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1. den zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen, der Landes-
hauptstadt Hannover und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di)
vereinbarten Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung
zu beschließen (Anlage 1),
2. den zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen, der Landes-
hauptstadt Hannover und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di)
vereinbarten Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung beim Hannover Congress
Centrum
zu beschließen (Anlage 2),
3. den zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen, der Landes-
hauptstadt Hannover und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft e.V. (ver.di)
vereinbarten Tarifvertrag zur Gewährung von Leistungszulagen und Leistungs-
prämien
zu beschließen (Anlage 3).
Begründung:
Mit dem Beschluss über das Haushaltskonsolidierungsprogramm V hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover einen Personalausgabenabbau im Volumen von 11 Mio. € über das Volumen der Aufgabenkritik hinaus beschlossen. Neben zwangsläufigen Absenkungen im Bereich der Beamtinnen und Beamten sollten durch entsprechende tarifrechtliche Regelungen weitere Personalkosteneffekte im Rahmen der Haushaltskonsolidierung erreicht werden.
Daran anknüpfend legt die Verwaltung die entsprechenden paraphierten Tarifverträge dem Rat zur Beschlussfassung vor.
Mit den nun vereinbarten Tarifverträgen ist es erstmalig gelungen, die Beschäftigten an den Kosten der Altersversorgung zu beteiligen und mit der Vereinbarung zur Einführung einer neuen Entgeltgruppe die Voraussetzungen für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Senkung der Personalkosten in den Bereichen der Alten- und Pflegeheime, in der Kommunalen Gebäudereinigung sowie im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün zu schaffen.
Im Tarifvertrag zum Hannover Congress Centrum (HCC) ist vereinbart, in einer gemeinsamen Kommission aus Vertretern der Gewerkschaft ver.di, der Personalvertretung und der Landeshauptstadt Hannover Maßnahmen zur Defizitabsenkung im operativen Geschäft zu vereinbaren. Gelingt dies nicht, erlischt der Privatisierungsschutz bezogen auf das HCC zum 31.12.2006.
Zur weiteren Umsetzung des Haushaltskonsolidierungsprogramms ist die Landeshauptstadt auf den überdurchschnittlichen Einsatz vieler leistungswilliger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angewiesen, denen sie in der Vergangenheit kein entsprechendes finanzielles Angebot machen konnte. Mit dem nun vorliegenden Tarifvertrag zur Gewährung von Leistungszulagen und –prämien ist es erstmalig gelungen, auch hierfür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Bezahlung der Beschäftigten leistungs- und erfolgsabhängiger zu gestalten.
Im Gegenzug hierzu verpflichtet sich die Landeshauptstadt Hannover, auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen für den Zeitraum vom 01.01.2005 bis voraussichtlich 01.02.2010 zu verzichten. Dasselbe gilt für den Fall von Privatisierungen mit Ausnahmeregelungen für Bäder, Geoinformation und die Stadtentwässerung.
Fußnote: Die weiteren Positionen “Einstellung in der neuen unteren Entgeltgruppe” sowie die “Gewährung von Krankenbezügen nicht über sechs Wochen hinaus” können zurzeit nicht konkretisiert werden, führen aber zu weiteren Personalkostenreduzierungen. Für die Umwandlung von 30 derzeit befristeten Arbeitsverhältnissen in Dauerarbeitsverhältnisse entstehen im Haushalt 2005 keine zusätzlichen Kosten, da die Arbeitsverhältnisse derzeit schon bestehen und die Kosten veranschlagt sind.