Antrag Nr. 2248/2009:
Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 2052/2009 - Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucksache Nr. 2052/2009 - Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden

zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ab 01.08.2009 eine Drittkraft in eingruppigen Krippen von Elterninitiativen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden und einer Eingruppierung in EG 6, Stufe 4 TVöD zu finanzieren analog der Finanzierung der zusätzlichen Kräfte in Kleinen Kindertagesstätten (KKTs) (mit Kosten von 28.416,52 Euro jährlich pro Gruppe)
Sofern andere Träger als Elterninitiativen auf der gleichen Finanzierungsgrundlage wie Elterninitiativen arbeiten und eingruppige Krippen einrichten, gilt die Drittkraftregelung analog der Elterninitiativen.

Begründung

Die Finanzierung einer zusätzlichen Kraft in eingruppigen Krippeneinrichtungen soll analog der qualitativen Verbesserung in den KKTs (Kleine Kindertagesstätten) gewährleistet werden. Diese Lösung stellt einen angemessenen Kompromiss dar, mit dem die Interpretationen des Ratsauftrages (basierend auf der Information DS 2224-2007) aus den unterschiedlichen Blickwinkeln berücksichtigt werden.
Zur Umsetzung dieses Teiles des Ratsauftrages hat die Verwaltung bereits mit Datum vom 25.06.2008 zusätzliche Mittel in Höhe von 165.300 Euro für 2009 eingesetzt und eine entsprechende Erhöhung für die Folgejahre beschlossen. Diese Mittel sind aktuell immer noch ausreichend, da laut Verwaltung insgesamt 12 Eingruppeneinrichtung in diesem Bereich zu berücksichtigen sind. Es entstehen ganzjährig Kosten in Höhe von 341.000 Euro. Die Kosten für 2009 betragen 5/12 von dieser Summe.




Christine Kastning Lothar Schlieckau
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender