund in dem Sinne. Die Forderung sei daher nicht umsetzbar. Die Fahrradverbände würden die Verkehrsführung, wie sie von der Verwaltung vorgeschlagen werde, begrüßen und die meisten Autofahrer könnten damit gut leben. Sicherheitsstreifen seien eine gute Lösung. Autofahrer dürften darauf sogar halten und ihn überfahren. Seine Fraktion werde dem Änderungsantrag daher nicht zustimmen.

Ratsherr Engelke war der Auffassung, dass Fahrradverbände immer meckern würden, egal was für schöne Fahrradwege man bauen würde. Er freute sich über die Drucksache. Er sei vor ca. zwei Jahren mit dem damaligen Bezirksbürgermeister und der Verwaltung in der Lavesstraße gewesen und habe sich dort mit den Geschäftsleuten getroffen. Die Geschäftsleute hätten ihr Leid geklagt und die Verwaltung habe zugesagt, aktiv zu werden. Als Betroffener, der die StrABs bezahlen müsse, sei er seinerzeit zur Anliegerversammlung eingeladen gewesen. Von Seiten der Verwaltung sei das Konzept vorgestellt worden. Es habe eine Reihe von Diskussionen gegeben, deren Ergebnisse teilweise von der Verwaltung eingearbeitet worden seien. Die Verwaltung sei auf die Belange und Wünsche der Anlieger und Geschäftsleute eingegangen. Die Verwaltung sei lediglich auf die Diskussionsergebnisse um die freie Abbiegespur von der Berliner Allee in die Lavesstraße nicht eingegangen. Er ging davon aus, dass es mit der eigenen Fahrspur und der Ampelregelung aber auch gut funktioniere werde. In der E1-Drucksache sei klar geschrieben, dass die Fahrbahn eigentlich fünf Meter betragen müsse. Die Anlage sei noch nicht korrigiert worden und würde die fünf Meter noch enthalten. Man sei der Meinung, dass die Fahrbahn ausreichen werde. Er erinnerte an die Hindenburgstraße, in der die Fahrbahn auch relativ schmal sei und man Behinderungen befürchtet habe. Die Hindenburgstraße sei nicht so stark befahren wie die Königstraße. Als positiver Effekt würden die rasenden Busfahrer aber erheblich langsamer fahren müssen. Die Königstraße werde so dargestellt, als wenn man als Radfahrer todesmutig sein müsse, um sie langzufahren. Er fahre mehrmals die Woche mit dem Auto durch die Königstraße und habe noch keine Kollisionen gesehen. Er habe ganz im Gegenteil den Eindruck, dass die Autofahrer sehr vorsichtig fahren würden. Das bremse den Verkehr auch aus. Es werde immer auch rücksichtslose Autofahrer geben. Seine Einschätzung sei aber, dass ein Radfahrer auf der Straße sicherer fahre, als auf einem Radfahrweg, weil er auf der Straße mehr Aufmerksamkeit erfahren würde. Er sei froh, dass man sich der Lavesstraße nun annehme. Auf der Lavesstraße gäbe es sehr viele Geschäftsleerstände. Die Phase der 1-Euro-Shops sei dort übersprungen worden. Die Läden hätten gleich leer gestanden. Die vorhandenen Geschäfte müssten sehr um ihre Existenz kämpfen. Die Straße werde eine Aufwertung erfahren. Bis auf die Tatsache, dass dafür StrABs zu zahlen sei, würden sich alle Anwohner darüber freuen. Das Vorhaben sei städtebaulich als positiv zu bewerten. Es habe sich immer wieder gezeigt, dass nach der Herrichtung einer Straße, die Eigentümer anfangen würden, die Häuser aufzuwerten. Diesen Effekt erhoffte er sich auch hier.

Ratsherr Blaschzyk erklärte, dass sich seine Fraktion die Entscheidung nicht einfach gemacht habe. Grundsätzlich sei man der Meinung, dass separate Radwege für Radfahrer sicherer als Schutzstreifen seien. Man müsse hier aber den gesamten Aufbau der Straße sehen und die Argumente gegeneinander abwägen. In der Lavesstraße schaffe man eine Situation, in der die Parkplätze erhalten bleiben. Die Anzahl der Parkplätze könne man nicht erhalten, wenn man einen beidseitigen separaten Fahrradweg bauen würde. Die Lavesstraße würde einen ausreichend breiten Fahrradstreifen bekommen. Im Gegensatz dazu sei es in der Königstraße in vielen Bereichen ausgesprochen gefährlich. Es sei aber nicht so, dass die Fahrradstreifen gut angenommen würden. Nach seinen Erfahrungen werde zum Beispiel der Fahrradstreifen in der Podbielskistraße sehr wenig angenommen. Grade an neuralgischen Punkten in den Kreuzungsbereichen, in denen der Fahrradweg mitten auf die Spur geführt werde, fahre kein Fahrradfahrer. Radfahrer würden sich dort unsicher fühlen und sich einer Gefährdung aussetzen. Unter Abwägung aller Aspekte sei seine Fraktion der Auffassung, dass der Bau eines Fahrradstreifens in der Lavesstraße grade noch vertretbar sei.

Ratsherr Wruck meinte, dass er sich mit der Verwaltungsvorlage gut abfinden könne. Das Straßenbild werde wahrscheinlich ganz gefällig werden. Er könnte sich mit den Änderungswünschen von Ratsherrn Hillbrecht aber auch abfinden. Er habe Ratsherrn Hillbrecht nach vielen Einlassungen in den Sitzungen als Fachmann für Fahrradproblematiken erlebt. Es sollte versucht werden, die Vorschläge, die er mache und die recht klug durchdacht seien, auch mal zu berücksichtigen. Sollten dessen Vorschläge nicht angenommen werden, sei der Vorschlag der Verwaltung aber nicht so schlecht. Früher habe er sich sehr gegen Fahrradstreifen auf der Straße gewehrt. Er fand, dass es auf der Podbielskistraße überraschend gut laufe, obwohl viel Verkehr vorhanden sei. Der Streifen dort sei breiter als in der Königstraße, den er für ausgesprochen gefährlich halte. Als Autofahrer fahre er dort auch immer sehr vorsichtig. Völlig zu Recht seien die Leerstände in der Lavesstraße angesprochen worden. Die Leerstände kommen auch deswegen zustande, weil sich das Einkaufsgeschehen mehr und mehr in den Nordwesten der Stadt verlagere. Er wies auf die Ernst-August-Galerie hin. Der Beschluss zum Steintor werde den südwestlichen Teil der Innenstadt in eine Bredouille bringen. Die Lavesstraße und einige andere Straßen haben es durchaus schwer und werden es durch den Beschluss von vorhin noch schwerer haben.

Ratsherr Hillbrecht merkte an, dass die Mehrheitsfraktionen dafür plädieren, Autos und Fahrräder gleich zu behandeln, was nicht funktionieren würde. Es gäbe einen Geschwindigkeitsunterschied, der dadurch kodifiziert sei, dass Tempo 50 für Autos weiterhin erlaubt sei und Radfahrer sich im Bereich zwischen 20 und 30 km/h bewegen. Es handele sich dabei um einen Durchschnittswert. Mit einem Elektro-Fahrrad und einem entsprechenden Gemütszustand erreiche man höhere Geschwindigkeiten als zum Beispiel ältere Menschen mit normalen Fahrrädern. Er wolle ein Radverkehrsnetz, das auch für diese Menschen ausgelegt sei. Der sogenannte Schutzstreifen sei ein Problem, weil es Autofahrer gäbe, die nicht ausreichend aufmerksam fahren. Er wehrte sich dagegen, dass gesagt wurde, die Autofahrer müssen Rücksicht nehmen lernen. Er wolle dafür nicht das Anschauungsobjekt sein. Es sei außerdem gesagt worden, dass kein Platz vorhanden sei. Zurzeit befinde sich dort jedoch eine baulich getrennte Radverkehrsführung auf einem Teil der Strecke und diese soll zurückgebaut werden. Er empfand es als bedauerlich, dass mit seinen Änderungsvorschlägen nicht sachgerecht umgegangen werde.

Ratsfrau Clausen-Muradian gab zur Kenntnis, dass ihre Fraktion die Drucksache sehr gut finden würde. Es seien in Bezug auf den Fahrradstreifen Bedenken geäußert worden. Nach ihren Erfahrungen würden Autofahrer beim Vorhandensein von Fahrradstreifen sehr viel aufmerksamer und rücksichtsvoller fahren. Sie sei vor kurzem in Amsterdam gewesen und berichtete, dass das System dort sehr gut funktionieren würde. Auch dort würde es den Geschwindigkeits- und Kräfteunterschied zwischen Rad- und Autofahrern geben. Insgesamt wolle man im Straßenverkehr eine bessere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme zwischen allen Verkehrsteilnehmern erreichen.

Ratsherr Förste erklärte, dass er als passionierter Radfahrer die Vorschläge des Ratsherrn Hillbrecht gut finde und unterstützen werde.

Ratsherr Nagel freute sich über die sachliche Diskussion. Er teilte mit, dass er eine andere Auffassung habe. Er habe sich den gesamten Straßenquerschnitt angesehen und könne nicht erkennen, dass es möglich sein solle, von der Fahrbahn Platz wegzunehmen, um in einem geschützten Bereich, einen Radweg anzulegen. Die Situation, dass ausgewichen werden müsse, hätte man dann auch, nur sei dafür dann kein Platz mehr vorhanden. Die Situation werde dadurch nicht verbessert. Im Übrigen müsse man die Straße insgesamt betrachten. Dazu gehöre auch ein Fußweg in einem geschützten Bereich. Der geschützte Fußgängerbereich diene auch dazu, die Geschäfte zu beleben. Die Parkplätze, die es in dem Bereich geben werde, werden den Geschäften zuträglich sein. Vor dem Hintergrund des Querschnitts der Straße könne keine andere Möglichkeit, als von der Verwaltung vorgeschlagen, gesehen werden.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss lehnte die Drucksache Nr. 2835/2015 mit 1 Stimme dafür, 10 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen ab.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1915/2015 E1 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1915/2015 mit 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen und 0 Enthaltungen zu.


5. Minderausbau von öffentlichen Verkehrsflächen
(Drucks. Nr. 2556/2015 mit 1 Anlage)

Ratsherr Engelke fragte, wie viele Quadratmeter verkauft werden sollen. Er ging davon aus, dass es im Wirtschaftsausschuss eine Drucksache geben werde, wenn der Verkauf anstehe.

Herr Bode sagte eine Nachlieferung der Quadratmeterzahl zum Protokoll zu.

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss stimmte der Drucksache Nr. 1867/2015 einstimmig zu.


Protokollantwort: Die Fläche beträgt ca.850 Quadratmeter.


6. Quartalsbericht des Baudezernats für das III. Quartal 2015
(Informationsdrucks. Nr. 2725/2015 mit 3 Anlagen)

Der Stadtentwicklungs- und Bauausschuss hat die Drucksache Nr. 2725/2015 zur Kenntnis genommen.


7. Bericht der Verwaltung

Stadtbaurat Bodemann teilte mit, dass es drei Berichtspunkte gäbe. Auch in diesem Jahr seien dem Gremium eine große Anzahl an B-Plänen vorgelegt worden, die beraten und diskutiert worden seien. Im Wesentlichen habe es sich um Wohnbauflächeninitiativen gehandelt. Die Wohnbauflächeninitiative sei im Jahr 2013 gestartet. Damals sei das Wohnkonzept Hannover 2025 beraten worden. Daraus sei die Verwaltungsinitiative hervorgegangen und die Wohnbauflächeninitiative ins Leben gerufen worden. Nach drei Jahren wolle man darstellen, wie viele Bebauungspläne seitdem in den jeweiligen Jahren beschlossen und wie viele Wohneinheiten geschaffen worden seien. Mittels Selbstverpflichtung habe man mindestens 500 Wohneinheiten pro Jahr beschließen wollen. Darüber werde Herr Dr. Schlesier berichten. Frau Neumann werde einen Einblick in den Verlauf der Wohnungsbauförderung liefern. Die kommunale Wohnungsbauförderung befinde sich im dritten Jahr. Sie sei kombinierbar mit der Landesförderung. Die Nachfrage nach einer dreijährigen Fördertätigkeit wolle man darstellen. Er selbst werde einen kurzen Bericht zur aktuellen Situation der Flüchtlinge liefern.

- Wohnbauflächeninitiative

Herr Dr. Schlesier freute sich, anhand einer Präsentation, dem Gremium einen knappen Überblick über die Ergebnisse der letzten drei Jahre zu dem Thema Wohnbauflächeninitiative geben zu können. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt).
Die Wohnbauflächeninitiative sei im Jahr 2013 gestartet worden. Als Referenz diene ein Ergebnis von fünf Satzungsbeschlüssen aus dem Jahr 2012. Im Jahr 2013 sei eine Steigerung auf acht Satzungsbeschlüsse zu verzeichnen gewesen. Es sei Baurecht für 605 Wohnungen geschaffen worden. Im Jahr 2014 habe es elf Satzungsbeschlüsse gegeben. Damit sei Baurecht für knapp 500 Wohneinheiten entstanden. 17 Satzungsbeschlüsse mit knapp 700 Wohnungen gäbe es für das Jahr 2015. Zusammengefasst ergäben sich für die Jahre 2013 bis 2015, in denen man mit der Wohnbauflächeninitiative aktiv gewesen sei, 36 Satzungsbeschlüsse und für knapp 1800 Wohneinheiten Baurecht. Die selbstgewählte Verpflichtung habe man mit knapp 600 Wohnungen pro Jahr erreicht. Auf dem Plan sei die Verteilung im Stadtgebiet dargestellt. Grün stehe für die Satzungsbeschlüsse in 2013, Gelb für die in 2014 und Rot für die in 2015. Es sei keine Ballung im Stadtgebiet zu verzeichnen. Vielmehr sei das Planungsgeschehen auf das gesamte Stadtgebiet verteilt. In den drei Jahren habe man ein gutes Ergebnis erzielt. Die Wohnbauflächeninitiative sei vom Oberbürgermeister für die nächsten drei Jahre, also von 2016 bis 2018, verlängert worden. Er wollte daher einen Ausblick auf das Jahr 2016 geben. In der ersten Jahreshälfte 2016 erwarte man acht Satzungsbeschlüsse, bei denen die öffentliche Auslage bereits laufe, unmittelbar bevorstehe oder sogar schon abgeschlossen sei. In diesen Fällen sei nur noch der Satzungsbeschluss erforderlich. Es gehe um Baurecht für 860 Wohnungen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2016 seien weitere Satzungsbeschlüsse möglich, so dass sich das erwartbare Ergebnis noch mal, über die 800 Wohnungen hinaus, verbessern werde. Er glaubte, dass man dem Wohnungsbedarf mit dieser Arbeit entgegenwirken könne. Zugleich sei es ein Spiegel der Arbeit der Bezirksräte, des Bauausschusses und des Rates, die in erheblicher Weise mit dem Thema befasst gewesen seien.

Ratsherr Blaschzyk bedankte sich für den Vortrag. Er sagte, dass die Zahlen sehr erfreulich seien. Das Gremium habe viele Bebauungspläne besprochen und beschlossen und die Verwaltung habe sicherlich ganz herausragende Arbeit geleistet. Er war der Auffassung, dass der eine Punkt sei, wie viel Baurecht man geschaffen habe. Die spannendere und wichtigere Frage sei, was von dem Baurecht auch realisiert werde. Es gäbe einige Bauprojekte, wie zum Beispiel Am Listholze, wo es seit einiger Zeit Baurecht gäbe, aber nicht gebaut werde. Es gäbe sicherlich viele verschiedene Gründe dafür. Er stellte aber die Frage, wie man da im Nachgang noch Einfluss nehmen könne. Es seien einige städtebauliche Verträge geschlossen worden. Beim städtebaulichen Vertrag An den Hilligenwöhren, der demnächst beschlossen werde, habe man dem Investor ein Baufenster von bis zu sechs Jahren ab Baurechtsschaffung eingeräumt. Es handele sich um eine lange Zeitspanne. Er fragte, ob die Zahlen bezüglich der Umsetzung des Baurechts genannt oder bis zum nächsten Mal nachgeliefert werden können.


Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass hinter allen Bebauungsplänen Investoreninteresse stecken würde. Das Thema Am Listholze sei wiederholt benannt worden. Er habe mit den Entwicklern gesprochen, die mit Hochdruck an Bauantragsplänen arbeiten. Es sei nicht in Frage gestellt, dass das Projekt komme. Er merkte an, dass der Bebauungsplan An den Hilligenwöhren im Bezirksrat von der CDU in die Fraktion gezogen worden sei. Einerseits werde gesagt, dass alles schneller gehen müsse und dann werden die Verfahren in die Fraktion gezogen und dadurch aufgehalten. Man habe bei den Hilligenwöhren einen städtebaulichen Vertrag, der zum Inhalt habe, dass der Bau ein Jahr nach Baurechtsschaffung begonnen sein muss. Danach habe der Bauherr fünf Jahre Zeit, das Projekt zu entwickeln. Einen Projektumfang von ca. 250 Wohnungen in drei Jahren zu verwirklichen, sei nicht realistisch. Bei den vorgestellten Bebauungsplänen seien viele vorhabenbezogene Bebauungspläne, die ganz klar mit einem Vorhabenträger und einem Projekt belegt seien. Er verwies zum Beispiel auf die Vorhaben Annateich, Lathusenstraße und Aronstabweg.

Ratsherr Engelke sagte, dass die Schaffung von 1789 Wohnungen eine gute Arbeit des Bauausschusses, des Rates aber auch der Verwaltung sei. Man müsse es aber realistisch sehen. Viele, die Baurecht erhalten haben, werden nur zögerlich oder gar nicht in die Umsetzung gehen. Hier sei die Verwaltung in welcher Form auch immer gefordert, ein bisschen mehr Druck auf die Wohnungswirtschaft auszuüben. Der Grundstein sei durch den Beschluss, das Förderprogramm aufzulegen, auch mit Zustimmung seiner Fraktion, gesetzt worden. Er verstand nicht, warum mit den Bauaktivitäten nicht begonnen werde. Bezüglich des Oststadtkrankenhauses habe die Region nun endlich eingelenkt. Eine Bebauung werde aber kaum schnell erfolgen. Daher müsse man wohl nun den Steintorplatz bebauen. Es sei vorhin gesagt worden, dass dort keine Geschäfte, sondern nur Studentenwohnungen und sonstige Wohnungen, entstehen sollen. Die Situation, dass in der Straße Am Listholze immer noch nicht gebaut werde, fand er ärgerlich. In der Günther-Wagner-Allee sei eine Seite fertig. Auf der anderen Seite tue sich nichts. So erfreulich die dargelegten Zahlen seien, müsse man aber realistisch betrachten, was bisher tatsächlich gebaut wurde. Er schätzte, dass mindestens ein Drittel der Wohnungen nicht gebaut worden sei. Er sagte, dass der Rat nicht mehr tun könne, als Programme zu beschließen.

Stadtbaurat Bodemann fand es nicht redlich, Flächen anzuführen, für die es zum heutigen Zeitpunkt noch gar kein Baurecht gäbe, so wie es für die Fläche gegenüber dem Projekt „Vier“ der Fall sei. Die gegenüberliegende Fläche sei von Gundlach erworben worden, um dort zunächst Gewerbebau in Form von Bürobauten zu realisieren. Ob sich daran etwas ändere, bleibe abzuwarten. Er bat darum, sich die Projekte genauer anzugucken. Fahre man durch die Stadt, werde man feststellen, dass an vielen dieser Stellen gebaut werde. Die Wohnungen werden benötigt für die Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nach Hannover kommen. Auch aus diesem Grund dürfe man die Arbeit nicht schlechtreden.

Ratsherr Engelke stellte klar, dass er davon gesprochen habe, dass ein Drittel der Wohnungen wahrscheinlich noch nicht realisiert worden sei.

Ratsherr Blaschzyk betonte, dass er die Verwaltung ausdrücklich gelobt habe und anschließend die berechtigte Frage gestellt habe, wie viele Wohnungen bereits umgesetzt worden seien. Es habe sich nicht um Kritik am Stadtbaurat oder Anderen gehandelt. Dünnhäutig darauf zu reagieren und anderen vorzuwerfen, dass sie keine Ahnung vom Bauen hätten, hielt er nicht für angemessen. Er merkte an, dass lediglich der städtebauliche Vertrag Hilligenwöhren im Bezirksrat in die Fraktion gezogen worden sei und explizit nicht der Bebauungsplan. Man habe das Verfahren nicht aufhalten wollen. Für einen städtebaulichen Vertrag müsse nach seinem Dafürhalten zunächst ein Satzungsbeschluss vorliegen. Das die Verwaltung von sich aus den Bebauungsplan abgesetzt habe, könne seiner Fraktion nicht angelastet werden.

Stadtbaurat Bodemann wies darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag einen engen rechtlichen und verfahrenstechnischen Zusammenhang mit dem Bebauungsplan habe. Es mache keinen Sinn, den Bebauungsplan alleine zu beschließen. Spätestens im Rat hätte man ihn von der Tagesordnung nehmen müssen, weil sie dort zusammen beschlossen werden müssen. Das Absetzen der Drucksache erfolgte daher nicht freiwillig, sondern aus der Notwendigkeit heraus. Wolle man eine Beschleunigung, sollten derartige Drucksachen eben nicht in die Fraktion gezogen werden. Die Verwaltung hätte die Drucksachen, so wie sie durch die Fraktionen bereits vorberaten waren, gerne morgen im Rat beschließen lassen.

Ratsherr Nagel wollte sich in die Reihe derer einreihen, die sich über die Zahlen freuen. Er wollte an dieser Stelle weder lobhudeln noch miesepetern. Er brachte zum Ausdruck, dass er es sehr wertvoll finde, für so viele Wohneinheiten Baurecht geschaffen zu haben. Immerhin sei fehlendes Baurecht ein Kritikpunkt der Bauwirtschaft gewesen. Das Baurecht werde jetzt geschaffen. Er fand, das sei ein gutes Zeichen an die Bauwirtschaft und an die Wohnungsbauoffensive, so wie das Bündnis für Wohnen nunmehr heiße. Die Stadt Hannover habe ihren Teil dazu beigetragen, den dringend benötigten Wohnraum in Hannover zu schaffen.

Ratsherr Blaschzyk erklärte, dass die CDU-Fraktion des Bezirksrats bei der Verwaltung ausdrücklich nachgefragt habe, ob Verzögerungen entstehen, wenn man die Drucksache in die Fraktion ziehe. Das sei von der Verwaltung verneint worden. Er wies den Vorwurf, dass seine Fraktion für Verzögerungen sorgen würde, daher zurück

- Stand des städtischen Förderprogramms

Frau Neumann erklärte, dass viele Flächen, die von Herr Dr. Schlesier angesprochen worden seien, in der Förderung wieder auftauchen würden. In die Präsentation habe man nur die konkreten Vorhaben aufgenommen. (Die Präsentation ist als pdf-Datei im SIM hinterlegt).
Konkretes Vorhaben bedeute, dass bei der Verwaltung bereits Anträge vorliegen, die teilweise auch schon bewilligt worden seien oder aber Vorhaben, für die es bereits Baurecht gäbe oder in Kürze vorhanden sein werde. Man stehe in diesen Fällen bereits in Kontakt zu den Unternehmen und habe Detailplanungen gesehen. Es sei bekannt, wie das Wohnungsgemenge in etwa sein werde, so dass man sagen könne, welche Wohnungen wahrscheinlich gefördert werden. Man habe zurzeit 505 Wohnungen in der Förderung. Dahinter stehen rund 1.600 Wohnungen, die insgesamt neu gebaut werden. In der Förderung befände sich somit ca. ein Drittel. Die Zahl erhöhe sich noch um die Wohnungen, die nur durch Landesmittel gefördert werden. Von den 505 Wohnungen befänden sich derzeit 85 im Bau. Mit dem Bau von 118 Wohnungen werde Anfang 2016 begonnen. Die restlichen 203 Wohnungen werden im Laufe des Jahres 2016 bis Anfang des Jahres 2017 in den Bau gehen. Zur Verteilung der Fördermittel müsse angemerkt werden, dass in der Präsentation davon ausgegangen wurde, dass die Fördermittel für den Haushalt 2016 so genehmigt werden. Man sei daher von 22 Millionen Baukostenzuschüssen ausgegangen, die als Fördermittel zur Verfügung stehen werden. Davon seien 2,3 Millionen bereits bewilligt und 1,5 Millionen verbindlich zugesagt. Für die restlichen konkreten Vorhaben würden 5,7 Millionen ausstehen. Insgesamt habe man also 9,5 Millionen verplant. Sollten die Haushaltsanträge genehmigt werden, verbleiben noch 12 Millionen. Werde den Anträgen nicht zugestimmt, würden noch 6 Millionen zur Verfügung stehen. Hinzu kommen aufgrund der Kombi-Förderung noch laufende Aufwendungszuschüsse, die in der Regel für 15 Jahre gezahlt werden. Für die ca. 500 Wohnungen habe man rund 600.000 Euro zur Verfügung. Sie stellte die vorläufige Verteilung der Gelder auf die verschiedenen Programmteile vor. Es seien noch nicht alle Verhandlungen abgeschlossen, so dass hier noch Änderungen möglich seien. Bei mehr als der Hälfte der Wohnungen habe man Belegrechte mit einer Eingangsmiete von 5,40 Euro, was sehr erfreulich sei. Der andere große Anteil entfalle auf eine Eingangsmiete von 6,50 Euro. Bei einem relativ kleinen Teil handele es sich um Wohnungen mit einer Miete von 7,00 Euro. Ein Großteil der Anträge sei von der GBH gestellt worden. Bei ca. der Hälfte handele es sich aber um unterschiedliche Eigentümer. Die Bandbreite reiche vom Entwickler bis hin zum Einzeleigentümer. Unter die Einzeleigentümer habe man auch die Gesellschaften bürgerlichen Rechts gefasst, die aus Einzeleigentümern bestehen. Diese Entwicklung sei insofern erfreulich, als die GBH die Lasten dadurch nicht alleine tragen müsse. Für die Jahre 2017 bis 2019 habe man 617 Vormerkungen. Insgesamt sei die Nachfrage nach den Fördergeldern sehr erfreulich und man bewege sich im Rahmen der Erwartungen.

- Aktuelle Situation der Flüchtlinge

Stadtbaurat Bodemann berichtete, dass diese Woche der Betrieb in der Messehalle aufgenommen werde. Das DRK werde unterstützend tätig sein. Wie zugesagt, werde man trotz der Lage, in der man sich befinde, drei Turnhallen als Notunterkunft zum Jahresende aufgeben. Es handele sich dabei um drei Turnhallen an zwei Standorten. Das Land habe bezüglich der Amtshilfe eine Verlängerung angekündigt. Die Amtshilfe habe ursprünglich von Anfang November bis Anfang Dezember 2015 währen sollen. Kurz nach Inbetriebnahme sei offeriert worden, dass der Pavillon bis Ende 2015 als Erstaufnahmeeinrichtung benötigt werde. Man habe eine Ankündigung, dass die Amtshilfe bis ins erste Quartal 2016 weiterlaufen werde. Die Ankündigung sei noch nicht schriftlich bestätigt. Die Lage über die Weihnachtstage stelle sich so dar, dass man laut Ankündigung bis Weihnachten noch 240 Personen bekommen werde. Es handele sich dabei um Personen die aus einer Erstaufnahmeeinrichtung in die kommunale Betreuung wechseln. Von Heiligabend an bis zum Beginn des neuen Jahres solle es keine neuen Zuweisungen geben. In der ersten Kalenderwoche des neuen Jahres seien aber bereits 200 weitere Personen angekündigt worden.

Ratsherr Engelke fragte, ob das Land für den Pavillon Miete zahle oder ob er kostenlos zur Verfügung gestellt werde.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass die betrieblichen Aufwendungen vom Land getragen werden. Die städtische Verwaltungsarbeit, die mit der Inbetriebnahme des Pavillons verbunden sei, werde nicht gezahlt.

Ratsfrau Jeschke wollte wissen, ob die Container am Standort Lutherschule bereits bewohnt seien oder zu wann das geplant sei.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es sich dabei um die ehemaligen Schulcontainer handele. Diese seien noch nicht belegt.


8. Anfragen und Mitteilungen

Ratsherr Engelke fragte, ob zu den Steinen vorm Rathaus etwas gesagt werden könne.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass es sich um eine Reparatur handele, die sich aus der Nutzung des Trammplatzes für die Feierlichkeiten zum Zapfenstreich ergeben haben. Die Reparaturen würden auf einer Fläche vorgenommen, die eigentlich nicht für Auto- oder LKW-Verkehr vorgesehen sei. Sie sei nicht entsprechend befestigt. Versehentlich habe dort ein Fahrzeug gestanden oder gewendet. Es handele sich nicht um einen Planungsfehler. Obwohl darauf hingewiesen werde, welche Flächen durch Fahrzeuge befahren werden können, sei dies passiert. Der Kostenumfang belaufe sich auf ca. 2.000 Euro.

Ratsherr Blaschzyk sagte, dass aufgefallen sei, dass im Bereich der Fahrspuren einzelne Steine eingedrückt seien. Er wollte wissen, ob der Verwaltung bekannt sei, wodurch der Schaden entstanden sei und wie viele Schäden es im Fahrbahnbereich gäbe.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass ihm nur der Schaden Richtung Nord-LB auf der Fußwegfläche bekannt sei. Andere Schäden seien ihm nicht aufgefallen.

Herr Bode teilte mit, dass keine weiteren Schäden bekannt seien. Bei einzelnen Steinen könnten die Köpfe abgeplatzt sein. Ein Austausch werde im Frühjahr erfolgen. Dabei handele es sich jedoch nicht um einen Belastungsschaden.

Ratsherr Engelke sagte, dass er das alles nachvollziehen könne. Jedoch würden bei Veranstaltungen Lastwagen den Trammplatz befahren. Bisher habe es keine Schäden gegeben. Die LKW müssen aber den Fußweg queren. Er wollte wissen, wie man verhindern wolle, dass Schäden entstehen. Das Pflaster habe sehr viel Geld gekostet und könne aufgrund der Nutzung des Platzes nicht nur für Fußgänger zur Verfügung stehen.

Stadtbaurat Bodemann antwortete, dass vor jeder Veranstaltung den Initiatoren Hinweise zur Benutzung des Platzes übergeben werden. Dazu gehören auch Aussagen, wo gefahren werden darf und wo nicht. Parallel zum Friedrichswall würde es die beiden großen Rampen geben, die mit Autos befahren werden können. Auch die Überwegungen der Nebenanlagen der oberen Flächen seien technisch so hergerichtet, dass sie befahrbar seien.


Rasherr Dette schloss den öffentlichen Teil der Sitzung.





II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

Ratsherr Dette schloss die Sitzung um 18:25 Uhr.

Bodemann Stricks
Stadtbaurat Schriftführerin