Drucksache Nr. 2052/2009:
Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksräte 01 - 13

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
In den Jugendhilfeausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2052/2009
 

Finanzierung der Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden

Antrag,

zu beschließen:
ab 01.08. 2009 eine Drittkraft in eingruppigen Krippen-Kinderläden (15 Plätze) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Stunden und einer Eingruppierung in EG 6, Stufe 1 TVöD zu finanzieren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die bessere Personalausstattung sorgt für eine umfassende Betreuung mit Fachpersonal und erleichtert Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ebenso trägt die Ausweitung der Betreuungszeit zu einer besseren Versorgung der Kinder bei.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen280.000,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt280.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-280.000,00 € 
Die Zusatzkraft wird aufgrund des Ratsbeschlusses DS 1725/2008 eingesetzt.

Begründung des Antrages


Mit dem Ratsauftrag DS 1725/2008 wurde ein Stufenprogramm zur Ausweitung der Personalausstattung in den Krippengruppen der Kinderläden und Kleine Kinderkindertagesstägesstätten beschlossen. Die Kleinen Kindertagesstätten haben seit August des vergangenen Jahres eine zweite Fachkraft erhalten, die eingruppigen Kinderläden sollen ab August 2009 eine dritte Fachkraft erhalten.
Die durch das Nds. Kindertagesstättengesetz (Nds.KiTaG) festgelegten Mindeststandards erforderten auch bisher eine stundenweise eingesetzte Drittkraft in den Einrichtungen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die bereits vorhandenen 12,5 Stunden auf eine ganztägige Arbeitszeit aufzustocken. So ist die regelmäßige Anwesenheit von drei Fachkräften sichergestellt.

Die Finanzierung der Elterninitiativen erfolgt auf der Basis von Pauschalen aus dem TVöD. Die Einrichtungen sind nicht tarifgebunden, so dass die Festlegung der Entgeltgruppe und der Stufe nur als Berechnungsgröße dient. Da es sich um die dritte Kraft in der Gruppe handelt, wurde eine Eingruppierung unterhalb der bisherigen Zweitkräfte (Ziffer 7.2 der Förderrichtlinie) gewählt.

Das Land bezuschusst diese Kräfte nicht, so dass die Kosten in voller Höhe als freiwillige Leistung von der Landeshauptstadt Hannover getragen werden müssen.

Die Gespräche mit der Kinderladen-Initiative zur Umsetzung der Drittkraft-Regelung ergaben von dort die Forderung nach einer Mindestarbeitszeit der dritten Kraft von 36,25 Stunden analog der Öffnungszeit, besser noch ganztags mit 38,5 Stunden. Die Eingruppierung sollte mindestens bei EG 6, Stufe 2 liegen.
Diese Forderung würde zu Mehrkosten im Vergleich zum Vorschlag der Verwaltung von jährlich rund 19.000 € pro Gruppe und Jahr führen. Die Verwaltung hat die Vorstellungen der Kinderladen-Initiative daher nicht aufgegriffen.
51.4 1
Hannover / 22.09.2009