Antrag Nr. 1873/2006:
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1342/2006, Umgestaltung des Platzes Meyers Garten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1873/2006 (Originalvorlage)
1342/2006 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 04.10.2006: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: 5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 12.10.2006: Verwaltungsausschuss: 4 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, wortgleich mit dem Antrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten aus der 1. Stellungnahme

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 1342/2006, Umgestaltung des Platzes Meyers Garten

Antrag zu beschließen:

Für die im Rahmen des Stadtplatzprogramms beabsichtigte Umgestaltung des Platzes Meyers Garten werden nur die derzeitig dort im städtischen Besitz befindlichen Grundstücke vorgesehen, unter Ausschluss von Veränderungen in der derzeitigen Straßenführung. Dabei soll das Kernstück der Platzgestaltung den Bereich des Parkplatzes an Meyers Garten an der Hannöverschen Straße sein.

Hierfür werden die bereits begonnenen Planungen weiter entwickelt, mit einem Vorschlag zur Verwirklichung dem Bezirksrat vor Entscheidung vorgelegt und nach Beschluss umgesetzt.

Der von der Verwaltung vorgeschlagene bisher vorgesehene Finanzierungsplan bleibt erhalten.

Begründung

1. Die vorliegende Drucksache weißt in ihrem Kern nicht die Gestaltung eines Platzes aus, wie sie eigentlich im Stadtplatzprogramm gedacht ist, sondern hat lediglich Änderungen der vorhandenen Straßenführungen um die Kreuzung Meyers Garten zum Inhalt. In der Beschreibung des Vorhabens wird zu 90 % über verkehrliche Maßnahmen gesprochen und diese erläutert.
2. In der Drucksache wird zwar beschrieben, welche Ziele mit diesem Programm und mit dieser Maßnahme erreicht werden sollen, aber es wird nicht beschrieben, welches Ziel mit welcher Maßnahme erreicht wird. So wird behauptet, dass lediglich eine Flächenvergrößerung zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität führen soll. Es wird nicht darauf eingegangen, wie die derzeitige Flächennutzung verändert werden könnte, um tatsächlich die Qualität des Aufenthalts dort zu verbessern. Die Flächengröße ist da lediglich ein möglicher Baustein von weiteren notwendigen Maßnahmen. Es gibt z. B. keinen erkennbaren Zusammenhang mit vorhandenen Bewirtungsrechten anliegender Gastronomien und den beabsichtigten sonstigen Sitzgelegenheiten. Es gibt keine Information über den Umgang mit vorhandenen Teilen wie z. B. der vorhandenen Säule mit der Uhr und der Fernsprechanlage und der Litfasssäule.

3. Die in den zahlreichen Beteiligungen von Bürger/innen vorgebrachten Anregungen sind in der Drucksache nicht wieder zu finden. Es wird weder erklärt, wo bzw. wie vorgetragene Vorschläge umgesetzt werden sollen, noch begründet, warum Anregungen von Bürger/innen und Politiker/innen nicht umgesetzt werden sollen.


4. Da die Planer vorgetragen haben, dass ihr Plan nur dann erfolgreich umsetzbar sei, wenn die Eigentümer der nicht städtischen Grundstücke mitmachen und auch die für ihren Bereich entstehenden finanziellen Belastungen selbst tragen und bis heute auch nicht andeutungsweise erkennbar ist, dass dieses auch so geschehen wird, ist die Umsetzung dieses Planes zielbezogen erheblich gefährdet und lediglich begrenzt auf die Veränderung der Straßenverkehrsführung. Dieses ist nicht das Interesse des Stadtbezirksrates. Es stellt sich auch die Frage, ob bei einer derartigen Reduzierung der Maßnahme auf vorrangige Straßenbaumaßnahmen, überhaupt die Verwendung von Mitteln aus dem Stadtplatzprogramm richtig angewandt sind.


5. Bei Beschluss dieses Antrags würde möglicherweise auch die im vorliegenden Plan notwendige Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung entfallen.


6. Der Bezirksrat wünscht, dass die in den jeweiligen Bürgerbeteiligungen zum Ausdruck gebrachten Anregungen stärker berücksichtigt werden und nicht nur benutzt werden, um eine Straßenverkehrsführungsänderung zu begründen und zu sichern.


Rainer Lensing


Fraktionsvorsitzender