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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Entscheidung
Änderungsantrag Zur DS Nr. 15-2937/2018 Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 17.12.2018
TOP 8.3.1.2.
Beschluss
Antrag zu beschließen:
An der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße wird eine die bestehende Vorfahrtsregelung getroffen und umgesetzt durch eine Markierung verdeutlicht.
Entscheidung
Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.
Auf Antrag des Stadtbezirksrat Mitte wurde der Bereich Marktstraße/Ebhardtstraße in eine Tempo-30-Zone einbezogen (Zeichen 274 StVO).
In Tempo-30-Zonen gilt grundsätzlich die allgemeine Regelung „rechts vor links“. Bei Einrichtung der Zone wurde übergangsweise an besagter Einmündung eine Hinweisbeschilderung auf die geänderte Vorfahrtsregelung aufgestellt.
Gemäß ministeriellem Erlass des MW vom 25.06.1999 ist in Tempo-30-Zonen auf Gefahrzeichen allerdings stets zu verzichten.
Das Straßenverkehrsrecht bietet keine Möglichkeit, die bestehende Vorfahrtsregelung durch Markierung zu kennzeichnen.