Drucksache Nr. 3061/2020:
Durchführungsplan Nr. 90 - Aufhebung
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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3061/2020
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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Durchführungsplan Nr. 90 - Aufhebung
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf der Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 90 sowie seiner 1., 2. und 3. Änderung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 90 wirkt sich auf alle Geschlechter gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich des Aufhebungsverfahrens erstreckt sich auf den kompletten Geltungsbereich des Durchführungsplanes Nr. 90.

Der Durchführungsplan Nr. 90 leidet an einem irreparablen Fehler. Er wurde auf Grundlage der Bauordnung für die Hauptstadt Hannover vom 10.06.1953 erstellt. Sowohl die Auslegung des Durchführungsplanes als auch die Bauordnung für die Hauptstadt Hannover wurden am 10.06.1953 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Da das Inkrafttreten der Bauordnung erst mit der Bekanntmachung am 14.06.1953 erfolgte, hat der Rat damit einen Plan mit planungsrechtlichen Inhalten beschlossen, für die es zu diesem Zeitpunkt -vor Bekanntmachung der Bauordnung- noch keine Rechtsgrundlage gab.
Damit leidet der Plan an einem erheblichen Rechtsmangel.

Auch die 1., 2. und 3. Änderung des Durchführungsplanes 90 sind von der Aufhebung betroffen. Sie weisen zwar nicht den Rechtsmangel des Durchführungsplanes 90 auf, stellen aber keine eigenständigen vom Durchführungsplan Nr. 90 unabhängigen Planungen dar.

Nach der Aufhebung ist die Zulässigkeit von Vorhaben vorerst nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Parallel zum Aufhebungsverfahren wird aktuell das Bebauungsplanverfahren Nr. 1868 – östlich Engelbosteler Damm durchgeführt. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die nach Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 90 entstehenden Regelungslücken zu schließen und die geordnete städtebauliche Fortentwicklung des Plangebietes sicherzustellen.

Die Bekanntgabe der allgemeinen Ziele und Zwecke des Aufhebungsverfahrens wurde vom 11.07. bis zum 16.08.2019 durchgeführt. Es gingen keine Stellungnahmen ein. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde vom 03.04. bis zum 03.05.2019 durchgeführt.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Die Beschlüsse sind erforderlich um das Bebauungsplanverfahren weiterzuführen.
61.11 
Hannover / 22.12.2020