Anfrage Nr. 15-2495/2020:
Schulwegsicherheit Weckenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Schulwegsicherheit Weckenstraße

In seiner Sitzung am 10. Juni 2020 beschloss der Bezirksrat einstimmig, Veränderung an der Kreuzung Weckenstr./Pestalozzistr. vorzunehmen, die ein leichteres Überqueren der Kreuzung ermöglichen und der Schulwegsicherheit dienen. In der Begründung des Antrages wurde auch darauf hingewiesen, dass ein Parken im Kreuzungsbereich nach StVo ohnehin verboten ist, da dort der Bordstein abgesenkt ist.

Das verbotswidrige Parken an dieser Stelle ist zudem regelmäßig ein Problem für die Müllabfuhr, die immer wieder rote Zettel mit Hinweisen auf die Behinderung hinter die Scheibenwischer der falschparkenden Autos klemmt.

Kürzlich gab die Verwaltung nun bekannt, dass sie dem Antrag nicht folgen würde und aus „verkehrsbehördlicher Sicht“ selbst Fahrbahnmarkierungen ablehne. Dies ist überraschend, denn im selben Text schreibt die Verwaltung:

„Der Verwaltung sind die Defizite der Querungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Weckenstraße bekannt. Für die Herstellung einer den technischen Regeln entsprechenden Querungsstelle bzw. die grundlegende Verbesserung der Überquerbarkeit der Fahrbahn Weckenstraße ist eine Planung notwendig, für die derzeitig keine Personalkapazitäten verfügbar sind. Sobald Planungskapazitäten bei der Verwaltung zur Verfügung stehen wird die Neuplanung einer Querungsanlage in der Weckenstraße vorangetrieben.“


Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Wann ist mit der Verfügbarkeit von „Planungskapazitäten“ zu rechnen und wann würde in der Folge eine Umsetzung der angekündigten Maßnahmen erfolgen?
2. Welche kurzfristigen Maßnahmen könnten aus Sicht der Verwaltung ergriffen werden um die Befahrbarkeit der Kreuzung durch Müllfahrzeuge (oder auch der Feuerwehr) zu verbessern?
3. Wird die Verwaltung den Verkehrsaußendienst gezielt auf die Situation an der Einmündung aufmerksam machen, und falls nicht, warum nicht?