Antrag Nr. 15-2265/2016:
Änderungsantrag gem. §§ 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates zur Drucksache 1899/2016, Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Str.

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-2265/2016 (Originalvorlage)
1899/2016 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 02.11.2016: Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide: Ergebnis in der Einzelabstimmung: 1a: zurückgezogen 1b: Einstimmig 1c: 6 Ja, 8 Nein, 2 Enthaltungen 1d: Einstimmig 1e: 11 Ja, 6 Nein, 0 Enthaltungen 1f: 8 Ja, 8 Nein, 1 Enthaltung 1g: Einstimmig 2a: Einstimmig 2b: Einstimmig 2c: Einstimmig 2d: 7 Ja, 9 Nein, 1 Enthaltung

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag gem. §§ 10 und 32 der Geschäftsordnung des Rates zur Drucksache 1899/2016, Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Str.

Antrag

Die Drucksache wird durch folgende Punkte ergänzt:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Änderungen bei der weiteren Planung zu berücksichtigen:
a. Ein Baubeginn erfolgt spätestens im Frühjahr 2018.
b. Bei der Planung ist der künftige Standort für den Hochbahnsteig „Kurze-Kamp-Str.“ und die damit evtl. verbundene Veränderung von Fußgängerströmen zu berücksichtigen.
c. Aufenthaltsbänke sind überwiegend auf der Nordseite zu errichten.
d. Die Anzahl der Fahrradstellplätze ist gegenüber der heutigen Situation um mind. 1/3 zu erhöhen.
e. Die Anzahl der PKW-Stellplätze wird beibehalten.
f. Die Stellplätze im nördlichen Bereich erhalten eine Breite von 2.10 m.
g. Der Bodenbelag der Nebenanlagen muss so gewählt werden, dass er eine möglichst hohe Rutschfestigkeit besitzt.
2. Die Verwaltung wird zudem gebeten zu prüfen, ob
a. die Taxi-Stellplätze an die Burgwedeler Str. verlegt werden können,
b. ein zweiter Behindertenparkplatz auf der Nordseite eingerichtet werden kann,
c. Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden können,
d. die Straße einen Meter nach Süden verschoben werden kann, um dann einen Fahrradweg im nördlichen Straßenverlauf unterzubringen, damit die Rad- und Autofahrer sich die dann deutlich schmalere Straße nicht teilen müssen.

Begründung

Die vorgelegte Drucksache mit dem Entwurf für die Grunderneuerung der Kurzen-Kamp-Straße ist weder mit dem Bezirksrat noch mit der Gemeinschaft Bothfelder Kaufleuten (GBK) abgestimmt. Auch hat es keine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern gegeben.
Das Versäumnis der Verwaltung hat die CDU nachgeholt und am 17.10.2016 zu einer Bürgerversammlung eingeladen. Die Anregungen und Wünsche, aus den intensiven Diskussionen, hat die CDU in diesem Änderungsantrag zusammengefasst.

Insbesondere der in Aussicht gestellte Sanierungsbeginn (frühestens Ende 2019) ist inakzeptabel. Angesichts der vom Bezirksrat gemachten Erfahrungen ist damit zu rechnen, dass die Grunderneuerung tatsächlich erst wesentlich später erfolgen könnte. Aus unserer Sicht muss eine Grunderneuerung so zeitnah wie möglich erfolgen. Dabei brauchen wir ein festen, aber realistischen Fahrplan, der die Ausschreibungen sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln berücksichtig. Wir fordern daher einen verbindlichen Termin für eine Grunderneuerung für das Jahr 2018.