Antrag Nr. 15-2573/2016:
Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1849 - Wohnbebauung Feuerwehrstraße (DS Nr. 2234/2016)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Änderungsantrag zum Bebauungsplan Nr. 1849 - Wohnbebauung Feuerwehrstraße (DS Nr. 2234/2016)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der o.a. Drucksache wird mit der Maßgabe folgender Änderungen zugestimmt:
1. ln den Regelungen zum Bebauungsplan wird sichergestellt, dass mindestens 25 % der geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen zu Netto-Kaltmieten auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus angeboten werden.
2. Um eine hohe soziale und infrastrukturelle Qualität bei der Entwicklung des Grundstückes sicherzustellen wird der Verkauf, am Verfahren der Ohestraße orientiert, vorrangig an Baugruppen vorgesehen. Ein entsprechendes Verfahren ist durchzuführen.

Begründung

lm Bezirk Mitte ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware. Deshalb ist die verbindliche Einhaltung einer Quote von mindestens 25% geforderten Wohnraumes sicherzustellen. Darüber hinaus zeigten die Ergebnisse der Ausschreibungen auf dem Baugebiet Ohestraße, dass es in der Stadt Hannover eine in hohem Maße engagierte und sozial verantwortungsbewusste Gruppe von Menschen gibt, die ihr Wohnumfeld durch viel Engagement mitgestalten wollen und dabei eine vor Ort bisher eher unbekannte Art des Wohnens/Bauens etablierte. Diesem positiven Beispiel folgend sollte weiteren Menschen die Möglichkeit gegeben werden, anhand von vorher festzulegenden Kriterien ihre Vorstellungen in ein Verfahren einbringen zu können, ohne von städtischer Seite auf Maximalerlöse zu setzen. Das Ergebnis in den Ohehöfen, wo ohne eine festgelegte Quote ein Anteil von knapp 25% sozialem Wohnraum geschaffen wird, spricht absolut für eine Fortsetzung dieser Projekte.