Drucksache Nr. 2194/2013 N1:
Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
In den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
2194/2013 N1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt,Neufassung wegen der Erweiterung der Beratungsfolge,(Bitte tauschen Sie diese erste Seite bei der Ursprungsdrucksache aus)

Standorte für den Neubau von Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose

Antrag,

1. dem Neubau von weiteren Wohnheimen für Flüchtlinge und Obdachlose zuzustimmen,

2. dem Neubau dieser Wohnheime vorrangig auf den in der Anlage zu dieser Drucksache vorgeschlagenen Standorten zuzustimmen,

3. zuzustimmen, dass diese Wohnheime durch Dritte errichtet werden und dass die angestrebte Nutzung durch Mietverträge geregelt wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Auswahl von neuen Standorten für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte werden Gender-Aspekte nicht berührt. Bei der späteren Planung der Gebäude werden die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Männern, Familien und Einzelpersonen, sowie die Problematiken der einzelnen Personengruppen, die sich aus ihrer Flüchtlings- oder Zuwanderungssituation ergeben, beachtet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 31505
Unterbringung von Personen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 400.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -400.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -400.000,00 €
Bei den dargestellten Kosten (400.000 €) handelt es sich um das Kostenrisiko für die Erstattung von Planungsleistungen möglicher Investoren, welches die Stadt maximal zu tragen hat, wenn trotz dieser Planungen keine Baumaßnahme realisiert wird.

Begründung des Antrages:

zu 1.)
Der Bedarf an Unterbringungsplätzen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler ist in der jüngsten Vergangenheit wieder deutlich gestiegen, so dass in den vorhandenen Wohnheimen keine ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Mit der Drucksache Nr. 1610/2013 hat die Verwaltung die Entwicklung der Unterkunftsplätze der letzten Jahre und die derzeit in Vorbereitung bzw. Planung befindlichen neuen Unterkünfte ausführlich dargestellt. Es zeichnet sich jedoch ab, dass auch diese Unterkünfte nicht ausreichen werden, um die der Landeshauptstadt Hannover zugewiesenen Flüchtlinge unterzubringen. Hinzu kommt, dass zwei der derzeitigen Wohnheime nur übergangsweise genutzt werden können und bereits im Jahr 2014 geschlossen werden müssen (Zweibrückener Str. 72 und Deurag-Nerag-Str. 5).

Gleichzeitig ist die absolute Zahl der von der Landeshauptstadt Hannover untergebrachten Obdachlosen im Jahr 2012 um 106 Personen gestiegen. In den ersten neun Monaten dieses Jahres war ein weiterer Anstieg von 71 Personen zu verzeichnen, so dass nunmehr 697 Menschen in städtischen Obdachlosenunterkünften leben. Einer der Hintergründe dafür ist, dass angesichts des angespannten Wohnungsmarktes im Segment der kleinen und preisgünstigen Wohnungen gerade Personen mit besonderen Schwierigkeiten - wie beispielweise Mietschulden - keine Wohnung finden. Darüber hinaus mussten in der jüngsten Vergangenheit vermehrt Menschen aus Osteuropa (Bulgarien und Rumänien) als Obdachlose untergebracht werden (62 Personen mit Stand 10.10.2013). Da ab dem 01.01.2014 für diese beiden europäischen Staaten die volle Freizügigkeit in Kraft tritt, muss damit gerechnet werden, dass sich die Zahl der Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen aus Bulgarien und Rumänien nach Hannover kommen, steigen wird. Bei Wohnungsverlust muss diesen Menschen Obdach in Einrichtungen der Landenshauptstadt Hannover gewährt werden.

Um diesem zukünftigen Bedarf an Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften gerecht zu werden, versucht die Verwaltung weitere Unterbringungskapazitäten zu schaffen. Dabei sollen gerade für Flüchtlinge entsprechend der Drucksache Nr. 2781/2012 weitere Wohnungen für eine dezentrale Unterbringung angemietet werden. Zudem werden weiter geeignete Bestandsgebäude für Gemeinschaftsunterkünfte oder Wohnprojekte gesucht. Hier ist die Verwaltung aber auf entsprechende Angebote Dritter angewiesen, so dass eine verlässliche mittelfristige Planung nicht möglich ist.

zu 2.)
Die in der Anlage zu dieser Drucksache aufgeführten Standorte sind im städtischen Eigentum, von der Lage und Umgebung für Wohnzwecke geeignet und kurzfristig verfügbar.

Vorrangig sollen die Standorte "Oheriedetrift" (Bemerode), "Thurnithistraße" (Döhren), "Tresckowstraße" (Wettbergen) und "Kopernikusstraße 7" (Nordstadt) vorbereitet werden. Es sollen Gebäude in einer Bauweise, die für dauerhaftes Wohnen geeignet ist, entstehen. Der Baustandard für die Gebäude soll sich an dem des Flüchtlingswohnheims der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde in der Hildesheimer Straße bzw. an dem Baustandard der derzeit im Bau befindlichen Flüchtlingswohnheime der Gesellschaft für Bauen und Wohnen Hannover mbH (GBH) orientieren. Die Unterkünfte sind für jeweils ca. 50 Bewohnerinnen / Bewohner vorgesehen.

Mit zweiter Priorität sollen die Standorte "Am Sandberge" (Bemerode) und "Am Bahndamm" (Ahlem) entwickelt werden. Auch auf diesen Grundstücken sollen Gebäude in einer Bauweise für dauerhaftes Wohnen für jeweils rd. 50 Personen entstehen. Bei diesen beiden Standorten ist zu klären, ob und welche Alternativen zur derzeitigen Nutzung in Frage kommen. Beim Standort "Am Bahndamm" ist zudem eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1262 für eine Flüchtlingsunterkunft zu prüfen. Dieser sieht derzeit eine gewerbliche Nutzung vor.

In demgegenüber nachrangiger Priorität sollen die Standorte "Hebbelstraße" (List) und Jordanstraße 30" Südstadt entwickelt werden. Hier sollen abweichend von den zuvor aufgeführten Standorten Gebäude geplant werden, die sich in ihrer Bauweise aus den Randbedingungen des konkreten Ortes (Baulücke, leitungstechnische Erschließung) entwickeln müssen. Für den Standort Jordanstraße 30 ist zudem eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 621 erforderlich, da auch dieser derzeit Gewerbegebiet ausweist.

zu 3.)
Die Wohnheime sollen von Dritten (GBH oder andere geeignete Investoren) geplant und errichtet und anschließend von der Stadt angemietet werden. Die Beauftragung von Dritten ist verbunden mit einer Absichtserklärung, dass die Stadt die Planungskosten erstattet, falls der Bau, aus Gründen, die der Dritte nicht zu vertreten hat, nicht zustande kommt.

Die Neufassung ist wegen der zusätzlichen Beteiligung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation erforderlich.
61.4 / 61.15
Hannover / 25.10.2013