Antrag Nr. 15-2343/2015:
Sanierung und Erweiterung von Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Sanierung und Erweiterung von Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, in das Investitionsprogramm des Fachbereiches Gebäudemanagement für die Jahre 2016 - 2019 (Drucksache Nr. 2154/2015) und in das Investitionsmemorandum über zusätzliche Verfügungsmittel ab 2017 die Sanierung bzw. Erweiterung folgender Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide aufzunehmen und mit besonderer Priorität umzusetzen:

1. IGS Bothfeld
a) Gebäudesanierung/Neubau (unter Beibehaltung der öffentlichen Schul- und Stadtteilbibliothek Bothfeld)
b) Erweiterung um Mensa, Ganztagsbereich, Aula und öffentlichen Veranstaltungs-/ Versammlungsraum
c) Einrichtung einer Oberstufe (spätestens ab 2019)
2. IGS Vahrenheide/Sahlkamp
a) Fortsetzung der Gebäudesanierung (insbesondere Südtrakt, Sporthalle, Aula/Pausenhalle)
b) Schaffung von zusätzlichen Schulräumen/Schulraumerweiterung
3. GY Herschelschule
a) Erweiterung des Schulgebäudes (Vierter Stern)
4. GS Hägewiesen
a) Sanierung der WC-Anlagen im Südtrakt
b) Bau einer zweiten Sporthalle
5. GS Gartenheimstraße
a) Grundsanierung der Schulhofrasenflächen
6. GS Hoffmann-von-Fallersleben-Schule
a) Bau einer Sporthalle

Begründung

Im Investitionsprogramm des Fachbereiches Gebäudemanagement für die Jahre 2016 - 2019 (Drucksache Nr. 2154/2015) ist für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide lediglich der Ganztagsausbau der GS Tegelweg als Einzelmaßnahme vorgesehen.

An weiteren Schulen im Stadtbezirk besteht jedoch - teilweise bereits seit mehreren Jahren - ein erheblicher Sanierungs- und Erweiterungsbedarf. Der Bezirksrat hat auf diese Handlungsnotwendigkeiten mehrfach hingewiesen und entsprechende Beschlüsse gefasst. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass für die notwendigen Investitionen in die Schulen des Stadtbezirks Bothfeld-Vahrenheide ein Planungskonzept entwickelt wird und die einzelnen Sanierungs-, Erneuerungs-, und Erweiterungsmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden.