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Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) werden in den Maßnahmenbögen (s. Anlage) im Einzelnen getroffen.
Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf den Inhalt der Drucksache verwiesen.
I. Rechtlicher und finanzieller Hintergrund
Gemäß § 82 Abs. 6 NGO muss ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufgestellt werden, wenn der Haushalt nicht ausgeglichen ist. Der Haushaltsausgleich ist weder auf der Basis des 2. Nachtragshaushaltsplanes 2009 noch in dem Verwaltungsentwurf des Haushalts 2010 zu erreichen. Auch für die folgenden Finanzplanungsjahre ist ein Haushaltsausgleich nicht ersichtlich. Folglich ist kraft Gesetzes ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Da das aktuelle Haushaltssicherungskonzept (HSK VI) bis 2009 läuft, wird das nächste HSK VII 2010 beginnen, bis 2012 laufen und ggf. im weiteren Verlauf angepasst werden müssen.
Im HSK ist der Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich erreicht werden soll. In 2008 konnte noch davon ausgegangen werden, dass mit weiteren Jahres- überschüssen in einem überschaubaren Zeitraum auch der aufgelaufene Fehlbetrag aus Vorjahren getilgt und so der Haushaltsausgleich wieder hergestellt werden könnte. Die Weltwirtschaftskrise hat diese positiven Perspektiven schlagartig zerstört. Rechtliche Vorgaben und ökonomische Vernunft erzwingen die weitere Konsolidierung des Haushalts, um die durch Steuereinbrüche neu entstehenden Fehlbeträge nicht ins Uferlose wachsen zu lassen. Neben erheblichen Einbrüchen bei der Gewerbesteuer wirkt sich die Krise auch auf die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer aus. Mittelbar sind zudem die Mechanismen der Finanzausgleichssysteme tangiert, da die Steuer- einnahmen, die den Kommunalen Finanzausgleich speisen, ebenfalls sinken und damit die zu verteilende Ausgleichsmasse kleiner wird.
Fazit: Die gesetzliche Forderung, im HSK den Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich erreicht werden soll, ist derzeit faktisch nicht zu erfüllen. Wann die vorhandenen und noch auflaufenden Fehlbeträge aus Vorjahren wieder abgebaut werden können, kann seriöser weise momentan nicht aufgezeigt werden. Es wäre bereits ein Erfolg, wenn im Jahre 2012 das Defizit nicht weiter anwachsen würde. Dafür bedürfte es als Grundbedingung eines kräftigen Wirtschaftsaufschwungs, der die Gewerbe-, Ein- kommens- und Umsatzsteuer wieder auf den Stand des Jahres 2008 anhebt. Zweite Grundbedingung ist die Umsetzung und Einleitung der in dieser Drucksache dargestellten Maßnahmen.
II. Ziele
Ziele des Haushaltssicherungskonzeptes VII sind
· die Reduzierung der durch die Finanzkrise neu entstandenen Fehlbeträge und
· die langfristige Haushaltssicherung.
Wurde noch beim HSK VI davon ausgegangen, dass der Haushalt strukturell - also jahresbezogen - ausgeglichen ist, und es um den Abbau der Altdefizite ging, reagiert HSK VII zunächst auf Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Das ur- sprünglich angestrebte Ziel, innerhalb der nächsten fünf Jahre die Altdefizite vollständig abzubauen und wieder eine „freie Spitze“ zur Eigenfinanzierung der Investitionen zu erwirtschaften, ist derzeit nicht erreichbar. Mit dem Haushaltssicherungskonzept VII beabsichtigt die Stadt Hannover, die Fehlbeträge zu begrenzen und im Konjunktur- aufschwung die volle finanzielle Leistungsfähigkeit zurückgewinnen zu können. Die Haushaltskonsolidierung ist also kein Selbstzweck, sondern ein wesentlicher Beitrag zur Erhalt der kommunalen Selbstverwaltung.
III. Struktur und Volumen HSK VII
Die einzelnen HSK-Blöcke werden nachfolgend erläutert:
1. HSK-Block: Restriktive Haushaltsbewirtschaftung
Durch eine restriktive Haushaltsbewirtschaftung ist beabsichtigt 20 Mio. € einzusparen. Dies ist der Betrag der in den vergangenen Haushaltsjahren durchschnittlich nicht in Anspruch genommenen Ausgabeermächtigungen. Da zeitgleich auch eine Absenkung von Ausgabeermächtigungen im Haushaltsplanaufstellungsverfahren vorgenommen wurde, handelt es sich um ein ambitioniertes Ziel. Um dieses Ziel zu realisieren, ist die restriktive Bewirtschaftung aller Ausgabepositionen notwendig.
2. HSK-Block: Personalmaßnahmen
Zentrale Maßnahmen der Stellen- und Personalwirtschaft sollen im Konsolidierungs- zeitraum zu Einsparungen in Höhe von 5 Mio. € führen. Durch die Anhebung der wöchent- lichen Arbeitszeit von 38,5 auf 39,0 Stunden soll der rechnerische Minderbedarf von 68,5 Stellen im Stellenplan und den Stellenübersichten 2010 abgebildet werden. Mit diesem durch Fluktuation zu realisierenden Stellenabbau sind Personalkosteneinsparungen von annähernd 3 Mio. € verbunden. Des Weiteren soll ab Mitte 2012 durch den Wegfall der einjährigen Anschlussbeschäftigung für die über Bedarf ausgebildeten Nachwuchskräfte ca. 1,0 Mio. € eingespart werden. Die Verwaltung hat zudem zum Stellenplan 2010 bestimmte Aufgabenbereiche hinsichtlich des Umfangs ihrer Aufgabenwahrnehmung zusätzlich überprüft und wird insgesamt 23 Stellen zur Streichung im Konsolidierungs- zeitraum vorschlagen. Durch diese Maßnahmen können ca. 1 Mio. € Minderausgaben bei den Personalkosten erzielt werden.
3. HSK-Block: Beteiligungen
Die städtischen Beteiligungen sollen bis 2012 gegenüber den Ansätzen des vom Rat beschlossenen Haushaltsplans 2009 einen Betrag von 7,5 Mio. € an Mehreinnahmen erbringen.
Im Haushaltsplan 2009 sind Dividenden-/Gewinnausschüttungen der städtischen Beteiligungen wie folgt etatisiert:
Finanzstelle | Beteiligung | HH-Ansatz 2009
(Bruttoeinnahme) |
3520.000 | union-boden GmbH | 1.600.000 € |
5700.000 | Flughafen Hannover Langenhagen GmbH | 1.750.000 € |
7910.000 | Gesellschaft für Verkehrsförderung GmbH | 16.000 € |
8170.000 | Versorgungsbetriebe | 50.000.000 € |
8700.000 | Sparkasse Hannover | 2.943.000 € |
Die Haushaltsplanansätze des Jahres 2009 basieren auf den guten Jahresergebnissen der Beteiligungsunternehmen des Jahres 2007 und der Wirtschaftspläne der Unternehmen des Jahres 2008. Im Jahr 2008 machten sich, auch bei den konjunkturabhängigen Unter- nehmen, wie z.B. Flughafen Hannover Langenhagen GmbH, die Auswirkungen der Finanzkrise noch nicht im Ergebnis bemerkbar. Mit Ausnahme der union-boden gmbH, die den obigen Planansatz nicht erreicht, werden die geplanten Gewinnausschüttungen im Haushaltsjahr 2009 mindestens vereinnahmt werden. Es ist zu beachten, dass die Gewinnausschüttungen im Haushaltsjahr 2009, lässt man Sondereffekte, wie z.B. die Auflösung von Gewinnrücklagen außen vor, einen historischen Höchststand erreichen dürften. Für Folgejahre, insbesondere im Zeitraum HSK VII, ist eine Steigerung der Gewinnabführung um 7,5 Mio. €, auch vor dem Hintergrund, dass die Auswirkungen des wirtschaftlichen Abschwunges ab dem Jahr 2009 bei den Beteiligungsunternehmen ankommen werden, ein ehrgeiziges Ziel.
Den größten Anteil an der Gewinnabführung erbringt die Stadtwerke Hannover AG. Diese verfolgt mit der Unternehmensstrategie einen kerngeschäftsnahen Wachstumskurs. Dabei werden erhebliche Investitionen in Wachstumsprojekte getätigt, die das Unternehmens- ergebnis stärken sollen. Hierzu trägt der Erwerb von Anteilen an der Thüga AG bei, mit dem unmittelbar Ergebnisbeiträge erzielt werden, so dass die Steigerung der Gewinnab- führung insbesondere von den Stadtwerken zu erbringen sein wird.
4. HSK-Block: Strukturmaßnahmen
Im Rahmen des HSK-Blocks "Strukturmaßnahmen" wurden verwaltungsintern grund- legende Restrukturierungsmaßnahmen geprüft. Die Prüfergebnisse mit einem HSK-Effekt von insgesamt rd. 10,5 Mio. € sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die einzelnen Maßnahmen und ihre Auswirkungen werden in den als Anlage beigefügten Maßnahmenbögen ausführlicher erläutert.
Nr. | Strukturmaßnahmen | HSK-Effekt |
S 1 | Defizitreduzierung Alten- und Pflegezentren | 500.000 € |
S 2 | Steigerung der Gewinnabführung Städtische Häfen | 100.000 € |
S 3 | Rechtsformänderung Stadtentwässerung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts | 1.450.000 € |
S 4 | Optimierung HCC | 800.000 € |
S 5 | Verkauf von Grundstücken und Wohnhäusern an städtische Töchter | 260.000 € |
S 6 | Optimierung interner Dienstleistungen und interne organisatorische Straffungen | 728.000 € |
S 7 | Optimierung Gebäudemanagement | 870.000 € |
S 8 | Optimierung VHS | 200.000 € |
S 9 | Einführung von Kassenautomaten / Selbstverbuchung im Bibliotheksbereich | 400.000 € |
S 10 | Reduzierung der Aufwendungszuschüsse | 2.400.000 € |
S 11 | Ausbau e-Government und interkommunale Zusammenarbeit mit der Region im IT-Bereich | 1.500.000 € |
S 12 | Rekommunalisierung Statik und Vergaben | 308.000 € |
S 13 | Ausschreibung Straßenbeleuchtung | 1.000.000 € |
| Gesamtsumme | 10.516.000 € |
5. HSK-Block: Fachprogramme
Die nachfolgend aufgelisteten Reduzierungen der Fachprogramme erbringen Einsparungen von rd. 2 Mio. €. Auch hier wird auf die in der Anlage beigefügten Maßnahmebögen verwiesen.
Nr. | Fachprogramme | HSK-Effekt |
F 1 | Kürzung der Zuschüsse für interkulturelle Angelegenheiten | 128.600 € |
F 2 | Kürzung der Mittel für den Funsport | 5.900 € |
F 3 | Nicht benötigte Mittel beim „Hannover-Aktiv-Pass" | 100.000 € |
F 4 | Höhere Kofinanzierung für „Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsentschädigungsvariante (sog. 1 € Jobs)“ | 100.000 € |
F 5 | Höhere Kofinanzierung des Projekts „Ausbildungsinitiative“ | 100.000 € |
F 6 | Vollständige Drittfinanzierung des Projekts „Qualifizierung von ausstiegswilligen Prostituierten“ | 50.000 € |
F 7 | Streichung des Beschäftigungsprogramms „Arbeit und Umwelt“ | 150.000 € |
F 8 | Kein weiterer Ausbau der flächendeckenden Sprachförderung | 100.000 € |
F 9 | Kein weiterer Ausbau der Familienzentren | 160.000 € |
F 10 | Kürzung der Mittel für die Jungendprojekte „Kulturelle Bildung“, „Gewaltprävention“ und „Beteiligung“ | 171.000 € |
F 11 | Reduzierung des Programms „Gesunde Ernährung an Schulen“ | 67.000 € |
F 12 | Streichung des Programms „Toilettenverschönerung“ | 52.300 € |
F 13 | Streichung des Programms „Lärmprävention“ | 70.000 € |
F 14 | Neukonzeption des Prämiensystems für Energieeinsparungen | 216.000 € |
F 15 | Fertigstellung des Einzelhandelskonzepts | 50.000 € |
F 16 | Fertigstellung des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts | 10.000 € |
F 17 | Fertigstellung des Verkehrsentwicklungsplans | 80.000 € |
F 18 | Fertigstellung des Konzepts „Hannover City 2020“ | 250.000 € |
F 19 | Einstellung der Imagekampagne für Quartiere | 50.000 € |
F 20 | Konzentration der Integrativen Stadtteilarbeit auf das Quartiersmanagement | 48.000 € |
F 21 | Streichung des Programms „Hannover heißt Zuhause“ | 70.000 € |
F 22 | Einstellung der Zuschüsse für das Bürgerbüro Stadtentwicklung | 115.000 € |
| Gesamtsumme | 2.143.800 € |
6. HSK-Block: Einnahmenerhöhungen
Die vorgesehenen Einnahmenerhöhungen von rd. 4,5 Mio. € sind in der folgenden Auf- stellung enthalten. Auch hier wird auf die in der Anlage beigefügten Maßnahmenbögen verwiesen.
Nr. | Einnahmenerhöhungen | HSK-Effekt |
E 1 | Erhöhung der Eintrittspreise für Bäder | 127.500 € |
E 2 | Erhöhung der Hundesteuer | 140.000 € |
E 3 | Erhöhung der Zweitwohnungsteuer | 55.000 € |
E 4 | Erhöhung der Automatensteuer in der Vergnügungsteuer | 176.000 € |
E 5 | Erhöhung der Gebühren für Melderegisterauskünfte | 1.500 € |
E 6 | Erhöhung der Fahrerlaubnisgebühren | 42.900 € |
E 7 | Erhöhung der Gebühren für Gewerbeangelegenheiten | 163.250 € |
E 8 | Erhöhung der Abschleppgebühren | 126.000 € |
E 9 | Mehreinnahmen bei der Landesförderung von Krippenplätzen | 2.600.000 € |
E 10 | Erhöhung der Säumnisgelder bei der Stadtbibliothek Hannover | 70.000 € |
E 11 | Umstellung der Entgeltstruktur der Musikschule | 15.000 € |
E 12 | Intensivierung der Abrechnung von Stadtteilkulturangeboten | 10.000 € |
E 13 | Erhöhung der Veranstaltungs- und Kursentgelte in Stadtteilkultureinrichtungen | 10.000 € |
E 14 | Erhöhung der Eintrittspreise für die Herrenhäuser Gärten | 360.000 € |
E 15 | Entgelterhöhung für den Schützenplatz | 22.000 € |
E 16 | Erhöhung des Eintrittsgeldes bei den Pflanzentagen | 30.000 € |
E 17 | Erhöhung des Eintrittsgeldes beim Tiergartenfest | 7.500 € |
E 18 | Erhöhung der Gebühren für Urnenbeisetzung | 190.000 € |
E 19 | Erhöhung der Parkgebühren | 300.000 € |
E 20 | Mietsteigerung für Tiefgarage Opernplatz | 30.000 € |
| Gesamtsumme | 4.476.650 € |
7. HSK-Block: Ausgabenabsenkungen
Im Konsolidierungszeitraum sind rd. 4,9 Mio. € durch dauerhafte Ausgabenabsenkungen zu erbringen. Der größte Teil ist in Höhe von 3,8 Mio. € bereits im Verwaltungsentwurf zum Haushaltsplan 2010 umgesetzt. Dabei sind Ausgabenabsenkungen bei einer Vielzahl von Finanzpositionen in den Fachbereichsetats vorgenommen worden. Damit geht also keine gezielte auf die jeweilige Finanzposition gerichtete Kürzung einher. Vielmehr sind die Ausgabenkürzungen in den Fachbereichsetats durch Umschichtungen und Prioritäten- setzung innerhalb der Deckungskreise auszugleichen bzw. aufzufangen. Daher wurde auf die Erstellung von Maßnahmenbögen verzichtet.