Informationen:
Beratungsverlauf:
- 08.10.2020: Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld: 11 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Antragsteller(in):
Fraktion DIE LINKE.
Fraktion DIE LINKE.
Die Verwaltung wird aufgefordert, auf dem grau gepflasterten Bereich auf dem östlichen Gehweg vor der Bäckerei an der Soltauer Straße zwei Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn aufzustellen. Die halbhohe Parkmöglichkeit für PKW im dunkel gepflasterten Bereich sollte zusätzlich durch die Verkehrszeichen 315-56 und 315-57 „Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts“ verdeutlicht werden.
Es erfolgte eine bauliche Umgestaltung. Die Situation hat sich dadurch verbessert. Bisher wurde das halbhohe Parken noch nicht beschildert. Nach wie vor missachten einige Autofahrer*innen die durch die unterschiedliche Pflasterung verdeutlichte Parkmöglichkeit und nutzen weiterhin den Gehweg zum Parken. Im grau gepflasterten Bereich vor der Ruhebank behindern sie damit die Fußgänger*innen beim Queren der Kreuzung Burgdorfer Damm. Insbesondere die freie Sicht und die Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg muss sichergestellt werden. Hier ist Gefahr im Vollzug.
Eine Anordnung des Parkens durch das Verkehrszeichen 315 muss dafür Sorge tragen, dass eine ausreichende Bewegungsfreiheit für die Fußgänger*innen gegeben ist und eine gute Übersichtlichkeit an der Ecke Soltauer Straße / Burgdorfer Damm gegeben ist.
Darüberhinaus muss sichergestellt werden, dass der Gehweg nicht erneut beschädigt wird. Die Aufstellung von zwei Fahrradbügeln parallel zur Fahrbahn in dem grau gepflasterten Bereich würde alternativ zu Pollern das Parken von PKW wirksam unterbinden und zusätzlich eine geordnete Abstellmöglichkeit für bis zu vier Fahrräder schaffen ohne die Sicht zu behindern.