Drucksache Nr. 15-2327/2012:
Grunderneuerung und Umgestaltung der Straßenverkehrsfläche „Unter den Birken“ zwischen Göttinger Chaussee und dem Platz „Grünlinde“

Informationen:

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15-2327/2012 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-2327/2012
1
 

Grunderneuerung und Umgestaltung der Straßenverkehrsfläche „Unter den Birken“ zwischen Göttinger Chaussee und dem Platz „Grünlinde“

Antrag,


dem Bau der Straßenverkehrsfläche „Unter den Birken“ im Abschnitt zwischen der Göttinger Chaussee und dem Platz „Grünlinde“ wie in der Anlage 1 dargestellt sowie dem Baubeginn zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs.1 Nr. 2 NKomVG i. V. mit § 9 Abs.1 Nr.2d der Hauptsatzung



Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme I.54101.903

Bezeichnung Gemeindestraße / Unter den Birken

Haushaltsansatz 2013 (anteilig): 237.000 €

Verpflichtungsermächtigung z. L. 2013 (anteilig) 237.000 €

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (beleuchtete Verkehrsanlagen) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.54101.903
Gemeindestraße / Unter den Birken
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 118.500,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 237.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -118.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraße
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 2.963,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 5.925,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 2.963,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.925,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.925,00 €
Die Gesamtkosten für die Umbaumaßnahme betragen 237.000 €. In den dargestellten Gesamtkosten sind Ausgaben für den Umbau der vorhandenen Straßenabläufe in Höhe von 17.500 € nicht enthalten. Dieser Umbau wird nicht über diese Haushaltsmanagement- kontierung, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und findet im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Die Straßenverkehrsfläche „Unter den Birken“ wird als Straße mit innerörtlichem Verkehr eingestuft. Die Ausbaumaßnahme der genannten Straßenverkehrsflächen löst eine Beitragspflicht nach dem NKAG aus.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Straßenverkehrsfläche „Unter den Birken“ befindet sich in einem gewachsenen Wohnquartier. Es sind überwiegend I½- bis II½- geschossige Einzel- und Doppelhäuser in einer offenen Bauweise anzutreffen. Die Einstellplätze sind im erforderlichen Umfang auf den Grundstücken geschaffen worden. Die Verkehrsfläche liegt innerhalb einer verkehrsbehördlich angeordneten Tempo-30-Zone.

Die öffentliche Verkehrsfläche „Unter den Birken“ weist in Ost-West-Richtung einen Straßenquerschnitt von ca. 8,50 m Breite auf. Der Querschnitt gliedert sich im derzeitigen Bestand in eine ca. 5,00 m breite Fahrbahn mit beidseitig vorhandenen ca.1,75 m breiten Gehweganlagen. Die Straßenverkehrsfläche wurde bituminös hergestellt. Hier kann heute versetzt beidseitig am Fahrbahnrand geparkt werden. Gemäß der Straßenverkehrsordnung muss eine Restfahrbahnbreite von mind. 3,00 m verbleiben. Für die Müllfahrzeuge und für die Feuerwehreinsatzfahrzeuge ist jedoch eine Fahrbahnbreite von min. 3,50 m erforderlich. Somit ist das gegenwärtige versetzte Fahrbahnrandparken sehr fraglich.

Die Straßenleuchten können erhalten bleiben. Die Straßenverkehrsfläche weist einen schlechten Gesamtzustand auf. Aufgrund dessen ist eine Reparatur der Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich.

2. Beschreibung des Vorhabens

Es ist geplant, die Straßenverkehrsfläche niveaufrei mit rotem Klinkerpflaster auszubilden. Innerhalb der ca. 8,50 m breiten Verkehrsfläche sollen die versetzten Parkflächen mit ausgegossenem Granitpflaster hergestellt und mit Baumscheiben kombiniert werden. Die versetzte Anordnung der Parkplätze mit Baumstandorten dient zur Gliederung der Verkehrsfläche und zur Geschwindigkeitsreduzierung. Um die Aufenthaltsqualität der Straße „Unter den Birken“ zu stärken soll pro Baumscheibe ein standortheimischer Baum gepflanzt werden. Im Einmündungsbereich Göttinger Chaussee / Unter den Birken wird eine Überfahrt zur untergeordneten Straßenverkehrsfläche zum Zwecke der Geschwindigkeitsreduzierung eingebaut. Der Ausbau der Verkehrsanlage erfolgt somit im Mischverkehrsprinzip.

Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.


3. UVP

Durch die Umgestaltung der Verkehrsfläche „Unter den Birken“ steigert sich die verkehrliche und städtebauliche Qualität der Straße. Die Verkehrssicherheit wird sich durch die Verringerung des Fahrbahnquerschnitts und die vorgezogenen Nebenanlagen in den Einmündungsbereichen für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen. Der Ausbau hat keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt.


4. Bauzeit / Bauablauf

Mit der Baumaßnahme soll voraussichtlich im März 2013 begonnen werden. Über die Baumaßnahme selbst, den Bauablauf und die Bauzeiten im Detail sowie mögliche Ansprechpartner während der Bauzeit erhalten die Anlieger rechtzeitig vor Baubeginn eine Anliegerinformation.
66.21 
Hannover / 27.09.2012