Drucksache Nr. 15-2518/2020 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag zur DS 15-1846/2020: Verbesserung der Situation der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in der Straße „An der Breiten Wiese“
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 12.11.2020
TOP 6.1.1.2.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2518/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag zur DS 15-1846/2020: Verbesserung der Situation der Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in der Straße „An der Breiten Wiese“
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 12.11.2020
TOP 6.1.1.2.

Beschluss

Der Antragstext der DS 15-1846/2020 wird wie folgt geändert:
1. Die Fußgängerüberwege/Zebrastreifen werden neu markiert und
2. Die Radfurt an der Einmündung Misburger Straße/Osterfelddamm in die Straße An der Breiten Wiese wird rot markiert und im Zuge des Kreuzungsbereiches auf die Fahrbahn An der Breiten Wiese verschwenkt. Der Kraftverkehr wird durch Verkehrszeichen 138-10 (Radverkehr beachten!) vor dem Knotenpunkt auf die Situation aufmerksam gemacht.
3. Im Anschluss wird auf der Fahrbahn ein rot markierter Radschutzstreifen auf dem nördlichen Teil der Straße „An der Breiten Wiese“ zwischen Misburger Straße und der Kreuzung „Sure Wisch“ und „Müdener Weg“ in Fahrtrichtung Süden eingerichtet und die Straße An der Breiten Wiese bis über die Kreuzung als Vorfahrtstraße ausgewiesen.
Die überflüssigen Verkehrszeichen für das – zum Teil zeitlich eingeschränkte – Halteverbot entlang der Straße An der Breiten Wiese werden entfernt
.
Aus Richtung Süden kommend wird über die Kreuzung Sure Wisch/Müdener Weg hinweg eine Radfurt mit roter Farbe markiert.

4. Im südlichen Teil der Straße „An der Breiten Wiese“ bis zum Wendehammer an der Kleingartenanlage sowie der Unterführung unter die Bahnlinie wird eine Fahrradstraße eingerichtet und diese von der Kreuzung Sure Wisch/Müdener Weg bis zur Bahnunterführung durchgängig als Vorfahrtstraße ausgewiesen.
Zwischen Bevenser Weg und Einmündung der Straße An der Breiten Wiese am Gelände des Polizei-Sportvereins wird ein Parkverbot eingeführt.
An der Einmündung der Straße An der Breiten Wiese am Gelände des Polizei-Sportvereins wird der Kantstein auf Fahrbahnniveau abgesenkt.
Die überflüssige Markierung des Radverkehrsstreifen auf der rechten Fahrbahnseite Richtung Sure Wisch wird entfernt.


Entscheidung

Dem Antrag wird in Teilen gefolgt.

Zu 1: Die Markierungen der bestehenden Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) werden erneuert.

Zu 2: Die Radfurt an der Einmündung Misburger Straße / Osterfelddamm in die Straße An der Breiten Wiese wird auf die Fahrbahn An der Breiten Wiese verschwenkt und rot markiert. Ein Verkehrszeichen VZ138-10 (Radverkehr beachten!) wird vor dem Knotenpunkt ergänzt.

Zu 3: Dem Vorschlag wird nicht gefolgt. Bei den vorliegenden Verkehrsbelastungen ist Mischverkehr auf der Fahrbahn die geeignete Verkehrsform. Eine Einrichtung eines Schutzstreifens ist nach den gängigen Regelwerken nicht angezeigt.

Zu 4: Es liegt keine Eignung für eine Ausweisung als Fahrradstraße vor. Der gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Ausweisung als Fahrradstraße erforderliche Nachweis, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist, konnte durch Verkehrszählung nicht bestätigt werden. Der höchste Radverkehrsanteil, der im öffentlichen Teil der Straße An der Breiten Wiese erfasst wurde, liegt nur bei 45 % (3 armige Kreuzung An der Breiten Wiese). Bis hin zur Misburger Straße liegen dann sinkende Anteile bis hin zu 11 % vor. Somit kann dem Vorschlag nebst den angedachten flankierenden Maßnahmen nicht gefolgt werden.