Antrag Nr. 2973/2022:
Änderungsantrag der Fraktion Die Partei & Volt zu Drucks. Nr. 2655/2022 (Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1473/2022 N1 "Aktualisierung des Konzepts zur Straßenmusik“)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion Die PARTEI & Volt

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion Die Partei & Volt zu Drucks. Nr. 2655/2022 (Änderungsantrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Drucks. Nr. 1473/2022 N1 "Aktualisierung des Konzepts zur Straßenmusik“)

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, das bisherige Konzept zur Regelung von Straßenmusik, siehe Punkt 4 der DS 1611/2017 sowie Informationsblatt „Straßenmusik in Hannover“, zu aktualisieren. Die Regelungen werden durch folgende Änderungen überarbeitet:
  • Das Musizieren ist in der Zeit von 11:00 bis 20:00 Uhr und maximal eine Stunde am selben Standort erlaubt. Dann soll zur vollen Stunde der Ort gewechselt werden.
  • Zwischen den Darbietungen an einem Ort wird eine halbstündige Pause eingehalten.
  • Die Personenanzahl der Musikgruppe wird auf maximal sechs beschränkt.
  • Der Einsatz von elektroakustischen Verstärkern und strombetriebenen Musikinstrumenten ist zulässig.
  • Die Lautstärke der Darbietung darf generell 70 dB nicht überschreiten. Dies kann gegebenenfalls vom Ordnungsdienst zur Überprüfung gemessen werden. Der Ordnungsdienst ist mit Smartphone-Apps zur Lautstärkemessung auszustatten.
  • Zur problemlosen Umsetzung dieser Maßnahme bereitet die Verwaltung eine Drucksache vor, die im gesamten Innenstadtbereich eine generelle Lautstärkebegrenzung von 70 dB vorsieht, und legt sie den Ratsgremien vor.
  • Die Maßnahme ist mit entsprechenden “Psssst”-Schildern in der Innenstadt kenntlich zu machen.
  • Der Verkauf von eigenen Tonträgern der Künstler*innen ist generell zulässig, wenn die musikalische Darbietung klar im Vordergrund steht.
  • Mit Einführung der Regelung soll binnen 12 Monaten eine Evaluation der Maßnahmen bzgl. Wirksamkeit/Effektivität/Machbarkeit erfolgen.

Begründung


Die Geschichte von Hannovers Straßenmusik ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Mehr Regeln, weniger Regeln, Regeln, die sich nicht umsetzen lassen, Änderungsanträge zum eigenen Antrag und vieles weitere ließ sich in den Wochen zu diesem Thema beobachten. Damit wenigstens die Verwaltung entlastet wird und richtige Messwerte erreichen kann, da sie befürchtet, dass die Umgebungslautstärke in der Innenstadt das Ergebnis verzerren kann, ist es gut und richtig, dass in der gesamten Innenstadt alle Menschen angehalten werden, eine Lautstärkebegrenzung von 70 dB einzuhalten. Damit sollten auch die Sorgen von Geschäftsinhaber*innen von IG von der Linde und Co bezüglich zu großer Lärmentwicklung der Vergangenheit angehören. Getreu dem Motto: shoppen ja, aber haltet doch bitte die Klappe.