Drucksache Nr. 2462/2021:
Erhöhung des Zuschusses der Landeshauptstadt Hannover zum Mittagessenpreis an Ganztagsschulen von 1,00 € auf 1,12 € pro Tellergericht

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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2462/2021
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Erhöhung des Zuschusses der Landeshauptstadt Hannover zum Mittagessenpreis an Ganztagsschulen von 1,00 € auf 1,12 € pro Tellergericht

Antrag,

zu beschließen, dass der Zuschuss der Landeshauptstadt Hannover zum Mittagessenpreis an Ganztagsschulen von 1,00 € auf 1,12 € pro Tellergericht erhöht wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bezuschussung zum Mittagessen in den Ganztagsschulen richtet sich generell an alle Geschlechter.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 40 - Investitionstätigkeit
Produkt 42914000
Sonstige Aufwendungen/DL bzw. Mittagessen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 1.104.530,56 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.104.530,56 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.104.530,56 €
Zu den Kosten:

Die angegebenen Aufwendungen beziehen sich auf ein Schuljahr bei einem Sachkosten-zuschuss von 1,12 € pro Tellergericht:


• 82 Ganztagsschulstandorte
• ca. 1.351.212 Essen pro Jahr insgesamt
• davon ca. 16.338 Essen an Nicht-Schüler*innen (Lehrer*innen, Schulpersonal, etc.)
• sowie ca. 348.686 Essen an BUT-berechtigte Schüler*innen
• 190 Essentage pro Schuljahr

Die Caterer rechnen das Mittagessen direkt mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. für die Bildungs- und Teilhabe (BuT) - berechtigten Schüler*innen direkt mit der leistungsgewährenden Behörde, z.B. der Region Hannover und dem Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover, ab. Für durch das Bildungs- und Teilhabepaket geförderte Mittagessen wird kein Zuschuss von der Stadt Hannover gewährt, weil dieses in voller Höhe von den jeweiligen Behörden übernommen wird. Ebenso wird für das Essen der „Nicht – Schüler*innen“ kein Zuschuss gezahlt.

Zuschussberechtigte Essen:

1.351.212 gesamte Essen pro Jahr
./. 16.338 Essen der Nicht-Schüler*innen pro Jahr
./. 348.686 Essen BUT-berechtigte Schüler*innen pro Jahr
= 986.188 Zuschussberechtigte Essen pro Jahr

Somit ergeben sich durch den neuen Zuschuss Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.104.530,56 € / jährlich (Aufwendungen für die Sachkostenzuschüsse für Essenausgabe und Abrechnungssystem = 986.188 Essen jährlich x 1,12 € Zuschuss) gegenüber der bisherigen Höhe von 986.188 €.

Durch die Erhöhung des Zuschussbetrages von 0,12 € pro Tellergericht ergibt sich ein jährlicher Mehrbetrag in Höhe von ca. 118.342,56 €.

Bei weiterem Ausbau der Ganztagsschulen und steigenden Teilnehmer*innenzahlen erhöhen sich die Aufwendungen entsprechend.

Begründung des Antrages

Der Rat hat am 19.12.2013 das „Hannoversche Mittagessenkonzept für Ganztagsschulen“ (Drucksache Nr. 2119/2013) beschlossen. Vorrangiges Ziel ist es dabei, für die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Senkung der Kosten für ein Mittagessen zu erreichen. Der stadtweite Zieldurchschnittspreis für ein Mittagessen an den Ganztagsschulen ist im Rahmen des hannoverschen Mittagessenkonzeptes mit durchschnittlich 2,80 € vorgegeben.

Der durchschnittliche stadtweite Essenpreis wird jährlich anhand der aktuellen Essenpreise an allen hannoverschen Ganztagsschulen berechnet, um die Zuschusshöhe gegebenenfalls anpassen zu können.

Im Jahr 2020 wurde die Mittagessenverpflegung aller Ganztagsschulen neu vergeben. Die letzten Vergaben wurden erst im Dezember abgeschlossen, so dass der aktuelle stadtweite Durchschnittspreis für ein Mittagessen erst jetzt neu berechnet werden konnte. Der aktuelle Durchschnittspreis für ein Tellergericht liegt bei 3,92 €.

Um den Zieldurchschnittspreis von 2,80 € aus der Drucksache Nr. 2119/2013 weiterhin zu gewährleisten, muss dementsprechend der Zuschuss um 0,12 € auf 1,12 € erhöht werden.

Berechnung:



durchschnittlicher Gesamtpreis pro Tellergericht:
3,92 €
./. Zieldurchschnittspreis gemäß DS 2119 / 2013

2,80 €
Differenz pro Tellergericht (Zuschusshöhe): 1,12 €

Die Aufteilung des Zuschussbetrages wird erforderlich, sofern an einzelnen Ganztagsschulen die Verteilung des Essens und die Bereitstellung eines Abrechnungssystems nicht von demselben Anbieter übernommen werden.




Der durchschnittliche Gesamtpreis pro Tellergericht teilt sich auf in:

Durchschnittlicher Warenpreis pro Tellergericht: 2,52 €


+ Durchschnittlicher Preis für Personal: 1,13 €
+ Durchschnittlicher Preis für das Abrechnungssystem: 0,27 €
--------------------------------------------------------------------
= durchschnittlicher Gesamtpreis: 3,92 €

Die Aufteilung des Zuschusses erfolgt im gleichen Verhältnis zu den durchschnittlichen Kosten pro Tellergericht:

Zuschussbetrag pro Tellergericht für das Personal: 0,90 €


Zuschussbetrag pro Tellergericht für das Abrechnungssystem: 0,22 €

= Höhe des Zuschusses: 1,12 €

40.24 
Hannover / 15.11.2021