Anfrage Nr. 15-2583/2018:
Hindenburg

Inhalt der Drucksache:

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Hindenburg

Thema: Hindenburg

In der Tischvorlage zur GOK vom 01.10.2015 („Internes Prozedere bis zur Empfehlung“) wird das in diesem Kontext gültige Prozedere zur Erstellung von Gutachten zu namensgebenden Personen beschrieben. Demnach ist unter der gleichlautenden Überschrift („Internes Prozedere bis zur Empfehlung“) von Langgutachten die Rede, die vorliegen müssen bzw. von Kurzgutachten, die als Zusammenfassung der Langgutachten definiert werden.
Für Langgutachten werden bestimmte Anforderungen gestellt. So hat jedes Langgutachten ein sog. Bewertungsraster zu enthalten. Das Bewertungsraster legt fest, welche Schlüsselfragen zu prüfen sind. Daraus folgt die Aufgabe, alle Biografien systematisch gleichmäßig auf verlässlichem Niveau zu prüfen, um auf der Grundlage einen Großteil als „geprüft und nicht auffällig“ beiseite legen zu können.
In dieser Ermittlungsphase sind systematisch gleichmäßig die (a) Benennungsakten in der Registratur der Stelle für Straßennamen, die (b) Meldedaten und Personalakten im Stadtarchiv, die (c) Unterlagen des Berlin Document-Center (BDC) im Bundesarchiv und die (d) Entnazifizierungsakten im Niedersächsischen Landesarchiv, Hauptstaatsarchiv zu erfassen, zu dokumentieren und nach den Schlüsselfragen auszuwerten.

Bis zum heutigen Tag wurde das Langgutachten der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt. Erst auf Nachfrage erhielten die Mitglieder des Bezirksrates Mitte sehr kurzfristig die Möglichkeit der Einsichtnahme.

Am Montag, den 22.10.18, hat Bezirksratsfrau Diana Rieck-Vogt das Langgutachten in der Sache Hindenburg eingesehen. Das Bewertungsraster war nicht ausgefüllt. Ein fertiggestelltes Langgutachten lag zum Zeitpunkt der Beiratsentscheidung somit nicht vor. Ohne Langgutachten kann keine Zusammenfassung des Langgutachten in Form des definierten Kurzgutachtens vorgelegen haben.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Nach welchen Kriterien sind die Gutachten erstellt worden?

2) Warum ist das Bewertungsraster beim sogenannten Langgutachten zu Hindenburg nicht ausgefüllt?

3) Wie bzw. mit welchen Antworten wurden welche Schlüsselfragen zu Hindenburg beantwortet?