Drucksache Nr. 2215/2017:
238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Badenstedt / "Hermann-Ehlers-Allee"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB zu verzichten,

2. dem Entwurf der 238. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Zu 1.:
Das 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1825. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren wird parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

§ 3 Abs. 1 BauGB ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist in der Zeit vom 13.04.2017 bis 12.05.2017 im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr 1825 erfolgt.

Die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 BauGB für einen Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind für die 238. Änderung des Flächennutzungsplanes gegeben. Zudem sind Änderungsbereich und Planungsziel mit dem Bebauungsplan Nr. 1825 deckungsgleich. Mit dem Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zügiges Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan möglich, dessen Abschluss die Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist.


Zu 2. und 3.:
Mit dem 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines Wohnquartiers und damit die Nachnutzung einer seit 1994 ungenutzten Brachfläche geschaffen werden.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 05.04.2017 bis 12.05.2017 durchgeführt. Bedenken oder das Planverfahren in entscheidender Weise beeinflussende Hinweise wurden in den Stellungnahmen nicht abgegeben.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt.

Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes durchgeführt.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 238. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 05.09.2017