Drucksache Nr. 1710/2013:
229. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Seelhorst / "Nahversorger Eupener Straße"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss (zur Entscheidung zu Antragspunkt 1)
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1710/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

229. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover
Bereich: Seelhorst / "Nahversorger Eupener Straße"

Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss,

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung und Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten,

2. dem Entwurf der 229. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 1 zu dieser Drucksache),

3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Beabsichtigt ist die nachhaltige Verbesserung der verbrauchernahen Versorgung. Das geplante Nahversorgungszentrum ist fußläufig von einer großen Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern zu erreichen. Damit trägt die Planung zur nachhaltigen Verbesserung der Lebensumstände für nicht oder eingeschränkt mobile Bevölkerungsgruppen bei. Durch die verkehrsgünstige Lage kann auch den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie älteren Personen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Planebene des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Zu 1.:
Das 229. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1779 "Nahversorger Eupener Straße" zur Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebes der Nahversorgung. Der Stadtteil Seelhorst weist auf diesem Sektor ein deutliches Defizit auf. Die Ansiedlung liegt damit im öffentlichen Interesse und ist städtebaulich erwünscht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplanes. Dieses Verfahren wird parallel zum Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 1779 durchgeführt.

§ 3 Abs. 1 BauGB ermöglicht den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei einem Bauleitplanverfahren, wenn die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind.

Für den Bebauungsplan Nr. 1779 ist nach Beschluss des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel vom 06.12.2012 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 27.12.2012 bis 28.01.2013 durchgeführt worden, um auf dieser Grundlage die Öffentlichkeit über die Planungsabsichten informieren und Stellungnahmen entgegen nehmen zu können. Bedenken gegen die Planungsziele bzw. Anregungen oder Hinweise, die die Planebene des Flächennutzungsplanes betreffen, sind nicht vorgebracht worden.

Die o.g. Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 BauGB treffen daher für die 229. Änderung des Flächennutzungsplanes zu. Zudem sind Änderungsbereich und Planungsziel mit dem Bebauungsplan Nr. 1779 deckungsgleich. Mit dem Verzicht auf die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein zügiges Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan möglich, dessen Abschluss die Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist.


Zu 2. und 3.:
Mit dem 229. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Ansiedlung eines Nahversorgers für den Stadtteil Seelhorst geschaffen werden.

Die nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 30.11.2012 bis 11.01.2013 durchgeführt. Bedenken oder das Planverfahren in entscheidender Weise beeinflussende Hinweise wurden in den Stellungnahmen nicht abgegeben.

Das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird parallel zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes durchgeführt.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die in diesem Sinne bisher vorliegenden Stellungnahmen aufgeführt. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 229. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende Arten umweltbezogener Informationen verwendet:
  • zur Bestandserhebung und Bewertung der Biotoptypen sowie des Vorkommens an Pflanzen und Tieren,
  • zur Erfassung und Bewertung der Bodenfunktionen und -belastungen sowie zu den Grundwasserverhältnissen,
  • zum Verkehrslärm und vom Betrieb eines Nahversorgers ausgehenden Immissionen,
  • zur Luftgüte und zu den Klimafunktionen.



Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die im Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebene fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist weiterhin gültig und als Anlage 3 dieser Drucksache beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 229. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 15.08.2013