Antrag Nr. 2655/2022:
Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1473/2022 N1 "Aktualisierung des Konzepts zur Straßenmusik"

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1473/2022 N1 "Aktualisierung des Konzepts zur Straßenmusik"

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, das bisherige Konzept zur Regelung von Straßenmusik, siehe Punkt 4 der DS 1611/2017 sowie Informationsblatt „Straßenmusik in Hannover“, zu aktualisieren. Die Regelungen werden durch folgende Änderungen überarbeitet:
  • Das Musizieren ist in der Zeit von 11:00 bis 20:00 Uhr und maximal eine Stunde am selben Standort erlaubt. Dann soll zur vollen Stunde der Ort gewechselt werden.
  • Zwischen den Darbietungen an einem Ort wird eine halbstündige Pause eingehalten.
  • Die Personenanzahl der Musikgruppe wird auf maximal sechs beschränkt.
  • Der Einsatz von elektroakustischen Verstärkern und strombetriebenen Musikinstrumenten ist zulässig.
  • Die Lautstärke der Darbietung darf generell 70 dB nicht überschreiten. Dies kann gegebenenfalls vom Ordnungsdienst zur Überprüfung gemessen werden. Der Ordnungsdienst ist mit Smartphone-Apps zur Lautstärkemessung auszustatten.
  • Der Verkauf von eigenen Tonträgern der Künstler*innen ist generell zulässig, wenn die musikalische Darbietung klar im Vordergrund steht.
  • Mit Einführung der Regelung soll binnen 12 Monaten eine Evaluation der Maßnahmen bzgl. Wirksamkeit/Effektivität/Machbarkeit erfolgen.

Begründung


Mit einer Vereinfachung der Regelungen wollen wir der Musik und Kultur im öffentlichen Raum der „Unesco City of Music“ Hannover wieder mehr Möglichkeiten eröffnen.

In der DS 1611/2017 ist in Punkt 4) unter 1) folgendes Ziel genannt: „die Darbietung von Straßenmusik so zu regeln, dass ihr im Sinne einer kulturfreundlichen Großstadt ausreichend Raum zur Verfügung steht,“. Das ist derzeit nicht der Fall, da die aktuell geltenden Vorgaben mit der praktischen Ausübung von Musiker*innen so gut wie nicht vereinbar sind. Das von der LHH geförderte Kulturrad und ein renommiertes Bläserquintett bieten dabei nur zwei Beispiele.

Zudem nennt die DS unter 2): „gleichzeitig dem Schutzbedürfnis der Anlieger... Rechnung getragen wird“. Diesem wichtigen Punkt möchten wir durch die klar definierte Begrenzung der Lautstärke Rechnung tragen. Die bisherige Regelung sieht eine Beschränkung der Personenzahl und das Verbot vor elektrischen Verstärkern vor. Aber auch bestimmte unverstärkte Instrumente können in geringer Anzahl für einen hohen Lautstärkepegel sorgen.

Die „TA Lärm“ bietet als allgemeine Verwaltungsvorschrift eine erprobte Vorgabe zur Lautstärkemessung und kann hier zur Anwendung kommen. Apps zur zuverlässigen und vorkalibrierten Messung durch den Ordnungsdienst sind einfach nachzurüsten.

Unter Punkt 3) ist aufgeführt: „das Konzept derart zu gestalten, dass der städtische Ordnungsdienst die Einhaltung der Regeln leicht kontrollieren kann.“ Ein Ortswechsel zur vollen Stunde, eine klare Lautstärkegrenze und vereinfachte Vorgaben sind leichter zu kontrollieren und zu kommunizieren als die bisherige kleinteilige Regelung.