Drucksache Nr. 15-2041/2021:
Umbau der Gollstraße zwischen Haus Nr. 72 und Nr. 74 zur Einrichtung einer Querungsstelle mit Lichtsignalanlage

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
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15-2041/2021
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Umbau der Gollstraße zwischen Haus Nr. 72 und Nr. 74 zur Einrichtung einer Querungsstelle mit Lichtsignalanlage

Antrag,

dem Bau einer barrierefreien Fußgängerlichtsignalanlage in der Gollstraße zwischen Haus Nr. 72 und Nr. 74 sowie der notwendigen Umgestaltung der Nebenanlagen in diesem Bereich wie in Anlage 1 dargestellt mit Gesamtkosten i.H.v. 125.500 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101916

Bezeichnung Gemeindestraßen Verkehrssicherheit


Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2022 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101916
Gemeindestraßen /Verkehrssicherheit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 125.500,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -125.500,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 3.138,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 1.883,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -5.021,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -5.021,00 €




Anmerkungen zu:

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 5.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Gollstraße erstreckt sich insgesamt auf ca. 1,5 km Länge im Stadtteil Anderten. Sie erschließt als Teil des Vorbehaltsnetzes der Landeshauptstadt Hannover den Stadtteil Anderten. Auf der Gollstraße verkehrt die Buslinie 125, die den Stadtteil zentral erschließt und sowohl an die S-Bahn (Bahnhof Anderten) als auch an die Stadtbahnlinie 5 anbindet.

Auf Höhe der Straße Am Kindergarten befinden sich zwei Bushaltestellen, die von der Buslinie 125 beidseitig angefahren und täglich von zahlreichen Fahrgästen genutzt werden.
Unter ihnen sind viele Kinder und Jugendliche, die sich auf dem Weg zur Schule und wieder zurück befinden. Der benannte Schulweg führt u. a. in der Straße Am Kindergarten an einer nahe gelegenen Kindertagesstätte vorbei und stellt somit besonders für Kinder eine wichtige Wegeverbindung dar. Hierfür gibt es schon seit Jahren Forderungen nach einer gesicherten Querung der Gollstraße. Diesem Wunsch soll jetzt durch den Bau einer Fußgängerlichtsignalanlage entsprochen werden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Es ist geplant, im Bereich vor den beiden Bushaltestellen nahe der Straße Am Kindergarten, eine durch eine Fußgängerlichtsignalanlage gesicherte Querungsstelle einzurichten.

Der Umbau der nördlichen Nebenanlagen umfasst eine Strecke von ca. 16 m. Dabei wird die heutige Absenkung für den Fahrradweg um ca. 6 m in Richtung Westen verschoben. Durch diese Maßnahme wird der notwendige Raum für die Querungsstelle mit Fußgängerlichtsignalanlage geschaffen.

Der Bereich der bisherigen Absenkung wird auf das notwendige Höhenniveau des Gehwegs bzw. der Querungsstelle gehoben und mit grauen Betonplatten befestigt. Die neue Absenkung für den Fahrradweg wird entsprechend der üblichen Gestaltung für Radwege in der Landeshauptstadt Hannover mit anthrazitfarbenem Betonrechteckpflaster und einem Sicherheitsstreifen aus Klinker hergestellt.
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Die vorhandenen Grundstückszufahrten werden mit einem hellgrauen Betonrechteckpflaster wiederhergestellt.

Der Bereich der Querungsstelle auf der nördlichen und südlichen Nebenanlage wird an die vorhandenen Nebenanlagen angeglichen und mit grauen Betonplatten befestigt.

Auf der nördlichen und südlichen Seite der Nebenanlage im Bereich der Querungsstelle wird darüber hinaus die Barrierefreiheit für mobilitätseingeschränkte Menschen durch die Anordnung von taktilen Leitelementen und den Vorgaben für die Gestaltung von barrierefreien Querungsstellen entsprechenden Absenkungen sichergestellt.

Für die Baumaßnahme werden im Randbereich der Fahrbahn sowie der bestehenden Nebenanlagen Anpassungen an den Bestand erforderlich.

Durch die Errichtung der Querungsstelle mit Fußgängerlichtsignalanlage wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden verbessert.


Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.

3. UVP

Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.

4. Bauzeit/ Bauablauf

Es ist geplant, die Baumaßnahme im Frühjahr 2022 zu beginnen
66.21 
Hannover / 06.08.2021