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Die Landeshauptstadt Hannover und die Verhandlungskommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di haben nach längeren Verhandlungen eine Fortsetzung des bereits seit 2005 geltenden tariflichen Regelungswerkes zur Beschäftigungssicherung beschlossen. Während bisher wesentlicher Gegenstand der Reglungen neben dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und der weitgehende Verzicht von Aufgabenverlagerungen an Dritte einerseits und die Beteiligung der Beschäftigten an den Kosten für die Zusatzversorgung anderseits waren, steht nunmehr die Modernisierung der Verwaltung und deren Zukunftsfähigkeit im Mittelpunkt der Regelungen.
Mehr Wirtschaftlichkeit, ein optimierter Service für die Bürger*innen und die Wahrung der Beschäftigteninteressen vor dem Hintergrund einer sich rasant verändernden Arbeitswelt sind die Ziele der Regelungen, mit denen die Tarifparteien die enormen fachlichen und rechtlichen Herausforderungen sowie dem wachsenden wirtschaftlichen Druck, denen sich öffentliche Verwaltungen zunehmend ausgesetzt sehen, bewältigen wollen
Dieser Vertrag, der am 1. Mai 2021 vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Landeshauptstadt Hannover und den Kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen in Kraft tritt und bis zum 31. Dezember 2026 gilt, schließt Arbeitsplatzabbau zum Stichtag 1. Juni 2021, betriebsbedingte Kündigungen sowie individuelle Herabgruppierungen von Beschäftigten aus. Der Tarifvertrag hält außerdem fest, dass städtische Einrichtungen nicht ausgegliedert werden. Eine verbesserte Gesundheitsförderung und eine Übernahme-Garantie von Auszubildenden für zwei Jahre ist hierneben wie bisher auch vereinbart.
Nach den vorgesehenen Regelungen kann die Verwaltung eine Vergabe von Leistungen an Dritte bis zu einer Wertgrenze von 850.000 Euro pro Jahr und Einzelfall vornehmen, ohne dass es zuvor einer Einigung bedarf. Diese Wertgrenze erhöht sich ab 2024 auf 900.000 Euro. Für Vergaben oberhalb der Wertgrenzen bedarf es des Einvernehmens zwischen Landeshauptstadt, ver.di und Gesamtpersonalrat. Hierneben ist die Verbesserung und Optimierung der Prozesse durch die zunehmende Digitalisierung der Abläufe vereinbart, zu deren Umsetzung eine Dienstvereinbarung geschlossen werden soll.
Die vereinbarten Regelungen führen zu den nachfolgend dargestellten Kosten:
Position | 6-12 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | Summe |
Übernahme Auszubildende für ein zweites Jahr | - | 1.125.000 € | 2.250.000 € | 2.250.000 € | 2.250.000 € | 2.250.000 € | 10.125.000 € |
Übernahme Auszubildende | - | 102.600 € | 102.600 € |
|
|
| 205.200 € |
Gesundheits-
präventions-
maßnahmen | - | 120.000 € | 120.000 € | 120.000 € | 120.000 € | 120.000 € | 600.000 € |
Referenten | - | 37.500 € | 37.500 € | 37.500 € | 37.500 € | 37.500 € | 187.500 € |
Präventivtage für alle Beschäftigten | - | 20.000 € | 20.000 € | 20.000 € | 20.000 € | 20.000 € | 100.000 € |
Gesamt | 0 € | 1.405.100 € | 2.530.100 € | 2.427.500 € | 2.427.500 € | 2.427.500 € | 11.217.700 € |
Ein Vertragsabschluss ist ohne die Zustimmung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen (KAV) nicht möglich. Deshalb wird eine entsprechende Zustimmung des KAV nach der Beschlussfassung der Ratsversammlung eingeholt werden. Hierneben wird der Vertrag auch der Kommunalaufsicht zur Kenntnis vorgelegt werden.
In der Anlage beigefügt ist darüber hinaus die in dem Vertrag in Bezug genommenen Vereinbarungen aus dem Tarifvertrag Beschäftigungssicherung vom 06.09.2016 zu ÖPP- und ÖÖP-Projekten.