Antrag Nr. 15-2426/2013:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2194/2013 N1 "Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose"

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 2194/2013 N1 "Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose"

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Die Wörter „und Obdachlose“ in der Überschrift und unter Punkt 1 sind zu streichen.
2. Die Passagen zur Obdachlosigkeit werden gestrichen (Begründung zu 1. 2. Absatz, im 3. Absatz das Wort „Obdachlosenunterkünfte).
3. Die Wohnheime werden von der GBH errichtet (streichen der Wörter „Dritte“ im Beschlusstext und der Begründung).
4. Die Verwaltung wird gebeten, eine gesonderte Drucksache zu Standorten für den Neubau von Wohnheimen für Obdachlose vorzulegen.
5. Für den Standort Jordanstraße ist aus städtebaulichen Gründen eine Blockrandbebauung, die mindestens drei Geschosse umfasst, zu prüfen.

Begründung

Die vorgelegten Standortvorschläge sind nicht alle gleichermaßen für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge wie für den Neubau von Wohnheimen für Obdachlose geeignet. Es handelt sich um unterschiedliche Gruppen, deren spezifische Bedürfnisse bei der Standortauswahl berücksichtigt werden müssen.

Des Weiteren ist am Standort in der Jordanstraße aus städtebaulicher Sicht das Standardmodell für Flüchtlingsunterbringung fehl am Platze, da die Umgebung durch Blockrandbebauung mit vier Geschossen geprägt ist. Die Fassaden zeichnen sich weitgehend durch die für die Südstadt ortsüblichen Gestaltung mit Klinker aus. Diesem Umstand sollte in der Jordanstraße bei dem Entwurf des Flüchtlingswohnheims Rechnung getragen werden.