Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zur Drucks. Nr. 1858/2009 (HSK VII - hier: Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden
Antrag
Änderungsantrag gemäß §34 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache 1858/2009, Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2012 (HSK VII)
Beibehaltung der einjährigen Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden
Der Oberbürgermeister wird angewiesen, den im Haushaltssicherungskonzept VII unter Personalmaßnahmen aufgeführten Wegfall der Anschlussbeschäftigung von Auszubildenden nicht durchzuführen. Stattdessen sollen weiterhin Jugendliche über Bedarf ausgebildet und nach dem Ende ihrer Lehrzeit, wie bisher, ein Jahr weiterbeschäftigt werden.
Begründung
Die Konsolidierung des Haushaltes darf nicht auf Kosten von Berufseinsteigerinnen und -einsteigern erfolgen. Dieser Art des Sparkurses ist nicht nur unsozial, es wird den Betroffenen damit auch die Möglichkeit genommen, Berufserfahrung zu sammeln, bei freiwerdenden Stellen fest übernommen zu werden oder Ansprüche bei der Agentur für Arbeit zu erwerben.
Oliver Förste
Stv. Fraktionsvorsitzender