Die Verwaltung wird aufgefordert, in die Drucksache 1899/2016 folgende Änderungen aufzunehmen:
1. Der Grunderneuerung der „Kurze-Kamp-Straße“ zwischen Burgwedeler Straße und Böckerstraße, wie in der geänderten Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 884.000 €, sowie dem Baubeginn bis spätestens Sommer 2017 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
2. Dem Baubeginn bis spätestens Sommer 2017 sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 1 und 4 i.V.m.
§ 10 Abs. 1 und 4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
3. Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen.
4. Die Anlage 1 dahingehend zu verändern, dass
a) die Anzahl der bisher vorhandenen Parkplätze mindestens erhalten bleibt,
b) die Einrichtung eines Car-Sharing-Stellplatzes geprüft wird,
c) mindestens zwei Behindertenparkplätze (einer pro Straßenseite) ausgewiesen werden,
d) insgesamt eine angemessene Anzahl von Kurzzeitparkplätzen (insbesondere vor den Hausnummern 1A - 1F) eingerichtet werden,
e) zwischen den Hausnummern 16 und 17 eine Überfahrt eingerichtet wird,
f) eine Aufstellfläche für RadfahrerInnen im Einmündungsbereich zur Burgwedeler Straße vorgesehen wird,
g) weitere Fahrradstellplätze (z.B. vor den Hausnummern 1F und 2) errichtet werden,
h) weiterhin ein Taxistand vorgehalten wird,
i) geprüft wird, ob in Höhe der Einmündung Böckerstraße eine Aufpflasterung erfolgen kann,
j) auch die privaten Flächen vor der Gebäudezeile Hausnummern 13 bis 20 mit einer einheitlichen Pflasterung gestaltet werden und die diesbezüglichen Verhandlungen mit den Eigentümern/Anliegern zeitnah aufgenommen werden.