Drucksache Nr. 2754/2020:
Fortsetzung der Umsetzung des Medienentwicklungsplans ab 2021

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2754/2020
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Fortsetzung der Umsetzung des Medienentwicklungsplans ab 2021

Antrag,

zu beschließen:

1. „WLAN und digitale Ausstattung für alle Schulen“
1.1. Alle Schulen erhalten in den Jahren 2021 bis 2022 eine WLAN-Vernetzung auf Basis ihrer aktuellen Netzwerkinfrastruktur.

1.2. Für alle Schulen werden digitale Tafelsysteme und weitere digitale Ausstattung nach Planung im schulischen Medienbildungskonzept beschafft.

1.3. Die hier genannte digitale Ausstattung der Schulen steht unter dem Vorbehalt, dass die Genehmigung und Finanzierung durch den DigitalPakt des Landes Niedersachsen erfolgt.

1.4. Schulen, die im Rahmen eines Neubaus oder einer großen Sanierung eine Netzwerkinfrastruktur im MEP-Standard erhalten oder erhalten haben, werden unabhängig von den erarbeiteten Kriterien ebenfalls in den MEP-Standard überführt.
2. Support für die digitalen Angebote der Landeshauptstadt Hannover
2.1 Für die digitalen Angebote aller Schulen der Landeshauptstadt Hannover wird ein zentral koordinierter Support angeboten.
2.2 Für die Bereitstellung des Supports werden dem Fachbereich Schule im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 3,1 Stellen (EDV-Organisator*innen und Verwaltungssachbearbeiter*innen), dem Fachbereich 18 insgesamt 4 Stellen (Systemprogrammier*innen) und im Haushaltsjahr 2022 eine weitere Stelle (IuK-Sachbearbeiter*innen) zur Verfügung gestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung des Medienentwicklungsplans gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf alle Geschlechter aus.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.24303.906
Medienentwicklungsplan
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 12.094.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 16.910.000,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -4.816.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 24303
Schulformübergreifende Maßnahmen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 1.091.500,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 551.505,00 €
Sach- und Dienstleistungen 1.050.400,00 €
Abschreibungen 1.669.250,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 126.650,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.306.305,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.306.305,00 €
Haushaltsjahr 2021: s.o.

Sollte die komplette Supportdienstleistung (1st- und 2nd-Level-Support) intern durch die LHH wahrgenommen werden, werden die Mittel aus den Sachkosten für die Deckung der Personalaufwendungen verschoben.

Für 2022 fallen zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von 77.504 € und zusätzliche Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 415.000 € an.


Förderung durch den DigitalPakt Schule

a) Land und Bund haben im November beschlossen, die DV-Administration in Schulen mit insgesamt 500 Mio. Euro zu fördern. Die Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen wird im Januar erwartet.
b) Aufgrund des DigitalPaktes des Bundes und des Landes Niedersachsen kann die Landeshauptstadt Hannover bis zum 31.12.2024 ca. 20 Mio. € beantragen.

Gefördert werden nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen nur folgende Maßnahmen:

· Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände

· die Einrichtung von schulischem WLAN

· Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern-Infrastrukturen (z. B. Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloud-Angebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden oder im Aufbau befindlichen Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten

· Anzeige- und Interaktionsgeräte (z. B. interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule

· digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung

· Mobile Endgeräte (Tablets, Laptops und Notebooks) sind durch Erlass des niedersächsischen Kultusministeriums seit dem 26.03.2020 förderfähig, solange der Antrag im Zeitraum der Corona-Krise gestellt wird.


Die Landeshauptstadt Hannover muss sich aufgrund der Förderrichtlinie verpflichten, nach Abruf der Mittel, anfallende Folgekosten zu tragen, solange die angeschafften Gegenstände in der Schule verbleiben.
Die Maßnahmen sind nach Vorlage von Verwendungsnachweisen und dem schulischen Medienbildungskonzept abzurechnen. Maßnahmen müssen bis zum 16.05.2023 beantragt sein und bis zum 31.12.2024 umgesetzt und abgerechnet sein.

Für die Umsetzung der Maßnahmen dieser Drucksache können Fördermittel in Höhe von 20.186.800 € beantragt und eingesetzt werden.

Begründung des Antrages

1. Einleitung zum Medienentwicklungsplan

Mit dieser Drucksache wird ein Vorschlag vorgelegt, wie die digitale Ausstattung sowie der WLAN-Ausbau in den Schulen der Landeshauptstadt Hannover zunächst konkret bezogen auf die Haushaltsjahre 2021/2022 ausgestaltet werden sollen. Grundlage hierfür sind die Ergebnisse der Workshops, die in 2019/2020 mit Schulleitungen, Elternvertretern, Mitgliedern des Schul- und Bildungsausschusses sowie hinzugezogenen Experten erarbeitet wurden. Bis Ende 2022 soll an allen Schulen ein technischer Standard erreicht werden, der die Anbindung zu den digitalen Angeboten des Schulträgers (Landeshauptstadt Hannover) gewährleistet. Inhaltlich knüpft das Dokument an die Drucksache 1000/2020 an und beschreibt den weiteren Ausbau der Infrastruktur.

Weiterhin wird erläutert wie der technische Support und die IT-Administration der schulischen Infrastruktur sichergestellt werden soll. Zur Finanzierung dieses Vorhabens sollen Mittel aus den folgenden Förderprogrammen genutzt werden:


· Das Land Niedersachsen und der Bund haben im November 2020 beschlossen, die DV-Administration an Schulen mit insgesamt 500 Millionen Euro zu fördern. Die Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen wird im Januar 2021 erwartet. Die Stadt Hannover plant, dass hieraus die Personalkosten für die IT-Administratoren für Schulen finanziert werden. Die Höhe der Mittel, die die LHH aus diesem Programm beantragen kann, ist aktuell noch nicht quantifiziert.
· Aus dem DigitalPakt des Bundes und des Landes Niedersachsen wird die Landeshauptstadt Hannover bis zum 31.12.2024 ca. 20 Mio. € beantragen. Hieraus können insbesondere Investitionen an den Schulen finanziert werden.
Die Umsetzung, der im Dokument beschriebenen Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsplanberatungen für den Doppelhaushalt 2021/2022 sowie entsprechender Personalkapazitäten.

Damit die Umsetzung zeitnah erfolgen kann, plant die Stadt Hannover die beschriebenen Maßnahmen zeitnah zu realisieren und die verwendeten Mittel, nach erfolgreicher Antragstellung, aus den genannten Förderprogrammen zu refinanzieren.

2. Beschreibung der Maßnahmen

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat mit dem Beschluss der Drucksachen 1965/2015 und 1000/2020 und den dazugehörigen Änderungsanträgen die Weichen für den infrastrukturellen digitalen Ausbau der hannoverschen Schulen gestellt. Die Erfahrungen aus diesem Pilotprojekt wurden dem Ausschuss für Schule und Bildung im November 2019 vorgestellt.

Mit der Beschlussfassung der Drucksache 1000/2020 und den dazugehörigen Änderungsdrucksachen 1467/2020 und 1539/2020 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Umsetzung und Fortführung des Medienentwicklungsplans für das Jahr 2020 aus den bestehenden Haushaltsansätzen beschlossen.

Seit dem ersten Lockdown im März 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie hat die Digitalisierung der Schulen eine wesentlich höhere Bedeutung erfahren. Die Schulen sind auf Grundlage der Beschlüsse des Niedersächsischen Kultusministeriums verpflichtet, eine digitale Kommunikationsplattform zu nutzen und digitale Lernangebote bereitzustellen. Bereits im April und Mai 2020 wurden alle allgemeinbildenden Schulen an die Plattform schulen-hannover.de angeschlossen, so dass allen Schüler*innen verschiedene Grundfunktionen für das digitale Lernen zur Verfügung standen.

Weiterhin wurde von Seiten der Landeshauptstadt Hannover das Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder für digital gestützten Unterricht zum 31.10.2020 umgesetzt. Insgesamt wurden 7.577 Tablets kontingentiert und an alle 99 Schulen verteilt. Die Möglichkeit für Distanzunterricht konnte somit an allen Schulen geschaffen werden.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Grundlagen für die weitere Digitalisierung mit diesen Maßnahmen gelegt wurden. Aufbauend auf der bestehenden technischen Infrastruktur und den Erfahrungen an den Schulen sollen die Leistungen für die Schulen in Hannover nun weiter ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die weiteren geplanten Maßnahmen und Investitionen werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.


2.1. Zusammenfassung der bereits umgesetzten Maßnahmen.

Der Schulträger Landeshauptstadt Hannover bietet aktuell die folgenden zwei Bausteine des Medienentwicklungsplans (MEP) an:

Basisangebot

schulen-

hannover.de

Basisangebot schulen-hannover.de

Mit dem Anschluss aller Schulen an die Plattform schulen-hannover.de haben alle Schulen in der Landeshauptstadt Hannover Zugriff auf folgende Funktionen:


a. E-Mail-Adressen für alle Nutzer*innen (vorname.nachname@schulen-hannover.de)
b. Sichere Dateiablage im Rechenzentrum der LHH
c. Datenschutzkonformer Messenger
d. Video-Konferenztool
e. Nutzung von OnlyOffice im Rechenzentrum der LHH
Die Nutzer*innenverwaltung wird durch das Produkt Univention UCS@school direkt aus der Schulverwaltungssoftware generiert. Jede*r Nutzer*in bekommt eigene Zugangsdaten, die dann als zentraler Zugang zu allen Diensten genutzt werden.

Die in der Drucksache 1000/2020 beschriebenen Funktionen (Zugang für Eltern, Stundenplanverwaltung, Notenverwaltung, etc.) werden sukzessive an schulen-hannover.de angebunden.

Basisangebot

Mobiles Lernen

Basisangebot Mobiles Lernen:

Die Stadt Hannover betreibt für die Geräteverwaltung der schulisch eingesetzten Tablets ein Mobile Device Management (MDM) für den Bildungsbereich im Rechenzentrum. Dieses MDM verfügt über einen den Vorgaben des Kultusministeriums entsprechenden Prüfungsmodus, sowie eine Klassenraumsteuerung.

In dieses MDM können bereits schulisch eingesetzte und elternfinanzierte Tablets aufgenommen werden. Außerdem werden die durch das Sofortausstattungsprogramm des Bundes und des Landes beschafften Tablets in diesem System verwaltet.

Abbildung 1: Bestehende Angebote der LHH für Schulen


2.1.1. Beschreibung des Basisangebots schulen-hannover.de

Die digitale Lernplattform Web-Weaver wird von ca. 48.000 Schüler*innen sowie von ca. 5.000 Lehrer*innen genutzt. Sie ist die aktuelle Basis für die digitalen Lernangebote. Um diese Lernplattform in den Schulen voll umfänglich zu nutzen, ist neben den technischen Support auch eine fachliche Beratung und Anpassungen notwendig. Der First- und Second-Level-Support wird aktuell durch die die LHH realisiert. Der Third-Level-Support sowie Weiterentwicklungen werden durch den entsprechenden Dienstleister abgebildet. Über die Benutzermanagement-Software UCS der Firma Univention wird die Rechtevergabe für Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern realisiert.


2.1.2. Beschreibung des MDM – Mobile Device Management:

Das Angebot beinhaltet die Möglichkeit schulisch eingesetzte Endgeräte in das städtische Mobile Device Management zu integrieren. Damit unterliegen diese Geräte den Supportanforderungen der LHH. Neben den mobilen Endgeräten werden auch die digitalen Tafeln in das MDM eingebunden.

Mit der Drucksache 1000/2000 wurde beschlossen, dass die zentrale Bereitstellung diverser schulorganisatorischer Programme, wie z.B. Notenverwaltung, Zeugnisdruck, Stunden- und Vertretungsplanung sowie Lehrmittelausleihe realisiert wird. Entsprechende notwendige Supportleistungen sind anzubieten. Hierfür werden weitere Stellen für die Betreuung der Lernplattform und weiterer schulorganisatorischer Software veranschlagt. Die Personal- und Ressourcenplanung ist Bestandteil dieses Konzeptes.


























2.2. Geplante Maßnahmen für die Jahre 2021 und 2022

Auf Basis der Pilotprojekte in den hannoverschen Schulen soll die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden, daher werden die beiden folgenden Ergänzungen mit der vorliegenden Drucksache zur Beschlussfassung vorgelegt.

WLAN für alle Schulen in Hannover

WLAN für alle Schulen:

Alle Schulen erhalten bis Ende des Jahres 2022 eine standardisierte WLAN-Vernetzung, sowie zusätzliche IT-Infrastruktur (z.B. digitale Tafeln)

Für diesen Ausbau werden die Mittel des DigitalPakt Schule eingesetzt.

Weitere Details werden in dieser Drucksache beschrieben.

Support für die digitalen Angebote der LHH

Support für die digitalen Angebote:

Für die von der LHH im Rahmen des Medienentwicklungsplans bereitgestellten digitalen Angebote gibt es qualifizierten Support für alle Schulen.

Das Supportkonzept ist in dieser Drucksache dargestellt.

Abbildung 2: Geplante Maßnahmen für Schulen in der LHH

Die geplanten Maßnahmen werden in den weiteren Kapiteln insbesondere den Erläuterungen zu den Beschlussteilen 1 und 2 beschrieben.


3. Erläuterung Beschlussteil 1:

3.1. WLAN und digitale Ausstattung für alle Schulen in Hannover

In Bezug auf den Baustein „WLAN für alle Schulen in Hannover“ werden die folgenden Ziele verfolgt und umgesetzt:

  • Alle Schulen in Hannover erhalten in den Jahren 2021 bis 2022 eine WLAN-Ausstattung in Ergänzung zu ihrer bestehenden Netzwerkinfrastruktur. Auf Basis dieser WLAN-Ausstattung können die Schüler*innen mobile Endgeräte mit dem WLAN verbinden und auf die Lehrangebote zugreifen. Dabei werden die bereits vorhandenen Netzwerkinfrastrukturen genutzt, um eine Verbindung in das Internet zu ermöglichen.
  • Für die Schulen werden digitale Tafelsysteme und weitere IT-Ausstattung auf Basis der Planung im schulischen Medienbildungskonzept beschafft und installiert.
Grundlage für die weitere Vernetzung der Schulen und Klassenräume ist zum einen eine ausreichende Internet-Breitbandanbindung der Schule sowie eine entsprechende Inhouse-Verkabelung, damit ein flächendeckendes WLAN-Netz innerhalb der Schule betrieben werden kann. Zum anderen ist die Anbindung der Schule mit einer Bandbreite von mindestens 1 GBit/s erforderlich. (Gbit/s = GigaBit pro Sekunde = Milliarden Bit pro Sekunde Übertragungsgeschwindigkeit)


3.2. Anforderungen an die Breitbandanbindung

Für die Breitbandanbindung der Schulen gibt es zwei Varianten (A1/A2), um die notwendigen Mindestanforderungen zu erfüllen:

Variante A1: Das Schulgebäude ist direkt per Kabel mit dem Rechenzentrum der Landeshauptstadt Hannover verbunden. In diesem Fall erfolgt die Absicherung des Internetzugangs zentral durch die Infrastruktur und die Sicherheitseinrichtungen der Stadt Hannover.

Variante A2: Die Schule hat einen eigenen Internetanschluss, der von einem Telekommunikationsanbieter zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall muss die Absicherung durch die Schule selbst erfolgen.


3.3. WLAN-Vernetzung innerhalb der Schulen

Für die WLAN-Abdeckung innerhalb der Schulen gibt es drei mögliche Varianten (B1/B2/B3), die abhängig von den bisherigen Netzwerkinfrastrukturen und Voraussetzungen an den Schulen sind.

Variante B1: Die Schule wird nach dem Standardraumprogramm neu gebaut oder großflächig saniert. Hierbei wird davon ausgegangen, dass der Internet-Anschluss in einen zentralen Technikraum der Schule eingebaut wird. Dort ist ein Netzwerk-Verteiler (Switch) vorhanden, der mindestens über sieben oder mehr freie Anschlüsse (Netzwerk-Ports) verfügt, so dass von dort aus die Internetbandbreite in die jeweiligen Klassenräume per Kabel verteilt werden kann. An das in den jeweiligen Klassenraum verlegte Kabel mit Anschlussdose können dann die notwendigen WLAN-Komponenten (WLAN-Router / WLAN-Repeater) installiert werden. Nach erfolgter Installation können sich die Schüler*innen mit ihren mobilen Endgeräten mit dem WLAN-Netzwerk in Ihrem Klassenraum verbinden.

  • In dieser Variante ist der Installations- und Montageaufwand hoch und eine Installation würde im Rahmen der Baumaßnahmen erfolgen.

Variante B2: Die Schule verfügt schon in einigen Räumen über eine vorhandene Netzwerk-Verkabelung inklusive Anschlussdosen. Einzelne Anschlüsse sind im Klassenraum vorhanden und können entsprechend genutzt werden. In den Schulen können auf Basis der bestehenden Verkabelung weitere WLAN-Komponenten installiert werden. Zudem können bestehende Kabelstrecken erweitert und in weitere Klassenräume verlegt werden. Auch hier werden dann Netzwerkanschlüsse verlegt, die für die notwendige WLAN-Technik genutzt werden.

  • In dieser Variante ist der Installationsaufwand mittel bis hoch, es wird empfohlen die Installationsarbeiten in den Ferien durchzuführen.

Variante B3: Die Schule verfügt bereits über eine strukturierte Netzwerkverkabelung mit Netzwerkanschlüssen in allen Klassenräumen. Um hier die notwendige WLAN-Technik zu installieren, werden WLAN-Komponenten in den Klassenräumen installiert. Die Netzwerkports sind größtenteils auf ca. 1m Höhe verlegt. Um das WLAN zu installieren, werden die Netzwerkdosen auf die Höhe von ca. 2,80m versetzt.
  • In dieser Variante ist der Installationsaufwand gering und kann auch im laufenden Schulhalbjahr erfolgen.


3.4. Auswirkungen der Varianten auf den Betrieb und Support

Es ist zu beachten, dass der Betrieb und Support durch die Landeshauptstadt Hannover nur sichergestellt werden kann, wenn das Betriebskonzept sowie die verbauten Komponenten (WLAN-Router und Netzwerk-Switche) einen von der LHH vorgegebenen einheitlichen Standard erfüllen. Aktuell werden von der LHH Netzwerkkomponenten der Firma Cisco empfohlen und eingesetzt. Sofern die Schule den Betrieb der selbst aufgebauten Netzwerk/WLAN-Lösung aufrechterhalten will, verbleibt die Verantwortung für den Betrieb und Support bei der jeweiligen Schule.

Mit dieser Drucksache soll das Basisangebot WLAN für alle Schulen beschlossen werden. Die Realisierung und Betreuung des Basisangebots WLAN in der Aufbauphase ist unter Einbeziehung eines Dienstleisters geplant. Parallel wird stadtverwaltungsintern das notwendige Wissen aufgebaut, mit dem Ziel, nach 2 Jahren den Support und die Betreuung durch die LHH eigenständig zu realisieren. Während der Aufbauphase werden die Leistungen des Anbieters durch den Fachbereich Schule koordiniert. Parallel wird im Fachbereich Schule das notwendige Wissen für eine eigenständige Übernahme der Support-Leistungen aufgebaut.


3.5. Weitere digitale Ausstattung für Schulen

Die Schulen erhalten zusätzlich digitale Tafelsysteme bestehend aus einer Weißwandtafel, einem Beamer (Projektor) und einem Interface für die Tafelsysteme (AppleTV), um Inhalte von den mobilen Endgeräten der Schüler*innen auf die digitalen Tafeln zu übertragen. Weitere digitale Ausstattung, die den Planungen aus den schulischen Medienbildungskonzepten entspricht und für die die Fördermittel des DigitalPakt Schule zur Finanzierung zur Verfügung stehen, kann beschafft werden.


4. Erläuterung Beschlussteil 2:

4.1. Support und Betrieb für die digitalen Angebote der Schulen

Der IT-Support für die Schulen wird grundsätzlich in drei Stufen unterteilt: First-, Second- und Third-Level-Support. Diese Stufen ermöglichen die strukturierte Behebung und Bearbeitung von Störungen in Abhängigkeit ihrer Schwierigkeitsgrade und Komplexität. Ferner hat sich im Rahmen des Pilotprojektes bewährt, dass eine vorgeschaltete erste Fehleranalyse und -behebung bereits durch die Schule selbst durchgeführt werden kann. Das Ziel ist es auftretende Probleme schnell und zeitnah zu lösen, um den Lehrbetrieb an den Schulen möglichst wenig zu beeinträchtigen. Die erste Fehleranalyse und Behebung von einfachen, wiederkehrenden Störungen werden durch die Schulen erledigt. Für viele Fehlerbilder ist dies auch ohne spezielle Qualifikationen oder technische Kenntnisse möglich.

Beispiel: Eine Lehrkraft hat ein Problem mit der digitalen Tafel. Zuerst wendet sich die Lehrkraft an den Schuladministrator. Gemeinsam versucht man den Fehler zu beseitigen. Wenn das nicht möglich ist, meldet der Schuladministrator die Störung beim Fachbereich Schule (First-Level-Support und Service-Desk der LHH). Hier werden nun alle notwendigen Schritte zur weiteren Lösung des Problems koordiniert.


4.2. First-Level-Support (Service-Desk)

Bei der Bezeichnung First-Level-Support (Erste Supportstufe) handelt es sich um die zentrale Anlaufstelle für alle eingehenden Supportanfragen durch die Schule. Die Störungen und Probleme werden hier erfasst und bearbeitet. Ziel des First-Level-Supports ist die erste Qualifikation und Einordnung der Probleme, verbunden mit dem Ziel diese schnellstmöglich zu lösen. Die meisten Probleme und Störungen können schon durch den First-Level-Support erledigt werden.
4.3. Second-Level-Support (Technischer Support)

Bei komplexeren Problemen, die nicht durch den First-Level-Support gelöst werden können, wird der Second-Level-Support einbezogen. Dieser unterstützt den First-Level-Support bei der Problemlösung, durch Hilfe bei der Problemlösung und entsprechenden Wissenstransfer. Die gemeinsam erarbeiteten Lösungen werden ebenfalls dokumentiert und in der zentralen Wissensdatenbank verfügbar gemacht. So wird das Expertenwissen für den First-Level-Support nutzbar gemacht.


4.4. Third-Level-Support (Komplexe Probleme)

Können die Probleme nicht in den ersten beiden Support Stufen gelöst werden, erfolgt eine Weitergabe der Störung an die dritte Supportstufe. Der Third-Level-Support besteht aus Spezialisten einzelner Fachabteilungen der LHH unter Einbeziehung von Spezialisten der Produkthersteller. Diese dritte Unterstützungsstufe stellt somit die höchste Eskalationsstufe innerhalb einer Support-Organisation dar. Schwerwiegende Probleme werden hier behandelt und gelöst. Notwendige Einsätze durch technische Fachkräfte vor Ort in den Schulen werden durch die LHH koordiniert und abgestimmt. Die Erfahrungen aus dieser letzten Supportstufe fließen ebenfalls in eine zentrale Wissensdatenbank ein.

Auf Grundlage dieser o.g. Definition wird für die beschriebenen Bausteine dieser Drucksache, sowie für die in der Drucksache 1000/2020 beschlossenen Maßnahmen der Support von Seiten der Landeshauptstadt Hannover für die Schulen angeboten und durchgeführt.


4.5. Personalbedarfsübersicht für den Support

1st-Level-
Support/Vor-
Ort-Service
2nd-Level-
Support
Personalbedarf LHH
Overhead-Kosten (siehe e.)


0,1 Stelle
4.5.1 Basis-Angebot WLAN und für alle Schulen (Beschlussteil 1 dieser Drucksache)
Externer Dienstleister, Koordinierung durch die LHH oder LHH
Externer Dienstleister oder LHH
Digitalpakt/

1 Stelle Koordination

4.5.2 Support der digitalen Ausstattung für alle Schulen (Beschlussteil 1 dieser Drucksache)
Externer Dienstleister oder LHH
LHH
Städtische Mittel/teilweise Förderung durch Digitalpakt DV-Administration (9,77 Stellen bei Aufgabenübernahme LHH in 2021 und 7,46 Stellen in 2022)
4.5.3 Basisangebot „Mobiles Lernen“ für alle Schulen (Drucksache 1000/2020)
Externer Dienstleister oder LHH
LHH
4.5.4 Überführung der Pilotschulen in den Regelbetrieb und weiterer Ausbau von Schulen im MEP-Standard (Drucksache 1000/2020)
Externer Dienstleister oder LHH
LHH
4.5.5 Ausbau des Basisangebots „schulen-hannover.de“ und Anbindung weiterer schulorganisatorischer Aufgaben (Drucksache 1000/2020)
LHH
LHH
6 Stellen in 2021;

1 weitere Stelle in 2022

Sollte der First-Level-Support intern durch die LHH wahrgenommen werden, werden die Mittel aus den Sachkosten für die Deckung der dann höheren Personalaufwendungen verschoben.

Der Second-Level-Support (erarbeiten von technischen Lösungen, Konfiguration, Migration etc.) wird bei diesen Maßnahmen durch die LHH realisiert.

Der Third-Level-Support sowie Weiterentwicklungen werden durch entsprechenden Dienstleister abgebildet.

4.5.1. Aufbau Support für Basis-Angebot WLAN für alle Schulen
Mit dieser Drucksache wird das Basisangebot WLAN für alle Schulen beschlossen. Die Realisierung und Betreuung des Basisangebots WLAN in der Aufbauphase erfolgt durch einen Service-Anbieter. Parallel wird stadtverwaltungs-intern das notwendige Know-How aufgebaut, mit dem Ziel, nach 2 Jahren die Betreuung durch die LHH zu realisieren.

Während der Aufbauphase werden die Dienstleistungen des Service-Anbieters durch den Fachbereich Schule koordiniert. Parallel wird im Fachbereich Schule das notwendige Know-How für eine Übernahme der Aufgabe aufgebaut.

Hierfür wird eine Stelle (VzÄ) für die Koordination der Aufgabenwahrnehmung des Dienstleisters benötigt.

Nach Abschluss der 2-jährigen Aufbauphase wird geprüft, ob der First- und Second-Level-Support für das Basisangebot WLAN durch die LHH übernommen werden kann. Der Third-Level- Support sowie Weiterentwicklungen werden weiterhin durch einen entsprechenden Dienstleister abgebildet.


4.5.2. Support der digitalen Ausstattung für alle Schulen
Mit dieser Drucksache wird die digitale Ausstattung für alle Schulen beschlossen. Das Angebot beinhaltet die Ausstattung mit interaktiven Tafelsystemen. Die Geräte dieser Ausstattung werden in das städtische Mobile Device Management integriert. Damit unterliegen diese Geräte den Supportanforderungen der LHH.

4.5.3. Basisangebot „Mobiles Lernen“ für alle Schulen
Mit der Drucksache 1000/2000 wurde das Basisangebot „Mobiles Lernen“ für alle Schulen beschlossen. Das Angebot beinhaltet die Möglichkeit schulisch eingesetzte Endgeräte in das städtische Mobile Device Management zu integrieren. Damit unterliegen diese Geräte den Supportanforderungen der LHH. Da die Nutzung dieses Angebots nur sehr schwer abzuschätzen ist, wird von 20 Jahrgängen pro Schuljahr als Rechnungsgröße ausgegangen.
4.5.4. Überführung der Pilotschulen in den Regelbetrieb und weiterer Ausbau von Schulen im MEP-Standard
Mit der Drucksache 1000/2000 wurde beschlossen, die 6 ehemaligen MEP-Pilotschulen in den Regelbetrieb zu übernehmen, sowie 6 weitere Schulen im MEP-Standard auszubauen. Hierbei werden Aufgaben wie z.B. die Migration der Computerräume erledigt. Im Regelbetrieb werden weitere IT Komponenten in Betrieb genommen.

4.5.5. Ausbau des Basisangebots „schulen-hannover.de“ und Anbindung weiterer schulorganisatorischer Aufgaben
Die digitale Lernplattform WebWeaver wird von ca. 48.000 Schüler*innen sowie von ca. 5.000 Lehrkräften genutzt. Sie ist die Basis für das digitale Lernen. Um diese Lernplattform in den Schulen umfänglich zu nutzen ist neben den technischen Support auch eine sachlich, fachliche Beratung notwendig.
Der First- und Second-Level-Support wird durch die die LHH realisiert. Der Third-Level-Support sowie Weiterentwicklungen werden durch den entsprechenden Dienstleister abgebildet.


Über die Benutzermanagement-Software UCS der Firma Univention wird die Rechtevergabe realisiert.
Mit der Drucksache 1000/2000 wurde beschlossen, dass die zentrale Bereitstellung diverser schulorganisatorischer Programme wie z.B. Notenverwaltung, Zeugnisdruck, Stunden- und Vertretungsplanung sowie Lehrmittelausleihe realisiert wird. Entsprechende notwendige Supportleistungen sind anzubieten.

Hierfür werden drei Stellen (VzÄ) für die Betreuung der Lernplattform und weiterer schulorganisatorischer Software benötigt.

4.6. Personalkostenbedarf LHH und Sachkostenbedarf für ext. Supportdienstleistung
4.6.1. Personalkostenbedarf LHH

Durch die hier beschriebenen Aufgaben zur Umsetzung der Beschlüsse aus der DS 1000/2020 und dieser Drucksache werden folgende Stellen benötigt:

Organisationseinheit
Ziffer
2021
2022
40.0*

0,1
0
40.04 Basis-WLAN
3.5.1
1
0
40.04 2nd-Level-Support
3.5.2-3.5.4
0
0
40.04 Application Management
3.5.5
2
1
18.5 Rechenzentrum
3.5.1-3.5.5
4
0
Gesamt

7,1
1,0




Personalkosten Stellenneueinrichtung 2021

551 T€

Personalkosten Stellenneueinrichtung 2022


77 T€
Gesamtkosten

551 T€
77 T€
Die hier zugrunde gelegten Kennzahlen beruhen auf den derzeitigen Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb. Diese Kennzahlen werden im weiteren Ausbau ständig evaluiert und überprüft. Die Verwaltung geht davon aus, dass nach Einführung eines Service-Desk-Management-Tools und die Vergabe des 1st-Level-Supports die Abläufe effektiver und die Aufwände geringer werden.

* Zusätzlich entstehen im Zuge des weiteren Ausbaus der digitalen Dienstleistungen folgende Personalkosten im Verwaltungsbereich:

Im Bereich Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (OE 40.0) resultiert aus den o. g. Stellenbedarfen ebenfalls ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 0,1 VZÄ. Dies resultiert aus der Fallzahlensteigerung, die in den Sachgebieten Allgemeine Dienste (OE 40.01), Personal (OE 40.02) und IuK (OE 40.04) bei einer Erhöhung der zu betreuenden Mitarbeiter*innen-Anzahl des Fachbereichs stattfindet. Als Berechnungsgrundlage wurde der aktuelle Betreuungsschlüssel der Sachgebiete zugrunde gelegt.



Das Land Niedersachsen und der Bund haben im November beschlossen, die DV-Administration in Schulen mit insgesamt 500 Mio. Euro zu fördern. Die Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen wird dazu im Januar erwartet.

4.6.2. Sachkostenbedarf für ext. Supportdienstleistung

Zum Personalbedarf kommen jährliche Sachkosten für die Fremdvergabe der Supportdienstleistungen jeweils in Höhe von:

2021: 920.000 Euro


2022: 1.335.000 (920.000 Euro + 415.000 Euro)
Die Sachkosten steigen mit dem Ausbau des digitalen Unterrichts und werden in den nächsten 4 Jahren voraussichtlich mindestens zum Teil durch den Digitalpakt gefördert.

Die Berechnung der Sachkosten erfolgte auf der Grundlage der notwendigen Personalkosten bei hundertprozentiger Eigenwahrnehmung durch die LHH und der Annahme, dass 75% der Supportaufgaben durch einen externen Dienstleister wahrgenommen werden. Sollte sich die LHH für eine interne Aufgabenwahrnehmung entscheiden, oder sich bei der Ausschreibung kein geeignetes Angebot befinden, so sind die Sachkosten auskömmlich für eine komplette Aufgabenwahrnehmung durch die LHH.


Ausblick 2023 und 2024

Auf Basis der Ergebnisse der Workshops, die zum MEP stattgefunden haben, soll ab 2023 damit begonnen werden, weitere Schulstandorte sukzessive in den MEP-Standard vollauszubauen. Die Reihenfolge der Schulen wird anhand der in der Anlage 1 genannten Kriterien festgelegt.

Im Rahmen des MEPs werden Schulen technisch erschlossen und nach MEP-Standards sowie den Anforderungen aus dem schulischen Medienbildungskonzept ausgestattet.



40 /40.0/40.2
Hannover / 18.11.2020