Drucksache Nr. 1899/2013:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1779, Lebensmittelnahversorger Eupener Straße
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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1899/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1779, Lebensmittelnahversorger Eupener Straße
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1779 mit Begründung zuzustimmen,
  2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Qualität von Wohngebieten wird u.a. durch die Versorgung von Gütern und Dienstleistungen bestimmt, die in Geschäften angeboten werden. Durch das Vorhaben wird das wohnungsnahe Angebot in Mittelfeld erweitert / verbessert, wovon mobilitätseingeschränkte Einwohner profitierten. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Stadtbezirksrat Döhren- Wülfel hat am 06.12.2012 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Sie fand in der Zeit vom 27.12.2012 bis 28.01.2013 statt. Während dieser Zeit ist eine Stellungnahme eingegangen.

Anregung

Der Nahversorger solle vorzugsweise ein Bio-Markt sein und definitiv kein Discounter. Ein Bäcker solle dort ein Handwerksbetrieb sein und keine Aufbackstation einer Brotfabrik.

Stellungnahme der Verwaltung


Der Stadt ist es nach längerem Bemühen gelungen, einen Investor zu finden, der einen Lebensmittelnahversorger in der Eupener Straße ansiedeln will. Eine Beschränkung der im Bereich der Lebensmittelnahversorgung bestehenden alternativen Betriebsformen nur auf einen Bio-Markt gefährdet die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und damit seine Umsetzung. Ein so stark abgegrenztes Sortiment entspricht auch nicht dem Beschluss des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel, der hier einen Lebensmittelnahversorger für alle Bevölkerungsteile anstrebt. Das Gleiche gilt für den Backshop.

Die Verwaltung empfiehlt, die Anregungen nicht zu berücksichtigen.


Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.

61.12 
Hannover / 05.09.2013