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Vorfahrtsregelung an der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße
Antrag
Antrag zu beschließen:
An der Einmündung der Ebhardtstraße in die Marktstraße wird eine Vorfahrtsregelung getroffen und umgesetzt.
Begründung
Die Marktstraße wird als eine Art Durchgangsstraße empfunden. Verkehrsteilnehmer realisieren oft nicht, dass hier „Rechts vor Links“ gilt. Es kommt deshalb besonders an der Einmündung der unscheinbaren Ebhardtstraße zu unfallträchtigen Situationen.