Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Änderung des Flächennutzungsplans bezüglich der Brachfläche an der Hebbelstraße in Richtung nahe Mittellandkanal für Wohnbebauung mit preisgünstigen Eigenheimen;
Vorschlag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List gemäß § 55c Abs. 5 NGO
Antrag,
dem Vorschlag des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List (Anlage 1 zu dieser Drucksache) - vorerst - nicht zu entsprechen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Beschlussantrag wirkt sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat den mit Anlage 1 zu dieser Drucksache beantragten Beschluss in seiner Sitzung am 20.03.2006 gefasst. Gemäß § 55 c Abs. 5 NGO muss hierüber das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von vier Monaten entscheiden. Die Entscheidung fällt in die Zuständigkeit des Rates als Träger der Planungshoheit.
In Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die dem Vorschlag des Stadtbezirksrates zu Grunde liegenden Flächen sowie die Standortdarstellung für einen Spielpark im Flächennutzungsplan kenntlich gemacht.
Dem Vorschlag des Stadtbezirksrates, den Flächennutzungsplan zu ändern, kann derzeit (noch) nicht gefolgt werden.
Ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan setzt entsprechende Untersuchungen voraus. Klärungsbedürftig sind insbesondere der Bedarf für einen Spielpark bzw. Spielplatz vor dem Hintergrund der Sozialstruktur im Stadtteil, die Erschließungsmöglichkeiten, durch vorhandene Nutzungen ggf. zu berücksichtigende Nachbarschaftsprobleme, ein hoher Ausgleichsbedarf wegen des vorhandenen Baumbestandes, die Einbeziehung in ein städtebaulich sinnvolles und wirtschaftliches Konzept. Diese Betrachtungen sollten nicht nur auf die im Vorschlag benannte Brachfläche beschränkt werden, sondern auch die angrenzenden Bereiche mit einbeziehen.
61.15
Hannover / 06.07.2006