Antrag Nr. 15-2002/2013:
Änderungsantrag der Gruppe GLuP zu Drucks. Nr. 1899/2013: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1779, Lebensmittelnahversorger Eupener Straße Auslegungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe GLuP zu Drucks. Nr. 1899/2013: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1779, Lebensmittelnahversorger Eupener Straße Auslegungsbeschluss

Antrag

Absatz "Anregung" auf Seite 1 wird dahingehend ergänzt, dass nicht nur Discounter als Nahversorger auszuschließen und ein Bio-Markt bevorzugt anzusiedeln sei, sondern dass auch ein Öko-Discounter (zum Beispiel Denns oder Erdkorn) nicht erwünscht ist.

Begründung

Öko-Discounter bieten Lebensmittel durchschnittlich 20 Prozent billiger an als die Bioläden. Diese Preise werden zum Großteil dadurch realisiert, dass die Löhne der in den Läden beschäftigten Mitarbeiter teils unter dem Niveau liegen, was Gewerkschafter und Unternehmer als Untergrenze für den Einzelhandel vereinbart haben.Medienberichten zufolge soll es auch dazu kommen, dass Beschäftigte einzelner Ketten oft länger und in kürzeren Abständen arbeiten müssen als erlaubt.
Der niedrigere Preis der Waren bei den Öko-Discountern, der zu Lasten der Mitarbeiter erzielt wurde, kann sich wiederum negativ auf die bereits bestehende Struktur von Bioläden innerhalb des Stadtbezirks auswirken, die ihren Mitarbeitern überwiegend faire Löhne zahlen und daher einem Preiskrieg zwischen Discounter und normalen Bioläden nicht standhalten könnten.