Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 10.11.2010

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.62.10 - Datum 09.12.2010

NIEDERSCHRIFT

42. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am Mittwoch, 10. November 2010,
Freizeitheim Linden, Windheimstr. 4

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Knoke (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Bolzek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Dohrmann (SPD)
Bezirksratsherr Drömer (SPD)
Bezirksratsherr Eggers (CDU) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsherr Grenner (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Hadasch (BSG)
Bezirksratsherr Horstmann (SPD)
Bezirksratsfrau Kleinhückelkotten (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Knoke (SPD)
Bezirksratsherr Kuntze (FDP)
Bezirksratsfrau Lemke (SPD)
Bezirksratsfrau Otte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Prehn (CDU)
(Bezirksratsfrau Rose) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Schimke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Schlätel (SPD)
Bezirksratsfrau Schweingel (SPD) 19.00 - 22.15 Uhr
Bezirksratsfrau Steingrube (CDU)
Bezirksratsherr Zielke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Kastning) (SPD)
(Ratsherr List) (DIE LINKE.)
Ratsherr Mineur (SPD) 19.55 - 22.20 Uhr
(Ratsherr Nikoleit) (DIE LINKE.)
(Ratsherr Schlieckau) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beigeordneter Seidel) (CDU)
Ratsfrau Wagemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)





Verwaltung:
Frau Hoff (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Sufin (Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Herr Wescher (Fachbereich Steuerung, Personal und Zentrale Dienste)
Frau Martinsen (Fachbereich Bibliothek und Schule) 19.30 - 21.25 Uhr
Herr Jacobs (Fachbereich Jugend und Familie) 19.00 - 21.25 Uhr
Frau Freye (Fachbereich Bildung und Qualifizierung) 19.00 - 21.25 Uhr
Frau Beißner (Fachbereich Bildung und Qualifizierung) 19.00 - 21.25 Uhr

Gäste:
Frau Oelkers (Schulleiterin Egestorffschule) 19.00 - 21.25 Uhr
Frau Deppe-Suhr (Familienzentrum St. Vinzenz) 19.00 - 21.25 Uhr
Frau Lorenzen (Familienzentrum St. Vinzenz) 19.00 - 21.25 Uhr
Frau Dr. Schammert-Prenzler (Region Hannover, Fachbereich Jugend) 19.00 - 21.25 Uhr

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 29.09.2010

3. A N H Ö R U N G gem. § 31 (4) in Verbindung mit § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
Handlungsbedarfe für Linden-Süd auf Basis der Erkenntnisse des Bildungsmonitoring 2010 der Landeshauptstadt Hannover
Eingeladen sind:
Frau Oelkers (Schulleiterin Egestorffschule)
Frau Dr. Schammert-Prenzler (Region Hannover, Fachbereich Jugend)
Frau Deppe-Suhr (Familienzentrum St. Vinzenz)

3.1. Informationen der Verwaltung

4. Vorstellung Raumkonzept Treffpunkt Allerweg

6.3. VERWALTUNGSVORLAGE
Verlagerung der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule an den Standort
Liepmannstraße 6 (ehemals Schulzentrum Fössefeld)
(Drucks. Nr. 2162/2010)

9.1.1. ANFRAGE der SPD-Fraktion
Einrichtung von Ganztagsgrundschulen/ Hier: GS Am Lindener Markt
(Drucks. Nr. 15-2038/2010)

5. S A N I E R U N G

5.1. Bericht aus der Sanierungskommission

6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. Ausbau der Brunnenstraße und Tegtmeyers Hof in Limmer
- (ersetzt die wortgleiche Drucksache Nr. 1219/2010)
(Drucks. Nr. 15-1379/2010 N1 mit 1 Anlage)


6.2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1745 - Färberstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Einleitungsbeschluss,
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1983/2010 mit 7 Anlagen)

7. A N T R Ä G E

7.1. der SPD-Fraktion

7.1.1. Statistische Angaben nach Stadtteilen differenziert
(Drucks. Nr. 15-2039/2010)

7.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

7.2.1. Sicherung von Bauteilen der zum Abriss vorgesehenen denkmalgeschützten Gebäude 44 und 51 auf dem Conti Gelände in Limmer
(Drucks. Nr. 15-2185/2010 mit 1 Anlage)

7.2.1.1. Ergänzungsantrag von Bezirksratsherrn Kuntze (FDP) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sicherung von Bauteilen der zum Abriss vorgesehenen denkmalgeschützten Gebäude 44 und 51 auf dem Conti Gelände in Limmer
(Drucks. Nr. 15-2185/2010 E1 mit 1 Anlage)

7.2.2. Die Abpollerung des Fuß- und Radwegs in der Berdingstrasse ist zu ergänzen
(Drucks. Nr. 15-2187/2010)

7.2.3. Die geplante Straßeninstandsetzung der Wilhelm-Bluhm-Str. im Bereich Unger- / Salzmannstr. soll unverzüglich erfolgen
(Drucks. Nr. 15-2188/2010)

7.2.4. Prüfauftrag zur Übertragbarkeit des Forschungsprojekt „Spree 2011“ (oder Teile davon) auf die Flüsse im Stadtgebiet von Hannover
(Drucks. Nr. 15-2189/2010 mit 1 Anlage)

7.2.5. Die Altlastensanierung am Ihmeufer ist bis zum Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens für die Hochwasserschutzmaßnahmen auszusetzen
(Drucks. Nr. 15-2190/2010)

7.3. von Bezirksratsherrn Hadasch (BSG)

7.3.1. Verbesserung der Wartesituation an der Haltestelle Ungerstraße
(Drucks. Nr. 15-2183/2010 mit 1 Anlage)

8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interfraktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)

8.1. Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2308/2010 mit 4 Anlagen)

9. A N F R A G E N

9.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.2.1. Ausschreibung und Vergabe Bennostr. 4 an Baugruppe
(Drucks. Nr. 15-2191/2010)

9.2.2. Notfallvorsorge für Atomtransporte durch Linden
(Drucks. Nr. 15-2192/2010)

9.2.3. Pilotprojekt zum Lernzentrum Lindener Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2193/2010)

9.2.4. Wegeführung für RadfahrerInnen und FußgängerInnen wegen Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz am Ihmeufer
(Drucks. Nr. 15-2194/2010)

10. Informationen über Bauvorhaben

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 20.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Knoke eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Sie informierte, dass die Verwaltung den TOP 4 von der Tagesordnung absetze. Zudem werde zu den TOP´s 6.3 und 9.1.1 Frau Martinsen vom Fachbereich Bibliothek und Schule erwartet und es bestehe aus diesem Grund der Wunsch, die genannten Tagesordnungspunkte direkt nach TOP 3.1 zu behandeln.

Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung gab es auf Nachfrage von Bezirksbürgermeisterin Knoke nicht, so dass anschließend die Tagesordnung mit diesen Änderungen bestätigt wurde.


TOP 2.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung am 29.09.2010

Bezirksbürgermeisterin Knoke fragte nach Wortbeiträgen zur Niederschrift vom 29.09.2010.

Bezirksratsfrau Lemke bat zum Vortrag von Herrn Wuttig - Seite 6 der Niederschrift - um Aufnahme im Protokoll, dass wichtig in diesem Zusammenhang die Vermittlung von Medienkompetenz für eine möglichst weit gefasste Zielgruppe sei.

Mit dieser Änderung wurde die Niederschrift genehmigt.


TOP 3.
A N H Ö R U N G gem. § 31 (4) in Verbindung mit § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
Handlungsbedarfe für Linden-Süd auf Basis der Erkenntnisse des Bildungsmonitoring 2010 der Landeshauptstadt Hannover
Eingeladen sind:
Frau Oelkers (Schulleiterin Egestorffschule)
Frau Dr. Schammert-Prenzler (Region Hannover, Fachbereich Jugend)
Frau Deppe-Suhr (Familienzentrum St. Vinzenz)


TOP 3.1.
Informationen der Verwaltung

Bezirksbürgermeisterin Knoke begrüßte die zu der Anhörung anwesenden Gäste und VerwaltungsmitarbeiterInnen und bat Herrn Jacobs vom Fachbereich Jugend und Familie um eine kurze Einführung zum Thema „kommunale Bildungsplanung“.

Herr Jacobs sagte, dass er als Jugendbildungskoordinator der Landeshauptstadt Hannover Informationen zum Bildungsmonitoring geben werde. Anschließend stellte er ausschnittsweise den kommunalen Bildungsplan der Landeshauptstadt Hannover entsprechend der Anlage 1 zur Niederschrift vor.

Frau Oelkers bat darum, mögliche Fragen zu dem Vortrag von Herrn Jacobs bereits an dieser Stelle zuzulassen.

Bezirksratsherr Schimke bedankte sich bei Herrn Jacobs für die Darstellung. Er hob lobend hervor, dass die vorgestellten Daten nach Stadtteilen differenziert dargestellt wurden. Bezirksratsherr Schimke nahm auf die Tabelle Seite 5 des Vortrages Bezug und fragte nach einer Daten-Übersicht der insgesamt betreuten und nicht betreuten Kinder in den Stadtteilen.

Herr Jacobs antwortete, dass sich zum Beispiel für Linden-Süd sehr genau feststellen lasse, dass für insgesamt 332 Kinder im Grundschulalter 146 Plätze in Horteinrichtungen zur Verfügung stehen. Auch der pädagogische Mittagstisch mit einer Anzahl von 20 Plätzen sei ein verbindliches Angebot. Bei darüber hinausgehenden Angeboten handele es sich jedoch um freiwillige Angebote. Bei den freiwilligen Angeboten seien u.a. keine Anmeldungen erforderlich und es werde keine Anwesenheitsliste geführt. Man könne damit nicht taggenau sagen, welche und wie viele Kinder das Angebot wahrnehmen. Herr Jacobs gab zu bedenken, dass die Kinder auch abhängig vom Angebot zwischen den Einrichtungen wählen würden. Dies habe zur Konsequenz, dass die Anzahl der Plätze und die Belegung bei offenen Einrichtungen nicht genau bezeichnet werden können.

Bezirksratsherr Schimke meinte, dass eine Aussage zu der Anzahl der betreuten und damit versorgten Kinder dennoch wünschenswert sei.

Herr Jacobs entgegnete, dass keine verlässlichen Zahlen genannt werden können.

Bezirksratsherr Schimke bat um Auskunft, ob feststellbar sei, dass der Kita-Besuch eines Kindes die Voraussetzungen für das Bestehen der Schuleingangsuntersuchung begünstige. Er fragte, was konkret die Verwaltung im Stadtteil Linden-Süd - aufgrund des höheren Bedarfes an Förderungen im Vergleich zu anderen Stadtteilen - im Hinblick auf die Förderung der Kinder mehr unternehme im Verhältnis zu den anderen Stadtteilen des gesamten Stadtgebietes. Bezirksratsherr Schimke bat darum, den Vortrag von Herrn Jacobs der Niederschrift anzulegen.

Die Anlage des Vortrags an die Niederschrift zur Sitzung sagte Herr Jacobs zu. In Bezug auf die Fragen von Bezirksratsherrn Schimke sagte Herr Jacobs, dass die Dauer des Kindergartenbesuchs auch den Spracherwerb der Kinder im positiven Sinne beeinflusse. Herr Jacobs meinte, dass der Aufbau des Bildungsnetzes nicht in allen Stadtbezirken erfolge und eine Besonderheit in Linden-Süd darstelle. Hier habe man auch in der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteilforum Linden-Süd den großen Bedarf erkannt. Herr Jacobs sprach sich für die Stärkung der Kommunikation zwischen den Einrichtungen in Linden-Süd aus und sah es im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Landeshauptstadt Hannover als seine Aufgabe an, zwischen den Einrichtungen zu koordinieren.

Bezirksratsherr Horstmann trug vor, dass im Stadtteil Linden-Süd mehr Kindergartenplätze vorhanden seien als Kinder in der entsprechenden Altersgruppe im Stadtteil leben würden. Er berichtete, dass ihm andererseits bekannt sei, dass jährlich wiederkehrend Kinder in der Egestorffschule eingeschult würden, die zuvor keinen Kindergarten besucht hätten. Bezirksratsherr Horstmann ergänzte die Information, dass die Plätze in den Kindergärten vergeben seien und sogar Wartelisten existieren würden. Kinder, die im Stadtteil und damit folglich im unmittelbaren Umfeld wohnen, würden jedoch keinen Kindergartenplatz bekommen. Er habe die Erfahrung, dass gerade Eltern in prekären Lebenssituationen keinen Kindergartenplatz in einem anderen Stadtteil annehmen würden. Er bat um Auskunft, ob es Überlegungen der Verwaltung gäbe, hier steuernd einzugreifen mit dem Ziel, Kindern aus dem unmittelbaren Umfeld - bei denen der hohe Bedarf bekannt sei - Vorrang einzuräumen vor „Kindergartentouristen“. Den Anspruch von Kindern aus anderen Stadtbezirken auf einen Kindergartenplatz möchte Bezirksratsherr Horstmann aber nicht in Frage stellen.

Herr Jacobs wies darauf hin, dass es in Linden eine hohe Zahl an Kindergartenplätzen gäbe. Da die Verwaltung auch den Ausbau der Kita in der Posthornstraße vorantreibe, werde sich die Situation auch zukünftig noch verbessern. Durch den Ausbau der Kitas auch in anderen Stadtteilen vermutete Herr Jacobs einen Rückgang des Andrangs nach Kindergartenplätzen in Linden. Er könne jedoch keine genauen Angaben dazu machen, wie viele Kinder, die in Linden wohnen, keinen Kindergartenplatz in ihrem Stadtteil bekommen.

Bezirksratsfrau Otte fragte nach der Betreuungsquote von Hortkindern.

Herr Jacobs sagte, dass diesbezüglich die stadtweite Betreuungsquote bei ca. 27% liegen würde. Diese Zahl bedarf jedoch der Aktualisierung, da in diesem Jahr einige Ganztagsgrundschulen ihren Betrieb aufgenommen hätten. In Linden sei zum Beispiel das Modellprojekt an der Albert-Schweitzer-Schule als Ganztagsschule angelaufen. Er äußerte, dass auch bereits die Presse berichtet habe, dass der „Run“ auf Ganztagsschulen enorm groß sei. Mit der Egestorffschule sei die Verwaltung im Gespräch, um zu ergründen, wie viele Plätze dort weiterhin nachgefragt werden. Stadtweit werden durch die Inbetriebnahme von Ganztagsschulen weitere Ganztagsplätze entstehen.

Frau Oelkers nahm auf die anfänglichen Ausführungen von Herrn Jacobs Bezug und sagte, dass in Linden-Süd 146 Hortplätze vorgehalten werden. In der Egestorffschule seien derzeit 250 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Davon würden 135 am Ganztagsangebot teilnehmen; aber nur wenige Kinder würden dieses Angebot an fünf Tagen in der Woche wahrnehmen. Die genannten Zahlen würden belegen, dass es bedingt durch die Hortplätze und das Ganztagsangebot für alle Kinder im Grundschulalter einen Platz gäbe. Zusätzlich würden der pädagogische Mittagstisch und die "Plinke", welche in Kooperation mit der Egestorffschule eine Betreuung und Hausaufgabenhilfe sicherstelle, das Angebot erweitern, denn auch in diesen Einrichtungen könnten die Kinder am Ganztagsangebot teilnehmen.

Herr Wescher verwies auf die allen Bezirksratsmitgliedern zur Kenntnis gegangenen Drucksache „Ausbau von Ganztagsgrundschulen“ - Drucks.-Nr. 1993/2010 – und erwähnte, dass in der Anlage die aktuellen SchülerInnenzahlen aufgeführt seien.

Frau Deppe-Suhr stellte im Folgenden das Familienzentrum St Vinzenz entsprechend der Anlage 2 zur Niederschrift vor.

Frau Dr. Schammert-Prenzler stellte sich als Ärztin bei der Region Hannover
- Fachbereich Jugend - vor. Sie nehme im Rahmen ihrer Tätigkeit die Aufgaben einer Schulärztin war. Ihr Zuständigkeitsbereich erstrecke sich u.a. auf die Stadtteile Linden-Mitte und Linden-Süd. Sie betonte, dass vor allem in Linden-Süd die enormen sozialen Probleme diesen Stadtteil in Bezug auf die notwendige Förderung von Kindern zu einem Schwerpunktthema machen würden. Frau Dr. Schammert-Prenzler sagte, dass bekannt sei, dass die familiäre Bildungssituation ganz entscheidend für die Chancen eines Kindes sei. Ihre Erfahrungen aus den Schuleingangsuntersuchungen würden zeigen, dass die Prägung in den ersten drei Lebensjahren für die Kinder wegweisend sei, da die ersten Lebensjahre eines Kindes für die Synapsenbildung von besonderer Bedeutung seien. Zum Teil würden die Kinder jedoch bereits in diesem Alter ihren Tag zu einem Großteil vor dem Fernseher verbringen und selten Bücher anschauen oder lesen. Sie wies darauf hin, dass zudem diese Kinder wenig Sprachanregungen erhalten. Frau Dr. Schammert-Prenzler war der Ansicht, dass die Kinder schon vor Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung einschließlich der Eltern gefördert werden müssten. Diverse Untersuchungen würden belegen, dass die familiäre Bildung im Vergleich zu einer guten Kita einen besonderen Stellenwert (Faktor 4) einnehme. Eine Kombination aus Elternarbeit und guter Einrichtungsarbeit sei Erfolg versprechend. Sie machte auf den Wunschkatalog von Frau Deppe-Suhr aufmerksam und sagte, dass gute Qualität mit dem Erzieher-Kind-Quotienten zusammenhänge. Besonders kleine Kinder seien auf Beziehungen angewiesen und nur bei bestehenden Beziehungen seien die Kleinkinder in der Lage zu lernen. Die emotionale Qualität einer Einrichtung sei dabei entscheidend. Dies wiederum würde beeinflusst werden durch die Anzahl der zu betreuenden Kinder. Frau Dr. Schammert-Prenzler fuhr fort, dass die Kinder in Linden-Süd, die für die Schule angemeldet sind, zum größten Teil drei Jahre lang in einen Kindergarten gegangen seien. Sie erwähnte, dass die wenigen Kinder, die keinen Kindergarten besucht hätten, eine viel schlechtere Ausgangssituation haben. Der fehlende Kindergartenbesuch bei einigen Kindern würde jedoch nicht die schlechtere Bildungssituation in Linden-Süd erklären. Trotz der Arbeit, die in den Kitas geleistet werde, würde ein Nachholbedarf, der innerhalb der ersten drei Jahre entstehe, kaum aufholbar sein. Frau Dr. Schammert-Prenzler war der Meinung, das in der Grundschule daher mehr Zeit für die Förderung und Bildung der Kinder investiert werden müsse, um sie mit den Kulturtechniken vertraut zu machen. Sie bedauerte, dass die gymnasiale Empfehlung nach der vierten Klasse in den Focus geraten sei. Viel wichtiger sei ihrer Meinung nach, welche Qualifikation am Ende der Schulkarriere erreicht werde. Frau Dr. Schammert-Prenzler betonte, dass das Schulsystem in Deutschland ein offenes sei, in dem auch SchülerInnen über Zwischenstufen einen relativ hohen Bildungsabschluss erlangen könnten. Ferner müsse man auch die Kinder unterstützen, die aufgrund ihrer Fähigkeiten in der Schule durchaus in der Lage wären, ein Gymnasium zu besuchen, welche aber auf keine außerhäusliche Unterstützung zurückgreifen könnten und nach der vierten Klasse auf den Nachhilfeunterricht der Eltern angewiesen seien, welche zum Teil bereits selbst mit dem Schulstoff der Grundschule überfordert seien. Aus gesundheitlicher Sicht sei nicht zu vertreten ein Kind dem Stress einer gymnasialen Erziehung auszusetzen, ohne diesem entsprechende Hilfen zur Verfügung zu stellen. Das Zurücksetzen vom Gymnasium zur Realschule könne zu einer Frustration des Kindes führen. Frau Dr. Schammert-Prenzler war der Ansicht, dass eine offensive Ansprache der Eltern erfolgen müsse. Die betroffenen Eltern würden jedoch nicht auf Plakate reagieren; hilfreich sei ausschließlich die persönliche Ansprache. Frau Dr. Schammert-Prenzler machte darauf aufmerksam, dass Kinder in den ersten drei Lebensjahren zumindest mit einem Elternteil einen Kinderarzt bzw. eine Kinderärztin zu den Vorsorgeuntersuchungen aufsuchen würden. Mit Hilfe der Kinderärzte sei eine erste persönliche Ansprache der Eltern möglich. Zusammenfassend hob Frau Dr. Schammert-Prenzler hervor, dass alle Bildungsbemühungen nicht in der Lage seien, den enormen Rückstand, welcher in den ersten drei Lebensjahren bei den Kindern aufgebaut werde, auszugleichen.

Frau Oelkers warf ein, dass die Schulen trotzdem immer wieder versuchen würden, diesen Rückstand auszugleichen.

Ratsfrau Wagemann sagte, dass sie seit kurzem im Stadtbezirk wohne und daher beratendes Mitglied im Bezirksrat Linden-Limmer geworden sei. Sie sei ferner jugendpolitische Sprecherin der Grünen im Rat. Ratsfrau Wagemann nahm auf Ausführungen Bezug, nach denen es Aufgabe der Gymnasien sei, die SchülerInnen zu fordern und nicht zu fördern. Ratsfrau Wagemann trug vor, das dieses bedeuten würde, dass Kinder, die der Förderung bedürfen, kein Gymnasium besuchen könnten. Ratsfrau Wagemann war der Ansicht, dass auch die Gymnasien in der Lage sein sollten, die Kinder zu fördern. Sie richtete an Frau Dr. Schammert-Prenzler die Frage, wie viele Kinder, die die Schuleingangsuntersuchung absolvieren, aufgrund bestimmter Defizite oder Förderbedarfe zurückgestellt werden müssen. Sie berichtete, dass auch viele Eltern gerade mit Migrationshintergrund Ängste haben, dass ihre Kinder aufgrund der schlechten Deutschkenntnisse auf eine Förderschule geschickt werden, obwohl sie ansonsten klug seien. Ratsfrau Wagemann bat Frau Dr. Schammert-Prenzler um einen Erfahrungsbericht zu diesem Problempunkt und um Benennung der Anzahl der Kinder, die entweder bereits aufgrund der Einschätzung in der Schuleingangsuntersuchung oder in den ersten zwei Schuljahren eine Förderschule besuchen müssten.

Frau Dr. Schammert-Prenzler sagte, dass entsprechend des Schulgesetzes die Schulleitung der Grundschule zusammen mit den Eltern über die schulische Zukunft eines Kindes entscheide. Sie als Schulärztin würde den Eltern und der Schule gegenüber eine Empfehlung aussprechen. Sie ergänzte, dass die Empfehlung, ein Kind ein Jahr von der Einschulung zurückzustellen, insgesamt bei vier bis fünf Prozent aller Untersuchungen ausgesprochen werde. Speziell in Bezug auf die Egestorffschule würden 4,8 % der Kinder zurückgestellt. Für den Fall der Zurückstellung sagte Frau Dr. Schammert-Prenzler, dass die Kinder weiter den Kindergarten besuchen würden, welchen diese bereits drei Jahre besucht haben. Sie war der Ansicht, dass diese Art der Förderung für die Kinder nach drei bis vier Jahren Kindergartenzeit nicht mehr sinnvoll sei. Die Kinder würden nach der regulären Kindergartenzeit andere Strukturen und Forderungen brauchen. Das Ziel sei nicht die Einschulung, sondern dass die Kinder in der Schulzeit gesund bleiben und den Anforderungen der Schule gerecht werden. Der Begriff „Förderschule“ sei für alle Eltern ein Angst machender Begriff und durch die emotional andere Situation verstärkt für Eltern, die nicht in Deutschland groß geworden seien und das Schulsystem ihrer Herkunftsländer besser kennen. Aus der Erfahrung von Frau Dr. Schammert-Prenzler seien mangelnde Deutschkenntnisse kein Grund, der die Kinder an einem Besuch der Regelschule hindern sollte. Es würde vielmehr bei der Bildungsprognose darauf ankommen, dass die Sprachfähigkeit eines Kindes vorhanden sei. Diese Sprachfähigkeit würde sich in den ersten drei Lebensjahren entwickeln. Dabei käme es nicht darauf an, in welcher Sprache diese Fähigkeit erworben werde. In den 80er Jahren seien die Eltern von den ÄrztInnen fälschlicherweise motiviert worden, mit den Kindern deutsch zu sprechen, unabhängig wie gut die Eltern die deutsche Sprache beherrscht haben. Diese Empfehlung habe zur Folge gehabt, dass Kinder herangewachsen sind, die gar keine Sprachfähigkeit besessen haben. Glücklicherweise sei in den letzten 15 Jahren das Wissen vorangeschritten und die Eltern werden nunmehr ermutigt, in der Sprache mit den Kindern zu sprechen, in der sie Kreativität zeigen könnten, in der sie Ideen haben und in der ihr Herz schlägt. Frau Dr. Schammert-Prenzler sagte, dass es eine Freude sei, Kinder zu erleben, die in kürzester Zeit in der Lage seien, in die deutsche Sprache einzutauchen, vorausgesetzt die Synapsen seien angelegt, die Sprache mit den anderen Gehirnzellen verknüpft.

Bezirksratsherr Schimke bedankte sich bei Frau Dr. Schammert-Prenzler für die Informationen. Er sagte, dass die Gymnasialempfehlung nur als ein Indikator für die weitere Laufbahn des Kindes angesehen wurde. Es sei nicht das Ziel, alle SchülerInnen zu Professoren auszubilden. An Frau Deppe-Suhr richtete Bezirksratsherr Schimke die Bitte der Konkretisierung der Anzahl der Härtefalle.

Frau Deppe-Suhr sagte, dass seit 2006 von den Eltern ein Essensgeld in Höhe von 30 Euro monatlich zu zahlen sei. Vor diesem Zeitpunkt haben die Eltern für jedes Kind einen Essensbeitrag leisten müssen. Bei drei Kindern mussten die Eltern folglich 90 Euro an Essensgeld im Monat aufbringen. Diese Regelung sei nunmehr dahingehend verändert worden, dass nur für das älteste Kind der Essensbeitrag in Höhe von 30 Euro monatlich zu zahlen sei, die Geschwisterkinder aber von den Beiträgen befreit seien. Frau Deppe-Suhr berichtete, dass 22 Anträge auf Befreiung vom Essensgeld gestellt worden seien und damit insgesamt 36 Kinder vom Essensgeld befreit wurden.

Bezirksratsherr Schimke sprach eine Betreuung der Kinder mit Migrationshintergrund durch BetreuerInnen, die ebenfalls einen Migrationshintergrund haben, an. Er fragte, ob im Familienzentrum St. Vinzenz BetreuerInnen mit Migrationshintergrund beschäftigt seien.

Frau Deppe-Suhr antwortete, dass der katholische Wohlfahrtsverband entschieden habe, dass eine Anstellung als BetreuerIn nur möglich sei, wenn diese evangelischer oder katholischer Konfession sei. Muslimische MitarbeiterInnen würden nicht eingestellt. Im Familienzentrum St. Vinzenz würden Mütter und Väter in die Arbeit einbezogen. Diese Mütter oder Väter würden auch als Dolmetscher eingesetzt, sofern es Schwierigkeiten bei der Verständigung gäbe. Frau Deppe-Suhr sagte, dass jedoch das Sprachproblem nicht im Vordergrund stehe. Sie berichtete, dass die Kinder, die aus einem Elternhaus kommen, in dem die Grundversorgung gut sei, auch schnell die deutsche Sprache lernen würden. Bei anderen Familien, deren Ausgangssituation nicht so gut sei, würde es auch den Kindern schwerer fallen, die Sprache zu erlernen. Frau Deppe-Suhr als Leiterin des Familienzentrums St. Vinzenz sprach sich für die Einstellung von PraktikantInnen aus, die die unterschiedlichsten Sprachen sprechen können.

Frau Oelkers sagte, dass an der Egestorffschule von 250 Kindern 130 auf unterschiedlichste Weise durch ihre Familiensituation benachteiligt seien. Zum Teil hätten die Familien einen Flüchtlingshintergrund ggf. auch mit einer Traumatisierung der Mutter, ferner fehle manchen Kindern die emotionale Nähe zu den Eltern oder diese stehen der Erziehung hilflos gegenüber, d.h. sie sind nicht in der Lage, ihren Kindern Grenzen zu setzen. Elterngespräche würden das von Frau Oelkers Gesagte bestätigen. Zudem gäbe es viele Kinder, bei denen die Grundversorgung überhaupt nicht sichergestellt sei. Gespräche mit den Kindern in der Schule hätten ergeben, dass viele Kinder häuslicher Gewalt ausgesetzt seien. Frau Oelkers war der Ansicht, dass neben den bereits laufenden hilfreichen Projekten auch eine andere Zusammensetzung der BewohnerInnen eines Stadtteils aus den unterschiedlichsten sozialen Schichten erreicht werden müsse. Frau Oelkers fuhr fort, dass den Kindern Vorbilder in der Familie und/oder der Nachbarschaft fehlen würden. Sie machte deutlich, dass die Eltern, die bildungsnah seien, die Egestorffschule meiden würden. Der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund an der Egestorffschule liege bei 87%. Dies bedinge, dass die Kinder in 27 Sprachen sprechen würden. Dementsprechend habe die Egestorffschule in Anbetracht der Bedürfnisse der Kinder bei dem Schulprogramm Schwerpunkte bei den Themen Bewegung, Ernährung, Gewaltprävention, Spracherwerb, bei der musischen und kulturellen Bildung und beim Fördern und Fordern gesetzt. Frau Oelkers sagte, dass eine Vernetzung der Schule mit den Einrichtungen im Stadtteil existiere. Sie erwähnte kurz das Konzept „vernetzte Eltern- und Sprachbildung“. Diesbezüglich stellte Frau Oelkers Informationen durch Frau Freye und Frau Beißner in Aussicht. Seit fünf Jahren, so Frau Oelkers weiter, sei die Egestorffschule eine Ganztagsschule. Man versuche den Kindern auch am Nachmittag sinnvolle und fördernde Angebote zu unterbreiten. Sie berichtete von einem Plakat mit der sinngemäßen Aufschrift, dass der Wunsch existiere, die Kinder zu fördern, dieses jedoch nicht auf der Straße erfolgen solle. Frau Oelkers machte deutlich, dass in Linden-Süd die Straße nicht der richtige Ort sei, um Kinder zu fördern. Die Egestorffschule benötige intensive Unterstützung in Bezug auf ein multiprofessionelles MitarbeiterInnen-Team. Sie sprach das Familienzentrum im Allerweg an und äußerte den Wunsch, auch die Schule zu einer Art Familienzentrum zu gestalten, in dem es viele Professionen gäbe, die miteinander im Team arbeiten und auf Augenhöhe auch die Eltern in die Arbeit einbeziehen. Auch eine Elternberatung sei gewünscht, um den Kindern die entsprechende Förderung geben zu können. In diesem Modell könnten sowohl ErgotherapeutInnen, SchulpädagogInnen bzw. SozialpädagogInnenen und PsychologInnen sowie die MitarbeiterInnen des Kommunalen Sozialdienst (KSD) gemeinsam in der Schule arbeiten mit dem Ziel, die Kinder individuell zu unterstützen. Frau Oelkers gab zu bedenken, dass es ein solches „Familienzentrum Schule“ bisher nicht gäbe und ihr Wunschtraum für die Zukunft sei. Zudem sprach sich Frau Oelkers für eine Klassenobergrenze von 20 SchülerInnen aus. Wenn die Klassenstärke nach oben begrenzt wäre, würde auch die emotionale Bindung der Kinder an die Lehrkräfte besser gelingen. Besonders wichtig sei, dass die Anzahl der Personen, mit denen die Kinder in ihrem Schulalltag von 8.00 bis 17.00 Uhr in Kontakt stehen, möglichst gering sei. Im Modell der offenen Ganztagsschule würden die Kinder täglich mit bis zu sieben Personen im Kontakt stehen. Dies sei nach der Ansicht von Frau Oelkers kontraproduktiv unter der Vorgabe, dass das Wichtigste für Kinder eine emotionale Nähe und Bindung sei. In Hannover sei die Egestorffschule die einzige Schule, die Lehrerstunden nicht budgetiert habe, da die Verantwortlichen dieser Schule es für wichtig erachten, dass LehrerInnen auch in den Nachmittagsstunden die Kinder unterrichten. Sie sagte in Richtung der Verwaltung und des Schulträgers, dass eine Verlässlichkeit im Hinblick auf die finanzielle Ausstattung von Ganztagsschulen von Bedeutung sei. Das Budget für Schulen in sozialen Brennpunkten könne sich nicht an dem Budget der Schulen in anderen Stadtteilen ausrichten. Frau Oelkers forderte eine Einzelfallprüfung in Bezug auf die Höhe der Zuschüsse an die Schulen und die außerschulischen Kooperationspartner. Die Egestorffschule sei nicht in der Lage am Nachmittag mit Gruppen von 20 Kindern zu arbeiten. Die Kinder könnten sich am Nachmittag nicht mehr in einer so großen Gruppe konzentrieren und würden keine Lernfortschritte mehr machen. Frau Oelkers meinte, dass auch eine gute Ausstattung des Freizeitbereiches erforderlich sei. Den Kindern müssten auch gewisse Rückzugsmöglichkeiten mit entsprechenden Ausstattungen eröffnet werden. Ihrer Ansicht nach sei nicht vertretbar, dass die Kinder in der Mittagspause auf den Schulhof geschickt werden müssen, nur weil entsprechende andere Räumlichkeiten nicht zur Verfügung stünden. Die Kooperation mit der Wilhelm-Schade-Schule ist ein wichtiger Faktor, da die Egestorffschule eine Einrichtung für alle sein möchte und auch Integrationsklassen eingerichtet seien. Frau Oelkers sagte, dass an der Egestorffschule jedes Kind eingeschult werde. Wenn Förderbedarf bestehe, werde dieser in der Schule abgedeckt - es sei denn, dass die Eltern ausdrücklich den Wunsch äußern, dass ihr Kind eine Förderschule besuchen soll. Vor der Einschulung gäbe es sowieso nur bei Vorliegen des Einverständnisses der Eltern eine Überprüfung des Kindes, welches dazu führe, dass nur in ganz seltenen Fällen bereits vor der Einschulung die Möglichkeit bestehe, ein Gutachten zu erstellen. Ein solches Gutachten werde bei Bedarf vorrangig erst im Laufe der Grundschulzeit erstellt, jedoch möglichst frühzeitig in der ersten oder spätestens in der zweiten Klasse. Die Kinder werden sodann integrativ geschult und erhalten Unterstützung durch eine FörderschullehrerIn.

Frau Freye stellte sich kurz vor und berichtete, dass sie in dem Projekt Vernetzte Sprachförderung und Elternbildung in Linden-Süd arbeite. Sie erwähnte in diesem Zusammenhang das gesamtstädtische Projekt „Rucksack“. Frau Freye informierte, dass die Dienststelle im Allerweg beheimatet sei und sie gemeinsam mit ihrer Kollegin Frau Beißner eine Planstelle zur Verfügung haben. Sie berichtete, dass das ehemalige Bürgerhaus in der Großkopfstraße vorübergehend als „Familienhaus“ zur Verfügung stehe. Sie war der Ansicht, dass es für die Kinder ein gutes Angebot im Stadtteil gäbe und sie vorrangig im Elternbereich tätig werde. Frau Freye gab zu bedenken, dass die Kinder einen Großteil ihrer Zeit gemeinsam mit den Eltern verbringen würden. Sie nahm auf den Vortrag von Frau Dr. Schammert-Prenzler Bezug und meinte, dass gerade der Beziehungsbereich durch die Eltern abgedeckt werde. Das „Rucksackprogramm“ sei ursprünglich in Nordrhein-Westfalen initiiert und später auch in Hannover umgesetzt worden. Man habe festgestellt, dass vor allem Kinder mit Migrationshintergrund zum Teil keine Sprache sprechen können. Das Programm habe zum Ziel, mit den Eltern gemeinsam die Kinder in ihrer Erstsprache zu stärken. Das könne die deutsche Sprache sein, jedoch auch jede andere. Das Programm werde nicht von „Fachleuten“ durchgeführt, vielmehr kämen so genannte „Rucksackmütter“ - in Linden-Süd würden diese als „Gruppenleiterinnen“ bezeichnet – zum Einsatz. Diese Mütter würden im Stadtteil wohnen und möglichst auch einen Migrationshintergrund haben. Zudem sollen sich die Mütter in einer stabilen Lebenssituation befinden. Die Mütter sollen in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen im Stadtteil Eltern werben, um an wöchentlichen Treffen mit den Gruppenleiterinnen teilzunehmen, um sozusagen gemeinsam in einem vorhandenen Programm Anregungen und Ideen für die Sprachförderung ihrer Kinder zu bekommen. Frau Freye erwähnte, dass es in Linden-Süd dieses Angebot für die Kitas und in Kooperation mit der Egestorffschule für die ersten und zweiten Klassen gäbe. Ein weiteres Angebot würde sich „Griffbereit“ nennen, welches sich an Eltern mit Kindern im Alter zwischen 1 ½ und 3 Jahren richte. Ferner erwähnte Frau Freye das von Fachleuten durchgeführte Programm „FuN-Baby“. Im Rahmen dieser Angebote könnten Anregungen und Ideen erworben werden, wie man sich mit seinem Kind sinnvoll beschäftige. Im Rahmen einer Befragung unter den Müttern habe sich herausgestellt, dass der Austausch mit anderen Frauen für diese Mütter ein wichtiger Aspekt sei. Diese Frauen hätten zumeist mehrere Kinder und aufgrund der Lebenssituation nur wenig Geld zur Verfügung. Häufig seien diese Frauen lustlos und gestresst und würden sich mehr Zeit für die eigenen Bedürfnisse wünschen. Um diesen Wünschen entgegenzukommen würde es zum Beispiel im Gebäude im Allerweg ein Sportangebot für Mütter geben. Bewegung sei auch ein wichtiges Element bei der Erziehung von Kindern. Sportlich aktive Mütter würden auch ihre Kinder zu mehr Bewegung anregen. Frau Freye informierte weiter, dass im Gebäude in der Großkopfstraße auch selbst organisierte Mutter-Kind-Gruppen existieren. Dort würden sich Mütter zum Austausch und zum Spielen mit den Kindern treffen. Zur Durchführung solcher Treffen bestehe nach Information von Frau Freye auch ein Raumbedarf im Stadtteil. Darüber hinaus bestehe auch ein gewisses Ausflugsangebot. Die Gruppenleiterinnen würden zum Beispiel gemeinsam mit den Eltern Büchereien besuchen oder Erkundungen des Stadtteil unternehmen. Derartige Angebot würden nach Auskunft der Referentin gut angenommen, jedoch mangele es aufgrund der belasteten Situation der Eltern oftmals an einer regelmäßigen Teilnahme. Auch mangelnde Geduld würde dazu führen, dass manchen Eltern die kleinen Anregungen, die sie bekommen, in der Familie nicht umsetzen können. Zum Teil sei auch das Bildungsverständnis ein anderes und die Förderung der Kinder werde als alleinige Aufgabe der Kitas und Schulen angesehen. In solchen Fällen könnten die Gruppenleiterinnen, die ja selbst Mütter seien und sich in einer ähnlichen Situation befinden, die Probleme besprechen und Lösungsansätze aufzeigen. Frau Freye berichtete, dass ihre Aufgabe u.a. darin bestehe, den Gruppenleiterinnen - wenn möglich - die Materialien zur Verfügung zu stellen, die benötigt werden.

Frau Beißner ergänzte den Vortrag von Frau Freye indem sie informierte, dass Vorbereitungen zum Rucksackprojekt im Jahr 2005 erfolgt seien und das Projekt 2006 gestartet sei. Im ersten Jahr hätten ca. 120 Familien an dem Rucksackprojekt teilgenommen. Durchschnittlich würden nunmehr jährlich ca. 80 Familien das Angebot wahrnehmen. Die meisten Frauen, die am Rucksackprojekt teilnehmen, hätten mindestens zwei, meistens jedoch drei bis fünf Kinder. Sie gab zu bedenken, dass aufgrund der Teilnahme der Mutter an dem Projekt alle Kinder der Familie von dem Angebot profitieren könnten. Für die Eltern bestehe die Möglichkeit, zunächst an dem Angebot „Griffbereit“ teilzunehmen und je nach Alter des Kindes könnten dann weitere – zum Teil auch bereits heute vorgestellte - Programme genutzt werden. Diese Möglichkeit würde jedoch in den wenigsten Fällen von den Eltern wahrgenommen. Frau Beißner begründete dies mit den belasteten Lebenssituationen der Frauen, welche zum Teil alleinerziehend seien, Probleme hätten mit der Sicherstellung des Lebensunterhaltes bzw. in Scheidung leben oder sich von gewalttätigen Ehepartnern trennen würden. Die Familien seien nach den Schilderungen von Frau Beißner auf der psychosozialen Ebene stark belastet. Dennoch gäbe es immer wieder Eltern, die sich um ihre Kinder bemühen und aktiv etwas für ihre Kinder unternehmen möchten. Nur ca. 55 bis 60 Familien von ursprünglich 80, die mit dem Rucksackprojekt im Kindergarten oder in der Schulzeit starten, würden relativ regelmäßig ein Jahr lang an dem Projekt teilnehmen. Das Rucksackprojekt werde als eine Möglichkeit gesehen, mit den Eltern überhaupt erst einmal in Kontakt zu kommen. Das Projekt wertschätzt die Eltern als Experten der Kinder. Das Projekt sei zudem mehrsprachig angelegt. Frau Beißner sagte, dass es für die Mütter in der Regel eine neue Erfahrung sei, dass sie die Hauptfaktoren in der Unterstützung des Bildungsprozesses seien. Aus Unwissenheit der Eltern würden die Kinder viele Stunden vor dem Fernseher verbringen, um vermeintlich die deutsche Sprache zu lernen. Den Eltern sei gar nicht bewusst, dass es für die Kinder nicht gut sei, den ganzen Tag fernzusehen. Die Erkenntnis, dass für das Lernen Emotionalität wichtig sei und die Kinder eine Bezugsperson brauchen, sei für viele Familien eine neue Erfahrung. Frau Beißner sagte weiter, dass das Rucksackprojekt ein niedrigschwelliges Angebot sei, welches in ganz kleinen Schritten die Mütter dazu befähigen soll, den Erziehungsauftrag - trotz der schwierigen Lebenssituation - wieder anzunehmen. Die Mütter, welche an dem Programm teilnehmen, seien überwiegend 30 bis 40 Jahre alt. In den meisten teilnehmenden Familien würde türkisch gesprochen. Der Anteil an Familien aus Asien und Russland sei zur Zeit sehr gering. Frau Beißner informierte, dass derzeit insgesamt zehn Gruppen existieren. Eine Gruppe bestehe aus fünf bis zehn TeilnehmerInnen. Von den zehn Gruppen würden zwei auch am Nachmittag stattfinden. Frau Beißner stellte das Rucksackprojekt als Erfolg dar, weil es sehr viele Eltern erreiche und diese aktiviere. Es sei jedoch nur ein Element und Frau Beißner gab zu bedenken, dass allein das Rucksack-Programm nicht messbar eine Verbesserung der Bildungssituation erreichen kann. Es gäbe merkliche Erfolge, die aber statistisch nicht messbar seien. Das Rucksackprojekt werde über 2010 hinaus als ein Teil in einem Gesamtpaket weiter bestehen. Die Planstelle, die sie sich mit ihrer Kollegin teile sei derzeit angegliedert an den Fachbereich Bildung und Qualifizierung der Landeshauptstadt Hannover. Ab dem 01.01.2011 werde diese Aufgabe übergeleitet an den Fachbereich Jugend und Familie, dort an die Projektstelle „Sprachförderung“.

Bezirksratsherr Schimke fragte nach dem Mobilisierungseffekt. Er vermutete, dass durch die Weitergabe der Erfahrungen der Mütter untereinander, welche sie mit dem Rucksackprojekt gemacht haben, auch der Bekanntheitsgrad dieses Projektes steige. Er bat um Information, welche Möglichkeiten gesehen werden, das Angebot weiter bekannt zu machen. Bezirksratsherr Schimke wollte zudem wissen, wo die Schwierigkeiten liegen, weitere Rucksackmütter zu aktivieren.

Frau Beißner gab Bezirksratsherrn Schimke Recht indem sie äußerte, dass in Linden-Süd vor allem die Mund-zu-Mund-Propaganda ein entscheidendes Element darstelle. Plakate oder Flyer würden weniger beachtet. Sie berichtete, dass die meisten Mütter mehrere Kinder haben. Sofern eine Mutter bereits am Rucksackprojekt teilnehme, zeige die Erfahrung, dass diese nicht gleichzeitig an anderen angebotenen Programmen wie zum Beispiel „Griffbereit“ teilnehme, obwohl die Mutter auch Kinder in dem Alter habe, auf die „Griffbereit“ zugeschnitten sei. Frau Beißner berichtete, dass die Gruppenleiterinnen, welche im Stadtteil leben und eine ähnliche kulturelle Herkunft haben, als Multiplikatorinnen besonders geeignet seien. Selbst für den Fall, dass noch mehr Werbung für dieses Angebot gemacht werde, konnte sich Frau Beißner nicht vorstellen, dass die Teilnehmerzahl ansteige. Sie prognostizierte eine relativ stabile Teilnehmerzahl.

Auf Nachfrage von Bezirksratsherrn Schimke sagte Frau Beißner, dass genauere Prognosen in Bezug auf zukünftige Teilnehmerzahlen nicht möglich seien. Im Bereich der 0- bis 3jährigen sah Frau Beißner einen Ausbaubedarf gegeben. Sie machte nochmals darauf aufmerksam, dass sich Sprache in den ersten drei Lebensjahren entwickeln würde. In diesem Stadium seien die Eltern jedoch noch nicht in den Einrichtungen aktiv, welches eine Kontaktaufnahme mit den Eltern erschwere. In diesen Fällen seien sie auf die Kooperation mit dem Kommunalen Sozialdienst und den Kinderärzten angewiesen. Frau Beißner machte auch darauf aufmerksam, dass sie sich mit ihrer Kollegin eine Planstelle teile und sie dadurch auch in den Möglichkeiten begrenzt sei.

Bezirksbürgermeisterin Knoke bedankte sich bei allen Vortragenden. Sie bat die Einwohnerinnen und Einwohner um Verständnis, dass zunächst aus zeitlichen Gründen die Tagesordnungspunkte 6.3 und 9.1.1 folgen werden und erst im Anschluss die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde eröffnet werde.

TOP 4.
Vorstellung Raumkonzept Treffpunkt Allerweg

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

TOP 6.3.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E
Verlagerung der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule an den Standort
Liepmannstraße 6 (ehemals Schulzentrum Fössefeld)

(Drucks. Nr. 2162/2010)

Bezirksbürgermeisterin Knoke begrüßte Frau Martinsen vom Fachbereich Bibliothek und Schule.

Frau Martinsen sagte, dass mit der Beschlussdrucksache von der Verwaltung die Verlagerung der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule an den Standort Liepmannstraße 6 vorgeschlagen werde. Frau Martinsen sagte, dass sie der Einladung von Bezirksbürgermeisterin Knoke gerne gefolgt sei und für Fragen zur Drucksache zur Verfügung stehe.

Bezirksratsherr Horstmann trug vor, dass nach dem Umzug in die Liepmannstraße die Albert-Schweitzer-Schule als teilgebundene Ganztagsschule, welches bedeute, dass das Ganztagsangebot für alle SchülerInnen an vier Tagen in der Woche verbindlich sei, geführt werden soll. Bezirksratsherr Horstmann sagte, dass er das Gebäude des ehemaligen Schulzentrums Fössefeld kenne und bat Frau Martinsen um Auskunft, welche Umbaumaßnahmen - vor allem in Bezug auf das Ganztagsangebot bzw. Freizeitangebot am Nachmittag - geplant seien. Ferner wollte Bezirksratsherr Horstmann wissen, in welchem Bereich die Mensa verortet werden soll und welche Umbaumaßnahmen dazu erforderlich werden.

Frau Martinsen nahm auf die Drucksache Bezug und äußerte, dass die Umbaumaßnahmen im Bestand erfolgen werden. Der Grundstock der Schule sei so gut, dass die drei bis vier Züge, die die Albert-Schweiter-Schule mitbringe, im Gebäude integriert werden können. Die Verwaltung prüfe derzeit, ob die Mensa in einem Verwaltungsbereich ebenerdig untergebracht werden könne. Ferner werde man den darüber hinaus notwendigen Maßnahmen des Raumprogramms, wie zum Beispiel die Schaffung angemessener Freizeitbereiche, Rechnung tragen. Alle Maßnahmen werden nach Aussage von Frau Martinsen in enger Abstimmung mit der Schulleitung geplant. Durch die Schule wiederum werde auch die Elternschaft mit aktuellen Informationen versorgt. Zu den Umbauten im einzelnen werde geprüft, ob Feinabstimmungen zur Raumaufteilung notwendig werden.

Bezirksratsherr Grenner sprach den Schulweg, insbesondere den Westschnellweg-Tunnel an und fragte nach der Sicherheit der SchülerInnen auf dem Schulweg und ob ggf. Schülerlotsen zum Einsatz kommen werden. Zudem wollte er wissen, ob ein Seiteneingang der Schule geöffnet werde.

Frau Martinsen sagte, dass ggf. erforderliche Maßnahmen in enger Abstimmung mit der Schule erfolgen werden. Gemeinsam mit dem Fachbereich Tiefbau und der Landesstraßenbauverwaltung sei bereits entschieden worden, dass den Wünschen und Anregungen der Schule Rechnung getragen wird, indem im Bereich des Tunnels eine intensivere Beleuchtung installiert werde. Zudem werde sich die Verwaltung mit der Ausgestaltung der Skateranlage im Brückenbereich des Westschnellweges befassen und mit der Landesstraßenbauverwaltung das Zurücksetzen des Buschwerks entlang der Bereiche des Schnellwegs besprechen. Es solle nach den Ausführungen von Frau Martinsen eine Situation entstehen, die auch den Bedenken von Bezirksratsherrn Grenner Rechnung trägt.

Bezirksratsherr Kuntze bat um Auskunft, ob in der Mensa die Schulessen frisch gekocht werden sollen.

Frau Martinsen informierte, dass in den Schulen grundsätzlich nur Verteilküchen untergebracht seien. Küchen, in denen das Essen frisch zubereitet werde, würden einen enormen Investitionsaufwand erfordern, so dass die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben sei. Sie gab zu bedenken, dass eine Schulmensa den gleichen hygienischen und gesundheitlichen Anforderungen entsprechen müsse wie jeder Restaurantbetrieb. Eine Schulküche würde jedoch anders als ein Restaurantbetrieb nur an ca. 130 Tagen betrieben. Im Stadtgebiet Hannover gäbe es im Bereich der Schulen nur noch zwei Zubereitungsküchen; eine davon würde sich in der IGS-Linden befinden. Diese werde von einer Einrichtung, die die Küche gepachtet habe, betrieben. Für die Verteilküchen der Schulen seien in Hannover die verschiedensten Anbieter im Einsatz. In Hannover würde das erfolgreiche Konzept verfolgt, dass in enger Abstimmung mit den Schulen Anbieter ausgewählt werden. Zum Teil würden die Angebote an einer Schule auch durch unterschiedliche Anbieter geliefert. Sollte der Schule von Seiten der SchülerInnen signalisiert werden, dass diese mit dem Essen nicht zufrieden seien, gäbe es die Möglichkeit, mit dem jeweiligen Caterer Verbesserungen zu besprechen oder es könne sogar ein Wechsel des Caterers vorgenommen werden. Frau Martinsen wisse, dass in anderen Kommunen alle Schulen in deren Gebiet durch ein und denselben Caterer beliefert werden. Sie war der Ansicht, dass das Vorgehen der Stadt Hannover hier Vorteile mit sich bringe und die hohe Zahl der täglichen Essensausgaben ein Indikator für die gute Versorgung der SchülerInnen sei.

Bezirksratsherr Kuntze bat um Ergänzung, ob es eine Auswahl an Gerichten gäbe.



Frau Martinsen sagte, dass abhängig von der Anzahl der auszugebenden Essen in den Schulen in der Regel drei Essen zur Auswahl stünden. Davon sei ein Essen vegetarisch bzw. ohne Schweinefleisch. Einige Caterer würden gar kein Schweinefleisch anbieten, da Schweinefleisch auch bei Kindern deutscher Herkunft nicht nachgefragt werde und durchaus Bereitschaft bestehe, auf andere Produkte auszuweichen. Frau Martinsen berichtete weiter, dass zunehmend Lammfleisch und Geflügelprodukte als auch Rindfleisch den SchülerInnen angeboten werden. Zunehmend würden in Grundschulen auch Salatgerichte nachgefragt. Sie gab zu bedenken, dass das Essverhalten der Kinder sehr stark von dem Einfluss der Schule und insbesondere dem Elternhaus abhänge.

Bezirksratsfrau Schweingel fragte nach der Richtigkeit der Aussage, dass bei Angebotsschulen wie einer Ganztagsschule die Schulbezirksgrenzen keine Gültigkeit haben und machte insbesondere auf die Situation der SchülerInnen in Limmer aufmerksam. Der Bedarf an Ganztagsförderangeboten sei auch bei den Eltern, die im Stadtteil Limmer wohnen, vorhanden. Bezirksratsfrau Schweingel befürchtete, dass die Schule Kastanienhof SchülerInnen verlieren werde, da immer mehr SchülerInnen das Schulangebot in der Liepmannstraße annehmen werden.

Frau Martinsen antwortete, dass die Schulbezirksgrenzen weiterhin Gültigkeit haben. Die Albert-Schweitzer-Schule sei drei- bzw. vierzügig. Die Verwaltung werde diese Zügigkeit als Maßstab dafür ansetzen, wie viele Kinder ggf. in der Albert-Schweitzer-Schule aufgenommen werden können. Die Schule könne damit nicht willkürlich über die sich aus dem eigenen Stadtbezirk heraus ergebende Zügigkeit SchülerInnen aufnehmen. Frau Martinsen bezeichnete dies als richtiges und wichtiges Signal auch in Richtung der benachbarten Schulen. Für Eltern, die das Ganztagsangebot ablehnen, aber im Bezirk der Albert-Schweitzer-Schule wohnen würden, bestehe die Möglichkeit, an eine andere Schule zu wechseln. Die Feststellung, dass es Bewegungen in beide Richtungen gäbe, resultiere nach Aussage von Frau Martinsen aus den bisherigen stadtweiten Erfahrungen mit der Einführung von Ganztagsschulen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube schilderte das Gerücht, dass die Elternschaft aufgrund der Entfernung zur Schule zunächst mit der Verlagerung nicht einverstanden gewesen sei. Zudem würden einige Eltern ihre Kinder vorzugsweise aufgrund der Nähe zu ihrem Wohnort an der Grundschule Am Lindener Markt anmelden. Er fragte, ob die Bedenken der Eltern bei der Entscheidung zum Schulumzug berücksichtigt worden seien und bat um Auskunft, in welcher Form die Verwaltung das Ganztagsangebot bewerben will, damit auch die Eltern ihre Kinder an der Albert-Schweitzer-Schule anmelden, die aufgrund der Entfernung zum Wohnort diese Schule eigentlich ablehnen. Stellv. Bezirksbürgermeister Grube bat zudem um Auskunft, inwieweit Anstrengungen unternommen werden, auch den Standort der Schule Kastanienhof zu sichern. Er machte hier insbesondere auf die geplante Bebauung auf dem ehemaligen Conti-Limmer-Gelände und den möglichen Zuzug von Familien mit schulpflichtigen Kindern aufmerksam.

Frau Martinsen sagte, dass man in Hannover von der demografischen Entwicklung her zurzeit in der glücklichen Lage sei, gegen den Landestrend mehr Kinder im Grundschulalter bzw. Kleinkindalter zu haben. Im Vergleich der 10-jährigen zu den 2-jährigen ergebe sich derzeit eine Steigerung von 700 Kindern. Dies bedeute nicht, dass man explodierende SchülerInnenzahlen habe. Wichtig sei zu erkennen, dass es eine gewisse Stabilität in der Anwahl der Grundschulen geben werde. Frau Martinsen sagte weiter, dass Verschiebungen jedoch - zum Beispiel durch Umzüge oder Bewegungen der Eltern in einen anderen Stadtteil - nicht ausgeschlossen seien. Derzeit würde die Verwaltung keinen Grundschulstandort als verzichtbar erklären. Frau Martinsen sah auch den Standort der Schule Kastanienhof im Moment nicht als gefährdet an. Entsprechend dem Niedersächsischen Schulgesetz sei der Schulbezirk für die Verwaltung das einzige Planungsinstrument in Bezug auf den Umgang mit der Belegung von Gebäuden. Auf Schulbezirksgrenzenänderungen würde in der Regel sehr sensibel reagiert. Sofern die Eltern sich mit dem Gedanken tragen, eine andere Schule für ihre Kinder anwählen zu wollen, finden sie in den Schulleitungen immer eine kompetente Beratung. Frau Martinsen erklärte, ihr ginge es darum, dass die gute Arbeit der Albert-Schweitzer-Schule noch besser werden kann, wenn die Schule andere Räumlichkeiten bekomme.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube befürchtete, dass trotz des guten Angebots die SchülerInnenzahlen am Standort in der Liepmannstraße sinken könnten und fragte nochmals wie der Standort beworben werden könne. Er regte eine Werbeoffensive an, in der die Eltern aufgefordert werden, ihre Kinder an der Albert-Schweitzer-Schule am Standort Liepmannstraße anzumelden. Stellv. Bezirksbürgermeister Grube erwartete mehr Initiative von Seiten der Schule bzw. der Elternvertretung, damit die von einigen befürchtete Situation, dass Eltern ihre Kinder von der Schule abmelden, gar nicht erst eintrete. Stellv. Bezirksbürgermeister Grube erwähnte in diesem Zusammenhang auch einen Ortstermin zum Thema "Skaten" unter der Westschnellwegbrücke, an dem auch der Stadtbezirksmanager teilgenommen habe.

Frau Martinsen machte deutlich, dass es eine von der Stadt Hannover veranlasste Werbekampagne nicht geben werde. Die Schuleinzugsbereiche seien bindend, in Bezug auf die Anlaufstelle, an der die Eltern ihre Kinder anzumelden haben. Darüber hinaus gäbe es bestimmte Ausnahmetatbestände, die die Eltern anführen könnten, um deutlich zu machen, dass sie für ihre Kinder eine andere Beschulung möchten. Zwischen den Schulleitungen werde nach Erlasslage entschieden, ob sie dem Umschulungsantrag der Eltern zustimmen. Einigen sich die Schulleitungen nicht, dem Antrag der Eltern stattzugeben, würde die Landesschulbehörde über den Antrag der Eltern entscheiden.

Frau Oelkers warf ein, dass das soeben beschriebene Verfahren nicht für gebundene Ganztagsschulen zutreffe.

Frau Martinsen entgegnete, dass die Zügigkeit von der Anzahl der Kinder, die in dem Stadtbezirk eingeschult werden, vorgegeben sei.

Herr Wescher sagte in Bezug auf den von Stellv. Bezirksbürgermeister Grube angesprochenen Ortstermin, dass die "Halfpipe" unterhalb des Westschnellweges aufgrund der Abgängigkeit abgebaut werden soll. Es gäbe Überlegungen, an gleicher Stelle für junge Menschen etwas Neues zu kreieren, welches unter Umständen auch wieder das Skaterthema aufnehmen könne. Die Überlegungen hierzu seien jedoch noch nicht so weit vorangeschritten, so dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Detail informiert werden könne.

Bezirksratsherr Horstmann zitierte einen seiner Ansicht nach zu unpräzise formulierten Satz der Drucksache „Erforderliche bauliche Anpassungen im Verwaltungsbereich sowie eine barrierefreie Erschließung der notwendig zu erreichenden Funktionsflächen sind einvernehmlich zwischen Schule und den Fachverwaltungen abgestimmt.“ Er sagte, dass seines Wissens u.a. bei Umbauten städtischer Gebäude eine Barrierefreiheit gesichert sein müsse. Bezirksratsherr Horstmann bat die Verwaltung um Erläuterung der einschränkenden Formulierung der Drucksache.

Frau Martinsen antwortete, dass mit der Drucksache kein Baubeschluss herbeigeführt werden soll, da sich die Verwaltung diesbezüglich noch in den Planungen befinde. Mit der

Drucksache soll im Wesentlichen ein Grundsatzbeschluss zu dem Umzug der Albert-Schweitzer-Schule an den Standort Liepmannstraße erfolgen. Die einzelnen Baumaßnahmen werden auch im Hinblick auf die Kosten noch geprüft. Zudem würden Abstimmungsprozesse mit der Behindertenbeauftragten und mit anderen zu beteiligenden Gremien noch ausstehen. Mit der von Bezirksratsherrn Horstmann zitierten Formulierung der Drucksache sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Anpassung der behindertengerechten Erschließung von der Verwaltung gewünscht sei. Sofern Kinder mit einer Beeinträchtigung, insbesondere im Bewegungsbereich, die Schule besuchen, soll sichergestellt sein, dass diese Kinder ihre Klassenräume und Fachunterrichtsräume ebenerdig oder mit einem Aufzugssystem erreichen.

Bezirksratsfrau Otte berichtete aus Elterngesprächen, dass einige den Wunsch geäußert haben, ihre Kinder nicht an der Albert-Schweitzer-Schule anzumelden. Die Albert-Schweitzer-Schule habe diesem Wunsch jedoch nicht zugestimmt. Bezirksratsfrau Otte fragte, ob dies darin begründet sei, dass die Albert-Schweitzer-Schule derzeit noch keine gebundene Ganztagsschule sei. Sie bat um Information, wann mit dem Umzug der Schule gerechnet werden kann. Zudem bat Bezirksratsfrau Otte die Schulbezirksgrenzen zu überdenken. Sie sprach die Nedderfeldstraße an, welche zum Schulbezirk der Albert-Schweitzer-Schule gehören würde. Dieser Wohnort sei von dem neuen Standort der Albert-Schweitzer-Schule sehr weit entfernt und sie gab zu bedenken, dass die Grundschule Salzmannstraße in der Nähe zum Wohnort liegen würde. In solchen Fällen bat Bezirksratsfrau Otte die Schulbezirksgrenzen zu überdenken.

Frau Martinsen sagte, dass sie zu den einzelnen Vorgängen pauschal nicht Stellung beziehen könne. Die Schulbezirksgrenzen würden regelmäßig von der Verwaltung überprüft. Zu Beginn der Überlegungen zum Umzug der Albert-Schweitzer-Schule seien mit allen betroffenen Schulleitungen - GS Kastanienhof, GS Salzmannstraße und Albert-Schweitzer-Schule - Gespräche geführt worden. Die Schulleitung der Schule Kastanienhof habe sich für die Beibehaltung der Schulbezirksgrenze ausgesprochen. Diesem Wunsch sei man nachgekommen. Die Schulleitungen der beiden anderen Schulen würden bei Vorliegen besonders schwieriger Situationen im Einvernehmen entscheiden, die betroffenen Kinder entsprechend ihrer Schulwegsituation an dem einen oder dem anderen Standort zu beschulen. Ob dies ggf. zu einer Änderung von Schulbezirksgrenzen führen wird, werde davon abhängig gemacht, wie die Entwicklung insgesamt sei. Frau Martinsen berichtete aus ihrer Erfahrung, dass Änderungen von Schulbezirksgrenzen in der Regel von Eltern und Bezirksräten kritisch gesehen werden. Frau Martinsen schloss eine Änderung von Schulbezirksgrenzen jedoch generell nicht aus. Zu der Frage nach dem Zeitpunkt des Umzuges äußerte Frau Martinsen, dass dieser im Sommer 2011 geplant sei.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube sprach das geplante Bildungszentrum am Lindener Markt an und bat Frau Martinsen um Auskunft, ob die Schulen und andere Träger in die Planungen und Vorbereitungen mit einbezogen worden seien.

Bezirksratsherr Horstmann war der Ansicht, dass dies nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der heute vorgelegten Drucksache stehe und eine Erörterung darüber nicht Gegenstand der heutigen Beratung sein könne.

Frau Martinsen sagte, dass die Schulverwaltung in die Entwicklung des Gesamtprozesses des Bildungszentrums einbezogen sei. In welcher Form eine inhaltliche Verzahnung erfolgen kann würde sich erst ergeben, sobald der Betrieb des Bildungszentrums aufgenommen sei.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stelle daraufhin die Drucksache zur Abstimmung.

Antrag,
zu beschließen,
der Verlagerung der Grundschule Albert-Schweitzer-Schule in das Schulgebäude Liepmannstraße 6 zum nächstmöglichen Zeitpunkt zuzustimmen.

18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
In die Ratsgremien


TOP 9.1.
A N F R A G E der SPD-Fraktion

TOP 9.1.1.
Einrichtung von Ganztagsgrundschulen/ Hier: GS Am Lindener Markt
(Drucks. Nr. 15-2038/2010)

Bezirksratsherr Horstmann verlas die Anfrage.

Mit der Drucksache 15-1885/2010 hat der Stadtbezirksrat Linden-Limmer die Verwaltung unter anderem nach den Kriterien zur Einführung der Offenen Ganztagsschule an einem Grundschulstandort gefragt. Die Antwort der Verwaltung vom 29.09.10 muss in diesem Punkt als eher vage bezeichnet werden. In der kürzlich versandten Informationsdrucksache 1993/2010 „ Ausbau von Ganztagsgrundschulen“ findet sich zur Frage der Kriterien ebenfalls keine Aussage. Die Grundschule Am Lindener Markt hat im Dezember 2009 einen Antrag auf Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule gestellt. Dieser Antrag wurde vom FB 42.5, Schulplanung, unter Hinweis auf „bauliche Rahmenbedingungen“, die die Realisierung einer Mensa und eines Freizeitbereichs erschwerten, abgelehnt. Wobei die Ablehnung für den Fall, dass die Schule die Mittagessenversorgung nicht selbst organisieren würde, gleich für das Schuljahr 2011/2012 mit ausgesprochen wurde.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Nach welchen objektiven Kriterien entscheidet die Verwaltung, welche Grundschule sie den politischen Gremien zur Umwandlung in eine Offene Ganztagsschule vorschlägt?
2. Wird die soziale Lage des Schulbezirks der beantragenden Schulen in der Weise berücksichtigt, dass Schulen mit besonderen Problemlagen Priorität genießen?
3. Welche baulichen Rahmenbedingungen sind in der GS Am Lindener Markt zu schaffen, um die Schule als Offene Ganztagsschule führen zu können, und welche Alternativen hat der FB 19, Gebäudemanagement, dazu erarbeitet?

Frau Sufin antwortete sinngemäß wie folgt:

Vorbemerkung der Verwaltung:
Das Land Niedersachsen hat im § 23 Niedersächsisches Schulgesetz und in den Erlassen „Anträge zur Errichtung von Ganztagsschulen“ sowie „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“ die Einrichtung von Ganztagsschulen geregelt. Die Stadt Hannover hat in der Drucks.-Nr. 2177/2009 und im damit beschlossenen Rahmenkonzept die rechtlichen Voraussetzungen dargestellt. Die Bestimmungen sehen u. a. vor, dass die Bildung einer Ganztagsschule der Genehmigung durch die Schulbehörde bedarf, ein Antrag auf Anerkennung als Ganztagsschule nur im Einvernehmen mit dem Schulträger gestellt werden kann und ein geeignetes pädagogisches Konzept und die organisatorischen, personellen und schulischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Dieses für jede Schule zu erstellende pädagogische Gesamtkonzept soll verschiedene Kriterien berücksichtigen, zu denen u. a. gehört, dass zwischen dem Unterricht am Vormittag und den Nachmittagsangeboten den Kindern eine Mittagessenversorgung und eine Ruhepause ermöglicht werden. Das Vorliegen der räumlichen Voraussetzungen ist daher unabdingbarer Bestandteil für den Betrieb einer Ganztagsschule. Im Falle der Grundschule Am Lindener Markt liegen die räumlichen Voraussetzungen nicht vor, da ein Mittagessen in den Räumen der Schule nicht angeboten werden kann. Auch eine Einnahme des Mittagstisches in der direkten Umgebung der Schule ist nicht möglich. Der Antrag der Grundschule auf Errichtung einer Ganztagsschule zum 01.08.2010 ist daher nicht genehmigungsfähig. Dies vorausgeschickt möchte die Verwaltung die Fragen des Stadtbezirksrates wie folgt beantworten:

Zu 1. und 2.:
Bisher konnte die Verwaltung allen Anträgen von Grundschulen auf Errichtung einer Ganztagsschule stattgeben, da die räumlichen und finanziellen Ressourcen vorhanden waren.

Zu 3.:
Zur Schaffung der räumlichen Voraussetzungen für eine Mittagessenversorgung hat die Verwaltung zwei Varianten geprüft. Hierbei handelt es sich zum einen um die Einrichtung einer Mittagessenversorgung im vorhandenen Gebäudebestand und zum anderen um eine Solitärlösung auf dem Schulgrundstück. Die Verwaltung ist hierzu mit der Schulleitung der Grundschule Am Lindener Markt im Gespräch.

Bezirksratsherr Horstmann zeigte sich enttäuscht, dass die Frage Nr. 2 nicht hinreichend beantwortet worden sei. Er sprach Frau Martinsen an und bat um Auskunft, ob die soziale Lage einer Schule, die einen Antrag auf Überführung in die Form einer Ganztagsschule gestellt habe, bei der Entscheidung besonders berücksichtigt werde. Er war der Ansicht, dass auch die Kriterien - außerhalb der Vorgaben des Nds. Schulgesetzes - erneut nicht von der Verwaltung benannt worden seien. Bezirksratsherr Horstmann zeigte Unverständnis dafür, dass in der einen Schule eine Mensa gebaut werde und bei einer anderen Schule die Verwaltung den Antrag auf Überführung in eine Ganztagsschule ablehne mit der Begründung, dass diese Schule keine Mensa vorhalten könne. Bezirksratsherr Horstmann bezeichnete diese Argumentation als Ungleichbehandlung.

Frau Martinsen antwortete, dass die Verwaltung unter Rahmenbedingungen arbeiten würde. Die Stadt Hannover als Schulträger könne nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel eine Ergänzung zum Angebot der Schule erbringen. Mit dem Ganztagsangebot würde sich die Landeshauptstadt Hannover als Schulträger über das eigentliche Maß hinaus engagieren und die schulische Tätigkeit unterstützen, welche im Kern eine Landesaufgabe sei. Frau Martinsen berichtete von Schulen, die aus ihrer inhaltlichen Arbeit heraus den SchülerInnen mit dem Ganztagsangebot andere Möglichkeiten bieten möchten. Das Land Niedersachsen würde sich dem Wunsch dieser Schulen anschließen, jedoch keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Wenn sich eine Schule für den Ganztagsbetrieb entschließe, müsse die Schule diese Aufgabe mit der bestehenden Ausstattung erbringen. Presseberichte, die über höhere Förderungen durch das Land Niedersachsen berichten, würden von Frau Martinsen mit Interesse verfolgt. Die Landeshauptstadt Hannover als Schulträger müsse prüfen, ob bei einer finanziellen Unterstützung der Schule auch den räumlichen Anforderungen Rechnung getragen werde. Die Frage des sozialen Umfeldes würde in einer Arbeitsgruppe u.a. mit den VerwaltungsmitarbeiterInnen des Fachbereiches Jugend und Familie diskutiert. Eine räumliche soziale Betrachtung fließe in die Gesamtabwägung ein. Die Situation für die Grundschule am Lindener Markt würde sich so darstellen, dass eine räumliche Lösung im Bestand nur schwer möglich und auch auf dem Schulgrundstück nicht ohne Weiteres realisierbar sei. Hinsichtlich des Essensangebots habe die Verwaltung an anderen Schulstandorten - die sich in einer ähnlichen Situation wie die GS Am Linder Markt befinden würden - nach außenliegenden Essenangeboten gesucht. Frau Martinsen erwähnte, dass eine Schule zum Beispiel in Kooperationen mit einem benachbarten Altenheim die Essensversorgung der SchülerInnen sicherstelle. Sie bat um Verständnis, dass die Verwaltung als Schulträger keine Verpflichtung eingehen könne, sofern später zu Recht der Vorwurf erhoben werden könne, dass die Räumlichkeiten für eine Ganztagsschule völlig unzureichend seien.

Bezirksratsherr Horstmann sagte, dass er Zweifel an der Richtigkeit der Abwägung der sozialen Kriterien auch in Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend und Familie habe. Er berichtete, dass im Stadtteil Kirchrode in der Wasserkampstraße eine der ersten offenen Ganztagsschule eingerichtet worden sei, während es in sozial schwierigen Stadtbezirken keine Ganztagsschulangebote gäbe. Das die Einrichtung von offenen Ganztagsschulen, welches der Rat der Stadt Hannover beschlossen habe, eine gute Sache sei, stehe für Bezirksratsherr Horstmann außer Zweifel. Er richtete an Frau Martinsen die Frage, ob für die Umsetzung des Ratsbeschlusses deutlich mehr Geld benötigt werde.

Frau Martinsen bejahte dies und führte aus, dass insgesamt durch Ratsbeschluss bis zum Jahr 2012 1,5 Mio. Euro für den Betrieb der Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt wurden. Die Verwaltung sei zunächst davon ausgegangen, dass täglich 50 Kinder das Ganztagsangebot wahrnehmen. Die Ganztagsschule sei jedoch ein Erfolgsmodell und die durchschnittliche Zahl der SchülerInnen, die das Ganztagsangebot nutzen, würde diesen Ansatz wesentlich übersteigen. Mit den ursprünglich vorgesehenen 70.000 Euro – für eine pädagogisch qualitätsvolle Begleitung dieses Angebots - würde man nach Aussage von Frau Martinsen an vielen Standorten nicht auskommen. Die Verwaltung habe Sorge, dass das ehrgeizige Ziel, 21 Grundschulen in die Ganztagsform zu überführen, vermutlich nicht erreicht werden kann. Auch der Schulausschuss sei über diese Tendenz bereits informiert worden.


TOP 12.
EINWOHNER- und EINWOHNERINNENFRAGESTUNDE gegen 20.00 Uhr
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


Im Rahmen der Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde wurden folgende Themen angesprochen:

- Bausubstanz Schulgebäude in der Liepmannstraße
- Essensgeld an Schulen
- Hochwasserschutzmaßnahmen
- Bildungszentrum Lindener Rathaus
- Bedarf Ganztagskindergartenplätze in der Kita Kirchstraße

Bezirksbürgermeisterin Knoke eröffnete die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 21.25 Uhr.

Der 1. Sprecher trug vor, dass sein Kind die Albert-Schweitzer-Schule besuchen würde. Er fragte nach Erkenntnissen zu einer Asbestbelastung des Gebäudes Liepmannstr. 6. Zudem würde die Schule im Immissionsbereich des Westschnellweges liegen. Der Sprecher bat um Auskunft, ob in Bezug auf die Lärmbelastung und die Belastung durch Abgase zum Beispiel bauliche Maßnahmen getroffen werden können.

Frau Martinsen antwortete, dass das Schulgebäude vor ca. zehn Jahren einer Teilsanierung unterzogen worden sei. In diesem Zuge seien auch Bauuntersuchungen über die verwendeten Materialien durchgeführt worden. Ihres Wissens seien keine Schadstoffe vorhanden.

Der 2. Sprecher bat um Auskunft, ob in Bezug auf das von den Eltern zu leistende Essensgeld für sozial schwächere Familien Sonderregelungen existieren. Zudem nahm er auf den Wortbeitrag von Bezirksratsherrn Horstmann Bezug und zeigte Unverständnis dafür, dass es in Kirchrode eine Ganztagsschule gäbe, in Linden-Süd bisher nicht und in Linden-Mitte vielleicht gar nicht. Er sprach sich für eine sozial gerechtere Verteilung aus.

Frau Martinsen verwies auf die in Vorbereitung befindliche Sozial-Card der Bundesregierung. Mit dieser Sozial-Card sei geplant, dass sich die Bundesregierung mit einem gewissen Betrag beim Schulessen oder einem Essen in anderen öffentlichen Einrichtungen im Fall der Bedürftigkeit beteilige. Bisher seien die Schulen auf Sponsoring, Elternbeiträge und Fördervereine angewiesen gewesen. Der Schulverwaltung stehen nur sehr begrenzt Möglichkeiten zur Hilfe zur Verfügung. Die Verwaltung hoffe, dass mit der Einführung der Sozial-Card den Kindern ermöglicht werde, den gebundenen Geldbetrag für das Schulessen einzusetzen. Frau Martinsen sagte weiter, dass zunächst nur wenige Grundschulen die Überführung in eine Ganztagsschule beantragt haben. Die Mehrarbeit für das Lehrerkollegium sei als ein Grund dafür zu nennen. Die Schule Wasserkampstraße sei neben einigen anderen Schulen eine der ersten gewesen, deren Bewerbung vorgelegen habe. Der Verwaltung sei zunächst einmal wichtig, dass überhaupt Schulen ihre Bereitschaft signalisieren, diesen Weg einzuschlagen. Mit der Einführung von Ganztagsschulen soll vorrangig nicht eine Betreuung der Kinder sichergestellt werden, sondern kulturelle Bildung ermöglicht werden. Im Bereich der bildungsnahen Familien gäbe es ein überaus großes Interesse an der Teilnahme des Ganztagsangebotes. In den bildungsferneren Schichten würden die Eltern zum Teil auch eine Betreuung in dem familiären Umfeld favorisieren.

Der 3. Sprecher stellt sich als Sprecher der "Bürgerinitiative gegen das Calenberger Loch" vor und nahm auf den Tagesordnungspunkt 7.2.5 Bezug und begrüßte den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er hoffte, dass sich viele Bezirksratsmitglieder dem Antrag anschließen werden. Er appellierte an das Gremium, dem Bestreben der Verwaltung zu diesem Thema nicht weiter Vorschub zu leisten. Er war der Ansicht, dass die Verwaltung nicht in der Weise mit den Rechten der BürgerInnen umgehen könne. Der Sprecher richtete die Frage an die Verwaltung, wann mit der Altlastensanierung begonnen werde.

Frau Hoff antwortete, dass sie den Termin nicht kenne.

Herr Wescher erwähnte, dass sich der Oberbürgermeister im Rahmen einer Informationsveranstaltung zu dem Thema positioniert habe. Den Aussagen des Oberbürgermeisters sei von den hier anwesenden VerwaltungsmitarbeiterInnen nichts hinzuzufügen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube machte darauf aufmerksam, dass sich der Bezirksrat acht Jahre intensiv mit dem Thema befasst habe. Alle Anregungen in dieser Sache, die auf Ratsebene stattgefunden haben, hätten ihren Ursprung im Stadtbezirk gehabt. Beispielhaft nannte Stellv. Bezirksbürgermeister Grube eine Anhörung und weitere Veranstaltungen.

Der 4. Sprecher sprach das Lernzentrum am Lindener Markt an und bat um Belegpläne und um Auskunft, welche Institutionen und Fachbereiche der Landeshauptstadt Hannover in das Gebäude einziehen werden. Der Sprecher sagte, dass es ein Interesse seinerseits gäbe, sich im Rahmen der Medien-Kompetenz mit einzubringen. Er habe jedoch die Auskunft erhalten, dass alle Räume bereits belegt seien.



Herr Wescher verwies auf den Vortrag von Herrn Wuttig vom Fachbereich Bildung und Qualifizierung in der Bezirksratssitzung am 29.09.2010. Das Protokoll der Sitzung sei ab sofort im Internet für die Öffentlichkeit lesbar. Innerhalb der Verwaltung sei der Fachbereichsleiter Herr Wuttig der kompetente Ansprechpartner.

Der 4. Sprecher antwortete, dass seine Frage in der heutigen Bezirksratssitzung auf ein bereits mit Herrn Wuttig geführtes Gespräch fuße und bat den Bezirksrat erneut um Auskunft, welche Räume durch welche Institution bereits heute belegt seien.

Bezirksratsherr Knoke sagte, dass Herr Wuttig dem Bezirksrat das Konzept bereits vorgestellt und geäußert habe, dass die Belegungsplanung noch nicht feststehe. Der Bezirksrat könne zu diesem Thema keine näheren Auskünfte geben.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube glaubte aufgrund der Ausführungen von Herrn Wuttig in vorangegangenen Sitzungen, dass dieser sehr an der Kooperation mit existierenden Vereinen und Bildungsträgern interessiert sei.

Bezirksbürgermeistein Knoke warf ein, dass nach den ihr bekannten Informationen alle Räume gut ausgenutzt seien.

Bezirksratsherr Horstmann verwies auf die Bezirksratssitzung am 26.05.2010 und sagte, dass zu diesem Zeitpunkt öffentlich bereits Pläne vorgestellt worden seien.

Der 5. Sprecher machte darauf aufmerksam, dass in Linden-Mitte Ganztagskindergartenplätze fehlen würden. Er nannte die Kita in Trägerschaft der AWO an der Kirchstraße. Dort seien derzeit 25 Ganztagskindergartenplätze. Zudem gäbe es eine Krippe, in der Kleinkinder bis 16.00 Uhr betreut würden. Er berichtete im Folgenden von dem Problem, dass für die Kinder, die aufgrund der Berufstätigkeit von Mutter und Vater die Krippe besucht hätten, im Übergang kein Ganztagskindergartenplatz zur Verfügung stände. Dies könnte unter Umständen auch zum Verlust des Arbeitsplatzes eines Elternteils führen. Er berichtete von der Möglichkeit, 25 Halbtagskindergartenplätze auf Ganztagskindergartenplätze aufzustocken. Für diesen Fall würden dann insgesamt 50 Ganztagskindergartenplätze zur Verfügung stehen. Insgesamt gäbe es nach Auskunft des Sprechers einen Bedarf an 90 Ganztagskindergartenplätzen. Die AWO habe bei der Stadt Hannover die Aufstockung von 25 Halbtagsplätzen beantragt. Der Antrag sei jedoch auf mehrere Jahre hinaus abgelehnt worden. Der Sprecher bat um Erklärung, welche Gründe zu der Ablehnung geführt haben. Er gab zu bedenken, dass keine baulichen Maßnahmen erforderlich werden und auch die Leitung und die MitarbeiterInnen der Kita die Aufstockung der Plätze befürworten würden. Insgesamt seien 25.000 Euro bis 30.000 Euro in zusätzliche Personalkosten zu investieren.

Bezirksbürgermeisterin Knoke sagte, dass der Bezirksrat die Eltern gern unterstützen würde, jedoch auch hier die Grenzen der Einflussnahme dieses Gremiums erreicht seien.

Der 5. Sprecher übergab an Bezirksbürgermeisterin Knoke eine Unterschriftenliste mit Hilfe derer die Schaffung von zusätzlichen Ganztagsplätzen im Kindergarten AWO-Kita Kirchstraße gefordert wird.

Ratsfrau Wagemann sagte, dass sich auch der Jugendhilfeausschuss bereits mit dieser Problemstellung befasst habe. Der politische Beschluss würde aussagen, dass in der Stadt Hannover die Plätze bedarfsgerecht ausgebaut werden sollen. Dies würde bedeuten, dass bei Bedarf auch die Möglichkeit eröffnet werden soll, dass die Kinder länger als die gesetzlich vorgeschriebenen vier Stunden pro Tag betreut werden. Die Mittel, die für dieses Vorhaben zur Verfügung gestanden haben, seien jedoch - wie die Verwaltung auf eine Anfrage hin mitgeteilt habe - restlos verbraucht. Es gäbe aktuell kein Geld mehr im Verwaltungshaushalt für die Aufstockung der Kindergartenplätze. Ratsfrau Wagemann vermutete, dass die Verwaltung keine zusätzlichen Mittel zur Aufstockung in den Haushalt stellen wird und dieses Sache der Ratspolitik sein werde, hierüber zu entscheiden.

Bezirksbürgermeisterin Knoke schloss die Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde um 21.50 Uhr.


TOP 5.
S A N I E R U N G

TOP 5.1.
Bericht aus der Sanierungskommission

Ratsherr Mineur informierte, dass die Drucksachen Nr. 15-1379/2010 N1 sowie 1983/2010 in der Sanierungskommission bei jeweils einer Enthaltung beschlossen wurden. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit verzichtete Ratsherr Mineur auf einen weiteren Bericht.


TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
Ausbau der Brunnenstraße und Tegtmeyers Hof in Limmer
- (ersetzt die wortgleiche Drucksache Nr. 1219/2010)

(Drucks. Nr. 15-1379/2010 N1 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Horstmann bat auf eine Vorstellung der Drucksachen zu den TOP 6.1 und 6.2 zu verzichten. Hierbei verwies er auf die Erörterungen in der Sanierungskommission.

Antrag,
dem Ausbau der Brunnenstraße zwischen Wunstorfer Straße und Tegtmeyerstraße und dem Tegtmeyers Hof, wie in Anlage 1 (geändert) dargestellt, dem Baubeginn und der Mittelfreigabe zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt
Haushaltsmanagementkontierung 6150.001-950100

Bezeichnung Stadtsanierung, Limmer-Nord

Verpflichtungsermächtigung 2010 z. L. 2011 anteilig: 495.000 €

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Drucksache zur Abstimmung.

19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
In die Verwaltung (66)




TOP 6.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1745 - Färberstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Einleitungsbeschluss,
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

(Drucks. Nr. 1983/2010 mit 7 Anlagen)

Antrag,
den allgemeinen Zielen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1745
- Neubau einer Dialysepraxis mit großflächigem Vollversorger, ergänzt durch einen weiteren Laden, Büros und Kleingewerbe -
entsprechend der Anlagen 3 bis 7 zuzustimmen,
  1. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  2. gemäß § 12 Abs. 2 BauGB die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1745 zu beschließen,
  3. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1745 vorbehaltlich des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Umweltverträglich- keitsrecht im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu beschließen.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Drucksache zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Ratsgremien


TOP 7.
A N T R Ä G E

TOP 7.1.
der SPD-Fraktion

TOP 7.1.1.
Statistische Angaben nach Stadtteilen differenziert
(Drucks. Nr. 15-2039/2010)

Bezirksratsherr Horstmann trug den Antrag vor.

Antrag,
die Verwaltung wird gebeten,
in künftigen Drucksachen die Zahlen nicht ausschließlich auf Stadtbezirke bezogen anzugeben, sondern nach Stadtteilen differenziert.


Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag zur Abstimmung.

Einstimmig
In die Verwaltung (18.8)




TOP 7.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 7.2.1.
Sicherung von Bauteilen der zum Abriss vorgesehenen denkmalgeschützten Gebäude 44 und 51 auf dem Conti Gelände in Limmer
(Drucks. Nr. 15-2185/2010 mit 1 Anlage)

TOP 7.2.1.1.
ERGÄNZUNGSANTRAG von Bezirksratsherrn Kuntze (FDP)
Sicherung von Bauteilen der zum Abriss vorgesehenen denkmalgeschützten Gebäude 44 und 51 auf dem Conti Gelände in Limmer
(Drucks. Nr. 15-2185/2010 E1 mit 1 Anlage)

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube trug den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird gebeten unverzüglich Gespräche mit der „Wasserstadt GmbH“ aufzunehmen um einmalige Gebäudeteile (siehe Anlage > Fotos) der zum Abriss vorgesehenen denkmalgeschützten Gebäude 44 und 51 auf dem Conti Gelände in Limmer vor einem Abbruch sicherzustellen. – Dabei soll auch die Untere Denkmalschutzbehörde einbezogen werden.

Bezirksratsherr Kuntze brachte einen Ergänzungsantrag ein.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird gebeten unverzüglich Gespräche mit der „Wasserstadt GmbH“ aufzunehmen um einmalige Gebäudeteile (siehe Anlage > Fotos) der zum Abriss vorgesehenen denkmalgeschützten Gebäude 44 und 51 auf dem Conti Gelände in Limmer vor einem Abbruch sicherzustellen. – Dabei soll auch die Untere Denkmalschutzbehörde einbezogen werden. Anschließend möge die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover mit der Wasserstadt GmbH prüfen, ob diese Teile in zentralen Neubauten auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer integriert werden können.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube sprach sich gegen die Ergänzung des Antrages in der vorliegenden Form aus. Er sagte, dass entsprechend den Empfehlungen des Bereiches Denkmalschutz die Verwendung offen gehalten werden soll.

Bezirksratsherr Kuntze machte deutlich, dass mit der Ergänzung lediglich eine Prüfung beantragt werde. Er war der Ansicht, dass die Bauteile auch im nahen Umfeld verbleiben sollten.

Bezirksratsfrau Steingrube empfahl, dieses in der kommenden Sitzung der Sanierungskommission zu beraten.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube entgegnete, dass eine Beratung in der Sanierungskommission vorgesehen sei.

Es folgten weitere Vorschläge zum Vorgehen.

Bezirksratsherr Kuntze sprach sich für die Abstimmung über den Antrag einschließlich Ergänzung in heutiger Sitzung des Bezirksrates Linden-Limmer aus.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Ergänzungsantrag
Drucks.-Nr. 15-2185/2010 E1 zur Abstimmung.

16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Anschließend stellte Bezirksbürgermeisterin Knoke den Antrag Drucks.-Nr. 15-2185/2010 in der durch die Ergänzung geänderten Fassung zur Abstimmung.

Mit 16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen wurde der Antrag in der durch die Ergänzung geänderten Fassung beschlossen.
In die Verwaltung (61)


TOP 7.2.2.
Die Abpollerung des Fuß- und Radwegs in der Berdingstrasse ist zu ergänzen
(Drucks. Nr. 15-2187/2010)

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube trug den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Abpollerung des Fuß- & Radwegs in der Berdingstrasse ist so zu ergänzen, wie vor Beginn der dort stattgefundenen Baumaßnahme.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag zur Abstimmung.

19 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
In die Verwaltung (66)


TOP 7.2.3.
Die geplante Straßeninstandsetzung der Wilhelm-Bluhm-Str. im Bereich Unger- / Salzmannstr. soll unverzüglich erfolgen
(Drucks. Nr. 15-2188/2010)

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube trug den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Straßenerneuerung der Wilhelm-Bluhm-Str. im Bereich Unger- / Salzmannstr. soll unverzüglich erfolgen, da der verkehrsgefährdende Zustand nicht weiter geduldet werden kann.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag zur Abstimmung.

17 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
In die Verwaltung (66)




TOP 7.2.4.
Prüfauftrag zur Übertragbarkeit des Forschungsprojekt „Spree 2011“ (oder Teile davon) auf die Flüsse im Stadtgebiet von Hannover
(Drucks. Nr. 15-2189/2010 mit 1 Anlage)

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube trug den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird darum gebeten im Rahmen eines Prüfauftrags zu klären ob Maßnahmen aus dem Forschungsprojekt „Spree 2011“ oder Teile davon übertragbar sind auf die Flüsse im Stadtgebiet von Hannover.

Bezirksratsherr Kuntze gab zu bedenken, dass bei der Bereitstellung öffentlicher Badestellen die Bäder im Stadtbezirk wie zum Beispiel das Fössebad oder das Volksbad Limmer weniger BesucherInnen zu erwarten haben, welches wiederum einen höheren Zuschussbedarf erforderlich mache.

Bezirksratsfrau Steingrube sagte, dass bei diesem Vorhaben Abgrabungen bzw. Begradigungen am Flussrand erforderlich werden. Ferner müssten Bäume gefällt und Büsche gerodet werden. Sie war der Ansicht, dass sich die Anträge der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN inhaltlich widersprechen würden. Bezirksratsfrau Steingrube kündigte eine Ablehnung des Antrages an.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube sagte, dass lediglich die Verbesserung der Wasserqualität der Flüsse erreicht werden solle.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag zur Abstimmung.

16 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
In die Verwaltung (Dez. V)


TOP 7.2.5.
Die Altlastensanierung am Ihmeufer ist bis zum Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens für die Hochwasserschutzmaßnahmen auszusetzen
(Drucks. Nr. 15-2190/2010)

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube trug den Antrag vor.

Antrag,
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der LHH wird darum gebeten die Altlastensanierung am Ihmeufer bis zur Durchführung des Erörterungstermins des Planfeststellungsverfahrens für die Hochwasserschutzmaßnahmen auszusetzen, um so eine eingriffsfreie Abarbeitung der Einwendungen sicherzustellen.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube verwies in diesem Zusammenhang auf die Informationsveranstaltung am 26.10.2010. Die Verantwortlichen hätten die BürgerInnen seit Jahren aufgefordert, sich im Planfeststellungsverfahren einzubringen. Er sprach sich aus diesem Grund für die Aussetzung der Altlastensanierung bis zum Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens aus. Sofern die Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis komme, dass die geplanten Maßnahmen rechtswidrig seien, müsse die Stadt Hannover den Ursprungszustand wieder herstellen. Er gab zu bedenken, dass bis zu diesem Zeitpunkt bereits 106 alte Bäume gefällt seien. Stellv. Bezirksbürgermeister Grube informierte, dass der Erörterungstermin spätestens im Februar 2011 sei.

Bezirksratsherr Kuntze fragte die Verwaltung, ob sich der Bezirksrat mit Baumaßnahmen, die nicht im Stadtbezirk liegen, befassen dürfe.

Herr Wescher antwortete, dass nach der maßgeblichen Kommentierung zu § 55 g Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) eine Betroffenheit nicht nur zu bejahen sei, sofern die Angelegenheiten ihren Ursprung in der Ortschaft habe, sondern auch wenn Maßnahmen von außen auf die Ortschafteinwirken. Diese Rechtsauslegung sei analog für die Stadtbezirksräte anzuwenden. Eine Betroffenheit zum Beispiel der BewohnerInnen des Ihmezentrums sah Herr Wescher als gegeben an. Insofern sehe die Verwaltung keinen kommunalrechtlichen Grund gegeben, das Antragsrecht in diesem Fall abzusprechen. Im Folgenden verwies Herr Wescher auf analoge Beteiligungen des Bezirksrates zum Beispiel bei der Diskussion über die Haltestelle Humboldtstraße.

Stellv. Bezirksbürgermeister Grube machte deutlich, dass insgesamt fünf Bezirksräte am Verfahren beteiligt seien.

Bezirksratsherr Horstmann kündigte an, dass die SPD-Fraktion den Antrag ablehnen werde. Die SPD-Fraktion sehe die Verwaltung in der Pflicht, diese Altlastensanierung und die Hochwasserschutzmaßnahmen durchzuführen, da alle Versuche, andere Gemeinden bei der Problemlösung einzubeziehen, gescheitert seien. Für die Altlastensanierung auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerkes würde die Genehmigung der Region Hannover vorliegen. Bezirksratsherr Horstmann war der Ansicht, dass die Wintermonate die richtige Zeit seien, mit der Altlastensanierung zu beginnen.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag zur Abstimmung.
8 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen; damit abgelehnt


TOP 7.3.
von Bezirksratsherrn Hadasch (BSG)

TOP 7.3.1.
Verbesserung der Wartesituation an der Haltestelle Ungerstraße
(Drucks. Nr. 15-2183/2010 mit 1 Anlage)

Bezirksratsherr Hadasch trug den Antrag vor.

Antrag,
die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen und wenn machbar dafür zu sorgen, daß ältere und stark gehbehinderte Menschen an der Haltestelle Ungerstrasse geeignete Sitzgelegenheiten vorfinden, um besser auf die Stadtbahn warten zu können.

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag zur Abstimmung.

16 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
In die Verwaltung (67)




TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
(Interaktionelle bzw. Gemeinsame Anträge)


TOP 8.1.
Zuwendungen aus den Eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2308/2010 mit 4 Anlagen)

Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte die Drucksache kurz vor.

Antrag,
die nachstehenden Zuwendungen zu beschließen:
· Empfänger: Wilhelm-Schade-Schule / Außenstelle Petristraße
· Zuwendungsbetrag: 150,00 €
· Verwendungszweck: Projekt „schulische Verschönerungsmaßnahmen“
(Anlage 1)

· Empfänger: TSV Victoria Linden
· Zuwendungsbetrag: 1.800,00 €
· Verwendungszweck: Sanierung Duschräume
(Anlage 2)
· Empfänger: Förderverein Albert-Schweitzer-Grundschule
· Zuwendungsbetrag: 1.600,00 €
· Verwendungszweck: Theaterprojekt „Alt & Jung in Linden“
(Anlage 3)

· Empfänger: Linden Gut e.V. / AG „Schwarzer Bär“
· Zuwendungsbetrag: 600,00 €
· Verwendungszweck: Aufstellung Weihnachtsbaum und Beleuchtung
(Anlage 4)
Bezirksbürgermeisterin Knoke stellte den Antrag zur Abstimmung.

18 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
In die Verwaltung (18.62.10)


TOP 9.
A N F R A G E N

Bezirksratsherr Eggers beantragte die schriftliche Beantwortung der Anfragen.

Bezirksbürgermeisterin Knoke ließ über den Antrag abstimmen. Die Abstimmung ergab eine Gegenstimme.

Herr Wescher sagte, dass es sich bei dem Antrag um die Abänderung der Geschäftsordnung handele und der Beschluss einstimmig gefasst werden müsse.

Danach erfolgte kein ausdrücklicher Widerspruch gegen die schriftliche Beantwortung.


TOP 9.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.2.1.
Ausschreibung Bennostr. 4 und Vergabe an die „k+a architekten“ (Kreykenbohm & Partner)
(Drucks. Nr. 15-2191/2010)

Bei der Ausschreibung der Bennostr. 4 an Baugruppen waren umfassende Bedingungen zu erfüllen. So wurde neben den denkmalschutzrechtlichen und baulichen Auflagen auch verlangt: Die eingereichten Unterlagen sollen in geeigneter Form Angaben, Aussagen und planerische Vorstellungen zu folgenden Komplexen enthalten:
1- Beschreibung der Baugruppe, insb. Namen und Geburtsdaten der „Mitglieder“ der Baugemeinschaft, deren Rechtsform (z.B. BGB Gesellschaft, Verbunden durch einen gemeinsamen Planungsauftrag etc, pp.), die Verbindlichkeit der Beteiligung der Mitglieder in Hinblick auf einen gemeinsamen Erwerb
2- Beabsichtigte Nutzung des Gebäudes mit Aussagen zur inneren Aufteilung
3- . . ., 4- . . ., 5- . . .

Schon bei einer Vorstellung der Gewinner am 08.06.10 wurde klar das es die verlangte Gruppe noch nicht gab, da noch für 7 (von 12) Wohnungen BewerberInnen gesucht wurden (u. a. über www.immoscout.de). Und noch heute suchen die Architekten weiter nach BewerberInnen, sowohl auf ihrer Webseite (www.ka-architekten.de/benno.html), wie auch im aktuellen Jour Fix des BBS am 1.11..

Es hat also weder direkt nach der Ausschreibung, noch bis heute eine existente Gruppe gegeben, wie eigentlich unmissverständlich in der Ausschreibung verlangt!



Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wie harmoniert die Tatsache, dass es bis heute keine komplette Baugruppe gibt, mit der diesbezüglichen Forderung der Ausschreibung?
2. Wer hat die in der Ausschreibung geforderte „Bereitschaft zum Kauf des Objekts erklärt“ und wie ist diese Stellvertretereigenschaft mit der gewollten Baugruppenförderung vereinbar?
3. Wie ist dieses Entgegenkommen gegenüber den anderen BewerberInnen erklärbar, die die Vorgaben erfüllt haben, jedoch nicht berücksichtigt wurden?
Antwort erfolgt schriftlich
Zu 1.:
Die Vollständigkeit der Baugruppe wird in der Ausschreibung nicht gefordert und wäre in diesem Stadium der Planung auch als unrealistisch anzusehen. Sie ist zum Vertragsabschluss nachzuweisen. Zur Klarstellung: In der Ausschreibung werden die Baugruppen aufgefordert, ihre Mitglieder zu benennen und darzustellen, wie verbindlich diese ggf. am Erwerb beteiligt wären. Anhand dieser Angaben wurde eingeschätzt, ob hinter dem Konzept tatsächlich ein Zusammenschluss von Privatpersonen steht und in welcher Rechtsform diese sich organisiert haben bzw. organisieren werden. Der Ansatz der Landeshauptstadt, Baugruppen durch eine sechsmonatige Anhandgabe zu fördern, fußt ja auf der Erfahrung, dass der Prozess der Baugruppenbildung Zeit benötigt, die im sonst üblichen Vergabeverfahren einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Bauträgern bedeutet. Die Mitglieder der ausgewählten Interessengemeinschaft haben sich vertraglich und finanziell an das Projekt gebunden. Zum Zeitpunkt der Anhandgabe waren sieben von 12 Wohnungen vergeben, mittlerweile sind es 10 von 13 Wohnungen.


Zu 2.:
Die ausgewählte Baugruppe hat in ihrer Bewerbung die ernsthafte Bereitschaft zum Kauf des Objektes ausreichend deutlich gemacht.

Zu 3.:
Ein „Entgegenkommen“ war weder zulässig noch notwendig.
Die formalen Vorgaben der Ausschreibung wurden von allen eingegangenen Bewerbungen erfüllt, so dass alle vier in die inhaltliche Prüfung einbezogen werden konnten. Hier wurden verschiedene Kriterien abgewogen, wobei im konkreten Fall den gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzes besonderes Gewicht zukam.


TOP 9.2.2.
Notfallvorsorge für Atomtransporte durch Linden
(Drucks. Nr. 15-2192/2010)

Für den 06.11.2010 ist ein erneuter Atommülltransport der sogenannten Castor-Behälter per Bahn nach Gorleben vorgesehen, der aller Voraussicht nach erneut durch das Stadtgebiet von Hannover geführt werden wird und dabei wohl auch die Bahnanlagen in Linden-Süd benutzen wird. Wie zu recht schon oft gefordert und auch wiederholt durch die Genehmigungs-behörden und die Deutsche Bahn AG zugesagt, sollen dicht besiedelte und Großstadtgebiete bei solchen Transporten eigentlich umfahren werden. – Gegen diesen Grundsatz wird nun erneut verstoßen. Zwar verfügt die Feuerwehr Hannover ihrerseits über ein eigens aufgestelltes ABC-Konzept mit entsprechenden Fahrzeugen und Materialien, das auch bei Transportunfällen mit radioaktiven Stoffen zur Anwendung kommen soll. – Sie wird allerdings im Vorfeld nicht über Zeitraum, Umfang und Gefährdungspotential des Transports informiert. – Das zumindest haben informelle Gespräche mit Vertretern der Feuerwehr Hannover ergeben.



Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Stimmt es, das die Züge die die sogenannten Castor-Behälter nach Gorleben transportieren, auf dem Weg ins Wendland auch in diesem Jahr durch das Stadtgebiet Hannover (und dabei auch durch Linden) geleitet werden?
2. Warum wird die Feuerwehr Hannover als zuständige Institution für die „Gefahrenabwehr bei Bahnunfällen“ nicht über einen bevorstehenden Atomtransport durch eine dichtbesiedelte Großstadt wie Hannover informiert?
3. Wurden zwischenzeitlich Notfallpläne für Unfälle dieser Art, innerhalb der Stadtverwaltung, bei Feuerwehr, dem THW, der Bahn und anderen erarbeitet?

Antwort erfolgt schriftlich
Zu 1.:
Nach dem Atomrecht ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zuständig für die Genehmigung von Transporten mit Kernbrennstoffen und Großquellen. Das BfS hat den am 23.03.2010 beantragten Transport von elf Behältern mit HAW-Glaskokillen von der AREVA NC in Cap de La Hague zum Transportbehälterlager Gorleben genehmigt. Die Gültigkeit dieser Genehmigung ist befristet bis zum 31.12.2010. Wann von der erteilten Genehmigung Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsinhaberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Der konkrete Transporttermin muss nach Auflagen des BfS mit den Innenministerien der vom Transport berührten Länder vor dem Transportbeginn abgestimmt werden. Inwieweit die Transportbehälter auf dem Weg nach Gorleben durch das Stadtgebiet von Hannover geführt werden, wurde der Verwaltung im Vorfeld - also vor dem Wochenende - nicht bekannt gegeben. Daher konnten weder der Fachbereich Feuerwehr noch die Notfallleitstelle (NFLS) der DB AG über die exakten Transportzeiten und -routen informiert sein. Konkrete Nachfragen seitens der Verwaltung bei der Transportgenehmigungsinhaberin, beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport bzw. der Polizeidirektion Hannover blieben unbeantwortet.

Zu 2.:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat mit den „Sicherheitsaspekten zur Behandlung abgebrannter Brennelemente“, bei denen der aktuelle
Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde gelegt werden muss, im Mai 2009 eine sehr ausführliche Information herausgegeben. Eine Informationspflicht des Bundesamtes für Strahlenschutz oder der Genehmigungsinhaberin gegenüber den auch nur kurzzeitig vom Transport betroffenen Gebietskörperschaften besteht nicht. Weitere Gründe für eine bisher fehlende Informationsbereitschaft übergeordneter Behörden sind der Verwaltung nicht bekannt.

Zu 3.:
Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz liegt die Zuständigkeit für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr auch bei Bahnunfällen bei den Feuerwehren. Eigene Konzepte des THW oder der Deutschen Bahn für Transportunfälle mit abgebrannten Brennelementen sind nicht bekannt. Dem Fachbereich Feuerwehr obliegt in der Landeshauptstadt Hannover die Aufgabe der Katastrophenschutzbehörde. Sie hat die für die Katastrophenbekämpfung in ihrem Bezirk erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) ist sie verpflichtet, einen Katastrophenschutzplan vorzuhalten. Die Feuerwehr Hannover ihrerseits verfügt über ein detailliertes ABC-Gefahrenabwehrkonzept, in das auch andere Institutionen und Organisationen einsatztaktisch mit eingebunden sind. Die Führungsorganisation bei solchen außergewöhnlichen Ereignissen stellt der Fachbereich Feuerwehr durch eine operativ-taktische (Technische Einsatzleitung vor Ort) und administrativ-organisatorische Führungskomponente (Stab Außergewöhnliche Ereignisse) sicher.


TOP 9.2.3.
Pilotprojekt zum Lernzentrum Lindener Rathaus
(Drucks. Nr. 15-2193/2010)

In der Sitzung des Stadtbezirksrates Linden – Limmer am 18.11.2009 berichtete Herr Wuttig für den Fachbereich Bildung und Qualifizierung über den Stand der Planungen zum zukünftigen Bildungsstandort Lindener Rathaus und des dort geplanten Lernzentrums. Herr Wuttig erwähnte dabei, dass im Freizeitheim Vahrenwald ab Sommer 2010 ein Pilotprojekt mit 16 Plätzen eingerichtet werde, um Praxiserfahrung zu erhalten und lud die Bezirksratsmitglieder Linden - Limmer seinerzeit zu einem gemeinsamen Ortstermin ein. Er sagte weiter, dass am Standort Lindener Rathaus bis ca. 35 Plätze in Planung seien und damit in Linden mehr als doppelt so viele Plätze im Vergleich zum Pilotprojekt Vahrenwald vorgesehen seien. Bei späteren Besuchen und Vorträgen des Herrn Wuttig im Stadtbezirksrat wurde dieses Pilotprojekt leider nicht mehr erwähnt und es ist bis heute dazu auch keine Einladung ergangen, obwohl der „Sommer 2010“ inzwischen deutlich vorüber ist.



Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Soll das Pilotprojekt noch durchgeführt werden und womit begründet sich dann die derzeit eingetretene Verzögerung?
2. Wann und wie werden Bezirksratsmitgliedern Möglichkeiten zur Teilnahme ermöglicht?



3. Wie sollen die erwarteten Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt anders erworben werden, falls eine Durchführung nicht mehr geplant ist?

Antwort erfolgt schriftlich
Zu 1.:
Das Pilotprojekt am Standort Freizeitheim Vahrenwald befindet sich in der baulichen und technischen Umsetzungsphase; erforderliche Abstimmungen
haben zusätzliche Zeit in Anspruch genommen.

Nr. 2:
Nachdem der Betrieb aufgenommen wurde, soll das Pilotprojekt dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer im Rahmen einer Präsentation voraussichtlich im Frühjahr 2011 vorgestellt werden.

Nr. 3:
Durch Antwort zu Frage 1 und 2 inhaltlich erledigt.


TOP 9.2.4.
Wegeführung für RadfahrerInnen und FußgängerInnen wegen Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz am Ihmeufer
(Drucks. Nr. 15-2194/2010)

Im Flyer der LHH „Hochwasserschutz in Hannover - Altlastensanierung Gaswerk Hannover-Glocksee“ (10-2010) wird erläutert: „Die Bodensanierung soll im Herbst 2010 beginnen und etwa sieben Monate dauern. Während der Baumaßnahme muss der gesamte Sanierungsbereich abgesperrt werden, Umleitungen für Radfahrer-Innen und FußgängerInnen werden ausgeschildert und rechtzeitig bekannt gegeben.“ Der östliche Ihme - Uferweg ist für diese VerkehrsteilnehmerInnen eine wichtige, alternativlose Wegeverbindung, da hier kreuzungsfrei zahlreiche stark befahrene Straßen und Brücken unterquert werden (Spinnereistr., Schwarzer Bär & Ritter-Brüning-Str. / Leinert-, Benno-Ohnesorg- & Legionsbrücke). – Umleitungen müssen dieser Wichtigkeit gerecht werden, da diese Achse die Nutzung des Fahrrades im innerstädtischen Bereich maßgeblich fördert und ansonsten nachhaltig gefährdet.



Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung die Wichtigkeit der Wegeverbindungen bekannt und wie lange wird sie voraussichtlich insgesamt nicht befahrbar sein (Altlasten-sanierung Gaswerk (7 Monate) und Vorlandabgrabungen)?
2. Wohin sollen die RadfahrerInnen und FußgängerInnen umgeleitet werden und wann wird die Öffentlichkeit ausreichend darüber informiert?
3. Wann wird der Stadtbezirksrat über die Umleitungen informiert und welche Beteiligungsmöglichkeiten bestehen in Bezug auf die Wegeführung?

Antwort erfolgt schriftlich
Zu 1.:
Die Bedeutung der Wegeverbindung entlang der Ihme ist der Verwaltung bekannt. Für die Dauer der gesamten Bodensanierung wird diese Wegeverbindung - im Abschnitt Spinnereistr. bis Höhe Jugendzentrum - nicht zur Verfügung stehen.


Zu 2.:
Die Umleitungsstrecke wird auf den parallelen Wegen, im Wesentlichen über die Glockseestraße vorgesehen. Im Bereich der Ampelkreuzung Glocksee erfolgt die Umleitung über die Dreiecksinsel und eine gesondert signalisierte Furt über die Spinnereistraße. Die Umleitung wird ausgeschildert und in der üblichen Weise über die Presse bekannt gegeben.

Zu 3.:
In Bezug auf eine Information des Stadtbezirksrats zu der Umleitungsstrecke verweist die Verwaltung auf die Antwort zu Frage Nr. 2. Die Umleitung selbst erfolgt auf der Grundlage einer verkehrsbehördlichen Anordnung und stellt ein Angebot für den Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsteilnehmerinnen dar. Beteiligungsmöglichkeiten bezüglich der Wegeführung von Umleitungsstrecken sind bei verkehrsbehördlichen Anordnungen nicht vorgesehen.


TOP 10.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Hoff informierte unter Zuhilfenahme des als Anlage 3 der Niederschrift beigefügten Kartenausschnittes, dass der Copy-Shop, welcher ehemals in der Limmerstr. 13 beheimatet war, auf der Suche nach größeren Räumen im Kötnerholzweg 26 fündig geworden sei. Das Angebot des nahe gelegenen Schreibwarenladens werde nunmehr ergänzt. Der Schreibwarenladen biete darüber hinaus Postbank-Dienstleistungen an. Positiver Effekt sei, dass ein Großteil der Post-Angebote an dem neuen Standort wieder barrierefrei zu erreichen seien.

Ferner gäbe es entsprechend der Auskunft von Frau Hoff bauliche Veränderungen bei einer Firma im Industriegebiet. Sie berichtete, dass die Firma im Industriegebiet am Lindener Hafen metallhaltige Abfälle verarbeite, in dem diese zerkleinert, sortiert und gepresst würden. Es würde der Verwaltung ein Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorliegen, diese Anlage durch einen Querstromzerspaner zu ergänzen. Der Querstromzerspaner sei ein Stahlzylinder, in dem dünnwandige Verbundmaterialien bei geringen Temperaturen zerkleinert werden und in Folge die Materialien sauber getrennt werden könnten. Die Anlieferung erfolge per LKW, der Abtransport überwiegend per Schiff oder Güterzug. Der Betrieb arbeite in zwei Schichten von 7.00 bis 21.00 Uhr und werde zwei zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Frau Hoff zeigte dazu eine Skizze entsprechend der Anlage 4 zur Niederschrift. Nach dem BImSchG seien Einwirkungen auf die Umgebung geprüft worden. Gefahrenstoffe wie zum Beispiel Asbest, CKW oder PCH dürften nicht verarbeitet werden. Auch Gerüche seien nicht zu erwarten. Der Staub der entsteht, werde abgesaugt und gefiltert. Zu möglichen Lärmimmissionen sei ein Gutachten erstellt worden mit dem Ergebnis, dass die Anlage auf einem separaten Sockel stehe und in eine Schallkabine eingehaust werde. Diese wiederum stehe in einer Halle mit schallabsorbierender Hülle. In dem Modell sei errechnet worden, dass an der nächstgelegenen Wohnbebauung im Hurlebuschweg nicht mehr Schall ankomme als die Gewerbeaufsicht bereits im Jahr 2005 als Grenzwert festgelegt habe.

Ratsherr Mineur bat um Erläuterung, wie viel Tonnen monatlich an dem Standort verarbeitet werden sollen und wie viele LKW-Fahrten dafür erforderlich sein werden. Zudem bat Ratsherr Mineur um Konkretisierung der Angaben zu den Lärmimmissionen.

Frau Hoff informierte, dass sich das Auftreten von 2 x 50 dB (A) nicht zu 100 dB(A) addiere. Die Schallsimulation habe nachgewiesen, dass der Schall, der innerhalb der neu installierten Anlage entstehe, durch den Schall der ohnehin auf dem Grundstück vorhanden sei, gedeckt sei.

Die neue Anlage sei von außen nicht als zusätzliche Lärmbelästigung wahrnehmbar. Zu der ersten Frage von Ratsherrn Mineur sagte Frau Hoff eine Protokollantwort zu.

Protokollantwort:

Die Firma wird derzeit von ca. 70 bis 100 LKW pro Tag angefahren, so dass 140 bis 200 Fahrbewegungen pro Tag entstehen.
Der beantragte Querstromzerspaner wird zukünftig von ca. 7 LKW zusätzlich beliefert, der Abtransport erfolgt mit 5 LKW. Ein erheblicher Anteil des Abtransportes wird per Schiff abgewickelt, insgesamt ca. 8 Schiffe pro Monat mit jeweils bis zu 1000 Tonnen Ladung.


TOP 11.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Es wurde kein Bericht gegeben.

Bezirksbürgermeisterin Knoke schloss die Sitzung um 22.20 Uhr.


Für die Niederschrift:






Knoke Sufin
Bezirksbürgermeisterin Bezirksratsbetreuerin