Drucksache Nr. 15-1542/2021 N1 S1:
Entscheidung
Änderungsantrag zur Drs. 15-1159/2021 der Piratenpartei "Durchführung
einer Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Vahrenwald-List..."
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 12.07.2021
TOP 10.1.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Entscheidung
15-1542/2021 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung
Änderungsantrag zur Drs. 15-1159/2021 der Piratenpartei "Durchführung
einer Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Vahrenwald-List..."
Sitzung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List am 12.07.2021
TOP 10.1.1.1.1.

Beschluss

Die Drs. 15-1159/2021 wird wie folgt geändert:

1. Im Betreff wird der §85 Abs. (5) NKomVG durch § 94 (1) NKomVG ersetzt.
2. Absatz 1 wird geändert in:
Der Oberbürgermeister führt gemäß § 94 NKomVG und §10 (2) der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover eine Einwohnerversammlung im Stadtbezirk Vahrenwald-List durch. Auf dieser Versammlung sollen die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit erhalten, mit dem Oberbürgermeister über die „Mobilität der Zukunft“ in den Quartieren und dem gesamten Stadtbezirk zu diskutieren.
3. Absatz 2 wird ersetzt durch:
Bei dieser Versammlung sollen mit Oberbürgermeister Onay, der damit auch seinen nach der Amtseinführung im Jahr 2019 ersten offiziellen Besuch im bevölkerungsreichsten Stadtbezirk absolvieren würde, die Bedürfnisse und Möglichkeiten für die Weiterentwicklung einer modernen und klimafreundlichen Mobilität diskutiert und ggf. vereinbart werden.
Die Themenpalette sollte in jedem Fall folgende Punkte umfassen:
a. Die städtebaulichen Möglichkeiten, oberirdisch geführte Stadtbahnlinien langfristig unterirdisch fahren zu lassen
b. Quartiersentwicklung zum Thema Mobilität mit Bürgerbeteiligung
c. Entwicklung zu einem „fahrradfreundlichen Stadtbezirk“
d. Abstellmöglichkeiten von Fahrrädern und Lastenrädern im öffentlichen Raum
e. Optimierung von Straßen und Kreuzungsbereichen für seheingeschränkte Personen
f. Schaffung von Kurzparkzonen für Lieferfahrzeuge in den Quartieren
g. Optimierung von Fußwegen und deren Ausstattung mit „Straßenmöbeln“
h. Schaffung einer umfangreichen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
i. Optimierung der Parkplatzsituation für Anwohner und Geschäftsleute
4. Abs. 3 wird gestrichen.

Entscheidung


Dem Antrag wird dem Grunde nach gefolgt.

Der Oberbürgermeister wird Anfang 2022 in einer Sonderveranstaltung des Stadtbezirksrates Vahrenwald-List zu dem Thema „Mobilität der Zukunft“ mit Politik und Bürger*innen in den Dialog treten.

Die Veranstaltung wird jedoch nicht im Rahmen einer Einwohner*innenversammlung nach § 94 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfolgen.

Voraussetzung für die Verpflichtung des Oberbürgermeisters zur Durchführung einer Einwohner*innenversammlung ist, dass es sich beim Gegenstand dieser Veranstaltung um eine wichtige Frage des eigenen oder übertragenen Wirkungskreises handelt, die den Stadtbezirk in besonderer Weise berührt.

Der Ausbau des Stadtbahnnetzes und die Weiterentwicklung des ÖPNV im Stadtbezirk hingegen liegen im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover als Trägerin des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem Gebiet (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz). Vorliegend fehlt es also an einer Angelegenheit des eigenen oder übertragenen Wirkungskreises der Landeshauptstadt Hannover (LHH), die zulässiger Gegenstand einer Einwohner*innenversammlung sein könnte.