Drucksache Nr. 2465/2015:
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2016 sowie über die Grundförderung 2017-2020

Inhalt der Drucksache:

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2465/2015
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Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2016 sowie über die Grundförderung 2017-2020

Antrag,

zu beschließen:
1. Zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten folgende Theater bzw. Produktionsgemeinschaften im Haushaltsjahr 2016 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirats (vgl. den entsprechenden Empfehlungstext des Theaterbeirats als Anlage 1) Zuwendungen in nachstehender Höhe:
a) Grundförderung 2016

Landerer & Company GbR 23.000 €
Theater an der Glocksee e. V. 43.000 €
Theater fensterzurstadt GbR 38.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 30.000 €
134.000 €

b) Produktionsförderung 2016
Agentur für Weltverbesserungspläne GbR 12.000 €
Burger productions 14.000 €
Commedia Futura e. V. 29.000 €
Figurentheater Neumond 5.000 €
Fräulein Wunder AG GbR 12.000 €
Hier:Leben Bühnenproduktionen 8.000 €
Klecks-Theater Hannover e. V. 20.000 €
Landerer & Company GbR 47.000 €
Musiktheater bruit! 7.000 €
Theater an der Glocksee e. V. 14.000 €
TheaterErlebnis GbR 6.000 €
Theater fensterzurstadt GbR/
Theaterwerkstatt Hannover (Koproduktion) 20.000 €
Theater fensterzurstadt GbR 10.000 €
Theater im Pavillon (BI Raschplatz e. V.) 13.000 €
Theater in der List e. V. 13.000 €
theater sýstema e. V. 10.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 13.000 €
253.000 €
2. Zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten folgende Theater bzw. Produktionsgemeinschaften in den Haushaltsjahren 2017-2020 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirats Zuwendungen in nachstehender Höhe:
Grundförderung 2017-2020

Frl. Wunder AG 10.000 €
Landerer & Company GbR 45.000 €
Theater an der Glocksee e. V. 35.000 €
Theater fensterzurstadt GbR 35.000 €
Theaterwerkstatt Hannover gGmbH 30.000 €
155.000 €
3. Die Zuwendungen an die Freien Theater bzw. Produktionsgemeinschaften werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2016 bzw. der Haushaltssatzung der Jahre 2017-2020 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt und bezogen auf die Grundförderung in gleichbleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet. Die Produktionsförderung wird entsprechend dem Mittelabruf durch die Theater bzw. Produktionsgemeinschaften ausgezahlt. Die Auszahlung zu den genannten Terminen erfolgt auch, wenn die Haushaltssatzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist.

4. Zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit werden 2016 Mittel für Honorar- und Sachkosten in Höhe von 54.839 € bereitgestellt.

5. Jedes Mitglied des Theaterbeirats erhält für seine Tätigkeit im Jahr 2016 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 €. Sofern die Mitgliedschaft nicht über das gesamte Jahr 2016 besteht, wird die Aufwandentschädigung anteilig gewährt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung wird grundsätzlich von einem paritätisch besetzten Beirat (drei Damen, drei Herren) empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42B - Investitionstätigkeit
Produkt 26101
Darstellende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 57.839,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 387.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -444.839,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -444.839,00 €

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) beschlossen, die zuletzt durch Beschluss der Drucksache Nr. 0442/2011 am 23.06.2011 geändert wurden.

Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover unterscheiden grundsätzlich zwischen Grundförderung, Produktionsförderung und der Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit.

Sie sehen ferner vor, dass ein unabhängiger Beirat aus sechs Mitgliedern, die mit der Darstellenden Kunst und insbesondere auch dem Freien Theater vertraut sind, den Rat in seinen Förderentscheidungen aus künstlerischer Sicht berät. Die Beratung erfolgt in Form schriftlicher Empfehlungen zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Drucksache. Der vorstehende Beschlussvorschlag folgt den Empfehlungen des Theaterbeirats.

Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover sehen vor, dass die Grundförderung in der Regel für vier Kalenderjahre (zuletzt 2013-2016) in Folge vergeben wird. Die Bewilligung erfolgt jedoch jahresbezogen. Folgeanträge auf Grundförderung können bereits nach drei Jahren Laufzeit beantragt werden. Von dieser Möglichkeit haben die Freien Theater in Hannover Gebrauch gemacht. Mit der Drucksache liegt somit auch eine Empfehlung des Theaterbeirats für die Vergabe von Zuwendungen für die Grundförderung der Jahre 2017-2020 vor.

Nach den Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten die vom Rat berufenen Mitglieder des Theaterbeirats eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Beschluss des Rates aus den Mitteln der Theaterförderung. Auch in der Vergangenheit betrug die jährliche Aufwandsentschädigung 500 € pro Mitglied.
42.8 
Hannover / 03.11.2015