Antrag Nr. 2526/2009:
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks. Nr. 1858/2009 (HSK VII - hier: Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2526/2009 (Originalvorlage)
1858/2009 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks. Nr. 1858/2009 (HSK VII - hier: Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden

Antrag

Änderungsantrag gemäß §34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache 1858/2009, Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2012 (HSK VII)

Beibehaltung der einjährigen Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden

Der Oberbürgermeister wird angewiesen, den im Haushaltssicherungskonzept VII unter Personalmaßnahmen aufgeführten Wegfall der Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden nicht durchzuführen. Stattdessen sollen weiterhin Jugendliche über Bedarf ausgebildet und nach dem Ende ihrer Lehrzeit, wie bisher, ein Jahr weiterbeschäftigt werden.

Begründung

Die Konsolidierung des Haushaltes darf nicht auf Kosten von Berufseinsteigerinnen und -einsteigern erfolgen. Dieser Art des Sparkurses ist nicht nur unsozial, es wird den Betroffenen damit auch die Möglichkeit genommen, Berufserfahrung zu sammeln, bei freiwerdenden Stellen fest übernommen zu werden oder Ansprüche bei der Agentur für Arbeit zu erwerben.

Oliver Förste
Stv. Fraktionsvorsitzender