Drucksache Nr. 15-2470/2015 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Zusatzantrag zu DS 15-2343/2015, Sanierung und Erweiterung von
Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 04.11.2015
TOP 9.2.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2470/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Zusatzantrag zu DS 15-2343/2015, Sanierung und Erweiterung von
Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 04.11.2015
TOP 9.2.1.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
7. Grundschule Grimsehlweg
a) Räumliche Erweiterung
b) Prüfung Erweiterung / Neubau Turnhalle

Entscheidung

Der Zusatzantrag ergänzt den Antrag DS 2343/2015 um Punkt 7., die daraus zitierte Stellungnahme der Verwaltung gilt daher sinngemäß auch für diesen Zusatzantrag.
„Das Investitionsprogramm des Fachbereiches Gebäudemanagement für die Jahre 2016 – 2019 (Drucksache Nr. 2154/2015) wurde am 03.12.2015 beschlossen. Darüber hinausgehende Investitionsmaßnahmen sind im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel im genannten Zeitraum nicht umsetzbar.
Im Rahmen des vorgestellten Investitionsmemorandums werden in den kommenden Jahren zusätzliche Investitionsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen Vorschlag, welche weiteren Maßnahmen u.a. für Schulen über diese zusätzlich zur Verfügung stehenden Investitionsmittel in den kommenden Jahren umsetzbar sind. Für die Auswahl der gesondert umzusetzenden Maßnahmen sind neben der Beurteilung der baulichen Bedarfe auch die schulfachlichen Anforderungen zu berücksichtigen.“
Ergänzend zu diesen Ausführungen nehmen wir zu folgendem Punkt Stellung:

Zu 7. b):
Entscheidung und Begründung: Auf Basis des zur Verfügung stehenden Finanzrahmens sieht die Verwaltung in absehbarer Zeit keine Möglichkeit zur Realisierung einer neuen Sporthalle, wie auch in DS 2343/2015, unter Punkten 4b und 6a.