Antrag Nr. 15-2264/2016:
Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache Nr. 1899/2016, Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Straße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag gem. §§ 12 und 32 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zur Drucksache Nr. 1899/2016, Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, in die Drucksache 1899/2016 folgende Änderungen aufzunehmen:

Antrag,
1. Der Grunderneuerung der „Kurze-Kamp-Straße“ zwischen Burgwedeler Straße und Böckerstraße, wie in der geänderten Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 884.000 €, sowie dem Baubeginn bis spätestens Sommer 2017 zuzustimmen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG
2. Dem Baubeginn bis spätestens Sommer 2017 sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 Nr. 1 und 4 i.V.m.
§ 10 Abs. 1 und 4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

3. Die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen.
4. Die Anlage 1 dahingehend zu verändern, dass
a) die Anzahl der bisher vorhandenen Parkplätze mindestens erhalten bleibt,
b) die Einrichtung eines Car-Sharing-Stellplatzes geprüft wird,
c) mindestens zwei Behindertenparkplätze (einer pro Straßenseite) ausgewiesen werden,
d) insgesamt eine angemessene Anzahl von Kurzzeitparkplätzen (insbesondere vor den Hausnummern 1A - 1F) eingerichtet werden,
e) zwischen den Hausnummern 16 und 17 eine Überfahrt eingerichtet wird,
f) eine Aufstellfläche für RadfahrerInnen im Einmündungsbereich zur Burgwedeler Straße vorgesehen wird,
g) weitere Fahrradstellplätze (z.B. vor den Hausnummern 1F und 2) errichtet werden,
h) weiterhin ein Taxistand vorgehalten wird,
i) geprüft wird, ob in Höhe der Einmündung Böckerstraße eine Aufpflasterung erfolgen kann,
j) auch die privaten Flächen vor der Gebäudezeile Hausnummern 13 bis 20 mit einer einheitlichen Pflasterung gestaltet werden und die diesbezüglichen Verhandlungen mit den Eigentümern/Anliegern zeitnah aufgenommen werden.

Begründung

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide hat die Grunderneuerung der Kurze-Kamp-Straße seit Jahren gefordert, zuletzt in seiner Sitzung am 17. August 2016 (zur weiteren Begründung wird auf die Drucksache Nr. 15-1648/2016 verwiesen). Die für 2016 zugesagte und im Haushalt veranschlagte Baumaßnahme wurde ohne Einbeziehung Bezirksrates zurückgestellt. Deshalb ist nun wichtig, einen verbindlichen Baubeginn in naher Zukunft zu beschließen. Dafür bietet die vorgelegte Drucksache Nr. 1899/2016, mit der die Planungen nun bereits fertiggestellt wurden, einen wichtigen Schritt.
Nach Auffassung der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind darin jedoch folgende Änderungen aufzunehmen:

Zu 1. und 2.
Aufgrund der hohen Bedeutung der Kurze-Kamp-Straße für den Stadtteil Bothfeld und der starken Sanierungsbedürftigkeit ist die Grunderneuerung nicht erst 2019, sondern zeitnah, spätestens aber im Jahr 2017, vorzunehmen.

Zu 3.
Die Straßenausbeitragssatzung ist geltende Rechtslage in der Landeshauptstadt Hannover und somit bei einer entsprechenden Grunderneuerung auch anzuwenden.

Zu 4.
Die vorgelegten Planungen sind insgesamt überzeugend und stellen - neben der reinen Grunderneuerung - vor allem auch eine Neugestaltung und Aufwertung des gesamten Straßenbereichs/Straßenraums (einschließlich Nebenanlagen wie Parkplätze, Fußwege in Klinkerpflaster etc.) dar. Darüber hinaus ist darin eine deutliche Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, insbesondere durch eine Aufpflasterung im Einmündungsbereich zur Burgwedeler Straße und durch Entzerrung der bisherigen Fußgänger-Radfahrer-Situation auf der Südseite, vorgesehen. Weitere positive Bestandteile sind der wesentliche Erhalt der bisherigen Stellplatzanzahl, die Ausweisung eines Behindertenparkplatzes sowie der Erhalt des vorhandenen Baumbestandes und die Neupflanzung von weiteren Straßenbäumen.

Dennoch gibt es in einigen Bereichen Änderungsbedarf, der unter Punkt 4. entsprechend dargestellt ist.

Mit Umsetzung dieser Drucksache unter Einbeziehung der o.g. Änderungen und einer deutlich früheren Bauausführung im Jahr 2017 kann es gelingen, einen grundlegenden Baustein für eine Stärkung des gesamten Nahversorgungsbereichs in der Kurze-Kamp-Straße zu realisieren.