Drucksache Nr. 1899/2016:
Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Straße zwischen Burgwedeler Straße
und der Böckerstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
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1899/2016
1
 

Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Straße zwischen Burgwedeler Straße
und der Böckerstraße

Antrag,

1. der Grunderneuerung der „Kurze-Kamp-Straße“ zwischen Burgwedeler Str. und Böckerstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 884.000 €, sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
3. Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen

Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101062

Bezeichnung Gemeindestraßen, Kurze-Kamp-Straße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2019/2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101062
Gemeindestraße / Kurze-Kamp-Straße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 442.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 884.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -442.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 11.050,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 98.715,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 22.100,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 11.050,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -22.100,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 189.837,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -91.122,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -113.222,00 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Innerortsstraße im Sinne von §4 Abs. 1 Nr. 2 Straßenausbaubeitragssatzung

Auflösung Sonderposten

Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen

Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten

Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.

Zinsen

Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 5 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen 884.000 €. In den dargestellten Gesamtkosten sind die Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 16.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung anzuwenden. Bei der Einrichtung handelt es sich um eine Innerortsstraße im Sinne von §4 Abs. 1 Nr. 2 Straßenausbaubeitragssatzung.

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Kurze-Kamp-Straße ist im westlichen Abschnitt durch Einzelhandel mit diversen Geschäften geprägt und somit von hoher Bedeutung für den Stadtteil Bothfeld. Im weiteren Verlauf Richtung Osten dominiert die Wohnbebauung die Nutzung der Kurzen-Kamp-Straße.

Die Fahrbahn sowie die Nebenanlagen der Kurzen-Kamp-Straße sind in einem schlechten Zustand. Die Fahrbahn weist Risse, Verformungen, Flickstellen, Ausmagerungen und Kornausbrüche auf. Die Rinnen und Nebenanlagen (vor allem die gepflasterten Senkrechtparkflächen im westlichen Bereich) weisen Verdrückungen auf bzw. sind stark abgängig. Zudem entspricht der Aufbau der Straße nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Aufgrund des schlechten Zustands ist eine Reparatur der Schäden im Rahmen der Straßenunterhaltung mit wirtschaftlich und technisch vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich.

Es ist deshalb eine grundlegende Erneuerung erforderlich, um die Straße den heutigen technischen Anforderungen anzupassen und langfristig die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten zu können.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die Kurze-Kamp-Straße entspricht aus verkehrsplanerischer Sicht hinsichtlich ihrer Funktion und den daraus resultierenden entwurfsprägenden Nutzungsansprüchen nicht mehr den gestalterischen Anforderungen und Vorgaben der heutigen Entwurfsrichtlinien. Die Fahrbahn ist mit einer Breite von 8 bis 9 m überdimensioniert. Zudem wird der Radverkehr in einem Teilbereich auf der Nebenanlage geführt, der zukünftig aufgrund der Nichtbenutzungspflicht in einer 30-er Zone entfallen wird. Aus planerischer Sicht wird daher ein Umbau des Querschnittes entsprechend den heutigen städtebaulichen Ansprüchen vorgesehen.

Ziel der Umgestaltung des Gesamtquerschnitts ist es dabei vornehmlich, den vorhandenen überdimensionierten Fahrbahnquerschnitt auf eine Breite von 6,0 m zurückzubauen. Um dem hohen Bedarf an Parkflächen gerecht zu werden, sind im westlichen Straßenabschnitt auf der südlichen Straßenseite weiterhin Parkstände in Senkrechtaufstellung vorgesehen. Auf der gegenüberliegenden Seite sind Parkplätze in Längsaufstellung vorgesehen. Für die Längsparkstände wird die durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite gewonnene Fläche verwendet. Grundsätzlich wird durch die künftig vorgesehenen großzügigeren Nebenanlagen mit Breiten von 3,30 m bis 5,50 m die Aufenthaltsqualität erhöht. Darüber hinaus stehen für die Kinder bis zu einem Alter von 8 Jahren, die verkehrsrechtlich mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren müssen, entlang des Schulweges mehr Fläche zur Verfügung. Die vorhandenen Straßenbäume bleiben erhalten und werden auf der südlichen Straßenseite durch drei Neupflanzungen ergänzt, wodurch sich ein harmonischeres Straßenbild ergibt.

Vorgesehen und Gegenstand dieser Drucksache ist die Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsflächen der Kurze-Kamp-Straße im bezeichneten Streckenabschnitt. Darüber hinaus wäre eine Oberflächengestaltung der nördlich an den Straßenraum anschließenden privaten Fläche vor der Gebäudezeile Haus Nr. 13 bis 20 durch eine einheitliche Pflasterung weiteres Ziel der Umgestaltung. Hierzu wäre die Bereitschaft der Anlieger zur diesbezüglichen Kostentragung notwendige Voraussetzung. Diese Erweiterung der umzugestaltenden Flächen durch Hinzunahme privater Flächen (in der beiliegenden Anlage Nr. 1 nicht weitergehend dargestellt) wäre nur unter einer Beteiligung der Anlieger in einem solchen Umfang möglich, der eine sinnvolle ergänzende Gestaltung der ohnehin vorgesehenen Umgestaltung der Kurzen-Kamp-Straße ermöglicht.
3. UVP

Durch die Grunderneuerung der Kurzen-Kamp-Straße wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung gesteigert.

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit/ Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme zwischen der Burgwedeler Straße und der Böckerstraße aufgrund der derzeit fehlenden Finanzierung im dritten Quartal 2019 zu beginnen.

Im Vorfeld sind noch verschiedene Leitungsarbeiten erforderlich.
66.21 
Hannover / 01.09.2016