Antrag Nr. 2433/2023:
Änderungsantrag (1) der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023:
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2433/2023 (Originalvorlage)
1703/2023 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

AfD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag (1) der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023:
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen

Antrag

der Antrag wird wie folgt geändert:

Es werden ohne Ausnahme neue Nutzungsrechte für Erdwahlgrabstätten vergeben.

Begründung


„Dies entspricht weder den Anforderungen an die Funktion von Friedhöfen noch den Erwartungen im Sinne des Pietätsgedankens. Außerdem wird das Grundwasser nachhaltig belastet, was nach wasserhaushaltsrechtlichen Aspekten nicht mehr zulässig ist. Daher soll der Friedhof für Erdbestattungen geschlossen werden.“

Diese Begründung wurde in der neuen Verwaltungs-Drucksache entfernt, was den Schluss zulässt, dass es sich hier um eine falsche Aussage gehandelt habe. Ob wirklich sogenannte „Wachsleichen“ auf dem Friedhof gefunden wurden, ist ebenfalls fraglich, da die ehemalige Fraktionsvorsitzende der CDU, Sabine Dudda, und der Einzelvertreter der FDP, Uwe Bretthauer, bei einer Ausgrabung dabei waren und im Anschluss mehrfach wiederholten, es gäbe keine Wachsleichen.

Ein weiterer Grund für die Fortführung von Sargbestattungen ist, dass sowohl im Christentum als auch im Islam Erdbestattungen eine tiefe religiöse Bedeutung haben:

Im Christentum symbolisiert die Erdbestattung die Überzeugung, dass der Körper nach dem Tod zur Erde zurückkehrt, während die Seele zum ewigen Leben aufersteht.

Im Islam ist die Erdbestattung die vorherrschende Bestattungsform. Sie basiert auf der Überzeugung, dass der Körper nach dem Tod gereinigt und so schnell wie möglich in die Erde gelegt werden sollte.

Für viele Menschen ist auch eine Umbettung keine akzeptable Lösung, da sie die Totenruhe stört und aus religiösen oder emotionalen Gründen abgelehnt wird. Deshalb sollte die Möglichkeit von Erdbestattungen aufrechterhalten werden.

Jens Keller

Fraktionsvorsitzender