Drucksache Nr. 1933/2008:
Versetzung und Teilabbruch der Stützwand an der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Elisabeth-Selbert-Brücke und Kaisergabel

Inhalt der Drucksache:

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1933/2008
2
 

Versetzung und Teilabbruch der Stützwand an der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Elisabeth-Selbert-Brücke und Kaisergabel

Antrag,

der Versetzung und dem Teilabbruch der Stützwand an der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Elisabeth-Selbert-Brücke und Kaisergabel in stadteinwärtiger Richtung wie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt, der Mittelfreigabe und dem Baubeginn zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögenshaushalt:
Haushaltsmanagementkontierung: 6600.017-950 100

Bezeichnung: Bundesstraßen / Friedrich-Ebert-Straße

Anteil aus dem Ansatz 2008 : 400.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Diese Maß-
nahme wird insbesondere den Belangen mobilitätseingeschränkter Personen sowie denen junger Eltern gerecht, da der Bewegungsraum im Bereich der heutigen Stützwand zum Teil deutlich verbreitert wird.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten251.000,00 €Betriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt251.000,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung400.000,00 €6600.017-950100Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten19.450,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt400.000,00 € Ausgaben insgesamt19.450,00 € 
Finanzierungssaldo-149.000,00 € Überschuss / Zuschuss-19.450,00 € 
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen ca. 400.000 €.

In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschluss-
leitungen enthalten. Diese werden nicht über diese Haushaltsmanagementkontierung, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen
der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Die Maßnahme ist für den Bereich des neu erstellten Fußwegs nach dem NKAG ab-
rechenbar. Die Herstellungskosten für diesen Teilbereich belaufen sich auf rund 50.000 €, die Kosten für die Arbeiten an der Stützwand selbst sind nicht umlagefähig.

Für die Maßnahme sollen Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz (ehem. GVFG) beantragt werden. Vom Zuwendungsgeber wurde bereits eine 60%ige Förderquote in Aussicht gestellt. Eine verbindliche Entscheidung über die Zuteilung von Fördermitteln
steht jedoch noch aus.






Begründung des Antrages

1. Ausgangslage

Bereits in den 90er Jahren wurde durch das Büro Schnüll Haller und Partner ein Gutachten zu verschiedenen Ausbauvarianten für die Friedrich-Ebert-Straße erstellt. Dieses Gutachen enthält mehrere Varianten für die Gesamtmaßnahme, wobei jede Variante das Versetzen der Stützwand zur Verbesserung der Gehwegsituation (heutige Nutzbreite: 1,10 m bis 1,40 m) enthält. Die Weiterverfolgung der im Gutachten vorgeschlagenen Variante wurde mit Drucksache Nr. 3199/1997 beschlossen.

Mit der Drucksache Nr. 2164/2006 wurde der Gesamtmaßnahme zur Baumaßnahme Friedrich-Ebert-Straße zwischen Kaisergabel und Ricklinger Kreisel einschließlich der vorbereitenden Arbeiten zum Versetzen der Stützwand zugestimmt.

Die Straßenbauarbeiten wurden bereits im Jahr 2007 weitestgehend abgeschlossen. Aus bautechnischen Gründen konnte die Teilmaßnahme Stützwand zum damaligen Zeitpunkt nicht mit umgesetzt werden.

Zwischenzeitlich wurden mehrere Varianten zur Verbesserung der Gehwegsituation im Stützwandbereich geprüft. Die erarbeitete Ausbauvariante sowie ein kurzer Abriss der weiteren diskutierten Varianten werden im Folgenden dargestellt.


2. Beschreibung des Vorhabens

Um das Ziel einer Fußwegverbreiterung im Stützwandbereich erreichen zu können, wurden verschiedene bauliche Lösungen untersucht. Alternativ wurden hierbei zwei technische Lösungen betrachtet, die das Versetzen der Stützwand auf gesamter Länge beinhalteten. Wesentliche Aspekte, die zum Verwerfen dieser Alternativen führten, waren die finanziellen und technischen Auswirkungen bei der Berücksichtigung des Schmutzwasserkanals. (Kosten bei ca. 600.000 €)

Die vorteilhafteste Lösung stellt die in den Anlagen dargestellte Variante dar. Hier wird die Stützwand nur im nördlichen Bereich versetzt. Im südlichen Abschnitt kann eine Verbrei-
terung des Fußwegs auf 3,50 m durch die Anlage einer Böschung realisiert werden.

Aufgrund der anschließenden Trogstrecke kann der Engpass am nördlichen Ende des Fuß-
weges leider nur um rund 25 cm verbreitert werden. Dieser Zwangspunkt existiert jedoch bei allen Varianten.

Die Vorzugsvariante wurde insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduzierung entwickelt. Das Versetzen der Stützwand erfolgt nur in dem Bereich, in dem es aus Gründen des Höhenunterschiedes zwischen Fahrbahn und Fußweg unumgänglich ist. Eine Verlegung des Schmutzwasserkanals ist bei dieser Bauweise entbehrlich und daher auch die voll-
ständige Erneuerung des rechten Fahrstreifens. Zur Absicherung des unbefugten Betretens der Fahrbahn wird der gesamte Bereich der Nebenanlage durch ein Geländer gesichert.

3. UVP



Der Ausbau hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt.


4. Bauzeit / Bauablauf

Die Bauarbeiten sollen frühestens im Mai 2009 durchgeführt werden.

Vor Beginn der Baumaßnahme erhalten die Anlieger eine schriftliche Anliegerinformation, mit der sie über Art und Umfang der Arbeiten, die Bauzeiten sowie die zuständigen Ansprechpartner informiert werden.
66.22 
Hannover / 25.08.2008