Drucksache Nr. 15-1401/2019:
Stadtplatzprogramm „Hannover schafft Platz“
Erneuerung der westlichen Platzkante Schweriner Platz

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-1401/2019
1
 

Stadtplatzprogramm „Hannover schafft Platz“
Erneuerung der westlichen Platzkante Schweriner Platz

Antrag,

der Erneuerung wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 240.000 € sowie dem Baubeginn zuzustimmen.

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101905

Bezeichnung Gemeindestraßen, Stadtplatzprogrammm


Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101905
Gemeindestraßen, Stadtplatzprogramm
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 240.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -240.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101905
Gemeindestraßen, Stadtplatzprogramm
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 14.975,18 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 6.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 3.600,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -9.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 28.791,23 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -13.816,05 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -23.416,05 €
Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 7.600 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages

1. Ausgangssituation

Der Schweriner Platz ist eine Grünfläche und gilt als öffentliche Spiel- und Erholungsfläche. Neben dem Kantplatz gehört er zu den wenigen Stadtgrünplätzen im Stadtteil Kleefeld. Die mit Rasen angelegte Grünfläche mit einer Breite von ca. 26 m und einer Länge von ca. 86 m wird umrahmt von altem Baumbestand u.a. bestehend aus Winterlinden und Stieleichen. Unmittelbar nördlich der Grünfläche schließt ein Kinderspielplatz an, der gemeinsam mit dem Grünplatz ein langgestrecktes Rechteck bildet. Öffentliche Verkehrsflächen umschließen den Platz vor den umliegenden Gebäuden. Als markantes Gebäude dominiert die denkmalgeschützte Grundschule im Kleefelde. Diese nimmt nahezu komplett die längsseitig dem Platz gegenüberliegende Westseite ein.




Der Planungsraum umfasst die westliche Platzkante des Stadtgrünplatzes. Hier sollen funktionale und gestalterische Defizite beseitigt werden. Insbesondere soll mit der Erneuerung eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität geschaffen werden durch Neuaufstellung von Bänken, Verbreiterung des vorhandenen Baumstreifens und einer Ergänzung mit niedrigen Schnitthecken und Staudenbeete zwischen den Straßenbäumen.

In diesem Zusammenhang soll auch der Querungsbereich vor der Grundschule optisch hervorgehoben werden. Durch eine Gehwegaufweitung in Länge des Schuleingangsportales mit einer Länge von ca.16,50 m als Querungsbereich sollen Schüler bei parkenden PKW‘s besser gesehen werden. Die sog. Aufpflasterung des Querungsbereiches soll ein Verlangsamen der Fahrgeschwindigkeit erwirken.

Um den alleeartigen Charakter der Straße zwischen Schule und Stadtplatz zu unterstreichen, soll beidseitig jeweils ein Baum zu den vorhandenen Winterlinden und Holländischen Linden gepflanzt werden. Aus gestalterischen Gründen wird ein Baum hinter den mittleren Bänken auf dem Schweriner gefällt. Der Ausgleich erfolgt durch die beiden geplanten Neupflanzungen.

Die Maßnahme mit dem Focus auf ökologischen Aspekte, Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität soll aus dem Stadtplatzprogramm finanziert werden.


2. Beschreibung des Vorhabens

Westliche Platzkante
Der Stadtgrünplatz wird um 80 cm zugunsten des Baumbestandes verbreitert, um den Bestandsbäumen mehr Raum für Baumwurzeln zu geben. Im südlichen Bereich wird ein neuer Baum gepflanzt. Weitere Neupflanzungen lassen freizuhaltende Leitungstrassen nicht zu.
Die vorhandene asphaltierte Nebenanlage entlang des Stadtgrünplatzes wird für die Gehwegerneuerung in 20/20 Betonsteinmaterial im Kreuzverband gepflastert und auf 2,50 m reduziert. Dafür wird der 1,30 m breite zwischen Fahrbahn und Gehweg verlaufende Grünstreifen um 1,20 m auf 2,50 m verbreitet. Dieser erhält einen 1,0 m breiten Heckenstreifen, eingebettet in eine Bodendeckerbepflanzung. Ein regelmäßiger Rückschnitt erfolgt durch den Fachbereich Umwelt- und Stadtgrün. Hierdurch wird gewährleistet, dass ein Hinauswachsen der Hecken über die Sichthöhe von Kindern vermieden wird. 5 Bänke werden auf drei 2,0 m breite rückspringende Pflasterflächen auf den Stadtgrünplatz positioniert.

Südliche Platzkante
Der entlang der südlichen Platzkante verlaufende asphaltierte Gehweg soll zusammenhängend mit dem von Norden kommenden Gehweg erneuert werden. Dieser erhält ebenfalls einen grauen 20/20 im Kreuzverband verlegten Betonsteinpflasterbelag. Der Gehweg behält die vorhandene Breite.

Querungsbereich
Die Straßenbreite im Einengungsbereich bleibt in ihrer Bestandsbreite von 4,50 m. Der Fußgängerüberweg wird mittig vorm Eingangsportal verschoben. Dieser erhält eine Maximalbreite von 5,0 m, um gemäß DIN 67523mit zwei Leuchten eine ausreichende Ausleuchtung zu gewährleisten. Standort und Leuchtentyp werden für den Fußgängerüberweg nach dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Zur farbliche Hervorhebung innerhalb der Aufpflasterung soll in der Fahrbahnfläche in aufgehelltem Asphalt hergestellt werden.



Der Übergangsbereich zur Fahrbahn erhält ein Bord mit einer 3 cm hohen Bordansicht. Diese Mindestbordhöhe dient der Entwässerungsführung und der Tastkante für Menschen mit Behinderungen. Für ein barrierefreies Queren werden taktile Elemente vorgesehen und einer entsprechend 0 cm bzw. 6 cm hohen Bordansicht.
Um illegales Halten von KFZ’s zu vermeiden, werden durchgängig Poller hinter dem Straßenbord aufgestellt.

Nebenanlage vor der Schule
Der Ausbau und Wiederherstellung des Radweges vor dem Schulgebäude bis zum Eingangsportal erfolgt zugunsten einer Höhenanpassung. Hier müssen vorrangig sowohl die Oberflächenentwässerung als auch die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt werden.
Ein Komplettrückbau des Radweges vor der Schule wäre grundsätzlich denkbar, liegt jedoch außerhalb des im Rahmen des Stadtplatzprojekts finanzierbaren Planungsbereiches. Hierbei liegt der Focus auf der Planung der Platzwestseite. Das sog. Drängelgitter vor der Schule soll in Absprache mit der Denkmalspflege durch ein dunkles Stabgeländer in zurückhaltender Optik ersetzt werden. Die Kettenpoller werden zurückgebaut.
Die Fahrradabstellflächen werden zur Schaffung von zusätzlichen Fahrradanlehnbügel gemäß Planungsvorschlag (s. Anlage) erweitert. Diese Maßnahme ist separat durch die Schule zu veranlassen.

Südliche Querungsbereiche
Die Klinkerstreifen der Radwegeinmündungen werden zurückgebaut bzw. auf der Südwestseite zur eindeutigen Radwegführung angepasst.


3. UVP
Negative Auswirkungen des Naturhaushaltes sind durch den Umfang der Maßnahme
ausgeschlossen.


4. Bauzeit / Bauablauf
Es ist geplant, 2019 die Ausführungsplanung und die Bearbeitung der Ausschreibung abzuschließen, damit die Beauftragung und die Ausführung der Baumaßnahme in den Sommerferien 2020 erfolgen kann.
66.21 
Hannover / 04.04.2019