Antrag Nr. 15-2414/2021:
Änderungsantrag B90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 2334/2021 - Neubau einer Rampe am Leine-Wehr Herrenhausen für eine barrierefreie Querung

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag B90/DIE GRÜNEN zu Drucks. Nr. 2334/2021 - Neubau einer Rampe am Leine-Wehr Herrenhausen für eine barrierefreie Querung

Antrag


Der Bezirksrat begrüßt die zügige Errichtung einer Rampe am Wehr Herrenhausen in 2022 und beschließt daher die Drucks. Nr. 2334/2021 anzunehmen unter Berücksichtigung folgender Änderungen:

Der Schleusenweg wird (vorerst) nur im Teilstück zwischen Fösse und dem Abzweig zur Sackmannstraße asphaltiert und im Rahmen der Möglichkeiten verbreitert. Dabei soll der bisherige Baumbestand an den Seiten des Weges erhalten bleiben.

Bei den eventuell auszuführenden Arbeiten an Geländen und Bodenbelägen der Bogenbrücke über den Leineabstiegskanal werden die ggf. geplanten Maßnahmen im Vorfeld eng mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgesprochen.

Der Eingangsbereich zur Brücke sollte wie bisher in Basaltpflasterung ausgeführt bleiben und im Bedarfsfall im gleichen Stil erneuert werden. Dabei ist auf einen guten Anschluss an den neu zu asphaltierenden Schleusenweg zu achten.

Begründung


Um den Entscheidungen zur Gestaltung des Uferparks der Wasserstadt nicht vorzugreifen, soll der Schleusenweg zwischen Abzweig Sackmannstraße und Stockhardtweg auf absehbare Zeit in seinem jetzigen Zustand (wassergebundene Decke) verbleiben.

Der Denkmalwert der ortsprägenden Brücke ist in jedem Fall bei den anstehenden Arbeiten zu berücksichtigen. Eine Veränderung der im Ursprungszustand erhaltenen Eisengeländer (100 cm Brusthöhe) ist aus Sicht des Bezirksrates mit dem Denkmalcharakter des Bauwerkes unvereinbar. Auch eine Veränderung des Bodenbelages wird zumindest kritisch gesehen.