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Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden
Antrag,
zu beschließen:
ab 01.08. 2009 eine Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden (15 Plätze) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Stunden und einer Eingruppierung in EG 6, Stufe 1 TVöD zu finanzieren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die bessere Personalausstattung sorgt für eine umfassende Betreuung mit Fachpersonal und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ebenso trägt die Ausweitung der Betreuungszeit zu einer besseren Versorgung der Kinder bei.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | | |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | 280.000,00 € | *4645.000/718000 |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 280.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -280.000,00 € | |
Die Zusatzkraft wird aufgrund des Ratsbeschlusses DS 1725/2008 eingesetzt.
Begründung des Antrages
Mit dem Ratsauftrag DS 1725/2008 wurde ein Stufenprogramm zur Ausweitung der Personalausstattung in den Krippengruppen der Kinderläden und Kleine Kinderkindertagesstägesstätten beschlossen. Die Kleinen Kindertagesstätten haben seit August des vergangenen Jahres eine zweite Fachkraft erhalten, die eingruppigen Kinderläden sollen ab August 2009 eine dritte Fachkraft erhalten.
Die durch das Nds. Kindertagesstättengesetz (Nds.KiTaG) festgelegten Mindeststandards erforderten auch bisher eine stundenweise eingesetzte Drittkraft in den Einrichtungen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die bereits vorhandenen 12,5 Stunden auf eine ganztägige Arbeitszeit aufzustocken. So ist die regelmäßige Anwesenheit von drei Fachkräften sichergestellt.
Die Finanzierung der Elterninitiativen erfolgt auf der Basis von Pauschalen aus dem TVöD. Die Einrichtungen sind nicht tarifgebunden, so dass die Festlegung der Entgeltgruppe und der Stufe nur als Berechnungsgröße dient. Da es sich um die dritte Kraft in der Gruppe handelt, wurde eine Eingruppierung unterhalb der bisherigen Zweitkräfte (Ziffer 7.2 der Förderrichtlinie) gewählt.
Das Land bezuschusst diese Kräfte nicht, so dass die Kosten in voller Höhe als freiwillige Leistung von der Landeshauptstadt Hannover getragen werden müssen.
Die Gespräche mit der Kinderladen-Initiative zur Umsetzung der Drittkraft-Regelung ergaben von dort die Forderung nach einer Mindestarbeitszeit der dritten Kraft von 36,25 Stunden analog der Öffnungszeit, besser noch ganztags mit 38,5 Stunden. Die Eingruppierung sollte mindestens bei EG 6, Stufe 2 liegen.
Diese Forderung würde zu Mehrkosten im Vergleich zum Vorschlag der Verwaltung von jährlich rund 19.000 € pro Gruppe und Jahr führen. Die Verwaltung hat die Vorstellungen der Kinderladen-Initiative daher nicht aufgegriffen.
51.4 1
Hannover / 22.09.2009