Antrag Nr. 15-3135/2017:
Tempo-30 Lange-Hop Straße

Inhalt der Drucksache:

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Tempo-30 Lange-Hop Straße

Antrag


Der Bezirksrat befürwortet, dass die Lange-Hop-Straße von der Kreuzung Lange-Feld-Straße/Großer Hillen bis zur Kreuzung Döhrbruch als Tempo-30-Strecke ausgewiesen wird und bittet die Verwaltung, zielgerichtete Umsetzungsschritte hierfür einzuleiten.

Begründung


1. Die einmündenden Straßen regeln sich nach "rechts vor links". Diese Regelung wird kaum beachtet, wenn nicht Zurückhaltung durch die in die Lange-Hop-Straße einfahrenden Autofahrer geübt würde, würde es häufiger zu Unfällen kommen.
2. Die angrenzenden Straßen sind zumeist in Tempo-30-Zonen eingebettet, so dass die nicht gerechtfertigte "Erwartungshaltung" besteht, dass der einfahrende Autofahrer anhält und den Verkehr auf der Lange-Hop-Straße passieren lässt.
3. Der Zebrastreifen (Fußgängerüberweg mit Mittelinsel) ist Ausweis für einen Schulweg, der in dieser Straße verläuft. Nach Beobachtungen wird dieser oftmals von mindestens mit 50 km/h fahrenden KFZ missachtet.
4. Die Straße ist ehedem in ihrer Breite als Zubringer zum Südschnellweg (Bundesstraße 65) ausgebaut worden - noch vor der Eingemeindung u.a. von Bemerode 1974. Dieser Ausbau animiert zum schnellen und die Seitenstraßen meist ignorierendem Verhalten, vielfach auch mit einer Geschwindigkeit über 50 km/h.

Sollte eine Ausweisung als Tempo-30-Strecke wider Erwarten nicht möglich sein, müssen bauliche Möglichkeiten des Rückbaus insbesondere der Straßenbreite oder andere Maßnahmen zur entsprechenden Geschwindigkeitsregulierung spätestens nach Herstellung der umgebauten Brabeckstraße geprüft werden, da erwartungsgemäß der Umgehungsverkehr auf der nicht als Hauptverkehrsstraße ausgewiesenen Lange-Hop-Straße zunehmen würde und damit der Zweckbestimmung der Straße widersprechen würde. Es ist eine Erschließungsstraße für die angrenzenden Wohngebiete - weder eine Durchgangsstraße noch eine Rennstrecke trotz der baulichen Gegebenheiten.