Drucksache Nr. 2194/2013 N2:
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
2. Neufassung
2194/2013 N2
9
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt,Neufassung aufgrund von Änderungsempfehlungen

Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge

Antrag,

1. den Änderungsempfehlungen der Stadtbezirksräte gemäß der Antragsbegründung zu Punkt 1 zu folgen bzw. mit Einschränkung zu folgen,

2. dem Neubau von weiteren Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose zuzustimmen,

3. dem Neubau dieser Wohnheime vorrangig auf den in der Anlage 1 zu dieser Drucksache vorgeschlagenen Standorten zuzustimmen,

4. zuzustimmen, dass diese Wohnheime vorrangig durch die GBH, ggf. auch durch geeignete Dritte errichtet werden und dass die angestrebte Nutzung durch Mietverträge geregelt wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Auswahl von neuen Standorten für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte werden Gender-Aspekte nicht berührt. Bei der späteren Planung der Gebäude werden die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern, Familien und Einzelpersonen, sowie die Problematiken der einzelnen Personengruppen, die sich aus ihrer Flüchtlings- oder Zuwanderungssituation ergeben, beachtet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 31505
Unterbringung von Personen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 400.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -400.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -400.000,00 €
Bei den dargestellten Kosten (400.000 €) handelt es sich um das Kostenrisiko für die Erstattung von Planungsleistungen möglicher Investoren, welches die Stadt maximal zu tragen hat, wenn trotz dieser Planungen keine Baumaßnahme realisiert wird.

Begründung des Antrages:

Zu 1.)
Im Beratungsverfahren zur Drucksache Nr. 2194/2013 bzw. Nr. 2194/2013 N1 haben die Stadtbezirksräte Vahrenwald-List, Südstadt-Bult, Döhren-Wülfel, Ricklingen, Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und Nord Änderungsempfehlungen beschlossen, die sich zum großen Teil decken (s. Anlagen 2 bis 9 dieser Drucksache). Die Verwaltung empfiehlt, die Empfehlungen wie folgt zu behandeln:

1.1
Die Überschrift wird geändert in: "Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge"
(in der Formulierung abweichend, inhaltlich gleich: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 4)

Antrag der Verwaltung: Folgen

1.2
Die Passagen zur Obdachlosigkeit werden gestrichen (Begründung zu 1. 2. Absatz, im 3. Absatz das Wort "Obdachlosenunterkünfte".
(in der Formulierung abweichend, inhaltlich gleich: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 4)

Antrag der Verwaltung: Folgen

1.3
Die Wohnheime werden von der GBH errichtet (streichen der Wörter "Dritte" im Beschlusstext und der Begründung).
(nur Stadtbezirksräte Vahrenwald-List, Südstadt-Bult, Döhren-Wülfel, Ricklingen und Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, s. Anlagen 2, 3, 5, 7 und 8)

Antrag der Verwaltung: Insofern zu folgen, dass die Wohnheime vorrangig durch die GBH errichtet werden. Die Möglichkeit der Errichtung durch Dritte sollte aber offen gehalten werden.

1.4
Es wird eine gesonderte Drucksache zu Standorten für den Neubau von Wohnheimen für Obdachlose vorgelegt.
(nur Stadtbezirksräte Vahrenwald-List, Südstadt-Bult, Döhren-Wülfel, Ricklingen und Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, s. Anlagen 2, 3, 4, 7 und 8)

Antrag der Verwaltung: Folgen

1.5
Das geplante Wohnheim für Flüchtlinge am Standort Thurnithistraße soll so dicht wie möglich an der Thurnithistraße gebaut werden mit einem Minimum an Parkplätzen.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 4)

Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen. Die Empfehlung des Stadtbezirksrates geht über einen Grundsatzbeschluss über die weiter zu verfolgenden Standorte hinaus.

1.6
Die vorhandene Rasenfläche soll für sportliche Aktivitäten sowohl für die Wohnheimbewohner als auch für Anwohner und interessierte Sportgruppen ertüchtigt werden. Dazu gehört auch die Installation einer Beleuchtungsanlage, damit die Fläche auch in der "dunklen" Jahreszeit genutzt werden kann.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 4)

Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen. Die Empfehlung des Stadtbezirksrates geht über einen Grundsatzbeschluss über die weiter zu verfolgenden Standorte hinaus.

1.7
Ferner soll auf dem Gelände ein Carport errichtet werden, unter dem 2 mobile Fußballtore (2 x 5 Meter) Platz finden.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, Anlage 4)

Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen. Die Empfehlung des Stadtbezirksrates geht über einen Grundsatzbeschluss über die weiter zu verfolgenden Standorte hinaus.

1.8
Zusätzlich sollen eine Sandspielfläche und Spielgeräte auf dem Gelände Platz finden und ein gemauerter Grillplatz.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 4)

Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen. Die Empfehlung des Stadtbezirksrates geht über einen Grundsatzbeschluss über die weiter zu verfolgenden Standorte hinaus.

1.9
Die Anzahl der Bewohner des Wohnheims wird verbindlich auf 50 Personen festgesetzt.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, 2. Anlage 4)

Antrag der Verwaltung: Insofern zu folgen, dass die Anzahl der Personen auf max. 50 begrenzt wird.

1.10
Die Bevölkerung wird durch die Verwaltung auf die Wohnheime und Ihre Bewohner/innen informiert, um möglichen Konflikten frühzeitig zu begegnen.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 5)

Antrag der Verwaltung: Folgen. Mit dieser Drucksache soll ein Grundsatzbeschluss zur Errichtung weiterer Wohnheime für Flüchtlinge an den vorgeschlagenen Standorten gefasst werden, um den Auftrag zur Unterbringung der genannten Personenkreise gerecht werden zu können, da die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Im Falle der Zustimmung zu diesem Vorschlag wird die Verwaltung die Planung für die einzelnen Flächen konkretisieren und dann auch die Anlieger im Rahmen einer Sitzung des Stadtbezirksrates informieren.

1.11
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Neubau für Flüchtlinge so konzipiert werden kann, damit das Gebäude auch zur Nachnutzung wie zum Beispiel als Studentenwohnheime zur Verfügung gestellt werden kann.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 6)

Antrag der Verwaltung: Folgen.

1.12
Für den Standort Jordanstraße ist aus städtebaulichen Gründen eine Blockrandbebauung, die mindestens drei Geschosse umfasst, zu prüfen.
(nur Stadtbezirksrat Südstadt-Bult, s. Anlage 3)

Antrag der Verwaltung: Folgen

1.13
Der Standort "Am Bahndamm" wird akzeptiert, wenn es keine andere Alternative für einen Standort im Stadtbezirk gibt.
(nur Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt)

Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen

1.14
Auf dem Standort Kopernikusstraße 7 wird in Verbindung mit dem Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge angrenzend zur Wohnbebauung der GBH am Weidendamm studentischen Wohnen verwirklicht.
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der GBH bis Ende Februar 2014 ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und bis Ende 2014 umzusetzen.
(nur Stadtbezirksrat Nord, s. Anlage 9)

Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen.

1.15
Für den Standort Kopernikusstraße ist aus städtebaulichen Gründen eine Blockrandbebauung zu prüfen.
(nur Stadtbezirksrat Nord, s. Anlage 9)

Antrag der Verwaltung: Folgen


zu 2.)
Der Bedarf an Unterbringungsplätzen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler ist in der jüngsten Vergangenheit wieder deutlich gestiegen, so dass in den vorhandenen Wohnheimen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Mit der Drucksache Nr. 1610/2013 hat die Verwaltung die Entwicklung der Unterkunftsplätze der letzten Jahre und die derzeit in Vorbereitung bzw. Planung befindlichen neuen Unterkünfte ausführlich dargestellt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass auch diese Unterkünfte nicht ausreichen werden, um die der Landeshauptstadt Hannover zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen. Hinzu kommt, dass zwei der derzeitigen Wohnheime nur übergangsweise genutzt werden können und bereits im Jahr 2014 geschlossen werden müssen (Zweibrückener Str. 72 und Deurag-Nerag-Str. 5).

Gleichzeitig ist die absolute Zahl der von der Landeshauptstadt Hannover untergebrachten Obdachlosen im Jahr 2012 um 106 Personen gestiegen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres war ein weiterer Anstieg von 71 Personen zu verzeichnen, so dass nunmehr 697 Menschen in städtischen Obdachlosenunterkünften leben. Einer der Hintergründe dafür ist, dass angesichts des angespannten Wohnungsmarktes im Segment der kleinen und preisgünstigen Wohnungen gerade Personen mit besonderen Schwierigkeiten - wie beispielweise Mietschulden - keine Wohnung finden. Darüber hinaus mussten in der jüngsten Vergangenheit vermehrt Menschen aus Osteuropa (Bulgarien und Rumänien) als Obdachlose untergebracht werden (62 Personen mit Stand 10.10.2013). Da ab dem 01.01.2014 für diese beiden europäischen Staaten die volle Freizügigkeit in Kraft tritt, muss damit gerechnet werden, dass sich die Zahl der Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen aus Bulgarien und Rumänien nach Hannover kommen, steigen wird. Bei Wohnungsverlust muss diesen Menschen Obdach in Einrichtungen der Landenshauptstadt Hannover gewährt werden.

Um diesem zukünftigen Bedarf an Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften gerecht zu werden, versucht die Verwaltung weitere Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Dabei sollen gerade für Flüchtlinge entsprechend der Drucksache Nr. 2781/2012 weitere Wohnungen für eine dezentrale Unterbringung angemietet werden. Zudem werden weiter geeignete Bestandsgebäude für Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnprojekte gesucht. Hier ist die Verwaltung aber auf entsprechende Angebote Dritter angewiesen, so dass eine verlässliche mittelfristige Planung nicht möglich ist.

zu 3.)
Die in der Anlage 1 zu dieser Drucksache aufgeführten Standorte sind im städtischen Eigentum, von der Lage und Umgebung für Wohnzwecke geeignet und kurzfristig verfügbar.

Vorrangig sollen die Standorte "Oheriedentrift" (Bemerode), "Thurnithistraße" (Döhren), "Tresckowstraße" (Wettbergen) und "Kopernikusstraße 7" (Nordstadt) vorbereitet werden. Es sollen Gebäude in einer Bauweise, die für dauerhaftes Wohnen geeignet ist, entstehen. Der Baustandard für die Gebäude soll sich an dem des Flüchtlingswohnheims der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde in der Hildesheimer Straße bzw. an dem Baustandard der derzeit im Bau befindlichen Flüchtlingswohnheime der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) orientieren. Die Unterkünfte sind für jeweils ca. max. 50 Bewohnerinnen / Bewohner vorgesehen.

Mit zweiter Priorität sollen die Standorte "Am Sandberge" (Bemerode) und soll der Standort "Am Bahndamm" (Ahlem) entwickelt werden. Auch auf diesen Grundstücken sollen diesem Grundstück soll ein Gebäude in einer Bauweise für dauerhaftes Wohnen für jeweils rd. max. 50 Personen entstehen. Bei diesen beiden Standorten diesem Standort ist zu klären, ob und welche Alternativen zur derzeitigen Nutzung in Frage kommen. Beim Standort "Am Bahndamm" ist zudem Zudem ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1262 für eine Flüchtlingsunterkunft zu prüfen. Dieser sieht derzeit eine gewerbliche Nutzung vor.

Weitere geeignete Standorte sind in erster Priorität der Standort "Oheriedentrift" (Bemerode) und in zweiter Priorität der Standort "Am Sandberge" (Bemerode). Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat im Rahmen seiner Anhörung die Drucksache Nr. 2194/2013 N1 in seiner Sitzung am 13.11.2013 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Die nächste Sitzung des Stadtbezirksrats findet am 11.12.2013 statt. Um für die übrigen Standorte, denen die beteiligten Stadtbezirksräte bereits zugestimmt haben, frühzeitig noch in diesem Jahr die Entscheidung des Verwaltungsausschusses herbeiführen zu können, wird für die o.g. Standorte im Bereich des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode unter Berücksichtigung der mit dieser Neufassung vorgeschlagenen Änderungen eine gesonderte Drucksache erstellt.

In demgegenüber nachrangiger Priorität sollen die Standorte "Hebbelstraße" (List) und Jordanstraße 30" Südstadt entwickelt werden. Hier sollen abweichend von den zuvor aufgeführten Standorten Gebäude geplant werden, die sich in ihrer Bauweise aus den Randbedingungen des konkreten Ortes (Baulücke, leitungstechnische Erschließung) entwickeln müssen. Für den Standort Jordanstraße 30 ist zudem eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 621 erforderlich, da auch dieser derzeit Gewerbegebiet ausweist.

zu 4.)
Die Wohnheime sollen vorrangig von der GBH, im Einzelfall auch von anderen geeigneten Investoren geplant und errichtet und anschließend von der Stadt angemietet werden. Die Beauftragung von Dritten ist verbunden mit einer Absichtserklärung, dass die Stadt die Planungskosten erstattet, falls der Bau, aus Gründen, die die GBH oder der Dritte nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommt.


Die 2. Neufassung ist aufgrund der Änderungsempfehlungen der Stadtbezirksräte erforderlich.
61.4 / 61.15
Hannover / 02.12.2013