Drucksache Nr. 2334/2021:
Neubau einer Rampe am Leine-Wehr Herrenhausen für eine barrierefreie Querung

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2334/2021
3
 

Neubau einer Rampe am Leine-Wehr Herrenhausen für eine barrierefreie Querung

Antrag,

der Mittelfreigabe von 2.000.000 € und dem Baubeginn zum Neubau der Rampenanlage am Leine-Wehr Herrenhausen, wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß §94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG


Finanzielle Auswirkungen:

Investitionsmaßnahme: 54101081
Bezeichnung: Gemeindestraßen / Radschnellweg Wasserstadt Limmer

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2021 z.L. 2022.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und einer behindertengerechten Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101081
Gemeindestraße, Radschnellweg Wasserstadt Limmer
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 2.000.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 2.000.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 22.222,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 22.222,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 0,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 0,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Das Land Niedersachsen fördert die Maßnahme mit 2 Mio. Euro aus dem Programm für „Nachhaltige Mobilität und Verbesserung der Luftreinhaltung in der Stadt Hannover“. Das Förderprogramm läuft Ende 2023 aus.


Auflösung Sonderposten
Einzahlungen für die Baumaßnahme / Nutzungsdauer (hier: 90 Jahre)

Abschreibungen
Auszahlungen für die Baumaßnahme / Nutzungsdauer (hier: 90 Jahre)

Begründung und Darstellung der Maßnahme

Ausgangslage


Das Leine-Wehr Herrenhausen verbindet die Stadtteile Herrenhausen und Nordstadt mit den gegenüberliegenden Stadtteilen Linden und Limmer. Die Brücken der Wehranlage sind auf der Nordseite zurzeit nur über eine Treppenanlage erreichbar. Diese soll durch eine barrierefreie Rampenanlage ersetzt werden.

Die Wehranlage wird heute schon von unterschiedlichen Nutzergruppen in Anspruch genommen, trotz der Schwierigkeiten die bei der Nutzung der Treppenanlage zu überwinden sind. Viele Radfahrende und auch Mobilitätseingeschränkte werden jedoch von einer Nutzung abgehalten. Je nach Ziel sind dadurch ca. 1 km längere Umwege in Kauf zu nehmen.

Obwohl diese Querung wegen der Treppenanlage aktuell noch nicht Bestandteil einer Hauptroute für den Radverkehr ist, wurden bei Verkehrszählungen ca. 1.000 Radfahrende am Tag an der Treppenanlage gezählt.

Mit einer Rampenanlage als Ersatz für die Treppenanlage würde die Nutzbarkeit der Wegeverbindung deutlich verbessert und das bestehende Radroutennetz ergänzt werden. Die Route über das Wehr ist zudem eine Variante für die Linienführung der Überlegungen zur geplanten Veloroute 11 und bindet Teile von Linden/Limmer aber auch von Ahlem auf kurzen, dann gut zu befahrenden Wegen an Herrenhausen, die Nordstadt, das Univiertel und vor allem an die Innenstadt an.

Im Stadtteil Limmer, ca. 500 m nordwestlich der Wehranlage, entsteht derzeit das neue Wohngebiet „Wasserstadt Limmer“, bis 1999 ein Produktionsstandort der Continental AG, an dem zukünftig voraussichtlich bis zu 4.500 Menschen leben werden. Die bereits bestehende Nachfrage nach einer besseren Radwegeanbindung der Stadtteile Linden und Limmer an die Stadtteile Herrenhausen, Nordstadt und die Innenstadt wird damit noch einmal deutlich zunehmen und die geplante Maßnahme notwendig machen.

Große Lösung nicht realisierbar


Mit dem Haushaltsbegleitantrag (H-0171-2019) zum Haushaltsplan 2019/2020 wurde die Verwaltung aufgefordert, westlich der Wehres eine Fuß- und Radwegebrücke zu errichten. Vorausgegangen war 2015 eine Machbarkeitsstudie zur Anbindung der Wasserstadt Limmer an einen angedachten Radschnellweg zwischen der Innenstadt von Hannover und der Stadt Garbsen. Die seinerzeit als wünschenswerte erste Idee vorgestellte „Große Lösung“ mit einem neuen Brückenbauwerk unterhalb der Wehranlage mit direkter Verbindung von der Wasserkunst über Leine und Leineverbindungskanal zum Schleusenweg/Beginn der Wasserstadt Limmer wurde wie auch weitere Varianten unterhalb und oberhalb des Wehrs eingehend auf ihre Genehmigungsfähigkeit untersucht und auch mit der dafür zuständigen Behörde besprochen. Die mit den Varianten betrachteten Brückentrassen liegen entweder im Landschaftsschutzgebiet HS7 „Mittlere Leine“ und/oder im Flora-Fauna-Habitat Nr. 90 „Aller, untere Leine, untere Oker“. Bauliche Anlagen in diesen Gebieten sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich verboten. Eine Genehmigung für diese Varianten wurde von den zuständigen Stellen nicht in Aussicht gestellt.

Neben diesen zahlreichen Varianten wurde ebenfalls die direkte Verbindung von der Treppenanlage des Wehres und der Unterführung des Westschnellweges über eine lange, geradlinig geführte Rampe östlich der Wasserkunst als naturschutz- und wasserrechtlich unproblematisch untersucht. Diese Variante ist jedoch aus denkmalrechtlichen Gründen nicht realisierbar.

Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde führten letztlich zu der mit dieser Drucksache vorgestellten bestandsorientierten Lösung im Bereich der Wasserkunst, Schleuse und Wehranlage. Hier liegt ein Teil der überplanten Fläche außerhalb der Schutzgebiete. Der dennoch notwendige Eingriff in das Schutzgebiet kann damit auf ein Minimum reduziert werden und ist so zustimmungsfähig. Die naturschutzrechtliche Genehmigung für die Rampenlösung liegt bereits vor.

Die jetzige Lösung ist neben der Unteren Naturschutzbehörde und der Denkmalpflege auch mit der Unteren Wasserbehörde, dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, den Herrenhäuser Gärten und dem Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes abgestimmt.

Beschreibung des Vorhabens


Geplant ist, die Querungsmöglichkeit über die vorhandene Wehranlage deutlich zu verbessern (Anlage 1). Dazu soll die Treppenanlage auf der Nordseite durch eine 4,00 m breite und ca. 65 m lange barrierefreie Rampenanlage ersetzt werden. Im höheren Teil erfolgt das durch ein auf Mikropfählen gegründetes hohles Stahlbetonrahmen-Bauwerk. Unterhalb einer Bauwerkshöhe von 1,00 m schließt ein geböschter Erddamm an (Anlage 2 und 3). Die Neigung der Rampe ist barrierefrei nach DIN 18040 mit < 6% Längsneigung geplant. Die maßgebenden Vorschriften werden eingehalten. Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurde beteiligt.

Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität werden als Erweiterung der Zwischenpodeste westlich der Fahrbahn Balkone aus Gitterrosten angeordnet. So entstehen Verweilbereiche und der Wehrbereich wird für Nutzer*innen erlebbar gemacht.

Der Verkehrsweg erhält eine Pflasteroberfläche. Die Ansichtsflächen der Betonwände erhalten eine strukturierte Oberfläche. In Teilbereichen ist eine Bepflanzung seitlich der Rampe vorgesehen. Die Absturzsicherung erfolgt über ein 1,30 m hohes Füllstabgeländer. Auf mittlerer Höhe der Rampenanlage schließt eine Treppenanlage als Betriebsweg in Richtung der Wasserkunst an, die auch von allen anderen Nutzer*innen genutzt werden kann.

Das Bauwerk liegt auf städtischem Grund und wird zukünftig von der LHH unterhalten. Die Wehranlage ist im Eigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Der Zuständigkeitsbereich von Rampenanlage und Wehr lässt sich eindeutig trennen.

Zusätzlich zur Rampenanlage soll die Nutzbarkeit der vorhandenen Brücken der Wehranlage und der südlich liegenden Brücke über den Verbindungskanal für den Radverkehr verbessert werden. Dafür ist das Geländer auf 1,30 m zu erhöhen. Die Nutzbreite zwischen den Geländern soll, wo es technisch möglich ist, von 3,00 m auf 3,50 m verbreitert werden. Die bisher ungeschützte Brückenoberfläche soll außerdem einen rutschfesten ebenen Belag bekommen.

Die Nutzungsrechte für eine Radwegeverbindung werden über einen noch abzuschließenden Dauernutzungsvertrag geregelt. Dennoch ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die Wehranlage für Unterhaltungszwecke von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auch temporär eingeschränkt werden kann.

Die Kosten für die Sanierungsarbeiten an der Wehranlage und der Brücke, wie z.B. der rutschfeste Belag, werden vom Bund übernommen. Der Umbau der Geländer ist von der LHH zu übernehmen, um ein sicheres Befahren der Anlagen mit Fahrrädern zu ermöglichen.

Als weitere Maßnahme in diesem Bereich ist vorgesehen, den uferbegleitenden Geh- und Radweg am Leineverbindungskanal von der Fösse bis zum Stockhardtweg möglichst gleichzeitig mit diesem Vorhaben zu asphaltieren und besonders schmale Abschnitte zu verbreitern. Diese Baumaßnahme wird jedoch abgekoppelt von dem Bau der Rampe geplant und umgesetzt.

Es ist davon auszugehen, dass der Radverkehr durch das mit den geplanten Maßnahmen verbesserte Angebot deutlich zunimmt und somit besonders für den Alltagsverkehr (Arbeit, Schule, Einkauf) die Attraktivität zur Nutzung des Fahrrades erhöht wird.

Ausschreibung und Vergabe für den Bau der Rampe sind für Ende 2021/Anfang 2022 vorgesehen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2022 stattfinden. Die Fertigstellung soll bis zum Herbst 2022 erfolgen.

Bauablauf


Mit dem Treppenrückbau als ersten Schritt erfolgt die Vollsperrung der Leinequerung. Die Bauzeit beträgt ca. 6 Monate. Für diesen Zeitraum ist eine Umleitung über die Schwanenburgbrücke vorgesehen. Bei den Routen handelt es sich um Strecken, die heute bereits von denjenigen genutzt werden, die die heute bestehende Barriere der Treppenanlage nicht nutzen wollen oder können. Durch die parallel geplanten Arbeiten des Bundes und der Landeshauptstadt Hannover konnte die Umleitungsdauer auf ein Minimum reduziert werden.

Nach der Einrichtung der Baustelle wird im zweiten Schritt die Tiefgründung für die Rampenkonstruktion erstellt. Hierauf wird im Anschluss die Stahlbetonkonstruktion der Rampenanlage inklusive der Gitterrostbalkone gebaut. Parallel dazu wird der Erdkörper des ersten Teils der Rampe geschüttet.

Gemeinsam mit der Bauwerksausstattung von Geländern, Beleuchtung und Entwässerung wird der Pflasterbelag eingebaut.

Zeitgleich mit dem Bau der Rampenanlage wird auf den Brücken des Wehres die Fahrbahnoberfläche erneuert und die Geländererhöhung montiert.

Als Baustelleneinrichtungsfläche dienen die Fläche neben der Wasserkunst und eine Fläche am nördlichen Baufeldrand. Beide Flächen werden anschließend wieder begrünt.


Die Räumung der Baustelle soll im Herbst 2022 abgeschlossen sein. Anschließend kann die Rampenanlage zur Nutzung freigegeben werden.

66.3 
Hannover / 28.10.2021