Antrag Nr. 15-2245/2020:
Aufstellung von Fahrradbügeln und eindeutige Beschilderung der Parkmöglichkeit
in der Soltauer Straße (vor der Bäckerei)

Inhalt der Drucksache:

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Aufstellung von Fahrradbügeln und eindeutige Beschilderung der Parkmöglichkeit
in der Soltauer Straße (vor der Bäckerei)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf dem grau gepflasterten Bereich auf dem östlichen Gehweg vor der Bäckerei an der Soltauer Straße zwei Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn aufzustellen. Die halbhohe Parkmöglichkeit für PKW im dunkel gepflasterten Bereich sollte zusätzlich durch die Verkehrszeichen 315-56 und 315-57 „Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts“ verdeutlicht werden.

Begründung


Der Gehweg ist auf der östlichen Seite der Soltauer Straße im Bereich der Bäckerei auf einstimmigen Beschluss des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld im März 2020 erneuert worden (siehe Drucksache Nr. 15-0210/2020 S1).

Es erfolgte eine bauliche Umgestaltung. Die Situation hat sich dadurch verbessert. Bisher wurde das halbhohe Parken noch nicht beschildert. Nach wie vor missachten einige Autofahrer*innen die durch die unterschiedliche Pflasterung verdeutlichte Parkmöglichkeit und nutzen weiterhin den Gehweg zum Parken. Im grau gepflasterten Bereich vor der Ruhebank behindern sie damit die Fußgänger*innen beim Queren der Kreuzung Burgdorfer Damm. Insbesondere die freie Sicht und die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg muss sichergestellt werden. Hier ist Gefahr im Vollzug.

Eine Anordnung des Parkens durch das Verkehrszeichen 315 muss dafür Sorge tragen, dass eine ausreichende Bewegungsfreiheit für die Fußgänger*innen gegeben ist und eine gute Übersichtlichkeit an der Ecke Soltauer Straße / Burgdorfer Damm gegeben ist.

Darüberhinaus muss sichergestellt werden, dass der Gehweg nicht erneut beschädigt wird. Die Aufstellung von zwei Fahrradbügeln parallel zur Fahrbahn in dem grau gepflasterten Bereich würde alternativ zu Pollern das Parken von PKW wirksam unterbinden und zusätzlich eine geordnete Abstellmöglichkeit für bis zu vier Fahrräder schaffen ohne die Sicht zu behindern.