Antrag Nr. 3006/2020:
Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2754/2020: Fortsetzung des Medienentwicklungsplans ab 2021

Informationen:

verwandte Drucksachen:

3006/2020 (Originalvorlage)
2754/2020 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gruppe LINKE & PIRATEN

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der Gruppe LINKE & PIRATEN zu Drucks. Nr. 2754/2020: Fortsetzung des Medienentwicklungsplans ab 2021

Antrag

gemäß §§ 12, 34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

zu Drs. 2754/2020


Fortsetzung der Umsetzung des Medienentwicklungsplans ab 2021

folgende Ergänzungen zu beschließen:

A) Zu 1. „WLAN und digitale Ausstattung für alle Schulen"

Mobile Klassenräume (Container) werden ebenfalls in die digitale Infrastruktur der jeweiligen Schulen eingebunden.

B) Punkt 6 der Drucksache 1467/2020 zu „Schüler*inneneigene Tablets in weiterführenden Schulen" wird im Rahmen der Fortsetzung der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes ab 2021 umgesetzt. Dabei wird Satz 4 des Beschlusses („Hierbei ist es notwendig, Familien im Leistungsbezug finanziell zu unterstützen.") dahingehend ausgelegt, dass auch Schüler*innen mit eigenem HannoverAktivPass (HAP) oder aus Familien mit HAP eine Unterstützung erhalten.

Begründung

Zu A)
Gemäß bisheriger Erörterungen im Schul- und Bildungsausschuss sollen mobile Klassenräume nicht an das jeweilige WLAN angeschlossen werden, u.a. mit der Begründung, dass Container nicht zur langfristigen Nutzung vorgesehen seien und entsprechende IT-Investitionen ein unausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis hätten. In Kooperation z.B. mit der Freifunk-Initiative wäre aber auch für eine nur vorübergehende Nutzung eine kostengünstige Lösung schnell herstellbar, da lediglich reine Materialkosten anfallen würden. Die Kooperation mit der Freifunk-Initiative hat sich vielerorts bereits im Zusammenhang mit der WLAN-Anbindung von Flüchtlingsunterkünften bewährt.
Zu B)
Aus der vorliegenden Drucksache 2754/2020 ist eine Umsetzung des Beschlusses zu schüler*inneneigenen Tablets in weiterführenden Schulen ab 2021 nicht herauslesbar. Die zeitnahe Umsetzung ist jedoch dringend geboten. Des Weiteren fehlt eine Definition der „Familien im Leistungsbezug". Der Bezug auf den HAP ist im Sinne gleichberechtigter Bildungschancen zielführend.

Bruno Adam Wolf
stellv. Vorsitzender