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Bei den dargestellten Kosten (400.000 €) handelt es sich um das Kostenrisiko für die Erstattung von Planungsleistungen möglicher Investoren, welches die Stadt maximal zu tragen hat, wenn trotz dieser Planungen keine Baumaßnahme realisiert wird.
Zu 1.)
Im Beratungsverfahren zur Drucksache Nr. 2194/2013 bzw. Nr. 2194/2013 N1 haben die Stadtbezirksräte Vahrenwald-List, Südstadt-Bult, Döhren-Wülfel, Ricklingen, Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und Nord Änderungsempfehlungen beschlossen, die sich zum großen Teil decken (s. Anlagen 2 bis 9 dieser Drucksache). Die Verwaltung empfiehlt, die Empfehlungen wie folgt zu behandeln:
1.1Die Überschrift wird geändert in: "Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge"
(in der Formulierung abweichend, inhaltlich gleich: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 4)
Antrag der Verwaltung: Folgen
1.2Die Passagen zur Obdachlosigkeit werden gestrichen (Begründung zu 1. 2. Absatz, im 3. Absatz das Wort "Obdachlosenunterkünfte".
(in der Formulierung abweichend, inhaltlich gleich: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 4)
Antrag der Verwaltung: Folgen
1.3Die Wohnheime werden von der GBH errichtet (streichen der Wörter "Dritte" im Beschlusstext und der Begründung).
(nur Stadtbezirksräte Vahrenwald-List, Südstadt-Bult, Döhren-Wülfel, Ricklingen und Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, s. Anlagen 2, 3, 5, 7 und 8)
Antrag der Verwaltung: Insofern zu folgen, dass die Wohnheime vorrangig durch die GBH errichtet werden. Die Möglichkeit der Errichtung durch Dritte sollte aber offen gehalten werden.
1.4Es wird eine gesonderte Drucksache zu Standorten für den Neubau von Wohnheimen für Obdachlose vorgelegt.
(nur Stadtbezirksräte Vahrenwald-List, Südstadt-Bult, Döhren-Wülfel, Ricklingen und Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, s. Anlagen 2, 3, 4, 7 und 8)
Antrag der Verwaltung: Folgen
1.5Das geplante Wohnheim für Flüchtlinge am Standort Thurnithistraße soll so dicht wie möglich an der Thurnithistraße gebaut werden mit einem Minimum an Parkplätzen.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 4)
Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen. Die Empfehlung des Stadtbezirksrates geht über einen Grundsatzbeschluss über die weiter zu verfolgenden Standorte hinaus.
1.6Die vorhandene Rasenfläche soll für sportliche Aktivitäten sowohl für die Wohnheimbewohner als auch für Anwohner und interessierte Sportgruppen ertüchtigt werden. Dazu gehört auch die Installation einer Beleuchtungsanlage, damit die Fläche auch in der "dunklen" Jahreszeit genutzt werden kann.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 4)
Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen. Die Empfehlung des Stadtbezirksrates geht über einen Grundsatzbeschluss über die weiter zu verfolgenden Standorte hinaus.
1.7Ferner soll auf dem Gelände ein Carport errichtet werden, unter dem 2 mobile Fußballtore (2 x 5 Meter) Platz finden.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, Anlage 4)
Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen. Die Empfehlung des Stadtbezirksrates geht über einen Grundsatzbeschluss über die weiter zu verfolgenden Standorte hinaus.
1.8Zusätzlich sollen eine Sandspielfläche und Spielgeräte auf dem Gelände Platz finden und ein gemauerter Grillplatz.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 4)
Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen. Die Empfehlung des Stadtbezirksrates geht über einen Grundsatzbeschluss über die weiter zu verfolgenden Standorte hinaus.
1.9Die Anzahl der Bewohner des Wohnheims wird verbindlich auf 50 Personen festgesetzt.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, 2. Anlage 4)
Antrag der Verwaltung: Insofern zu folgen, dass die Anzahl der Personen auf max. 50 begrenzt wird.
1.10Die Bevölkerung wird durch die Verwaltung auf die Wohnheime und Ihre Bewohner/innen informiert, um möglichen Konflikten frühzeitig zu begegnen.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 5)
Antrag der Verwaltung: Folgen. Mit dieser Drucksache soll ein Grundsatzbeschluss zur Errichtung weiterer Wohnheime für Flüchtlinge an den vorgeschlagenen Standorten gefasst werden, um den Auftrag zur Unterbringung der genannten Personenkreise gerecht werden zu können, da die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. Im Falle der Zustimmung zu diesem Vorschlag wird die Verwaltung die Planung für die einzelnen Flächen konkretisieren und dann auch die Anlieger im Rahmen einer Sitzung des Stadtbezirksrates informieren.
1.11Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob der Neubau für Flüchtlinge so konzipiert werden kann, damit das Gebäude auch zur Nachnutzung wie zum Beispiel als Studentenwohnheime zur Verfügung gestellt werden kann.
(nur Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel, s. Anlage 6)
Antrag der Verwaltung: Folgen.
1.12Für den Standort Jordanstraße ist aus städtebaulichen Gründen eine Blockrandbebauung, die mindestens drei Geschosse umfasst, zu prüfen.
(nur Stadtbezirksrat Südstadt-Bult, s. Anlage 3)
Antrag der Verwaltung: Folgen
1.13Der Standort "Am Bahndamm" wird akzeptiert, wenn es keine andere Alternative für einen Standort im Stadtbezirk gibt.
(nur Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt)
Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen
1.14Auf dem Standort Kopernikusstraße 7 wird in Verbindung mit dem Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge angrenzend zur Wohnbebauung der GBH am Weidendamm studentischen Wohnen verwirklicht.
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit der GBH bis Ende Februar 2014 ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und bis Ende 2014 umzusetzen.
(nur Stadtbezirksrat Nord, s. Anlage 9)
Antrag der Verwaltung: Der Empfehlung im Sinne eines Prüfauftrages zu folgen.
1.15Für den Standort Kopernikusstraße ist aus städtebaulichen Gründen eine Blockrandbebauung zu prüfen.
(nur Stadtbezirksrat Nord, s. Anlage 9)
Antrag der Verwaltung: Folgen
zu 2.)
Der Bedarf an Unterbringungsplätzen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler ist in der jüngsten Vergangenheit wieder deutlich gestiegen, so dass in den vorhandenen Wohnheimen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Mit der Drucksache Nr. 1610/2013 hat die Verwaltung die Entwicklung der Unterkunftsplätze der letzten Jahre und die derzeit in Vorbereitung bzw. Planung befindlichen neuen Unterkünfte ausführlich dargestellt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass auch diese Unterkünfte nicht ausreichen werden, um die der Landeshauptstadt Hannover zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen. Hinzu kommt, dass zwei der derzeitigen Wohnheime nur übergangsweise genutzt werden können und bereits im Jahr 2014 geschlossen werden müssen (Zweibrückener Str. 72 und Deurag-Nerag-Str. 5).
Gleichzeitig ist die absolute Zahl der von der Landeshauptstadt Hannover untergebrachten Obdachlosen im Jahr 2012 um 106 Personen gestiegen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres war ein weiterer Anstieg von 71 Personen zu verzeichnen, so dass nunmehr 697 Menschen in städtischen Obdachlosenunterkünften leben. Einer der Hintergründe dafür ist, dass angesichts des angespannten Wohnungsmarktes im Segment der kleinen und preisgünstigen Wohnungen gerade Personen mit besonderen Schwierigkeiten - wie beispielweise Mietschulden - keine Wohnung finden. Darüber hinaus mussten in der jüngsten Vergangenheit vermehrt Menschen aus Osteuropa (Bulgarien und Rumänien) als Obdachlose untergebracht werden (62 Personen mit Stand 10.10.2013). Da ab dem 01.01.2014 für diese beiden europäischen Staaten die volle Freizügigkeit in Kraft tritt, muss damit gerechnet werden, dass sich die Zahl der Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen aus Bulgarien und Rumänien nach Hannover kommen, steigen wird. Bei Wohnungsverlust muss diesen Menschen Obdach in Einrichtungen der Landenshauptstadt Hannover gewährt werden.
Um diesem zukünftigen Bedarf an Flüchtlings
- und Obdachlosenunterkünften gerecht zu werden, versucht die Verwaltung weitere Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Dabei sollen gerade für Flüchtlinge entsprechend der Drucksache Nr. 2781/2012 weitere Wohnungen für eine dezentrale Unterbringung angemietet werden. Zudem werden weiter geeignete Bestandsgebäude für Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnprojekte gesucht. Hier ist die Verwaltung aber auf entsprechende Angebote Dritter angewiesen, so dass eine verlässliche mittelfristige Planung nicht möglich ist.
zu 3.)
Die in der Anlage
1 zu dieser Drucksache aufgeführten Standorte sind im städtischen Eigentum, von der Lage und Umgebung für Wohnzwecke geeignet und kurzfristig verfügbar.
Vorrangig sollen die Standorte
"Oheriedentrift" (Bemerode), "Thurnithistraße" (Döhren), "Tresckowstraße" (Wettbergen) und "Kopernikusstraße 7" (Nordstadt) vorbereitet werden. Es sollen Gebäude in einer Bauweise, die für dauerhaftes Wohnen geeignet ist, entstehen. Der Baustandard für die Gebäude soll sich an dem des Flüchtlingswohnheims der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde in der Hildesheimer Straße bzw. an dem Baustandard der derzeit im Bau befindlichen Flüchtlingswohnheime der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) orientieren. Die Unterkünfte sind für jeweils
ca. max. 50 Bewohnerinnen / Bewohner vorgesehen.
Mit zweiter Priorität
sollen die Standorte "Am Sandberge" (Bemerode) und soll der Standort "Am Bahndamm" (Ahlem) entwickelt werden. Auch auf
diesen Grundstücken sollen diesem Grundstück soll ein Gebäude in einer Bauweise für dauerhaftes Wohnen für jeweils
rd. max. 50 Personen entstehen. Bei
diesen beiden Standorten diesem Standort ist zu klären, ob und welche Alternativen zur derzeitigen Nutzung in Frage kommen.
Beim Standort "Am Bahndamm" ist zudem Zudem ist eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1262 für eine Flüchtlingsunterkunft zu prüfen. Dieser sieht derzeit eine gewerbliche Nutzung vor.
Weitere geeignete Standorte sind in erster Priorität der Standort "Oheriedentrift" (Bemerode) und in zweiter Priorität der Standort "Am Sandberge" (Bemerode). Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode hat im Rahmen seiner Anhörung die Drucksache Nr. 2194/2013 N1 in seiner Sitzung am 13.11.2013 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. Die nächste Sitzung des Stadtbezirksrats findet am 11.12.2013 statt. Um für die übrigen Standorte, denen die beteiligten Stadtbezirksräte bereits zugestimmt haben, frühzeitig noch in diesem Jahr die Entscheidung des Verwaltungsausschusses herbeiführen zu können, wird für die o.g. Standorte im Bereich des Stadtbezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode unter Berücksichtigung der mit dieser Neufassung vorgeschlagenen Änderungen eine gesonderte Drucksache erstellt.
In demgegenüber nachrangiger Priorität sollen die Standorte "Hebbelstraße" (List) und Jordanstraße 30" Südstadt entwickelt werden. Hier sollen abweichend von den zuvor aufgeführten Standorten Gebäude geplant werden, die sich in ihrer Bauweise aus den Randbedingungen des konkreten Ortes (Baulücke, leitungstechnische Erschließung) entwickeln müssen. Für den Standort Jordanstraße 30 ist zudem eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 621 erforderlich, da auch dieser derzeit Gewerbegebiet ausweist.
zu 4.)
Die Wohnheime sollen
vorrangig von der GBH, im Einzelfall auch von anderen geeigneten Investoren geplant und errichtet und anschließend von der Stadt angemietet werden. Die Beauftragung
von Dritten ist verbunden mit einer Absichtserklärung, dass die Stadt die Planungskosten erstattet, falls der Bau, aus Gründen, die
die GBH oder der Dritte nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommt.
Die 2. Neufassung ist aufgrund der Änderungsempfehlungen der Stadtbezirksräte erforderlich.