Drucksache Nr. 2679/2020:
Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 12. September 2021

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2679/2020
2
 

Einteilung des Stadtgebietes in Wahlbereiche zur Wahl des Rates am 12. September 2021

Antrag,

das Stadtgebiet zur Wahl des Rates am 12. September 2021 in 14 Wahlbereiche entsprechend der Anlagen 1 und 2 einzuteilen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Zahl und die Abgrenzung der Wahlbereiche ist nach § 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) vor jeder Wahl neu zu bestimmen. Da in der Landeshauptstadt Hannover 64 Ratsmitglieder (§ 46 NKomVG) zu wählen sind, kann das Stadtgebiet in 5 bis 14 Wahlbereiche eingeteilt werden (§ 7 Abs. 4 NKWG). Die Wahlbereiche sollen bei der Abgrenzung die örtlichen Verhältnisse berücksichtigen und nicht um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlbereiche abweichen. Als maßgebende Einwohnerzahl wurde von der Niedersächsischen Landeswahlleitung die amtliche Einwohnerzahl zum Stichtag 30. Juni 2020 bestimmt. Bei insgesamt 533.912 Einwohner*innen und 14 Wahlbereichen liegt die durchschnittliche Einwohnerzahl bei 38.137. Somit darf die Einwohnerzahl je Wahlbereich nicht weniger als 28.603 und nicht mehr als 47.671 betragen.

Die Wahlbereiche wurden zur Wahl 2001 neu eingeteilt und in den meisten Fällen den Stadtbezirken angeglichen. Diese Einteilung soll auch 2021 grundsätzlich beibehalten werden, wobei die geplante neue Grenzziehung zwischen dem Stadtbezirk 6 Kirchrode-Bemerode-Wülferode und 8 Döhren-Wülfel im Bereich des Neubaugebietes Kronsberg-Süd berücksichtigt wurde (DS-Nr. 2208/2020).

Weiterhin entsprechen 11 Wahlbereiche den jeweiligen Stadtbezirken. Die Stadtbezirke 2 Vahrenwald-List und 3 Bothfeld-Vahrenheide überschreiten hinsichtlich der Einwohnerzahl die wahlrechtlich gesetzten Grenzen. Daher wird der Stadtbezirk 2 Vahrenwald-List etwa entlang der Stadtteilgrenzen in zwei Wahlbereiche (2 List und 14 Vahrenwald) geteilt und Teile des Stadtteils List (4 Wahlbezirke) werden dem Wahlbereich 14 Vahrenwald zugeordnet. Aus dem Stadtbezirk 3 Bothfeld-Vahrenheide werden Teile des Stadtteils Sahlkamp (2 Wahlbezirke) dem Wahlbereich 2 List zugeordnet.

Die genauen Abgrenzungen sind den Anlagen 1 (Beschreibung) und 2 (Karte) zu entnehmen.
18.04 
Hannover / 12.11.2020