Drucksache Nr. 2550/2015:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung) - Aktualisierung des Straßenverzeichnisses

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2550/2015
8
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – 6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover (Straßenreinigungsverordnung) - Aktualisierung des Straßenverzeichnisses

Antrag,

die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem beigefügten Beschlussvorschlag über die 6. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang der Straßenreinigung (Aktualisierung des Straßenverzeichnisses) in der Landeshauptstadt Hannover zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Soweit durch die Aktualisierung des Straßenverzeichnisses städtische Grundstücke betroffen sind, ist davon auszugehen, dass geringfügige Mehrausgaben für den Haushalt entstehen. Auf die genaue Ermittlung des Betrages ist aufgrund des unverhältnismäßig hohen Aufwandes hierfür verzichtet worden.

Begründung des Antrages

Es wird auf die Begründung in der beigefügten Beschlussvorlage Nr. C III 357/2015 verwiesen. Gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes beschließt die Verbandsversammlung über die Änderung der Verordnung. Für den Beschluss ist eine Weisung an die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich.
20.21 
Hannover / 13.11.2015