Antrag Nr. 1779/2021:
Zusatzantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1570/2021: Zukunftsvertrag Beschäftigungssicherung

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag der Gruppe Linke & Piraten zu Drucks. Nr. 1570/2021: Zukunftsvertrag Beschäftigungssicherung

Antrag, zu beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, im Dialog mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di darauf hinzuwirken, dass die finale Version des „Zukunftsvertrages Beschäftigungssicherung“ in § 8 diskriminierungsfrei und geschlechtergerecht formuliert wird.

Begründung


In dem als Anlage 1 vorgelegten Entwurf des Vertragswerkes zielt § 8 im Absatz 1 mit den Sätzen 2 und 3 dem Wortlaut nach ausschließlich auf Männer:

§ 8 Beilegung von Streitigkeiten

(1) Streitigkeiten zwischen der Landeshauptstadt Hannover und ver.di zur Auslegung dieses Tarifvertrages und zur Frage evtl. Verstöße werden in einem Schlichtungsgremium beigelegt, das je zur Hälfte von der Landeshauptstadt Hannover und ver.di besetzt wird. Der stimmberechtigte Vorsitzende ist ein Arbeitsrichter, auf den sich beide Seiten verständigen. Die Landeshauptstadt Hannover und ver.di schlagen für jeden Streitfall jeweils abwechselnd einen Vorsitzenden vor. Im ersten Streitfall liegt das Vorschlagsrecht bei ver.di.

Nach unserem Kenntnisstand gibt es heutzutage viele und gute Arbeitsrichterinnen. Das sollte in einem von der Landeshauptstadt Hannover und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft abgeschlossenen Vertragswerk auch sprachlich sichtbar werden.

Zudem hat sich die Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2019 verbindlich zum Einsatz der geschlechtergerechten Sprache verpflichtet, auch in Rechtstexten.1

Bruno Adam Wolf

(stellv. Gruppenvorsitzender)

1 https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Gleichstellungsbeauf%C2%ADtragte-der-Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelles/Neue-Regelung-f%C3%BCr-geschlechtergerechte-Sprache